Die IG Autorinnen Autoren wurde als Berufsvertretung gesetzlich anerkannt

Seit der Gründung darauf hingearbeitet, jetzt ist es Realität geworden:
Die IG Autorinnen Autoren wurde als Berufsvertretung gesetzlich anerkannt

Der IG Autorinnen Autoren wurde von der dafür zuständigen Aufsichtsbehörde des Justizministeriums für Verwertungsgesellschaften die Eigenschaft einer repräsentativen Berufsvertretung zuerkannt.  

Mehr als ein Jahr hat die Überprüfung der Eignung der IG Autorinnen Autoren in Anspruch genommen, nunmehr steht fest, sie ist auf der Grundlage des § 37 Urheberrechtsgesetz die gesetzlich befugte Interessenvertretung der österreichischen Autorinnen und Autoren und ihrer Organisationen. Sie ist damit berechtigt, generelle verbindliche Verträge und Tarife auszuhandeln.   

Darunter fallen unter anderem Verlags-Normverträge oder Mindest- und/oder Regelhonorare. Es sind z.B. Vereinbarungen mit der Öffentlichen Hand über die Anwendung von Mindest- und/oder Regelhonoraren in ihrem Wirkungsbereich möglich, auch überall dort, wo sie Eigentümerin (Bundes- und Landestheater, Bundes- und Landesmuseen) ist. Es kann die Einhaltung von Normverträgen und Mindest- und/oder Regelhonoraren zur verpflichtenden Förderungsbedingung gemacht oder die systematische Inflationsabgeltung bei Preisen und Stipendien vorgesehen werden. Weiters steht dem ORF nach dem Ausstieg der Gewerkschaft aus den Verhandlungen für diese Tarife nunmehr wieder ein Verhandlungspartner zur Vereinbarung seines Mindest-Honorarkatalogs für literarische Leistungen zur Verfügung. Insgesamt geht es um Rechte, die bisher von niemandem auf der Seite der selbständigen Kunst- und Kulturschaffenden vertreten werden konnten.

Punktuell war die IG Autorinnen Autoren bisher schon im einen oder anderen Nebenaspekt auf freiwilliger Basis Vertragspartnerin wie etwa der Wirtschaftskammer mit einem Vertrag zur Einhaltung der Urheberpersönlichkeitsrechte bei Schulbüchern oder mit ihren unverbindlichen Honorarempfehlungen oder mit ihrem Musterverlagsvertrag mit dem Verlegerverband, sie kann jetzt diese Vorarbeiten in weitere Verhandlungen einbringen und Verhandlungsergebnisse verbindlich umsetzen, ohne gegen das Kartellrecht zu verstoßen, was bisher, egal mit welcher generellen Vereinbarung oder Empfehlung, grundsätzlich der Fall war.

Mit ihrer Zulassung als gesetzlich anerkannte Interessenvertretung ist es der IG Autorinnen Autoren nicht nur gelungen, den Gesetzgeber von ihrer Befähigung zur Vertretung der Berufsgruppe der Autorinnen und Autoren zu überzeugen, sondern auch die erste berufliche Vertretung im Bereich der Kunst und Kultur in Österreich zu werden, die diesen Schritt in die gesetzliche Anerkennung einer Berufsvertretung geschafft hat. Gleiches gilt für den Vergleich mit der Interessenvertretung der Autorinnen und Autoren in Deutschland, wo diese Rechte auf Grund von rechtlichen Unterschieden (Autor/inn/en sind in Deutschland arbeitnehmerähnliche Personen, in Österreich Selbständige oder Neue Selbständige) durch die Gewerkschaft betreut werden.  

Die IG Autorinnen Autoren versteht ihre gesetzliche Anerkennung nicht nur als Auftrag, sie versteht sie auch als Auszeichnung, der sie gerecht werden will. Ihre gesetzliche Anerkennung als Berufsvertretung ist ein bedeutender Schritt zur Entwicklung von Rechtssicherheiten und Rechtsgarantien. Die IG Autorinnen Autoren fühlt sich darüber hinaus ebenso in ihren Bemühungen um die verfassungsrechtliche Verankerung eines Staatsziels Kunst und Kultur bestärkt, woraus ein zentraler Rückhalt für Verrechtlichungen aller Art und zur Aufwertung des Stellenwerts von Kunst und Kultur abgeleitet werden kann. 

Letztlich ist die gesetzliche Anerkennung der IG Autorinnen Autoren als repräsentative Berufsvertretung auch ein später Erfolg und ein Ergebnis der Urheberrechtsrichtlinien der EU und ihrer Umsetzung in Österreich sowie der Behandlung durch die dafür zuständige Behörde des Justizministeriums, die diese neu geschaffene Möglichkeit im Urheberrecht ernst nehmen und mit Leben erfüllen will. Der Dank der IG Autorinnen Autoren gilt insbesondere Dr. Michel Walter, der ihr bereits seit Jahrzehnten nicht nur in dieser Frage, aber besonders in dieser Frage entschieden zur Seite steht.

Der IG Autorinnen Autoren gehören derzeit rund 4000 Einzelmitglieder sowie 59 Mitgliedsverbände an. Sie wurde 1971 als Dachverband gegründet und 1982 in einen Mitglieder- und Verbändeverband umgewandelt. Eines ihrer vorrangigsten Ziele war von jeher die Verrechtlichung der Beziehungen zwischen allen am literarischen Leben Beteiligten. Es stehen ihr nunmehr viele neue Wege dazu offen.

Gerhard Ruiss
IG Autorinnen Autoren
Wien, 2.10.2024
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