Bundesrat erhebt keinen Einspruch gegen Gutscheinlösung bei Veranstaltungen

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ÖVP, SPÖ und Grüne stimmen für Regelung, mit der Kultur- und Sportveranstalter vor der Insolvenz bewahrt werden sollen

Wien (PK) – Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung keinen Einspruch gegen das Sondergesetz für Veranstalter eingelegt und somit den Weg für die Gutscheinlösung frei gemacht. Das im Nationalrat noch ohne die Stimmen von SPÖ und FPÖ beschlossene Kunst-, Kultur- und Sportsicherungsgesetz sieht für Veranstalter die Möglichkeit vor, Gutscheine anstelle von Rückzahlungen zu vergeben. 

Die Freiheitlichen kritisieren an dem Vorhaben, dass die Regelung nur bei großen Veranstaltungen greife und Karten lange im Voraus gekauft würden. Außerdem würden die finanziellen Auswirkungen der Krise so nur in die Zukunft verschoben, denn die ausgefallenen eVeranstaltungen ließen sich nicht vollständig nachholen, begründet Thomas Schererbauer (F/O) die Ablehnung. Mehrheitliche Zustimmung erhielten zwei in der Debatte eingebrachten Entschließungsanträge. Darin wird eine Absicherung der Gutscheine im Insolvenzfall verlangt. In einem weiteren Antrag wird die Bundesregierung aufgefordert, einen konkreten und realitätsnahen umsetzbaren Plan vorzulegen, um die Tätigkeiten der Kunst- und Kulturschaffenden sicherzustellen.

Trotz Kritik an Teilen der Gesetzesvorlage stimmten dieser letztendlich auch die SozialdemokratInnen zu. Michael Wanner (S/S) befand das Gesetz als gut und richtig, auch wenn er es eher als „Veranstalterhilfsgesetz“ sehe. Diese Maßnahme hätte man bereits schon früher gebraucht und wenn das Epidemiegesetz nicht außer Kraft gesetzt worden wäre, hätte man das neue Gesetz gar nicht benötigt, so Wanner. Per Entschließungsantrag forderte Wanner 100 Mio. € als Unterstützung für Sportvereine. Außerdem sollten aus Sicht der SPÖ so schnell wie möglich Schulkinder wieder Sport betreiben können und gesetzliche Rahmenbedingungen geschaffen werden, um Sport und Bewegung in geschlossenen Räumen wieder zu ermöglichen.

Christine Schwarz-Fuchs (V/V) verwies auf die enormen Liquiditätsprobleme der Veranstalter, da keine oder nur sehr geringe Einnahmen den laufenden Kosten gegenüberstehen würden. Österreichs Ansehen beruhe insbesondere auf dem Kulturexport und dies komme auch dem Tourismus zu gute.

Es gebe nicht immer die perfekte Lösung, aber es gebe immer eine beste, plädierte Marco Schreuder (G/W) für grünes Licht zur Gesetzesvorlage. Andere Lösungsvarianten würden entweder Veranstalter in die Pleite schicken oder auf den Konsumentenschutz  komplett verzichten, so Schreuder. Ebenso auf die faire Risikoverteilung in der Vorlage verwies Kulturstaatsekretärin Ulrike Lunacek. Es sei wichtig, dass Veranstalter, genauso wie KünstlerInnen, weiterhin tätig sind und den Veranstaltungsbetrieb nach der Krise wieder aufnehmen können.

OTS

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