BMKÖS: Fair-Pay-Zuschuss für die Freie Szene

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Im Rahmen der bestehenden Förderungsprogramme der Sektion Kunst und Kultur des BMKÖS kann um einen Fair-Pay-Zuschuss für Vorhaben in der “Freien Szene” angesucht werden.

Unterlagen für Fair-Pay-Zuschüsse können bis 31. März für bereits eingereichte Vorhaben nachgereicht werden. Einreichungen für künftige Einreichfristen können ebenfalls Fair Pay-Zuschüsse berücksichtigten. Orientiert werden kann sich dabei an den Honorarempfehlungen der jeweiligen Interessengemeinschaft.

Honoraruntergrenzen der IGFT: https://freietheater.at/honoraruntergrenze/

Erforderliche Einreichunterlagen

  • Angegebene Unterlagen lt. Förderungsprogramm der jeweiligen Fachabteilung (Jahresförderung, Projektkostenzuschuss etc.)
  • Fair-Pay Datenblatt
  • Bei bereits eingereichten/zugesagten Jahresförderungen für das Jahr 2022 ist zusätzlich zum Datenblatt allfällig eine aktualisierte Kalkulation vorzulegen.

Grundsätzlich ist dabei zu beachten:

  • Die zur Verfügung gestellten Fördermittel sollen einen Beitrag zur faireren Bezahlung innerhalb Ihrer Organisation leisten.
  • Berücksichtigung finden primär jene Honorare und/oder Gehälter, die einen hohen Fair-Pay-Gap aufweisen.
  • Der Fair-Pay Zuschuss darf nur für bestehende Stellen eingesetzt werden, nicht für die Schaffung neuer Anstellungen.
  • Die Zuschüsse werden explizit für Fair Pay Maßnahmen gewidmet.

Ausgenommen sind:

  • Stipendien
  • Organisationen im Eigentum von Gebietskörperschaften
  • Organisationen, die Kollektivverträge anwenden”

Mehr lesen auf der Seite des BMKÖS.

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