Einreichfrist mit 31. März 2022
Das Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport (BMKÖS) schreibt im Bereich Musik und darstellende Kunst für das Jahr 2022 Startstipendien für den künstlerischen Nachwuchs aus. Es werden insgesamt 35 Stipendien in Höhe von jeweils EUR 1.400,00 pro Monat für die Dauer von je sechs Monaten vergeben. Zudem gibt es die Möglichkeit ein erhöhtes Stipendium für Alleinerzieher:innen zu erhalten. Alle vollständigen Einreichungen werden von unabhängigen Fachjurys bewertet und die Ergebnisse im Anschluss bekannt gegeben.
Zweck/Intention:
Die Startstipendien stellen eine Anerkennung und Förderung für das Schaffen junger, professionell tätiger Künstler:innen dar. Sie sollen die künstlerische Entwicklung vorantreiben und den Einstieg in die österreichische und internationale Kunstszene erleichtern.
Zielgruppe:
- Antragsberechtigt sind professionell tätige, freischaffende Künstler:innen mit abgeschlossener künstlerischer Ausbildung, die die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen oder ihren ständigen Wohnsitz in Österreich haben (Meldezettel) und die nach dem 31.12.1986 geboren worden sind.
- Die Bewerbung von Studierenden ist nicht möglich. Von der Bewerbung ausgeschlossen sind alle (zum Zeitpunkt der Bewerbung) an einer Universität/Fachhochschule immatrikulierten Personen. (Ausnahme: Doktoratsstudium oder postgraduelle Studien).
- Es müssen bereits zumindest zwei öffentlichkeitswirksame Projekte (Produktionen/Konzerte) unabhängig von einer Ausbildungseinrichtung realisiert worden sein.
- Ausgeschlossen sind weiters Personen, die bereits ein Startstipendium (egal welcher Sparte) erhalten haben. Kunstschaffende die für 2022 bereits ein Staats- oder Auslandsstipendium zugesprochen bekommen haben, können zeitgleich nicht für ein weiteres Stipendium berücksichtigt werden.
- Nicht gefördert werden überwiegend kommerziell geprägte Vorhaben, pädagogische Projekte, Projekte mit Lai:innen und Amateur:innen, Projekte im Rahmen von Ausbildungen und Projekte mit vorrangig soziokulturellen Anliegen.
- Eine Auseinandersetzung mit den UN-Nachhaltigkeitszielen (SDGs) ist erwünscht (https://sdgs.un.org/goals) und wird von der Jury als zusätzliches Auswahlkriterium angewendet.
Stipendienanzahl:
insgesamt 35 Stipendien im Bereich Musik und darstellende Kunst
Stipendiendauer:
Laufzeit jeweils 6 Monate. Das Vorhaben muss nach Ende der Einreichfrist, aber noch im Jahr 2022 begonnen werden.
Stipendienhöhe:
Dotierung mit je EUR 8.400,00
Alleinerziehende:
Ein erhöhtes Stipendium steht zu, wenn die Antragstellerin/der Antragsteller zum Zeitpunkt der Antragstellung Familienbeihilfe für mindestens ein Kind erhält und für den Zeitraum des beantragten Stipendiums nicht in einer Partnerschaft (Ehe, Lebensgemeinschaft, eingetragene Partnerschaft) lebt. Als Nachweis der Sorgepflichten ist die Bestätigung über den Bezug von Familienbeihilfe vorzulegen. Alleinerziehende erhalten, falls ihnen ein Stipendium zugesprochen wird, einen um den Betrag von EUR 200,00 per Monat erhöhten Stipendienbetrag. Das Alleinerziehenden-Formular muss ausgefüllt beigelegt werden.
Einreichfrist: Einreichungen sind ab sofort möglich, die Einreichfrist endet am 31. März 2022. Eine frühzeitige Einreichung wird empfohlen.