Einreichfrist: 15. April 2022 für das Jahr 2022 und 15. September 2022 für das Jahr 2023
Wer kann einreichen
- Kunst- und Kulturschaffende mit ständigem Wohnsitz in Österreich, die eine ausreichende Qualifikation im Bereich zeitgenössischer Zirkus durch eine einschlägige Ausbildung oder bisherige berufliche Tätigkeit nachweisen können
Wer kann nicht einreichen
- Personen, denen für das laufende Jahr bereits ein anderes Stipendium der Sektion für Kunst und Kultur zuerkannt wurde
- Personen, denen im letzten Jahr ein Arbeitsstipendium im Bereich Zeitgenössischer Zirkus von der Sektion für Kunst und Kultur zuerkannt wurde
Höhe und Anzahl der Stipendien
- € 1.400 pro Monat
- Laufzeit maximal 6 Monate
- Pro Jahr werden 10 Stipendien vergeben
Es wird darauf hingewiesen, dass für Sozialversicherungsverhältnisse selbst zu sorgen ist.
Vergabemodus
- Als Objektivierungsverfahren wird eine unabhängige Fachjury eingesetzt. Die Jury nimmt eine Reihung aller zeitgerecht und formal entsprechenden Bewerbungen anhand der unten angeführten Kriterien vor. Die zehn erstgereihten Bewerbungen erhalten ein Stipendium. Das Ergebnis der Sitzung wird schriftlich mitgeteilt.
Kriterien
- Persönliche Qualifikation; Art, Umfang und Qualität des geplanten Vorhabens
Einreichfrist
- 15. April 2022 für das Jahr 2022
- 15. September 2022 für das Jahr 2023