Anhebung des Kunst- und Kulturbudgets auf zumindest 1% des BIP!

Pressemitteilung Kulturrat Österreich, 22.9.2020

Intervention zu den Budgetverhandlungen für 2021

Zuletzt hat es der Corona-Lockdown deutlich gemacht: Einkommen und soziale Absicherung im Kunst- und Kulturfeld liegen in großen Teilen unterhalb jeder akzeptablen Schwelle.

Es ist höchst an der Zeit, strukturelle Vorgaben für eine grundlegende Änderung zu entwickeln und zu verankern: im Bundesbudget, dem die Rolle eines „Leitbudgets Kunst und Kultur“ zukommt, da sich die Förderungen von Ländern und Kommunen vielfach daran orientieren. Das Ziel muss eine faire und angemessene Bezahlung quer durch den Sektor bei gleichzeitigem Erhalt der vielfältigen Kunst- und Kulturlandschaft sein. Zunächst muss jedenfalls dafür gesorgt werden, dass Mindesteinkommen und Honoraruntergrenzen möglich und bei öffentlich geförderten Projekten und Einrichtungen Fördervoraussetzung sind.

Dafür ist es unabdingbar, das Kunst- und Kulturbudget 2021 unverzüglich auf mindestens ein Prozent der Bundesausgaben anzuheben. Aktuell beläuft sich dieses lediglich auf 0,6%, bis 2023 ist sogar eine Senkung auf 0,5% geplant. Langfristiges Ziel muss eine Anhebung der Ausgaben für Kunst und Kultur auf mindestens 1% des BIP sein. Im EU-weiten Vergleich rangiert Österreich hier an 18. Stelle, mit Staatsausgaben für kulturelle Aktivitäten im Ausmaß von 0,5% des BIP!

Gleichzeitig ist dafür Sorge zu tragen, dass die notwendigen einzelnen Corona-Hilfen ‒ insbesondere für den Erhalt der Bundestheater und/ -museen ebenso wie der anderen großen Häuser ‒ nicht zu Lasten des regulären Kunst- und Kulturbudgets gehen, sondern aus den Mitteln des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds finanziert werden. Frei verfügbares Geld ist ohnedies knapp, und alle Förderungen für die freie Szene stammen aus solchen nicht zugewiesenen Mitteln. Jede Umwidmung zu Gunsten der Corona-Hilfen reduziert daher Möglichkeiten und Existenzen in der freien Szene. Eindeutig ein No-Go.

In einem nächsten Schritt wird es daher unabdingbar, die Kunst- und Kulturausgaben für die freie Szene auch durch ein Leitbudget Kunst und Kultur abzusichern: Das heißt Zweckwidmung von 50% des Kulturhaushalts für die freie Szene, ihre Akteur*innen und Strukturen, sowie jährliche Indexanpassung dieser Mittel. Die freie Szene, d.h. das Kunst- und Kulturschaffen abseits der großen, etablierten Häuser und Unternehmen, ist nicht nur ein wesentlicher Faktor der Kunst- und Kulturlandschaft in all ihrer Vielfalt, sie schafft Raum für Auseinandersetzung und Verständigung über gesellschaftliche Entwicklungen, für Teilhabe und Mitgestaltung. Sie ist eine Investition in die Zukunft.

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