Deadlines: Corona-Unterstützungsmaßnahmen

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Kommende Deadlines für die Anträge für die Corona-Unterstützungsleistungen:

KSVF COVID-19-Fonds: Aktuell läuft Phase 3 beim KSVF COVID-19-Fonds. Die Beihilfe beträgt hier einmalig € 1.500,- und kann bis 31. März 2021 beantragt werden. Anspruchsberechtigt sind Künstler*innen und Kulturvermittler*innen, die weder Anspruch auf Unterstützung aus der Überbrückungsfinanzierung noch aus dem Härtefallfonds haben. 

Härtefallfonds: Die Antragstellung für die Auszahlungsphase 2 (Zeiträume zwischen dem 16. März 2020 und 15. März 2021) ist bis 30. April 2021 möglich. 

NPO-Fonds: Anträge für das 4. Quartal 2020 können bis 15. Mai 2021 gestellt werden. 

Überbrückungsfinanzierung für Künstler*innen: Die Antragstellung ist aktuell bis zum 30. Juni 2021 möglich, vorbehaltlich der budgetären Mittel. 

Fixkostenzuschuss 800.000: Tranche 1 kann seit dem 23. November 2020 bis spätestens 30. Juni 2021 beantragt werden. Tranche 2 muss jedenfalls ab 1. Juli 2021, spätestens aber bis 31. Dezember 2021 beantragt werden. 

Verlustersatz: Tranche 1 kann seit dem 16. Dezember 2020 bis 30. Juni 2021 beantragt werden. Tranche 2 kann ab 1. Juli 2021 bis spätestens 31. Dezember 2021 beantragt werden. 

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