Arbeitsstipendien des Landes Burgenland 2021/22

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Antragsfrist: 01.10.2022

Das Land Burgenland vergibt für ausgewählte Projekte in den Bereichen Bildende Kunst, Darstellende Kunst, Medienkunst, Musik, Literatur und Film Arbeitsstipendien in der Höhe von je € 2.500,-. Künstlerinnen und Künstler erhalten damit die Möglichkeit, weiterhin künstlerisch tätig zu sein und ein geplantes Projekt (Ausstellung, Buch, Theaterstück, Drehbuch, CD-Aufnahme …) vorzubereiten oder abzuschließen.

Die Vergabe der Stipendien erfolgt auf Grundlage eines schriftlichen Antrages über das geplante Vorhaben auf Vorschlag einer unabhängigen Expertenjury.

Voraussetzungen:

Antragsberechtigt sind freischaffende Künstlerinnen und Künstler, die ihr Erwerbseinkommen nahezu ausschließlich aus ihrer künstlerischen Tätigkeit bestreiten sowie Personen in künstlerischer Ausbildung, die ihren Hauptwohnsitz im Burgenland haben oder im Burgenland aufgewachsen sind.

Anträge auf Arbeitsstipendien können bis 1.10.2022 gestellt werden. Die Vergabe der Arbeitsstipendien erfolgt in der Reihenfolge des Einlangens auf Grundlage der Vorschläge einer unabhängigen Expertenjury. Es werden 30 Arbeitsstipendien vergeben.

Zur Ausschreibung

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