Ziel
Kunstschaffende dieses Genres bei der Vorbereitung, Konzeptualisierung, Entwicklung und Umsetzung abendfüllender Programme zu unterstützen
Wer kann einreichen?
Kabarettisten und Kabarettistinnen mit ständigem Wohnsitz in Österreich
Wer kann nicht einreichen?
Personen, denen für das laufende Jahr bereits ein anderes Stipendium der Sektion für Kunst und Kultur im Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport zuerkannt wurde
Höhe, Laufzeit und Anzahl der Stipendien
- € 1.400 Euro pro Monat
- Laufzeit 6 Monate
- Pro Jahr werden 5 Stipendien vergeben
Es wird darauf hingewiesen, dass für Sozialversicherungsverhältnisse selbst zu sorgen ist
Vergabemodus
Als Objektivierungsverfahren wird eine unabhängige Fachjury eingesetzt. Die Jury nimmt eine Reihung aller zeitgerecht und formal entsprechenden Bewerbungen anhand der unten angeführten Kriterien vor. Die 5 erstgereihten Bewerbungen erhalten ein Stipendium. Alle Bewerber und Bewerberinnen werden schriftlich vom Ergebnis der Jurysitzung in Kenntnis gesetzt
Kriterien
- Qualifikation des/der Ausführenden, bisherige künstlerische Leistungen, Qualität des Treatments und des Textbeispiels
- Ein Kabarettprogramm kann nur einmal von einer beteiligten Person eingereicht werden (z.B. bei Duos, Trios, Arbeitsgruppen)
- Erarbeitung des Programms im Kalenderjahr der Einreichung
- Fixierter Premierentermin und Ort
Einreichfrist: 30. April