Ausschreibung GO-Stipendien 2025 für alle Sparten (Vorarlberg) – Frist: 6.JÄN

Kulturabteilung des Landes Vorarlberg fördert 2025 wieder Arbeitsaufenthalte im Ausland
Die Vernetzung und Internationalisierung der Vorarlberger Kunst bildet einen Schwerpunkt
der Kulturpolitik des Landes. Das Land schreibt daher auch 2025 die bisher sehr gut
angenommenen GO-Stipendien aus. Bewerbungen sind bis 06. Jänner 2025 möglich.
Landesrätin Barbara Schöbi-Fink nennt als erklärtes Ziel der eben aktualisierten
Vorarlberger Kulturstrategie die „Grenzüberschreitung und den internationalen
Austausch“.

GO-Stipendien
Da die Auslandserfahrung, der Austausch und das konzentrierte Arbeiten an einem anderen
Ort für die künstlerische Entwicklung essenziell sind, unterstützt das Land Vorarlberg
heimische Kunstschaffende direkt bei ihren Projekten im Ausland. Mit den GO-Stipendien
wird Künstlerinnen und Künstlern (Einzelpersonen, aber auch Kollektiven) eine zeit- und
ortsunabhängige Förderung, flexibel und maßgeschneidert auf die jeweilige Situation,
angeboten. Damit können eigene Projektideen verwirklicht, Netzwerke aufgebaut, an
bestehende Residencies angedockt, Recherchen durchgeführt oder auch Schreibvorhaben
realisiert werden. Das Konzept von GO bietet alle Möglichkeiten.
Im Jahr 2025 werden zehn Auslandsprojekte von Vorarlberger Kunstschaffenden mit jeweils
5.000 Euro unterstützt. Das Stipendium ist weder an einen bestimmten Ort, noch an eine
bestimmte Zeit gebunden. Es richtet sich zudem an alle Arten der künstlerischen Produktion.
Für das Juryverfahren zählen die Ideen und die Überzeugungskraft des eingereichten
Projekts.

Bewerbungsunterlagen: Zugelassen sind ausschließlich die Antragsformulare auf der
Homepage www.vorarlberg.at (Förderantrag (PDF) Sämtliche Unterlagen, die dem
Antragsformular angehängt werden, müssen als zusammenhängendes PDF in digitaler Form
geschickt werden. Nachreichungen sind nicht möglich. Über die Vergabe der Stipendien
entscheidet eine Fachjury, der nur komplette Anträge vorgelegt werden.
Stipendiat:innen müssen sich für die Dauer des Aufenthaltes selbst um eine gültige
Krankenversicherung kümmern und verpflichten sich zu einem Abschlussbericht. Bei einer
allfälligen Präsentation oder Veröffentlichungen im Rahmen des Stipendiums ist das Logo
des Landes zu verwenden. Das Stipendium muss 2025 gestartet werden.

Ende der Abgabefrist: 06. Jänner 2025
Abgabe ausschließlich per Mail an: kultur@vorarlberg.at
Nähere Auskünfte: Kulturabteilung des Landes Vorarlberg
Susanna Koch, susanna.koch@vorarlberg.at, Tel +43/5574/511-22316

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