Covid-19-Fonds im KSVF

Stellungnahme Kulturrat Österreich vom 2.4.2020
 
Unterstützung für Künstler_innen und Kulturvermittler_innen ohne Zugang zum Härtefallfonds in der WKO

Die Zugangsbedingungen zu Unterstützungsleistungen sind – Medienberichten zu Folge – derzeit in Verhandlung. Unsere Einschätzung: Kommende Woche wissen wir alle mehr.

Der Covid-19-Fonds im Künstler_innen-Sozialversicherungsfonds (KSVF) hat die Arbeit gestartet und nimmt Anträge auf Soforthilfe entgegen. Ein reduziertes Antragsprozedere und ein vereinfachtes Entscheidungsverfahren sollen jetzt (Phase 1) rasche Hilfe ermöglichen. Wie auch beim Härtefallfonds in der WKO sind zunächst allerdings lediglich 500 Euro bzw. 1.000 Euro Unterstützung möglich. Die Ausgestaltung einer weiteren, längerfristigen finanziellen Unterstützung (Phase 2) ist noch in Arbeit. Nach Informationen des Kulturministeriums (BMKOES) werden in der Folge bis zu 2.000 Euro pro Monat für maximal drei Monate möglich sein – ebenfalls orientiert am Härtefallfonds in der WKO.

Covid-19-Fonds im KSVF als zweites Sicherheitsnetz für Künstler_innen und Kulturvermittler_innen

Der Covid-19-Fonds im KSVF ergänzt den Härtefallfonds in der Wirtschaftskammer (WKO). Im Covid-19 Fonds können diejenigen Künstler_innen und Kulturvermittler_innen finanzielle Unterstützung beantragen, die beim Härtefallfonds in der WKO die Anspruchskriterien nicht erfüllen – etwa weil sie eine Mehrfachversicherung haben oder andere Einkünfte über der Geringfügigkeitsgrenze erzielen oder eine kleine Pension oder Arbeitslosengeld beziehen, aber damit längst nicht ihre laufenden Ausgaben decken können. Zugelassen zum Covid-19-Fonds im KSVF ist auch, wer nicht in der SVS versichert ist oder auch noch nie einen KSVF-Zuschuss zur Sozialversicherung bezogen hat. Für die Phase 2 wurde mittlerweile angekündigt, dass der Bezieher_innenkreis im Härtefallfonds der WKO erweitert werden soll.

Antrag an den „richtigen“ Fonds stellen

Alle, die jetzt von einer wirtschaftlich signifikanten Bedrohung durch COVID-19 betroffen sind und die Anspruchskriterien des Härtefallfonds in der WKO erfüllen, sollen (und müssen) beim Härtefallfonds beantragen (in dem insgesamt auch wesentlich mehr Geld zur Verfügung steht) – auch Selbstständige ohne Gewerbeschein und Kammermitgliedschaft, z. B. Künstler_innen.
Nur Künstler_innen und Kulturvermittler_innen, die die Anspruchskriterien des Härtefallfonds in der WKO nicht erfüllen, können sich an den Corona-19-Fonds im KSVF wenden.

Anträge, die im Zusammenhang mit der Coronakrise bereits an den regulären Unterstützungsfonds im KSVF gerichtet wurden, brauchen nicht neu an den Covid-19-Fonds im KSVF gestellt werden.

Antragstellung Covid-19-Fonds im KSVF

Covid-19-Fonds im KSVF
Antragsformular zum Covid-19-Fonds im KSVF

Mit der Einbeziehung von Kulturvermittler_innen betritt der KSVF Neuland: Die berufliche Tätigkeit als Kulturvermittler_in ist (ebenso wie bei Künstler_innen, deren „Künstler_inneneigenschaft“ vom KSVF nicht bereits bestätigt ist) bestmöglich und zugleich so knapp wie möglich nachzuweisen.

Ausbau und breite Abdeckung

Diese Unterstützungsmaßnahmen sind wichtige Schritte. Um die gesamte Bandbreite der von Covid-19 betroffenen Künstler_innen und Kulturschaffenden so breit wie möglich abzudecken und finanzielle Notlagen effektiv aufzufangen, müssen nun rasch weitere folgen. Die Soforthilfe muss demnach zumindest auf 1.000 Euro für alle angehoben werden. Dringend ist zudem die Ausgestaltung der Phase 2: Künstler_innen und Kulturvermittler_innen brauchen für die kommenden Monate eine sichere Perspektive: Bekomme ich Unterstützung, welche Einkommensausfälle werden ersetzt, wie komme ich selbst nach einem Ende der Covid-19-Maßnahmen über die Runden, bis Projekte und Aufträge hoffentlich wieder in die Gänge kommen?

Unterstützung für gemeinnützige Vereine und andere

Noch gänzlich offen ist die Ausgestaltung der Corona-Unterstützung an gemeinnützige Vereine (Non-Profit-Organisationen – NPOs). Auch an Unterstützungsmöglichkeiten für Kleinstverdiener_innen, die keine der bisher entwickelten Unterstützungen in Anspruch nehmen können, wird aktuell gearbeitet. Ein drittes Covid-19-Gesetzespaket soll ‒ erneut im Schnellverfahren ‒ ab Donnerstag, den 2. 4., parlamentarisch verhandelt und beschlossen werden.

Finanzielle Unterstützung gibt es auch bei den Verwertungsgesellschaften, die z.T. gemeinsame Notfallfonds eingerichtet haben. Neben finanzieller Hilfe gibt es weiters die Möglichkeit der Stundung von Steuern oder Sozialversicherungsbeiträgen, Kurzarbeit für Vereine wie Betriebe etc., sowie eigene Förderungen der Bundesländer. Einen Überblick finden Sie z. B. auf den Websites folgender Interessenvertretungen:

Weitere Informationen:

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