BMKÖS: Kulturinitiativen – Arbeitsstipendium im Bereich Kabarett

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Ziel

Kunstschaffende dieses Genres bei der Vorbereitung, Konzeptualisierung, Entwicklung und Umsetzung abendfüllender Programme zu unterstützen

Wer kann einreichen?

Kabarettisten und Kabarettistinnen mit ständigem Wohnsitz in Österreich

Wer kann nicht einreichen?

Personen, denen für das laufende Jahr bereits ein anderes Stipendium der Sektion für Kunst und Kultur im Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport zuerkannt wurde

Höhe, Laufzeit und Anzahl der Stipendien

  • € 1.400 Euro pro Monat
  • Laufzeit 6 Monate
  • Pro Jahr werden 5 Stipendien vergeben

Es wird darauf hingewiesen, dass für Sozialversicherungsverhältnisse selbst zu sorgen ist

Vergabemodus

Als Objektivierungsverfahren wird eine unabhängige Fachjury eingesetzt. Die Jury nimmt eine Reihung aller zeitgerecht und formal entsprechenden Bewerbungen anhand der unten angeführten Kriterien vor. Die 5 erstgereihten Bewerbungen erhalten ein Stipendium. Alle Bewerber und Bewerberinnen werden schriftlich vom Ergebnis der Jurysitzung in Kenntnis gesetzt

Kriterien

  • Qualifikation des/der Ausführenden, bisherige künstlerische Leistungen, Qualität des Treatments und des Textbeispiels
  • Ein Kabarettprogramm kann nur einmal von einer beteiligten Person eingereicht werden (z.B. bei Duos, Trios, Arbeitsgruppen)
  • Erarbeitung des Programms im Kalenderjahr der Einreichung
  • Fixierter Premierentermin und Ort

Einreichfrist: 30. April

Zur Ausschreibung

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