Information vom 28.04.2020: In der heutigen Pressekonferenz kündigte die Regierung die schrittweise Lockerung der Ausgangsbeschränkungen an. Auch kleine Veranstaltungen für bis zu zehn Personen sollen erlaubt werden. Die wichtigsten Informationen zusammengefasst:
Die Ausgangsbeschränkungen werden großteils aufgehoben. Weiterhin gelten die Regeln zur Einhaltung des Sicherheitsabstands von einem Meter.
Es sollen kleine Veranstaltungen mit bis zu zehn Personen möglich werden. Diese Regelungen sollen bis 30.06. gelten. Was genau hier mit ‘Veranstaltungen’ gemeint ist recherchieren wir – bald genaue Infos!
Versammlungen fallen unter gesonderte Regelungen, dazu zählen u.a. Demonstrationen. Vorausgesetzt werden in jedem Fall das Einhalten des Sicherheitsabstands (1 Meter) und das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes.
Die Gastronomie wird ab dem 15. Mai unter gewissen Auflagen wieder geöffnet. Pro Tisch dürfen vier Erwachsene und dazugehörige Kinder sitzen, hier gilt kein Mindestabstand. Zwischen den Tischen und daran sitzenden Gästen muss der Sicherheitsabstand gewahrt werden. Mitarbeiter*innen, die mit Gästen Kontakt haben müssen einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Um Schlangenbildung zu vermeiden, müssen Tische vorher reserviert werden.
Hotels und andere “Beherbergungsbetriebe” können ab 29. Mai den Betrieb wieder hochfahren, ebenso wie Schwimmbäder.
Freizeiteinrichtungen, Sehenswürdigkeiten und sonstige Freizeitanlagen (z.B. Tierparks) dürfen ab 15. Mai wieder öffnen. Es gilt der Sicherheitsabstand.
Bis gestern wurden ca. 82 000 Anträge für den WKO Härtefallfonds in Phase 2 eingereicht. Der Betrachtungszeitraum wird bis zum 15.09. ausgeweitet. Die neuen Informationen zum HFF Phase 2 haben wir hier zusammengefasst.
Die Bundesregierung appelliert an die Bevölkerung, zusätzlich zu den verpflichtenden Sicherheitsmaßnahmen auch für einen verantwortungsvollen Selbst- und Fremdschutz zu sorgen, z.B. indem auch ein Mund-Nasen-Schutz in solchen Bereichen getragen wird, in denen es nicht verpflichtend ist.
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