Kommende Deadlines für die Anträge für die Corona-Unterstützungsleistungen:
KSVF COVID-19-Fonds: Aktuell läuft Phase 3 beim KSVF COVID-19-Fonds. Die Beihilfe beträgt hier einmalig € 1.500,- und kann bis 31. März 2021 beantragt werden. Anspruchsberechtigt sind Künstler*innen und Kulturvermittler*innen, die weder Anspruch auf Unterstützung aus der Überbrückungsfinanzierung noch aus dem Härtefallfonds haben.
Härtefallfonds: Die Antragstellung für die Auszahlungsphase 2 (Zeiträume zwischen dem 16. März 2020 und 15. März 2021) ist bis 30. April 2021 möglich.
NPO-Fonds: Anträge für das 4. Quartal 2020 können bis 15. Mai 2021 gestellt werden.
Überbrückungsfinanzierung für Künstler*innen: Die Antragstellung ist aktuell bis zum 30. Juni 2021 möglich, vorbehaltlich der budgetären Mittel.
Fixkostenzuschuss 800.000: Tranche 1 kann seit dem 23. November 2020 bis spätestens 30. Juni 2021 beantragt werden. Tranche 2 muss jedenfalls ab 1. Juli 2021, spätestens aber bis 31. Dezember 2021 beantragt werden.
Verlustersatz: Tranche 1 kann seit dem 16. Dezember 2020 bis 30. Juni 2021 beantragt werden. Tranche 2 kann ab 1. Juli 2021 bis spätestens 31. Dezember 2021 beantragt werden.