Corona-Regeln für Wien ab 01. Oktober

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https://coronavirus.wien.gv.at/neue-corona-regeln/

Ab 1. Oktober gelten in Wien zudem folgende Regeln:

  • Im Handel sowie in Museen, Kunsthallen, kulturellen Ausstellungshäusern, Bibliotheken, Büchereien und Archiven gilt für Kund*innen bzw. Besucher*innen eine allgemeine FFP2-Maskenpflicht.
  • In folgenden Bereichen gilt die 2,5-G-Regel. Kund*innen bzw. Besucher*innen müssen einen gültigen PCR-Test vorweisen oder geimpft oder genesen sein:
    • Gastronomie
    • Körpernahe Dienstleistungen (z.B. Friseur*in, Masseur*in, Fußpflege, Nagelstudio)
    • In geschlossenen Räumen von Freizeiteinrichtungen
    • Hotellerie. Für Hotelgäste aus dem Ausland ist notfalls ein Antigen-Test erlaubt.
    • Bei Veranstaltungen zwischen 26 und 500 Personen (zum Beispiel Feste, Hochzeiten). Im Theater, Kino, Varieté, Kabarett, Konzertsaal, in einer Konzertarena sowie in Einrichtungen zur Religionsausübung (Ausnahme für Messen, Gottesdienste) ist zusätzlich zumindest ein Mund-Nasen-Schutz verpflichtend.
  • Besucher*innen in Spitälern, Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der stationären Behindertenhilfe müssen zusätzlich zur 2,5-G-Regel eine FFP2-Maske tragen.
  • In der Nachtgastronomie und bei Veranstaltungen mit über 500 Personen gilt die 2-G-Regel. Das bedeutet, dass nur geimpfte oder genesene Personen Zutritt haben. Die Maskenpflicht entfällt.

Für Unternehmen stehen Plaketten für die Ausweisung der erforderlichen Regeln zum Download zur Verfügung: Corona-Plaketten

Informationen zu den bundesweiten Öffnungsschritten finden Sie auf der Website des Gesundheitsministeriums.

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