Wir möchten noch einmal auf den KSVF-Unterstützungsfonds hinweisen, der neben dem KSVF-Covid-19-Fonds weiterhin Unterstützung in „besonders zu berücksichtigungswürdigen Notsituationen“ anbietet. Achtung: Für Ausfälle, die in Verbindung mit Corona stehen, bitte beim KSVF-Covid-19-Fonds https://www.ksvf.at/covid-19.html anfragen.
Der Unterstützungsfonds bietet Hilfe bei:
Deckung des Lebensunterhalts bei Einkommensausfall aufgrund schwerer Erkrankungen oder unvorhersehbarer Ereignisse
Kostenanfall aufgrund dringender Anschaffungen oder Reparaturen aufgrund eines außergewöhnlichen Ereignisses
Deckung erhöhter Kosten bei Erkrankungen
Deckung der Kosten notwendiger medizinischer Aufenthalte in Kur-, Genesungs- oder Erholungsheimen
Für die Beihilfe wird die sowohl die eigene wirtschaftliche Situation als auch die des*der Ehepartner*in oder eingetragenen Partner*in zu berücksichtigen. Zudem werden die Vermögensverhältnisse v.a. der letzten sechs Monate überprüft. Eine Unterstützung kann nur gewährt werden, wenn es kein Rechtsanspruch einer Beihilfe von einer Körperschaft des öffentlichen Rechts, einer Verwertungsgesellschaft, einem Versicherungsunternehmen und vergleichbarer Institutionen gibt.
Für die Antragstellung:
Ansuchen vollständig ausfüllen
Einkommensaufstellung beilegen
Unterlagen einreichen (z.B. ärztliches Attest, Kostenübersicht vom Kuraufenthalt o.Ä.)
Situation beschreiben
Weitere Informationen zum KSVF Unterstützungsfonds hier: https://www.ksvf.at/