Kulturpolitik - 2019

  • Kulturrat Österreich: Armut, nicht Arme bekämpfen!

    Pressemitteilung Kulturrat Österreich, 24.04.2019
    Kulturrat Österreich spricht sich gegen das Sozialhilfe-Grundsatzgesetz aus
    www.kulturrat.at

    Armut kann alle treffen, auch Kunst-, Kultur- und Medienschaffende. Die Studie "Soziale Lage der Kunstschaffenden und Kunst- und Kulturvermittler/innen in Österreich 2018" hat dies eindrücklich belegt: „Insgesamt ist der Lebensstandard von Kunstschaffenden und Kunst- und Kulturvermittler_innen im Vergleich zu anderen Bevölkerungsgruppen deutlich nachteilig: Gut ein Drittel kann der einkommensschwachen Gruppe zugerechnet werden und muss damit als armutsgefährdet gelten.“ Die Situation von mehrfach versicherten Personen mit unregelmäßigem Einkommen – Standard in unserem Feld – ist im vorgeschlagenen Gesetz nach wie vor unzureichend geregelt. Ohne spezifische gesetzliche Maßnahmen, die dieser insgesamt immer häufiger werdenden Arbeitssituation gerecht werden, steigt aber das Risiko, auf Unterstützung angewiesen zu sein. Noch gravierender ist sie für Menschen, die aus vielfältigen Gründen keinen Zugang zum Arbeitsmarkt haben.
    Wir haben unsere Kritikpunkte bereits im Jänner deponiert, wie viele andere Institutionen und Initiativen auch. Die kosmetischen Änderungen im Vergleich zur ersten Vorlage vermögen am grundsätzlichen Befund nichts zu ändern: Es ist völlig verfehlt, das Ziel der Mindestsicherung von einem Rechtsanspruch auf Sicherstellung des Lebensunterhalts und Wohnbedarfs auf eine Unterstützungsleistung ohne gesicherten Rechtsanspruch zu reduzieren. Die Mindestsicherung ist das letzte soziale Sicherungsnetz. Die neun Sozialhilfegesetze, die im Gefolge dieses Grundsatzgesetzes verabschiedet werden müssen, werden nicht nur große Löcher in dieses Netz schneiden, sie werden de facto zu seiner Abschaffung führen. Noch dazu sollen diese Sozialhilfegesetze laut Regierungsprogramm die Notstandshilfe ersetzen.
    Eine Neuregelung zur Mindestsicherung/ Sozialhilfe muss zumindest nach folgenden Grundsätzen gestaltet sein:

    # Rechtsanspruch auf Sicherstellung des Lebens- und Wohnbedarfs. Das schließt selbstverständlich ein Minimum an möglicher gesellschaftlicher Teilhabe ein.
    # Individuelle Absicherung für alle in Österreich Lebenden, die darauf angewiesen sind. Keine finanziellen Sanktionsmöglichkeiten. Analog der derzeitigen Notstandshilfe keine Anrechnung von Haushalts- oder Familieneinkommen.
    # Österreichweit einheitliche Regelung.
    # Spezifische Regelungen für die Anrechnung von Einkommen entsprechend unterschiedlicher Sozialversicherungsregelungen.
    # Möglichkeiten für erhöhte Zuwendungen, insbesondere bei dauerhaftem Bedarf.
    # Armut, nicht Arme bekämpfen.
    Und last, but not least – keine Abschaffung der Notstandshilfe!

    Das vorliegende Sozialhilfe-Grundsatzgesetz entspricht keinem dieser Grundsätze: Wir fordern die Abgeordneten im Nationalrat dazu auf, diesen Gesetzesvorschlag abzulehnen.

    Unsere Stellungnahme:
    Stellungnahme PDF

    Regierungsvorlage:
    https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVI/I/I_00514/index.shtml

    Weitere Stellungnahmen:
    https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVI/ME/ME_00104/index.shtml#tab-Stellungnahmen

    _______/ Kulturrat Österreich

    Der Kulturrat Österreich ist der Zusammenschluss der Interessenvertretungen von Kunst-, Kultur- und Medienschaffenden. Gemeinsam vertreten diese IGs rund 5500 Einzelmitglieder, 39 Mitgliedsverbände und deren Mitglieder, 550 Kulturinitiativen sowie 14 freie Radios.

    Mitglieder des Kulturrat Österreich:

    ASSITEJ Austria – Junges Theater Österreich
    Berufsvereinigung der Bildenden Künstler Österreichs
    Dachverband der Filmschaffenden
    IG Bildende Kunst
    IG Freie Theaterarbeit
    IG Kultur Österreich
    Österreichischer Musikrat
    IG Übersetzerinnen und Übersetzer
    Verband Freier Radios Österreich
    VOICE - Verband der Sprecher und Darsteller

    Rückfragen:

    Kulturrat Österreich
    contact@kulturrat.at
    www.kulturrat.at
    twitter
    Gumpendorfer Str. 63b
    1060 Wien

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  • FREIE SZENE – FREIE KUNST, 8. & 9. April 2019

    Soziale Gerechtigkeit – Fair Pay. Konkrete Strukturen für Wien

    Pressemeldung, 9.4.2019

    Am 8./9. April fand auf Initiative der Stadträtin für Kultur und Wissenschaft der Stadt Wien, Veronica Kaup-Hasler, und den Interessenvertretungen der österreichischen Kunst- und Kulturszene ein erstes gemeinsames Symposium unter dem Titel FREIE SZENE – FREIE KUNST statt. Fachspezifisch wie auch genreübergreifend wurden Diskussionen zu der strukturell prekären und aktuell brisanten Situation der freien Kunstschaffenden in Österreich geführt. Vor allem Aspekte der öffentlichen Wahrnehmung und Anerkennung kultureller/künstlerischer Arbeit, des Fair Pay und der sozialen Absicherung wurden angesprochen.

    Symposium Freie Szene - Freie Kunst Foto:

    Aber auch internationale Vergleiche wurden gezogen dank Beiträgen des Netzwerks freier Berliner Projekträume und –initiativen, des BBK – Berliner Bildende Künstler_innen und des BFDK - Bundesverband Freie Darstellende Künste Deutschland. Gemeinsamkeiten und Differenzen auf struktureller Ebene im gesamten europäischen Raum wurden überdies von Johannes Studinger, dem Vorsitzenden des weltweiten Gewerkschaftsbundes des Medien- und Unterhaltungssektors UNI MEI, in ein Verhältnis gesetzt.

    Autorin und Schauspielerin Anna Mendelssohn, der Wiener Beschwerdechor und ein Film unter dem Titel "A Portrait of the Artist as a Worker" von Ina Wudtke näherten sich derweil künstlerisch Thematiken wie der akuten Armutsgefährdung von Künstler_innen an, während sich die Key-Note von Bojana Kunst, Professorin für angewandte Theaterwissenschaft an der Universität Gießen, konkret mit dem infrastrukturellen Verständnis des/der Künstler_in als Arbeiter_in auseinandersetzte.

    Foto: eSeL

    Die Initiative wurde getragen durch u. a. IG Kultur Wien, Dachverband der Filmschaffenden, mica - music austria / Initiative der freien Musikszene Wien, IG Bildende Kunst, IG Autorinnen und Autoren, organisiert wurde das Symposium darüber hinaus von der IG Freie Theater.

    Neben dem Referat der Kulturstadträtin waren Ansprechpartner_innen für alle Sparten der MA7 anwesend sowie Vertreter_innen des Bundeskanzleramts/Kunstsektion und Verantwortliche aus den Bundesländern und Gemeinden als Gesprächspartner_innen in den Diskussionsrunden involviert.

    Foto: eSeL

    Eine Reihe von Folgeveranstaltungen ist bereits in Planung und im Herbst 2019 soll sich ein nächstes Symposium mit der Problematik von Infrastrukturen/Räumen für die freie Szene auseinandersetzen.

    „Die soziale Absicherung von Künstler_innen ist ein Politikum.
    Was wir in diesen zwei Tagen erfahren haben ist wie wichtig es ist, Allianzen zu bilden. Unsere Kolleg_innen und Beispiele – u. a. aus Berlin – haben uns bestätigt, dass eine gemeinsame Vorgehensweise und gemeinsam formulierte Anliegen zielführend sind. Die Freie Szene macht tolle Kunst und Kulturarbeit, die Zuschauerzahlen stehen denen der institutionalisierten Häuser nicht nach – und benötigt endlich auch entsprechende soziale Absicherungen. Wir gehen gestärkt in den Austausch mit den Fördergeber_innen und Veranstalter_innen und arbeiten bereits gemeinsam mit allen im Feld Beteiligten sehr konkret an Themen. Z.B. werden Honoraruntergrenzen in allen Sparten gefordert, entsprechend ist Transparenz bei Kalkulationen und Vergaben notwendig. Aber auch Arbeitsformate wie künstlerischer Research, Projektentwicklung, Zeit für Format- und Contententwicklungen (Komposition, Drehbuch, dramaturgische Konzeptentwicklung ...) müssen künftig förderungswürdig sein.“

    Ulrike Kuner, Geschäftsführung IG Freie Theater.

    Foto: eSeL

    Fotocredit: (c) eSeL.at - Lorenz Seidler

     

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  • Ranking top, Leben flop

    freie theater - Der politische Kommentar / 4.3.2019

    Die IG Freie Theater veröffentlicht regelmäßig Kommentare zu aktuellen und grundsätzlichen Themen, welche die Situation der Künstler_innen und Künstler des Freien Darstellenden Bereichs betreffen.
    Wir reflektieren Zustände, Bedingungen und Strukturen mit dem Ziel, öffentlich Aufmerksamkeit für die zukunftsweisende Arbeit der Freien Darstellenden Künste herzustellen.      

    Ranking top, Leben flop

    "Gute Nachrichten für Österreich und Wien: Im internationalen Ranking der Unis haben österreichische und Wiener Universitäten Plätze gutgemacht, allen voran die Universität für Musik und Darstellende Kunst Wien, und insbesondere die Studienrichtungen der Darstellenden Künste. Durchgeführt wurde das Ranking von QS Quacquarelli Symonds, einer in London ansässigen Organisation mit Sitz in 5 Kontinenten und - laut eigenen Angaben - eine der führenden Firmen im Bereich Hochschulausbildung und deren Entwicklung.

    Als ein Grund für einen ersten Platz der Studienrichtung Darstellende Kunst wird u. a. die "hohe Beschäftigungsfähigkeit" der Studierenden angegeben.

    Im - letzten November veröffentlichten - Update der Studie „Soziale Lage der Kunstschaffenden und Kunst- und Kulturvermittlerinnen und -vermittler in Österreich 2018" wird jedoch von einem durchschnittlichen Jahres-Netto-Einkommen von € 5.000-7.000 gesprochen. Die oft wechselnden, befristeten, lückenhaften, schlecht bezahlten Engagements der Künstler_innen sind in der Szene Usus und längst intensiv diskutiert.

    So sehr zu begrüßen ist, dass Österreich und Wien einen Spitzenplatz in der Ausbildung von Künstler_innen aller Nationen in klassischen Kunstformen erreicht hat, so sehr ist Österreich und Wien nun gefordert, den Künstler_innen zukunftsweisende Formen der Tanz- und Theaterausbildung anzubieten und ihnen faire Arbeitsbedingungen und angemessene Einkommenssituationen zu ermöglichen.
    Immer mehr Künstler_innen sind auch in der Freien Szene tätig - und zwar absichtlich. Gerade die Freie Szene fördert die künstlerische Innovation und zeitgenössische Theater-, Tanz- und Performance-Formen.

    Den vielen gut ausgebildeten Künstler_innen mit all ihren neuen künstlerischen Ideen und Formaten ein Überleben auch abseits der etablierten Häuser möglich zu machen, ist eine wesentliche Herausforderung für die Politik. Die Theater, die Veranstaltungen/Produktionen auch abseits der festen Häuser sind voll, die Zuschauer sind neugierig auf die Arbeiten der Künstler_innen. Erhebungen in Deutschland - und erste Einschätzungen in Österreich - zeigen, dass die Zuschauerzahlen der Freien Szene mit denen der etablierten Häuser gleichauf liegen.

    Konkrete Vorschläge wie Honoraruntergrenzen, Arbeitsstipendien, alternative Produktionsstrukturen und -räume, Künstler_innen-Residenzen etc. liegen am Tisch und sollten rasch besprochen und umgesetzt werden.

    Weiters wird im Ranking der QS nicht thematisiert, dass in Österreich hinsichtlich der Ausbildungssituation für Performance Studies, Choreografie, für Theaterpädagogik und Dramaturgie noch Ausbaubedarf besteht, um an internationale Vorbilder heran zu reichen. 

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  • Kulturrat Österreich für eine weitere Reform des Künstler_innen-Sozialversicherungsfonds

    Soziale Sicherheit, Erweiterung des Bezieher_innenkreises, Vereinfachung der Abläufe

    Pressemitteilung Kulturrat Österreich, 7.6.019

    Konkrete Schritte zur Verbesserung der sozialen Lage der Kunst-, Kultur und Medienschaffenden.
    Prüfsteine für die nächste Bundesregierung.*

    Der Künstler_innen-Sozialversicherungsfonds, kurz KSVF, geht auf seinen 20. Geburtstag zu. Am Beginn eine Konstruktion, die das Versprechen der sozialen Absicherung nur teilweise einlösen konnte, wurden seither zahlreiche Verbesserungen für seine Funktionalität durchgesetzt. Gegründet wurde der KSVF im Zuge der Einführung der Versicherungspflicht in der Sozialversicherung, durch die alle bis dahin sozialversicherungsrechtlich nicht Fassbaren als Neue Selbstständige in die SVA eingegliedert wurden.
    Künstler_innen bekamen aufgrund der arbeitnehmer_innenähnlichen Eigenschaften in ihrem Berufsfeld mit dem KSVF einen Kompensations-Fonds für Beiträge zur Sozialversicherung. Diese wichtige Maßnahme brachte Verbesserungen für Viele, ist aber anderen Akteur_innen des Feldes bis dato nicht zugänglich und geht nicht weit genug.

    # Kultur- und Medienschaffende (u.a.) sind nicht KSVF-zuschussberechtigt, obwohl sie dieselben arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen vorfinden.
    # Einkünfte aus kunstnahen (oder auch kunstfernen) Tätigkeiten der Zuschussbezieher_innen werden nicht in die Berechnungen der Unterstützungsleistung einbezogen, obwohl diese oft einen wesentlichen Teil des Einkommens darstellen und die eigentliche künstlerische Tätigkeit querfinanzieren.

    Das Versprechen, die Eingliederung in die SVA werde keine Verschlechterung für den Zugang zur Arbeitslosenversicherung bringen, wurde nicht eingelöst.
    Und auch der zentralen Problematik komplexer bzw. wechselnder Beschäftigungsverhältnisse wurde nicht Rechnung getragen, sondern der Zugang zu KSVF-Leistungen deutlich behindert und verkompliziert.

    Der Kulturrat Österreich hat daher erneut konkrete Vorschläge zur Verbesserung im Rahmen des kontinuierlichen Reformprozesses des KSVF formuliert, um dem Grundgedanken einer umfassenden sozialen Absicherung für möglichst viele Kunst-, Kultur- und Medienschaffende näher zu kommen. Praktisch geht es um
    # eine schnelle Ausweitung der Zuschussbezieher_innen
    # eine administrative Vereinfachung der Antrags-, Berechnungs- und Auszahlungsmechanismen
    # eine transparente, einfach nachvollziehbare Struktur des KSVF als Verwaltungsorgan.

    Finanzielle Reserven sind im Fonds vorhanden. Diese sollten einem erweiterten Kreis von Künstler_innen, Medien- und Kulturarbeiter_innen durch die konkrete Umsetzung der nachstehenden Vorschläge rasch zugänglich gemacht werden.

    Positionspapier zum Künstler_innensozialversicherungsfonds
    Kulturrat Österreich, Wien, Juni 2019

    1. Ausweitung der grundsätzlich Bezugsberechtigten auf Kunst-, Kultur- und Medienschaffende
    Wer im Rahmen einer selbstständigen Tätigkeit Kunst schafft, ausübt, lehrt oder künstlerisches Schaffen vorbereitet, weiterträgt, verbreitet oder zugänglich macht und wer im Kultur- und Medienbereich entsprechend selbstständig tätig ist, muss Zuschüsse des KSVF zu den Pflichtversicherungsbeiträgen in der SVA erhalten.
    2. Nicht ein Kunstbegriff, sondern die Arbeitssituation muss aus­schlag­gebend für einen Zuschuss sein
    Voraussetzung für einen Zuschuss muss ‒ unabhängig von Qualitäts­zuschrei­bungen ‒ die berufstypische Arbeitssituation von Kunst-, Kultur- und Medien­schaffenden sein.
    3. Zuschuss erhöhen
    Der jährliche Zuschusshöchstbetrag muss mindestens das Sechsfache der monatlichen ASVG-Geringfügigkeitsgrenze betragen (2019: 2.680,86 Euro). Mit der Anbindung an die Geringfügigkeitsgrenze ist eine jährliche Valorisierung sichergestellt.
    4. Keine Aliquotierung des Zuschusses
    Bei nicht durchgehender Pflichtversicherung in einem Kalenderjahr darf der jährliche Zuschusshöchstbetrag nicht aliquotiert werden. Der Zuschuss muss auch in diesem Fall bis zum jährlichen Höchstbetrag zur Verfügung stehen, da auch die Sozialversicherungsbeiträge auf den Jahreseinkünften basieren.
    5. Zuschuss für alle Bereiche der Sozialversicherung
    Ist der jährliche Zuschusshöchstbetrag zu Pensions-, Kranken- und Unfallversicherungs­beiträgen noch nicht ausgeschöpft, muss der verbleibende Betrag auch für Beiträge zur Selbstständigen-Vorsorge bzw. auch für freiwillige Erweiterungen des Versicherungs­schutzes (z.B. Arbeitslosenversicherung, Familienversicherung, Zusatzversicherung in der Krankenversicherung etc.) bezogen werden können.
    6. Einkommensuntergrenze streichen
    Bei Ausübung einer Tätigkeit als Kunst-, Kultur- oder Medienschaffende_r und aufrechter Pflichtversicherung aufgrund dieser selbstständigen Tätigkeit muss ein Anspruch auf Zuschuss bestehen – unabhängig davon, wie niedrig die hieraus erzielten Einkünfte sind.
    7. Einkommensobergrenze ausweiten
    Ein Zuschuss muss bis zu Jahreseinkünften in der Höhe des Vierundachtzig­fachen der monatlichen ASVG-Geringfügigkeitsgrenze möglich sein (2019: 37.532,04 Euro). Pro Kind, für das Familienbeihilfe bezogen wird bzw. solange es sich in Ausbildung befindet, muss sich diese Grenze um das Zwölffache der monatlichen ASVG-Geringfügigkeitsgrenze erhöhen (2019: 5.361,72 Euro). Ein dreijähriger Durchrechnungszeitraum muss möglich sein.
    8. Einzahler_innenkreis und Abgabenspektrum ausweiten
    Ein breiter Einzahler_innen­kreis gewährleistet eine niedrige Abgabenquote für die einzelnen Einzahler_innen. Ergänzend zum bestehenden Einzahler_innenkreis müssen als erster Schritt daher alle kommerziellen Anbieter_innen von digitaler Infrastruktur und Streaming- sowie anderen Online-Diensten, die den Konsum von Kunst, Kultur und Medien ermöglichen, Beiträge in den KSVF leisten. Zur Sicherstellung der Zuschüsse sind Beiträge des Bundes heranzuziehen. Die vorübergehende Senkung der Abgabensätze bis 31. 12. 2020 ist umgehend aufzuheben.
    9. Antragszeitraum
    Die Antragstellung für einen fortlaufenden Zeitraum muss als Option im Antragsformular möglich sein.
    10. Flexibilisierung der Ruhendmeldung
    Die Ruhendmeldung der selbstständigen Tätigkeit muss zu jedem beliebigen Datum wirksam werden können und muss auch rückwirkend möglich sein. Grundsätzlich muss das Instrument der Ruhendmeldung allen Neuen Selbstständigen offenstehen.
    11. Fixe Verankerung des Unterstützungsfonds
    Die Dotierung des Unterstützungsfonds muss – gerade weil mit seiner Einrichtung die Künstler_innenhilfe im Bundeskanzleramt eingestellt wurde – garantiert sein. Die in einem Jahr nicht ausgeschöpften Mittel müssen dem nächsten Jahr zugeschlagen werden und in den zwei darauffolgenden Jahren zweckgebunden für Beihilfen zur Verfügung stehen.
    12. Zwecke für Beihilfen ausweiten
    Der Unterstützungsfonds muss in Zukunft nicht nur auf einen punktuellen Notfall, sondern genereller auf Notlagen abstellen. Ein einzelner Auslöser ist in vielen Fällen schwer festzumachen, was derzeit in Einzelfällen dazu führt, dass einem_einer Künstler_in in Not nicht geholfen werden kann.
    13. Verbesserung der Zugangsbedingungen zum Unterstützungsfonds
    Soziale Notlagen müssen aufgrund der aktuellen individuellen Einkommens-, nicht der Vermögens­verhältnisse beurteilt werden: Keine Erhebung der Vermögensverhältnisse und der Partner_innen-Einkommen von Antragsteller_innen, keine Einrechnung der Familienbeihilfe! Voraussetzung für eine Beihilfe muss ein Wohnsitz oder eine künstlerische Tätigkeit in Österreich sein, und nicht ein Hauptwohnsitz in Österreich.
    14. Soforthilfe durch den Unterstützungsfonds
    In dringenden Fällen muss der Unterstützungsfonds Soforthilfen (z.B. 1.000,- Euro) auszahlen dürfen, die nicht den strengen Auflagen des Fonds unterliegen – insbesondere dann, wenn Antragsteller_innen psychisch oder physisch nicht in der Lage sind, die geforderten Unterlagen ad hoc beizubringen.
    15. Mehr Transparenz
    Die Mitglieder des Kuratoriums, der Kurien sowie des Beirats des Unterstützungsfonds sind auf der Website des KSVF namentlich offenzulegen. Thematisch relevante Judikatur sowie die Termine der Kurien- und Beiratssitzungen müssen auf der Website des KSVF zugänglich gemacht werden. Sämtliche Geschäftsberichte müssen dauerhaft auf der Website abrufbar sein.
    16. Sitzungsgelder anpassen
    Die Vergütung für den Zeit- und Arbeitsaufwand der Mitglieder des Kuratoriums, der Kurien sowie des Beirats für den Unterstützungsfonds muss – pro Sitzung mit einer Maximaldauer von drei Stunden – der Hälfte der monatlichen ASVG-Geringfügigkeitsgrenze entsprechen (2019: 223,41 Euro). Damit ist auch eine jährliche Valorisierung sichergestellt. Länger dauernde Sitzungen sind entsprechend höher abzugelten.
    17. Gleiche Förderung der sozialen Absicherung für alle Sparten
    Zuschüsse aus dem Bundesbudget für weitere Zwecke zur Förderung der sozialen Absicherung, wie sie derzeit gem. KSVFG § 26 (2) ausschließlich für die Bezugsberechtigten der Literar-Mechana vorgesehen sind, müssen für alle Sparten gleichermaßen bereitgestellt werden.
    18. Geschlechtersensible Sprache
    Sämtliche Gesetzestexte, Drucksorten und andere Veröffentlichungen des KSVF müssen durchgehend geschlechtersensibel formuliert werden, um Frauen, Männer sowie Personen, die sich außerhalb des binären Geschlechtersystems verorten, zu inkludieren. Auch der Eigenname des KSVF ist entsprechend zu ändern.
    19. Mehrsprachigkeit
    Sämtliche Informationsangebote – digital wie analog – müssen zumindest auch auf Englisch zur Verfügung gestellt werden. Auch Beratung auf Englisch muss sichergestellt sein.
    20. Mitspracherecht der Kunst-, Kultur- und Medienschaffenden
    Der Kulturrat Österreich fordert mindestens zwei Sitze im Kuratorium des KSVF, um eine Mitsprache von Interessenvertreter_innen der selbstständig erwerbstätigen Kunst-, Kultur- und Medienschaffenden zu gewährleisten.

    Die Forderung nach einer weiteren Verbesserung der sozialen Absicherung von Kunst-, Kultur- und Medienschaffenden bleibt auch nach Umsetzung der angeführten Maßnahmen bestehen.
    Ziel muss die Schaffung einer umfassenden sozialen Absicherung sein, die der prekären Erwerbssituation von – nicht nur – Kunst-, Kultur- und Medienschaffenden Rechnung trägt. Die soziale Absicherung von Künstler_innen gestaltet sich u.a. aufgrund der dokumentierten schlechten Einkommenssituation von Künstler_innen äußerst schwierig. Faire Bezahlung für Leistungen im Kunst-, Kultur- und Medienbereich.

    Die grundsätzliche Forderung des Kulturrat Österreich lautet daher: Recht auf soziale Rechte für alle. Existenzsicherung muss von Erwerbsarbeit entkoppelt werden – wir fordern ein bedingungsloses Grundeinkommen für alle.

     *Konkrete Schritte zur Verbesserung der sozialen Lage der Kunst-, Kultur und Medienschaffenden. Prüfsteine für die nächste Bundesregierung. Der Kulturrat Österreich arbeitet seit Jahren konsequent an der Erhebung von Problemlagen, macht Vorschläge zu deren Verbesserung und verfolgt kritisch die praktische Umsetzung von einschlägigen Maßnahmen.
    Unser Wissen kommt von der Basis, von jenen, die als Kunst-, Kultur- und Medienschaffende leben und arbeiten. Die Ergebnisse der zweiten, Ende 2018 veröffentlichten Studie zur sozialen Lage in diesem Bereich haben sehr deutlich gemacht, dass es intensiver Bemühungen auf allen Ebenen bedarf, um bei der nächsten Erhebung nicht wieder sagen zu müssen: Es hat sich nichts geändert. Wir präsentieren daher konkrete Schritte zur Verbesserung der sozialen Lage, die für die nächste Bundesregierung handlungsanleitend sein sollen.
    Beginnend mit dem Künstler_innen-Sozialversicherungfonds werden wir weitere Themen und Problembereiche aufgreifen und Maßnahmen zur Verbesserung der Lage aufzeigen.

    Materialien:
    __/ Studie: "Soziale Lage der Kunstschaffenden und Kunst- und Kulturvermittler/innen in Österreich 2018" Petra Wetzel, unter Mitarbeit von Lisa Danzer (L&R Sozialforschung), Veronika Ratzenböck, Anja Lungstraß, Günther Landsteiner (österreichische kulturdokumentation) https://www.kunstkultur.bka.gv.at/documents/340047/651233/EB-Soziale-Lage-Kunstschaffender-Kunst-Kulturvermittler-nb.pdf
    __/ Stellungnahme Kulturrat Österreich zur Studie: https://kulturrat.at/agenda/sozialerechte/20181123
    __/ Forderungen, die sich aus der Studie ergeben: https://kulturrat.at/forderungen_Kulturrat_oe_2018.pdf
    __/ Rückblick auf den Arbeitsprozess nach der Veröffentlichung der ersten Studie 2008: https://kulturrat.at/agenda/imag/materialien/42monate

    Kulturrat Österreich
    Der Kulturrat Österreich ist der Zusammenschluss der Interessenvertretungen von Kunst-, Kultur- und Medienschaffenden. Gemeinsam vertreten diese IGs rund 5500 Einzelmitglieder, 39 Mitgliedsverbände und deren Mitglieder, 700 Kulturinitiativen sowie 14 freie Radios.
    Mitglieder des Kulturrat Österreich: ASSITEJ Austria – Junges Theater Österreich Berufsvereinigung der Bildenden Künstler Österreichs Dachverband der Filmschaffenden IG Bildende Kunst IG Freie Theaterarbeit IG Kultur Österreich Österreichischer Musikrat IG Übersetzerinnen und Übersetzer Verband Freier Radios Österreich VOICE - Verband der Sprecher und Darsteller

    Rückfragen: Kulturrat Österreich
    contact@kulturrat.at
    https://www.kulturrat.at
    https://www.twitter.com/kulturrat_oe
    Gumpendorfer Str. 63b
    1060 Wien

     

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  • IG Kultur Österreich: FairPay für Kulturarbeit

    Aktuelle Gehaltsempfehlungen für freiberufliche Kunstschaffende, als Grundlage für Einreichungen und vor allem um die Wertigkeit der Arbeitsleistung aufzuzeigen.

    igkultur.at/service/verein/gehaltsschema-und-honorarrichtlinien-fuer-kulturarbeit

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  • Deutscher Kulturrat: Appell gegen Scheinselbstständigkeit

    „Ein Grund für Scheinselbständigkeit im Kultur- und Medienbereich ist der Mangel an Stellen für abhängig Beschäftigte. Dies gilt unter anderem für öffentlich geförderte Kultur- und Medienbetriebe, die feste Stellenpläne haben. Um die Aufgaben zu erfüllen, werden Erwerbstätige zwar als Selbständige beauftragt, sind aber so intensiv in den betrieblichen Ablauf eingebunden und weisungsabhängig, dass es sich um Scheinselbständigkeit handelt.“

    Zur Aussendung:
    kulturrat.de/positionen/selbstaendigkeit-sichern-scheinselbstaendigkeit-entgegentreten/

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  • Kulturelle Stadtlabore: Kaup-Hasler will Außenbezirke beleben

    Im aktuellen Standard Interview verrät die Kulturstadträtin ihre Pläne zur kulturellen Aufwertung der Wiener Außenbezirke.

    Zum Nachlesen hier:
    derstandard.at/Kaup-Hasler-Es-geht-nicht-darum-Kunst-zu-instrumentalisieren

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  • Erklärung der Vielen in der Republik Österreich

    Presseinformation IG Freie Theater, 14.5.2019

    19. Mai 2019 - Europaweite DEMO & Fest:
    Ein Europa für Alle!

    Als erste große gemeinsame Aktion findet der „Glänzende Block der Kunst und Kultur“ im Rahmen der am 19. Mai 2019 stattfindenden Groß-Demonstrationen für ein solidarisches Europa in Wien statt:
    Europaweite DEMO & FEST: Ein Europa für Alle!
    Wien: 19. Mai 2019, 14:00 Uhr, Treffpunkt: Christian-Broda-Platz (U6 Westbahnhof)
    Schlusskundgebung: Heldenplatz
    Weitere Infos findet ihr hier
    Steyr: 19. Mai 2019, 10:00 Uhr, Treffpunkt Wieserfeldplatz
    Weitere Infos findet ihr hier hier
    Feldkirch: 19. Mai 2019, 18:00 Uhr, Treffpunkt Montforthaus
    Weitere Informationen: https://www.dievielen.at/2019/04/06/glaenzender-block-so-19-05-2019/

    "'Die Vielen', das sind in Österreich seit vielen Jahren auch viele Künstler_innen und Künstler aus verschiedensten Ländern, die hier ihre Ausbildung gemacht und/oder sich entschieden haben, hier zu leben und zu arbeiten. Dauerhaft, zeitweise, für einzelne Projekte - immer auf der Suche nach neuen künstlerischen Ausdrucksformen und ungeachtet ihrer Herkunft und aller anderen sozialen Konditionen. Die Künstler_innen und Künstler haben in Europa die Pionierarbeit des Zusammenhalts, des Zusammenarbeitens, der Neugier aufeinander prägend gestaltet. Sie sind viele, und sie zeigen uns, wie es geht: Über die Grenzen hinweg arbeiten und vor allem: Sich vertrauen!"
    (Ulrike Kuner, Geschäftsführung IG Freie Theater)

    In der Republik Österreich steht die europäische Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten im Verfassungsrang. Wer die europäische Menschenrechtskonvention und das rechtsstaatliche Prinzip außer Kraft zu setzen sucht, stellt die Grundpfeiler unseres demokratischen  Gemeinwesens in Frage.“, so DIE VIELEN-Mitinitiatorin Gerhild Steinbuch. „Als Aktive der Kulturlandschaft in Österreich solidarisieren wir uns mit allen, die von einer rechtspopulistischen Politik und rechtsextremen Positionen attackiert und ausgeschlossen werden. Wir begreifen Kunst, ihre Einrichtungen und urbanen Orte als offene Räume - Räume, die Vielfalt und Mehrdeutigkeit erfahrbar machen. Der Ästhetisierung der Politik von Rechts setzen wir eine Politisierung der Kunst entgegen!“, so Steinbuch weiter.
     
    Als Bündnis für eine offene Gesellschaft und ihre demokratische Gestaltung in Respekt, Vielfalt und Toleranz wurde die ERKLÄRUNG DER VIELEN ins Leben gerufen.  Seit 2018 haben sich in Deutschland über 2.300 Kunst- und Kulturinstitutionen der Kampagne für Solidarität und die Freiheit der Kunst angeschlossen. Ab 14. Mai 2019 starten DIE VIELEN auch in Österreich mit einer eigenen ERKLÄRUNG: Ziel ist es, solidarische, selbstaktive Netzwerke anzuregen, um Räume der Vielfalt und Mehrdeutigkeit zu schaffen und gemeinsam gegen rechtspopulistische, rechtsextreme und völkisch-nationale Strömungen aktiv zu werden.

    Zum Auftakt der ERKLÄRUNG DER VIELEN IN DER REPUBLIK ÖSTERREICH haben bereits über 270 Erstunterzeichner*innen ihre Unterstützung zugesagt. Darunter bundesweite Kulturinstitutionen, künstlerische Bildungseinrichtungen sowie Interessenvertretungen und Einzelpersonen. Damit schaffen DIE VIELEN_AT Foren des Erfahrungsaustauschs und Dialogs in Hinblick auf die Gefährdung der Kunstfreiheit und der Grundlagen eines demokratischen Zusammenlebens. Die unterstützenden Einzelpersonen und Institutionen initiieren gezielt den Dialog mit Kolleg*innen, Mitarbeiter*innen und ihrem Publikum über die gesellschaftspolitische Verantwortung der Kultur und setzen sich in Zusammenarbeit mit weiteren Initiativen, Verbänden und zivilgesellschaftlichen Organisationen für eine gerechte, offene und solidarische Gesellschaft ein.

    Die Vielfalt von DIE VIELEN_AT spiegelt sich in der Vielfalt der aktiven Mitglieder. Die Mitarbeit steht allen offen, die im Kulturbereich tätig sind und für eine plurale, gerechte Gesellschaft eintreten, in der Marginalisierung und Rassifizierung aufgelöst und unterschiedliche Bedürfnisse und Fähigkeiten von Menschen bedacht werden.

    Die ERKLÄRUNG DER VIELEN IN DER REPUBLIK ÖSTERREICH kann unter erklaerung@dievielen.at  (Institutionen und Vereine) bzw. unter unterstuetzung@dievielen.at (Einzelpersonen) unterzeichnet werden. Alle Namen werden auf www.dievielen.at sowie auf www.dievielen.de veröffentlicht. Dort findet sich auch eine europaweite Liste aller Erklärungen, die laufend aktualisiert wird. 

     

     

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  • Kulturrat Österreich richtet Forderungen an die nächste Bundesregierung

    Pressemitteilung, Kulturrat Österreich 3.10.2019

    Lösungen für dringende Probleme müssen rasch umgesetzt werden

    Die Arbeitsbedingungen im Bereich Kunst und Kultur sind vielfach katastrophal, Änderungen der Rahmenbedingungen dringend notwendig:
    Valorisierungen und Erhöhungen der Budgets, Maßnahmen zur sozialen Absicherung, faire Bezahlung, Schaffung eines
    Urheber_innenvertragsrechts, gendergerechte Verteilung der Kulturförderungen.
    Um nur einige zu nennen.

    Wir erwarten von allen Parteien und den Koalitionsverhandler_innen, dass sie diese Themen der Kulturschaffenden aufgreifen und Lösungen entwickeln. Dabei steht nicht nur die Erhaltung und Förderung einer vielfältigen Kulturszene auf dem Spiel, sondern auch die Sicherung eines breiten Kulturangebots für die Bevölkerung.

    Von der künftigen Regierung fordern wir, dass sie in ihrem Programm klar Position bezieht und konkrete Maßnahmen für eine Verbesserung der
    Rahmenbedingungen setzt.

    Wir haben die Parteien vor der Wahl befragt. Ausgehend von ihren Antworten erwarten wir schnelle Lösungen:
    - bei der Etablierung eines eigenständigen Kunst- und Kulturministeriums, das von ÖVP, SPÖ und NEOS befürwortet wird;
    - bei der Einführung eines Urheber_innenvertragsrechts als Beitrag zur Verbesserung der Verhandlungsposition von Urheber_innen, zu dem sich ÖVP, SPÖ, NEOS und DIE GRÜNEN bekennen;
    - bei der notwendigen Verbesserung der sozialen Lage der Kunst- und Kulturschaffenden, über deren Dringlichkeit breiter Konsens besteht.
    Budgeterhöhungen und die Ausweitung des Zuschussbezieher_innenkreises im Künstler_innen-Sozialversicherungsfonds sind die Maßnahmen, die von SPÖ,
    NEOS und den GRÜNEN für sinnvoll und notwendig erachtet werden, während sich die ÖVP dazu ambivalent zeigt;
    - für die automatische Valorisierung der Kulturbudgets sprechen sich SPÖ und NEOS aus; ÖVP und DIE GRÜNEN sind skeptisch, deuten aber Gesprächsbereitschaft an

    Positionen der Parteien
    - Ergebnisse am Podium: https://kulturrat.at/agenda/brennpunkte/20190913
    - Antworten der Parteien auf grundlegende Fragen:
    https://kulturrat.at/debatte/wahl2019

    Unsere Forderungen
    - Forderungspapier Regierungsverhandlungen:
    https://kulturrat.at/forderungen_Kulturrat_oe_2018.pdf
    - Prüfsteine für die nächste Bundesregierung:
    https://kulturrat.at/agenda/brennpunkte/pruefsteine2019
    Grundsätzlich: Keine Koalition mit dem Rechtsextremismus!

    Ausführlicheres findet sich auf der Website des Kulturrat Österreich:
    https://www.kulturrat.at

    Rückfragen:
    Kulturrat Österreich
    contact@kulturrat.at
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    https://www.twitter.com/kulturrat_oe

    Gumpendorfer Str. 63b
    1060 Wien

    Kulturrat Österreich
    Der Kulturrat Österreich ist der Zusammenschluss der
    Interessenvertretungen von Kunst-, Kultur- und Medienschaffenden.
    Gemeinsam vertreten diese IGs rund 5500 Einzelmitglieder, 39
    Mitgliedsverbände und deren Mitglieder, 700 Kulturinitiativen sowie 14 freie Radios.

    Mitglieder des Kulturrat Österreich:
    ASSITEJ Austria – Junges Theater Österreich
    Berufsvereinigung der Bildenden Künstler Österreichs
    Dachverband der Filmschaffenden
    IG Bildende Kunst
    IG Freie Theaterarbeit
    IG Kultur Österreich
    Österreichischer Musikrat
    IG Übersetzerinnen Übersetzer
    Verband Freier Radios Österreich
    VOICE - Verband der Sprecher und Darsteller

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  • Kulturpolitik zur Wahl: „Harmonie wird überbewertet“

    (Pressemitteilung vom 13.9.2019) Zum Podiumsgespräch anlässlich der bevorstehenden Nationalratswahl: In der letzten, sehr konkreten Fragerunde fielen die Antworten mit Blick auf die bisherige Politik teils durchaus überraschend aus. Eine Übersicht

    Am vergangenen Montagabend lud der Kulturrat Österreich anlässlich der bevorstehenden Nationalratswahl zu einem Podiumsgespräch über die zu erwartende Kunst- und Kulturpolitik ins Wiener Depot. Airan Berg (JETZT), Eva Blimlinger (Grüne), Henrike Brandstötter (Neos), Thomas Drozda (SPÖ) und Maria Großbauer (ÖVP) stellten ihre kulturpolitischen Perspektiven vor und antworteten auf unsere Fragen zu drängenden Problemen in Kunst, Kultur und Medien. In der letzten, sehr konkreten Fragerunde fielen die Antworten mit Blick auf die bisherige Politik teils durchaus überraschend aus:

    Eigenständiges Kunstministerium?

    Ein eigenständiges Kunstministerium hat nicht nur symbolische Aussagekraft, sondern im Hinblick auf Politikwertigkeit, Budgetbeteiligung und zeitliche Kapazitäten des/der Minister_in auch beträchtliche praktische Relevanz.
    Mit Ausnahme von Eva Blimlinger (Grüne) kündigten alle Anwesenden ihr persönliches Engagement für ein eigenständiges Kunstministerium an.

    Jährliche Valorisierung der Kunstförderungen?

    Seit Jahrzehnten ein Problem: der permanente inflationsbedingte Wertverlust von Förderungen. Während es schon große Häuser nicht leicht haben, die Ansprüche ihrer Mitarbeiter_innen auf Lohnerhöhungen zu erfüllen, ist die freie Szene vollends in der Klemme: Jede noch so kleine Erhöhung muss beim Subventionsgeber erstritten und erbettelt werden, regelmäßige Lohnerhöhungen gehen sich da einfach nicht aus, Selbstausbeutung statt Lohnerhöhung ist meist die frustrierende Devise.
    Hier kündigen Airan Berg, Henrike Brandstötter und Thomas Drozda ihre praktische Unterstützung an, während Eva Blimlinger (die jedenfalls bei den kleinen Förderungen damit beginnen möchte) und Maria Großbauer (die den Konflikt zwischen großen Häusern und der freien Szene beklagt) ohne konkrete Zusage bleiben, dem Anliegen aber auch nicht ablehnend gegenüberstehen.

    Urheber_innenvertragsrecht (UVR)?

    Die für Künstler_innen wichtige Frage des Urheber_innenrechts ist, wie sich leider herausgestellt hat, nach wie vor ein Politikspezialgebiet, das sich nicht allen erschließt. Ziel eines Urheber_innenvertragsrechts sind vertragsrechtliche Regeln, um Urheber_innen in ihrer schwächeren Verhandlungsposition gegenüber ihren Verwerter_innen (Verlage, Labels, Filmfirmen, ...) zu stärken. Ähnlich dem Mietrecht sollen bestimmte Vertragsklauseln automatisch Geltung haben, andere dagegen gesetzlich ausgeschlossen werden. Grundsätzlich soll dadurch ein fairer Anteil an den Einnahmen aus künstlerischen Werken für die Urheber_innen sichergestellt werden.
    Alle anwesenden Politiker_innen signalisieren ihre Unterstützung dafür.

    Fair Pay?

    Jahrzehntelange budgetäre Engpässe und die fehlende Valorisierung der Förderungen haben eine massive Unterfinanzierung des Kunst- und Kulturbereichs zur Folge und sind mitverantwortlich dafür, dass faire Honorare und Einkommen kaum zu bezahlen sind. Die Einhaltung einschlägiger arbeits- und sozialversicherungsrechtlicher Gesetze bleibt derzeit vielfach eine unerfüllbare Wunschvorstellung. Daher unsere Frage: Sind Sie bereit, sich für Fair Pay mittels Budgeterhöhung – bei einer zumindest gleichbleibenden Förderquote wie bisher - einzusetzen?
    Erfreulicherweise unterstützen dies alle auf dem Podium, mit Ausnahme von Maria Großbauer (ÖVP), die aber immerhin keine kategorische Ablehnung signalisiert.

    Ausweitung im KSVF?

    Stellvertretend für die vielen Forderungen an das Künstler_innen-Sozialversicherungsfondsgesetz (K-SVFG) haben wir eine der ältesten und dringendsten herausgegriffen: die notwendige Erweiterung des Bezieher_innenkreises. Grundlage für den Zuschuss muss die Arbeitssituation sein, nicht eine enge Definition dessen, wer Künstler_in ist.
    Auch hier zeigt sich eine erfreuliche Unterstützung: Airan Berg, Eva Blimlinger, Henrike Brandstötter und Thomas Drozda stehen hinter diesem Anliegen. Maria Großbauer bleibt unentschlossen.

    Gesprächsbereitschaft mit Interessenvertretungen?

    Eine demokratische Selbstverständlichkeit, jedenfalls wenn es nach den Antworten am Podium geht: Bei keiner Frage wurde die Unterstützung schneller und so einhellig präsentiert. Umdenken auch in der ÖVP? Das wäre sehr zu wünschen, denn der Kunstminister der letzten gewählten Regierung, Gernot Blümel, hat trotz vielfacher Anfragen keine Zeit für ein Arbeitsgespräch mit dem Kulturrat Österreich gefunden.

    Die durchaus kontrovers geführte Diskussion endete in dieser letzten Runde mit einem überraschend harmonischen Stimmungsbild auf dem Podium, das in der anschließenden Öffnung zum Publikum auch wieder in Frage gestellt wurde. Wir werden die politische Praxis, die diesen Ankündigungen folgen wird, jedenfalls sehr genau beobachten.

    Damit sich alle selbst ein Bild machen können, wurde die Veranstaltung dokumentiert:

    • Audio (mit Dank an Gerhard Kettler, Radio Orange und IG Kultur Wien)
    • Video (mit Dank an Patrik Kwasi, IG Kultur Österreich)
    • Fotocredits: Carolina Frank

    Materialien:
    Antworten der Parteien auf unsere Fragen zur Wahl im Vorfeld der Veranstaltung

    Disclaimer: Warum waren nur fünf Parteien am Podium vertreten, wenn doch acht österreichweit zur Wahl antreten? Die KPÖ hat sich zu spät zurückgemeldet, beim Wandel wurden wir schlicht von der bundesweiten Kandidatur überrascht. Zusammen mit der Tatsache, dass das Podium für eine Diskussion ohnedies schon groß war, haben wir entschieden, nicht noch einmal aufzumachen. Die FPÖ haben wir nicht gefragt, weil wir einer rechtsextremen Partei kein Podium bieten wollen.

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  • Fair Pay für Künstler_innen der Freien Szene / Transparenz der Strukturen für die Freie

    Pressemitteilung der IG Freie Theater, 9.10.2019

    Die freischaffenden Künstler_innen in Wien tragen die Verantwortung für die künstlerischen Produktionen, sie entwickeln die Konzepte und Ideen – und realisieren diese.
    Die Künstler_innen fordern Fair Pay mit Honoraruntergrenze pro Proben- bzw. Vorstellungstagen, die ihnen ein Überleben ermöglichen. In Berlin wird dieses Instrument seit 2016 erfolgreich angewendet.

    Von den mehr als € 28 Mio eingesetzten Fördergeldern der Stadt Wien pro Jahr für die freie Theater- und Tanzszene Wiens (lt. NPO-Studie "Tanz- und Theaterszene in Wien / 2012") werden ca. € 4,7 Mio direkt an Künstlerinnen und Künstler ausbezahlt – also knapp 17% (Jahr 2018). Dieses Geld ergeht in Form von Projektförderungen, 1-, 2-, 4-Jahresförderungen sowie aus Bezirksförderungen an künstlerische Produktionen ohne eigene Spielstätte (u. a. Theater, Tanz, Performance, Kinder- und Jugendtheater sowie Musiktheater). Pro Jahr werden ca. 90 Gruppen gefördert, inklusive Bezirksförderungen werden ca. 130-140 Projekte unterstützt.
    Diese Gelder werden eingesetzt, um Produktionen zu realisieren und alle Beteiligten zu bezahlen. Die Produktionsverantwortung liegt bei den einzelnen Gruppen, sie sind für sämtliche administrativen Anforderungen und für die Bezahlung aller Beteiligten und der gesamten Realisierung verantwortlich.

    Häufig arbeiten diese Künstler_innen in guter und produktiver Kooperation oder Koproduktion mit den Spartenhäusern. Abseits der Eigenproduktionen der Häuser, bei welchen die Mitwirkenden direkt vom Haus beschäftigt werden, sind die Künstler_innen bzw. Gruppen für die Entstehung der Produktionen selbst verantwortlich, d.h. sie tragen das finanzielle Risiko selbst. In manchen Fällen erhalten die Gruppen Koproduktionsgelder (die als Zuschüsse zu den Produktionen zu verstehen sind) bzw. geldwerte Leistungen der Häuser (etwa Proberäume, Technik, Bewerbung etc.), manchmal auch Honorare für Vorstellungen bzw. Einnahmenteilung. Dieses System hat sich über viele Jahre hinweg positiv bewährt und muss selbstverständlich unterstützt werden. Die Institutionen und Spartenhäuser in Wien erhalten hierfür pro Jahr eine Basisförderung von € 13,3 Mio von der Stadt Wien und € 920.000 vom BKA (lt. Presseunterlagen vom 7.10.2019).

    Sehr oft aber arbeiten die Künstler_innen komplett selbständig, realisieren ihre Produktionen unabhängig und suchen sich ihre Aufführungsorte selbst. Die finanzielle und administrative Verantwortung liegt bei den Gruppen selbst.

    Ergänzend zur Vorstellung der Forderungen der Häuser darstellender Künste Pakt Wien vom 7.10.2019, insbesondere zu den dort präsentierten Forderungen nach einem Fair Pay Modell für Mitarbeiter_innen der Häuser, ist es notwendig, den Blick auf die Künstler_innen selbst zu richten. Zum einen müssen die direkten Förderungen für die Künstler_innen selbst aufgestockt werden. Weiters wird es wichtig, die vorhandenen Strukturen für die Freie Szene transparent zu machen und entsprechend der aktuellen und zukünftigen Arbeitsweisen der Künstler_innen zu definieren.

    Angepasst an die Größe und finanzielle Ausstattung der Häuser schlagen wir einen übersichtlichen Informationskatalog vor, der z.B. folgende Fragen beantwortet und auf den Websites der Häuser veröffentlicht wird.

    • Transparenz der eingesetzten Mittel
      Wie hoch ist die jährliche Förderung? Welcher Anteil der Mittel wird auf die Bezahlung von Künstler_innen verwendet? Wie hoch ist der Aufwand für Mieten / Betriebskosten / Struktur am Standort? Wie gestaltet sich das Gehaltsschema an den Häusern - und gibt es ein Schema bzw. Mindestsätze bei der Entlohnung der Künstler_innen? Wie hoch ist der Erfolg bei der Einwerbung von Drittmitteln bzw. Projektgeldern?
    • Transparenz der Aufgaben
      Welche Aufgaben haben die einzelnen Häuser, auch hinsichtlich der Förderung der heimischen Szene? Wie genau kommen sie dieser Verantwortung nach? Was sind Erfolgskriterien? Welche Strategie wird eingesetzt, die Künstler_innen lokal, bundesweit und international sichtbar zu machen? Nach welchen Kriterien werden mit den Künstler_innen Produktionen vereinbart – und wie werden Künstler_innen in ihrer Karriere unterstützt?

    Die Stadt Wien - als mit Abstand größter Fördergeber bzw. Eigentümer – sowie das Bundeskanzleramt/Kunst sollen Klarheit über die eingesetzten Mittel der öffentlichen Hand ermöglichen. Wir schlagen vor, gemeinsam transparente Kriterien zu erarbeiten – gemeinsam mit Fördergebern, Künstler_innen und Vertreter_innen der Spartenhäuser / Strukturen.

     

    Die IG Freie Theater wurde vor mehr als 30 Jahren gegründet und vertritt mehr als 1.500 Akteur_innen der freien darstellenden Kunst. Seit 2018 ist sie Gründungsmitglied und Sitz des Europäischen Dachverbands der Freien Darstellenden Künste mit Mitgliedern in derzeit 11 Ländern.

     

    Kontakt bei Rückfragen:
    IG Freie Theaterarbeit
    Ulrike Kuner - Geschäftsführung
    u.kuner@freietheater.at
    01/403 87 94

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  • Kunst und Kultur: Unser Koalitionsprogramm

    Pressekonferenz Kulturrat Österreich/Allianz von 75 Organisationen aus dem Kunst- und Kulturprogramm, 28.10.2019

    Am 28.10.2019 präsentierte eine von 75 Organisationen aus dem Kunst- und Kulturbereich getragene Allianz im Vorfeld der Regierungsbildung dringende kulturpolitische Notwendigkeiten im Kunst- und Kulturbereich. Angesichts der anstehenden Regierungsverhandlungen stellen die österreichischen Kunst- und Kultur-Interessensvertretungen ihr Koalitionsprogramm vor.

    Es enthält die Mindestanforderungen an das Kunst- und Kulturprogramm der Regierung für die nächsten fünf Jahre und beruht auf 4 Grundsätzen:

    – verlässliche Rahmenbedingungen für Kunst- und Kulturschaffende

    – Kunst und Kultur als Mittel der Auseinandersetzung und Verständigung

    – gleichberechtigter Umgang mit allen Beteiligten

    – offene Zugänge und Teilnahme für alle

    1. Wir fordern:
      Ein eigenständiges Bundesministerium für Kunst, Kultur und Medien inklusive Auslandskultur und Urheber_innenrecht.
    2. Einrichtung einer ständigen Arbeitsplattform zwischen den Ressort-Verantwortlichen für Kunst, Kultur und Medien und der Kunst- und Kulturszene mit mindestens vier Terminen im Jahr.
    3. Förderungsoffensive für Kunst und Kultur. Fokus auf die Kunst- und Kulturschaffenden, die Kunst- und Kulturinitiativen und ihre Interessenvertretungen.
    4. Jährliche Valorisierung der Kunst- und Kulturförderungsmittel und der Kunst- und Kulturförderungen.
    5. Besetzung von Beiräten und Jurys ausschließlich nach sachlich-inhaltlichen Gesichtspunkten mit Einspruchsmöglichkeit der Interessenvertretungen.
    6. Mehrjährige Förderverträge für alle Einrichtungen, deren Tätigkeit sich über ein Kalenderjahr erstreckt.
    7. Kostenwahrheit bei Förderhöhen durch Einhaltung sozialer und wirtschaftlicher Mindeststandards für Künstler_innen sowie Kulturarbeiter_innen (Fairpay).
    8. Durchgängige und durchlässige kulturelle und künstlerische Bildung vom Kindergarten bis zur universitären Ausbildung.
    9. Grundlegende Verbesserung der sozialen Absicherung von Kunst- und Kulturschaffenden und Reform des Künstler_innen-Sozialversicherungsfonds.
    10. Schaffung eines Urheber_innen-Vertragsrechts inklusive Gesamtvertragsfähigkeit für Berufsvereinigungen. Faire Vergütung von Urheber_innen und ausübenden Künstler_innen.
    11. Sicherung der Medienfreiheit und -vielfalt, insbesondere der Unabhängigkeit des ORF, des öffentlich-rechtlichen Bildungs- und Kulturauftrags und des nichtkommerziellen Mediensektors.
    12. Einhaltung internationaler Verpflichtungen, insbesondere bei der Umsetzung von UNESCO-Konventionen in nationales und EU-Recht, auch gegenüber Kunst- und Kulturschaffenden aus Drittstaaten.

    Unterstützende Verbände und Einrichtungen des Kunst- und Kultursektors 
    (in alphabet. Reihenfolge): 

    AIEP Austria, Plattform österreichischer Kriminalschriftstellerinnen und -schriftsteller
    Alte Schmiede/Kunstverein Wien
    Anno Literatur Sonntag
    ASSITEJ Austria
    Arbeitsgemeinschaft Musikerziehung Österreich
    ARBOS – Gesellschaft für Musik und Theater
    Berufsvereinigung der Bildenden Künstler/innen Österreichs, Sektion Steiermark
    Berufsvereinigung der Bildenden Künstler Österreichs, Landesverband Kärnten
    Berufsvereinigung der Bildenden Künstler Österreichs, Landesverband für Wien, Niederösterreich, Burgenland
    Berufsvereinigung der Bildenden Künstler Österreichs, Zentralverband
    BÖS – Berufsverband Österreichischer SchreibpädagogInnen
    BÖIA – Bund Österreichischer Innenarchitekten
    Crossing Europe Film Festival Linz
    Dachverband der österreichischen Filmschaffenden
    Dachverband Salzburger Kulturstätten
    Das Andere Theater - IG Freie Theater
    Dokumentationsstelle für neuere österreichische Literatur
    Drehbuchverband Austria
    edition exil, verein exil
    Erstes Wiener Lesetheater und zweites Stegreiftheater
    Festival der Regionen
    Forum österreichischer Filmfestivals
    Forum Stadtpark
    Freies Radio Innsbruck FREIRAD
    Galerie St. Barbara – musik+ / OSTERFESTIVAL TIROL
    Gesellschaft bildender Künstlerinnen und Künstler, Künstlerhaus
    IG Autorinnen Autoren
    IG Bildende Kunst
    IG Freie Theaterarbeit
    IG Kultur Burgenland
    IG Kultur Österreich
    IG Kultur Steiermark
    IG Kultur Vorarlberg
    IG Kultur Wien
    IG KiKK – Interessensgemeinschaft der Kulturinitiativen in Kärnten/Koroška
    IG Theater Tanz Performance Kärnten Koroška
    IG Übersetzerinnen Übersetzer
    IG World Music Austria
    Interessengemeinschaft österreichischer Dokumentarfilm, dok.at
    Kärntner SchriftstellerInnenverband – KSV
    Kulturforum Bad Radkersburg
    Kulturrat Österreich
    KUPF – Kulturplattform Oberösterreich
    Literatur Vorarlberg
    Literaturhaus am Inn
    Literaturhaus Salzburg
    Literaturhaus Wien
    Mödlinger Künstlerbund
    Ö.D.A. – Österreichische DialektautorInnen
    Österreichischer Blasmusikverband
    Österreichischer Komponistenbund
    Österreichischer Musikrat
    Österreichischer PEN-Club
    Österreichischer Regieverband, ADA
    Österreichischer Schriftsteller/innenverband
    Österreichischer Verband Filmschnitt, AEA
    PAKT Wien
    PODIUM Literaturkreis Schloss Neulengbach
    radio AGORA 105 I 5
    Radio ORANGE 94.0
    Robert Musil-Institut / Kärntner Literaturarchiv
    Schule für Dichtung in Wien - fsd
    TKI – Tiroler Kulturinitiativen
    Theater am Saumarkt
    Unabhängiges Literaturhaus NÖ
    Verband Filmregie Österreich
    Verband Freier Radios Österreich
    Verband Österreichischer FilmschauspielerInnen
    Verband Österreichischer Kameraleute, aac
    Verband Österreichischer SounddesignerInnen, VOESD
    Verband unabhängiger Tonträgerunternehmen, Musikverlage und MusikproduzentInnen Österreich
    Verein Tschecho-Slowakisch-Österreichisches Kontaktforum
    Vereinigung der FilmmaskenbildnerInnen, VFMÖ
    Wiener Wortstaetten

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  • Kunst und Kultur: Unser Koalitionsprogramm - Darstellende Kunst

    Pressemitteilung, IG Freie Theater, 28.10.2019

    Forderungen und Vorschläge an eine zukünftige Österreichische Regierung btr. der Förderung der Freien Theaterarbeit

    • Die österreichische Bundesregierung soll einen dezidiert ausgesprochenen Fokus auf die Förderung von zeitgenössischer Darstellender Kunst der Freien Szene legen.
      Diesen Fokus möchten wir im Regierungsprogramm und in einem Kunstfördergesetz verankert und gefördert sehen.
    • Die Qualität der Freien Szene beruht darauf, dass sie zu großem künstlerischem Risiko bereit ist.
      Die Zukunft der Kunst wird hier gestaltet.
      • Konkret: Künstlerische Arbeit ist nicht gleichzusetzen mit Kreativwirtschaft. Wir erwarten eine selbstverständliche, kontinuierliche Förderpolitik von zeitgenössischem Kunstschaffen und ein verbindliches Bekenntnis der Bundesregierung, künstlerisches Risiko ausdrücklich zu fördern und ggf. zu verteidigen.
      • Konkret: Mehr Geld soll in die direkte Förderung von Künstler_innen und Produktionen fließen. In der Freien Szene tragen die einzelnen Künstler_innen bzw. deren Vereine zum größten Teil das Produktionsrisiko selbst. Dieses Risiko erfordert eine realistische Budgetierung – und eine entsprechende realistische Förderung durch die öffentliche Hand.
      • Konkret: Die bestehenden Strukturen für die Freie Szene sollen weiter gefördert und entsprechend den aktuellen Anforderungen der produzierenden Künstler_innen ausgebaut und adaptiert werden. Es braucht Produktionsorte und Infrastrukturen, an denen hochkarätige künstlerische Innovationen entwickelt werden können.

     

    • Modelle für ein selbstständiges Berufsleben von freischaffenden Darstellenden KünstlerInnen müssen ausgebaut werden.
      Die finanziellen, rechtlichen und sozialen Rahmenbedingungen müssen reflektiert und adaptiert werden, damit eine künstlerische Tätigkeit wirtschaftliche, rechtliche und soziale Sicherheit bieten kann.
      • Konkret: Im Vergleich mit internationalen erfolgreichen Fördermodellen die Entwicklung eines entsprechenden Modells für Österreich vorantreiben.
      • Konkret: Die Einführung einer Honoraruntergrenze bei Förderungen durch die öffentliche Hand verhindert (Selbst)ausbeutung der Akteur_innen und unterstützt darüber hinaus langfristig wirkende soziale Absicherung der Akteur_innen durch entsprechende Beitragszahlungen in die sozialen Sicherungssysteme.
      • Konkret: Adäquate Finanzmittel für die Freie Szene zur Verfügung zu stellen, um den rechtlichen Vorschriften (Anstellungspflicht, Abgaben – und Versicherungserfordernisse) entsprechen zu können – so wie dies bei den Förderungen für die Bundeseinrichtungen (Bundestheater, Bundesmuseen) gegeben ist.
    • Modelle für eine funktionierende soziale Absicherung müssen geschaffen werden.
      Die unflexible, starre und langsame Administration der Versicherungszugehörigkeit der Akteur_innen entspricht nicht den real gelebten Modellen. Selbstständige Arbeit und kurzfristige Anstellungen lösen sich ab bzw. ergänzen sich. Die Versicherungen über die GKK bzw. die SVA sind aber nicht entsprechend kompatibel und viel zu langsam. Sehr oft kommt es zu Doppelversicherungszeiten – oder keinen Versicherungszeiten -, und dies ohne Auswirkungen auf eine reale Absicherung (weil etwa die Voraussetzungen für einen AMS-Bezug nicht gegeben sind bzw. über fallweise Beschäftigungen nicht einmal eine durchgehende Krankenversicherung gegeben wird).
      • Konkret: Die künftige Bundesregierung ist aufgefordert, Sozialversicherungssystem zu etablieren, die den Beschäftigungswirklichkeiten der Künstler_innen und Akteur-innen der Freien Szene gerecht werden.
    • Eine durchgehende und generationenübergreifende Know-How-Strategie für Künstler_innen muss etabliert werden.
      Von der Ausbildung über die gesamte professionelle künstlerische Tätigkeitsdauer hinweg soll begleitend und aktuell unternehmerisches und administratives Wissen sowie künstlerische Weiterbildungsmöglichkeiten angeboten werden.
      • Konkret: In die künstlerischen Ausbildungen Module integrieren, die auf eine erfolgreiche Berufskarriere hinführen und theoretisches und praktisches Wissen vermitteln.
      • Konkret: Reise- und Research-Förderungen ausbauen, die den österr. Künstler_innen internationalen Wissensaufbau ermöglichen und um am internationalen künstlerischen Diskurs aktiv beteiligt zu bleiben.
      • Konkret: Bestehende Förderformate müssen evaluiert werden und ggf. um neue Formate (wie Residencies für Darstellende Künstler_innen, Arbeitsstipendien etc.) ergänzt werden.
      • Konkret: Im Laufe des Berufslebens spezielle Informationen und Services über ergänzende Berufsmöglichkeiten diskutieren und anbieten. Vor dem Hintergrund einer größer – und älter werdenden – Künstler_innenschaft. Die Einrichtung entsprechender Servicestellen (nach internationalem Vorbild) soll vorangetrieben werden.
    • Eine einfach abzurufende nationale Tourförderung erhöht die Sichtbarkeit der künstlerischen Produktionen in allen Bundesländern, stärkt die Identifikation mit heimischen Künstler_innen und die Zusammenarbeit zwischen Künstler_innen, Veranstalter_innen und dem lokalen Publikum. Der nationale und überregionale Austausch freier Produktionen fördert die künstlerische Qualität und das kreative Schaffen in den Regionen.
    • Außenkultur: Angesprochen sind Synergien.
      Um Synergien für die Freie Szene mit den österreichischen Einrichtungen im Ausland sinnvoll nutzen zu können, schlagen wir für die frei arbeitenden darstellenden Künstler_innen eine internationale Tourförderung vor, die z.B. automatisch abrufbar ist, wenn die angefragte Produktion mittels einer Förderung der öffentlichen Hand entwickelt wurde.
    • Eine Valorisierung der Kunst-und Kulturbudgets ist dringend notwendig.

     

    Kontakt:
    Ulrike Kuner / Geschäftsführung
    Interessengemeinschaft Freie Theaterarbeit
    Gumpendorferstr. 63B
    A-1060 Wien
    t: +43 (0)1 403 87 94
    www.freietheater.at
    office@freietheater.at

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  • brut im künstlerhaus offener Brief zur aktuellen Situation

    Wien, 2.11.2019

    Wie die IGFT im e-mail-newsletter vom 31.10. berichtete, bewegt uns natürlich auch die Frage nach dem Hauptspielort des brut Wien, nachdem sich in den letzten Wochen einige neue Diskussionen eröffnet haben.

    Die IGFT stellte dem brut Wien folgende vier Fragen: Das brut ist seit der Saison 2017/2018 nomadisch unterwegs, sprich es bespielt verschiedenste Orte in Wien. Seit rund einem Jahr ist der Standort in der Zieglergasse wieder für Vorstellungen und Proben aktiv. Die Künstlerinnen und Künstler fürchten, dass der zentrale, dauerhafte Spielort des brut gefährdet ist. Also ein Ort mit professionellen Bedingungen, einer Bühne mit technischer Ausstattung etc.
    Was könnt ihr hierzu sagen?
    Was ist der Status Quo btr. des Standortes im Künstlerhaus?
    Was sind die Perspektiven?
    Ab wann gibt es wieder einen verlässlichen Standort für das brut?

    Am 2. November veröffentlichten Kira Kirsch und Richard Schweitzer folgenden offenen Brief: Offener Brief zur Situation brut im Künstlerhaus Weitere Hintergrundinfos zur Kostenexplosion der Sanierung und Zukunfts-Miet-Unsicherheiten finden sich auch im Artikel von Stefan Weiss in DerStandard: link

     

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  • Urheber_innenvertragsrecht jetzt!

    Pressemitteilung Kulturrat Österreich, 18.11.2019

    Kulturrat Österreich fordert Urheber_innenvertragsrecht (UVR) im Zuge der Umsetzung der EU-Urheberrechtsdirektive

    Konkrete Schritte zur Verbesserung der sozialen Lage der Kunst-, Kultur und Medienschaffenden. Prüfsteine für die nächste Bundesregierung.*

    Die EU-Richtlinie zum Urheber_innenrecht ist beschlossen, nun müssen die Mitgliedsstaaten zügig handeln, denn bis Juni 2021 muss sie in nationales Recht umgesetzt werden. Die Richtlinie stattet Urheber_innen grundsätzlich mit mehr Rechten gegenüber Verwerter_innen aus.

    Allerdings wird die bloße Umsetzung der Richtlinie, selbst wenn auch alle Kann-Bestimmungen in österreichisches Recht einfließen, keinesfalls ausreichen, um endlich eine grundlegende Verbesserung für die Kunst-, Kultur- und Medienschaffenden als sogenannte Content-Lieferant_innen zu bewirken. Es bleibt weiterhin den Urheber_innen überlassen, sich mit ihren Produzent_innen, Verlagen, Labels  usw. auf konkrete Vertragsbedingungen zu einigen. Im freien Spiel der wirtschaftlichen Kräfte haben sie dabei in der Regel die schlechteren Karten.

    In der Buchbranche trifft man zum Beispiel auf Absatzbeteiligungen von 10 %. Bei einem Verkaufspreis von 20 Euro (excl. Mwst.) erhält der Autor/die Autorin also 2 Euro pro verkauftem Exemplar. Verhandlungsspielraum besteht bestenfalls für sehr erfolgreiche Autor_innen, alle anderen müssen nehmen, was sie kriegen. Rechnet man pro Buch eine Arbeitszeit von 6 Monaten und aufzubringende Lebenshaltungskosten von 1000 Euro pro Monat (Armutsgrenze 1.259,-- €), muss der Autor, die Autorin 3000 Bücher verkaufen, um die notwendigen 6000 Euro für diese Zeit zu verdienen. Das gelingt nur wenigen, schließlich eignet sich nicht jedes Buch zum Bestseller.

    Im Filmbereich wiederum hat sich die Praxis entwickelt, „Total Buy-outs“ zu vereinbaren, also die vollständige Rechteeinräumung für die gesamte Schutzdauer von 70 Jahren, zu unangemessen niedrigen Pauschalhonoraren. Wer sich nicht fügt und angemessene Honorare fordert, wird häufig von künftigen Aufträgen ausgeschlossen.

    Einen Interessenausgleich kann hier nur ein Vertragsrecht bringen, das es im Zuge der Umsetzung der Richtlinie nun endlich zu realisieren gilt und das folgende Eckpunkte umfassen muss: In gemeinsamen Verhandlungen zwischen den jeweiligen Interessenvertretungen der Urheber_innen und der Verwerter_innen muss rechtsverbindlich festgelegt werden, was als angemessen und fair zu gelten hat. Mindestwerte dürfen nicht unterschritten werden. Muster- oder Normverträge müssen die Basis bilden. Das Prinzip muss lauten, dass Urheber_innen an den Erlösen aus allen Formen der Verwertung angemessen beteiligt werden und bei unerwartetem Erfolg oder unzureichenden Vereinbarungen nachträgliche Vertragsanpassungen möglich sind.

    Konkret braucht es Regelungen, die folgende Punkte abdecken:
    1) angemessene Vergütung sowie Unverzichtbarkeit und Unabtretbarkeit von Vergütungsansprüchen
    2) zwingender Anspruch auf Beteiligung an den Verwertungserlösen
    3) Anspruch auf Anpassung des Nutzungsvertrages für den Fall, dass keine angemessene Vergütung vereinbart wurde
    4) Möglichkeit der Vertragsanpassung bei unerwartetem Erfolg (Bestseller-Paragraf)
    5) zwingende gesetzliche Verteilungsregeln für Vergütungsansprüche
    6) räumliche, zeitliche oder inhaltliche Beschränkung von Verträgen
    7) gesetzliche Verankerung des Zweckübertragungsgrundsatzes
    8) Unwirksamkeit der Einräumung von Nutzungsrechten für noch nicht bekannte Nutzungsarten
    9) Ausbau der gesetzlichen Auslegungsregeln, um sicherzustellen, dass im Zweifelsfall das Werknutzungsrecht bei den Urheber_innen verbleibt
    10) Rechtlich verbindliche Verfahren zur Bestimmung der angemessenen Vergütung zwischen Interessenvertretun­gen von Urheber_innen und von Verwerter_innen
    11) Verfahren bei Nicht-Zustandekommen von Rahmenverträgen, rechtlich verbindliche Schlichtung durch Urheberrechtssenat
    12) Klarstellung der Übergangsregelung für Altverträge bei Schutzfrist­verlängerungen

    Materialien:
    EU-RL über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/TA-8-2019-0231_DE.html
    Kulturrat Österreich zum Urheber_innenvertragsrecht https://kulturrat.at/agenda/brennpunkte/20121010 

    * Konkrete Schritte zur Verbesserung der sozialen Lage der Kunst-, Kultur und Medienschaffenden. Prüfsteine für die nächste Bundesregierung.

    Der Kulturrat Österreich arbeitet seit Jahren konsequent an der Erhebung von Problemlagen, macht Vorschläge zu deren Verbesserung und verfolgt kritisch die praktische Umsetzung von einschlägigen Maßnahmen. Unser Wissen kommt von der Basis, von jenen, die als Kunst-, Kultur- und Medienschaffende leben und arbeiten.

    Die Ergebnisse der zweiten, Ende 2018 veröffentlichten Studie zur sozialen Lage in diesem Bereich haben sehr deutlich gemacht, dass es intensiver Bemühungen auf allen Ebenen bedarf, um bei der nächsten Erhebung nicht wieder sagen zu müssen: Es hat sich nichts geändert. Wir präsentieren daher konkrete Schritte zur Verbesserung der sozialen Lage, die für die nächste Bundesregierung handlungsanleitend sein sollen.

    Bisher veröffentlicht:
    Arbeitslosenversicherung als Knackpunkt sozialer Absicherung prekär Beschäftigter https://kulturrat.at/agenda/ams/20190814
    Für eine weitere Reform des Künstler_innen-Sozialversicherungsfonds https://kulturrat.at/agenda/sozialerechte/20190607

    Kulturrat Österreich
    Der Kulturrat Österreich ist der Zusammenschluss der Interessenvertretungen von Kunst-, Kultur- und Medienschaffenden. Gemeinsam vertreten diese IGs rund 5500 Einzelmitglieder, 39 Mitgliedsverbände und deren Mitglieder, 700 Kulturinitiativen sowie 14 freie Radios.
    Mitglieder des Kulturrat Österreich:
    ASSITEJ Austria – Junges Theater Österreich
    Berufsvereinigung der Bildenden Künstler Österreichs
    Dachverband der Filmschaffenden
    IG Bildende Kunst
    IG Freie Theaterarbeit
    IG Kultur Österreich
    Österreichischer Musikrat
    IG Übersetzerinnen und Übersetzer
    Verband Freier Radios Österreich
    VOICE - Verband der Sprecher und Darsteller

    Rückfragen: Kulturrat Österreich
    contact@kulturrat.at
    https://www.kulturrat.at
    https://www.twitter.com/kulturrat_oe
    Gumpendorfer Str. 63b, 1060 Wien

     

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  • Unterstützungsfonds im KSVF um Verbesserungen bemüht

    Presseinformation Kulturrat Österreich, 19.12.2019

    Im Bemühen, den KSVF flexibler zu machen, wurden die Richtlinien für den Unterstützungsfonds im KSVF überarbeitet. Was hat sich geändert? Und eine Einschätzung des Kulturrat Österreich.

    Der Unterstützungsfonds im Künstler_innen-Sozialversicherungsfonds (KSVF) wurde 2015 eingerichtet, um Künstler_innen in Notfällen zu unterstützen. Notlagen erfordern Flexibilität und rasches Handeln.

    Im Bemühen, den KSVF (organisiert als Institution mit behördlichen Aufgaben und klaren Verfahrensregeln) flexibler zu machen, wurden die Richtlinien für den Unterstützungsfonds im KSVF überarbeitet. Sie sind seit Oktober 2019 in Kraft und geben den organisatorischen Rahmen sowohl für die Einreichungen von Künstler_innen als auch für die Arbeit des Beirats und der Geschäftsführung vor. Diese Richtlinien sind Bestandteil jeder Unterstützungs­vereinbarung.

    Den nun überarbeiteten Richtlinien liegt eine vom KSVF selbst beauftragte (und lesenswerte!) Evaluierung der bisher gültigen Richtlinien zugrunde. Danach wurden Interessenvertretungen konsultiert - und einiges geändert. Der Entscheidungsprozess durchlief auch das Kuratorium des KSVF und wurde letztlich vom zuständigen Kunstminister genehmigt.

    „Notsituation“ statt „Notfall“, eine Erweiterung des Antragsgrunds

    Was hat sich geändert? Kurz zusammengefasst: Die rigide Festlegung auf einen Notfall, also ein auslösendes Ereignis als Voraussetzung für die Unterstützung wurde aufgehoben. Die gesetzliche Grundlage, das K-SVFG, wird neu interpretiert. Der Handlungsspielraum des Unterstützungsfonds wird damit entscheidend erweitert. Die Mitwirkungspflichten der Künstler_innen in Not allerdings auch.

    Wer wird unterstützt?

    Am Zugang hat sich nichts geändert: Alle Künstler_innen, ob KSVF-Zuschussbezieher_innen oder nicht, ob selbstständig, angestellt, beides oder anderes, können einen Antrag stellen. Zur Antragstellung muss man also nicht KSVF- zuschussberechtigt sein.

    • Aber wer ist Künstler_in und kann tatsächlich ansuchen?
      Wie im KSVF üblich, obliegt diese Entscheidung einer Beurteilung durch ein Gremium. Falls (noch) keine Beurteilung durch die Fachkurie vorliegt, entscheidet der Beirat des Unterstützungsfonds in seiner monatlich stattfindenden Jurysitzung. Wichtig zu wissen ist, dass diese Entscheidung nur für den konkreten Notfall relevant ist und damit nicht die Künstler_inneneigenschaft für einen Zuschuss vom KSVF festgestellt wird. Die Künstler_inneneigenschaft hierfür wird gesondert in der zuständigen Kurie festgestellt.
    • Entspricht das formulierte Anliegen den Richtlinien des Unterstützungsfonds?
      Der KSVF legt viel Wert auf Vollständigkeit der Unterlagen, die formalen Bedürfnisse einer Behörde und die Mitwirkung der Antragsteller_innen. Die Entscheidung erfolgt auf Vorschlag des Beirats durch die Geschäftsführung. (Der Vorschlag des Beirats ist nicht bindend, wird aber in aller Regel von der Geschäftsführung bestätigt). Die Höhe der Beihilfe hängt von den finanziellen Gegebenheiten des einzelnen Falls ab und wird ebenfalls im Beirat beraten.
    • Die Obergrenze für Zuschüsse aus dem Unterstützungsfonds liegt bei von 5.000,- Euro. Einige (z. T. neue) Rahmengrenzen sehen vor, für die Anzahl der Ansuchen pro Person bzw. die Unterstützungssumme pro Person innerhalb von fünf Jahren auf €  (12.500,-) zu begrenzen. Beide Grenzen sind allerdings nicht absolut und können in Ausnahmefällen überschritten werden.

    Änderungen im Überblick

    Bisher lagen der Unterstützung durch den Fonds vier Kategorien von Notfällen zugrunde, aus denen eine Notlage resultieren musste, damit die Folgen finanziell erleichtert oder getragen werden können.

    Die neuen Richtlinien führen eine fünfte Kategorie ein: eine Notlage, die zu einem Notfall führen würde, wenn keine Unterstützung erfolgt. Formulierungen wie „besonders berücksichtigenswert, unvorhersehbar, außergewöhnlich, unabdingbar ...“ entsprechen zum einen den gesetzlichen Grundlagen, zum anderen schaffen sie Interpretations­spielräume und Argumentationsfreiheit. Abschrecken sollen sie jedenfalls nicht, auch wenn genau das nicht selten passiert. Weiterhin ausgeschlossen bleiben aber Künstler_innen in Dauernot (dafür, so KSVF und BKA im Gleichklang, gebe es die Mindestsicherung, bald Sozialhilfe).

    Gestrichen wurde die Voraussetzung, dass der Notfall nicht länger als sechs Monate zurückliegen darf (zum Zeitpunkt der Antragstellung). Das hilft jenen, die aus psychischen wie physischen Gründen der Notlage nicht schneller Hilfe suchen können. Gleichzeitig können Antragsteller_innen nun auch ein länger zurückliegendes Ereignis geltend machen, das der Notlage zugrunde gelegt werden kann. In vier von fünf Kategorien gilt ja weiterhin: Ohne Notfall, also ohne auslösendes Ereignis, kann der Unterstützungsfonds nicht helfen.

    Die restlichen Änderungen lassen sich im Wesentlichen als Ausformulierung von Rahmenvorgaben und Pflichten für Antragsteller_innen und damit als Kontrollverschärfung lesen:

    • Ausnahmen gibt es nun hinsichtlich der Mittelverwendung: Strafen, Steuern, Unterhaltsverpflichtungen, Rechtskosten und Sozialversicherungsbeiträge will der Fonds auch zukünftig nicht direkt unterstützen. Sie sollen also im Antragsformular weder als Notfall herhalten, noch als Unterstützungsziel genannt werden. Im Rahmen der Lebenserhaltungskosten haben diese Beträge aber natürlich ihre Begründung.
    • Neben der schon bislang formulierten Obergrenze pro Notfall (5.000,-) gibt es nun ein festgelegtes Limit von 12.500,- innerhalb von fünf Jahren (beides im Einzelfall überschreitbar). Achtung: Wer Notfälle unterschiedlicher Kategorien erlitten hat, kann diese gleichzeitig geltend machen und je Notfall bis zu 5.000,- beantragen.
    • Antragsteller_innen müssen nun glaubhaft machen, dass sie alle anderen Möglichkeiten der Unterstützung ausschöpfen und parallel Anträge stellen (der KSVF hilft gerne bei der Suche nach weiteren Möglichkeiten). Ein allfälliger Kostenersatz durch einen Sozialversicherungsträger ist zukünftig nicht nur zu beantragen, sondern dessen Auszahlung nachzuweisen, bevor der Fonds seinerseits Unterstützung überweist.
    • Nachträgliche Unterstützungsleistungen von anderen Stellen für den gleichen Sachverhalt müssen künftig dem Unterstützungsfonds bis zur Höhe von dessen Unterstützung ersetzt werden.

    Unsere Einschätzung:

    Es ist sehr anzuerkennen, dass ein Weg gefunden wurde, auch Künstler_innen in Not helfen zu können, die nicht aufgrund eines einzelnen Ereignisses, eines konkreten Notfalls, in eine Notlage geraten sind. Der schon bisher anspruchsvolle bürokratische Aufwand wird durch die Neuerungen nicht wesentlich vereinfacht. Wir empfehlen, vor der Antragstellung eine Beratung in der jeweiligen Interessenvertretung in Anspruch zu nehmen.

    An einer Aktualisierung unseres Leitfadens für Anträge beim Unterstützungsfonds wird gearbeitet. Neben formalen Informationen (wie oft findet eine Jurysitzung statt, wie lange im Voraus muss ich einreichen – usw.) erläutern wir genau die Kriterien der Notsituation, wir erklären aber auch Details der Kalkulation und der Beilagen.

    Der KRÖ hat Sitz und Stimme im Vergabebeirat. Wir werden selbstverständlich die Neuerungen im kommenden Jahr überprüfen und arbeiten ständig an einer weiteren Verbesserung der Zugänglichkeit.

    Weitere Informationen und Materialien: https://kulturrat.at/agenda/sozialerechte/20191219

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  • JAHRESRÜCKBLICK IG FREIE THEATERARBEIT 2019

    Wir freuen uns, Ihnen/Euch mit diesem Jahresrückblick die wichtigsten Ereignisse 2019 zu rekapitulieren und einen kleinen Ausblick auf 2020 geben zu können.

    POLITIK
    2019 hat uns tatsächlich viel Neues – und endlich auch Besseres – gebracht. In Wien hat die Kulturstadträtin Veronica Kaup-Hasler mehr Budget für die Kunst und Kultur erwirkt. Die Erhöhungen der Mittel für die Freie Szene in Wien sind aber auch das Resultat langjähriger Forderungen der Grünen in Wien. Davon profitieren die freischaffenden darstellenden Künstlerinnen und Künstler.

    Endlich wird ab 2020 eine Honoraruntergrenze für geförderte Projekte- sowie 1- und 2-Jahresförderungen eingeführt – eine Forderung, die die IGFT schon lange formuliert hat und die nun Realität wird. Das Symposium „Freie Szene – Freie Kunst“, welches wir am 8./9. April 2019 in Kooperation mit den IGs in Wien und auf Initiative der Kulturstadträtin durchgeführt haben, hat die Notwendigkeit einer solchen Maßnahme verdeutlicht und anhand internationaler Beispiele gezeigt, dass eine Honoraruntergrenze funktionieren kann. Gemeinsam mit der Wiener Perspektive haben wir eine Empfehlung hierzu erarbeitet, die ab dem Einreichtermin 15.2.2020 angewendet werden soll. Wie genau diese HNU in den Kalkulationen angewendet wird, teilen wir gleich zu Beginn 2020 mit. Mehr bald auf freietheater.at
    Ein wichtiger Baustein betreffend einer sozialen Absicherung der Künstler_innen ist gelegt!

    Auch die Strukturen und Spartenhäuser in Wien erhalten mehr Geld und wollen dies mittelbar und unmittelbar in die Arbeit der Künstler_innen einfließen lassen.

    Und als Drittes legt Wien mehr Förderprogramme auf, die weitere Möglichkeiten bieten, künstlerische Projekte an vielen verschiedenen Orten zu realisieren und neue Formate ermöglichen – die Stadtlabore und SHIFT wurden budgetär wesentlich aufgestockt.

    Die Bundesländer ziehen aber auch nach. Das Thema einer Honoraruntergrenze und der sozialen Absicherung wird überall diskutiert. Auch mit verschiedenen Ansätzen, aber das Thema ist nun österreichweit am Tisch. Ab Herbst 2020 ist auch geplant, ein partizipatives Pilotprojekt zum Thema ‚Honoraruntergrenze‘ in Kärnten durchzuführen und hier bis Anfang 2021 zu relevanten Ergebnissen zu kommen, die dann – gemeinsam mit den Erfahrungen aus Wien - auch auf andere Bundesländer übertragen werden kann.

    Für 2020 haben wir übrigens auch wieder eine Bundesländertour geplant, deren wichtigste Themen genau diese sein sollen: Honoraruntergrenzen, deren praktische Umsetzungen, Erfahrungen damit. Termine folgen bald …

    Zahlen / Daten / Fakten 2019
    Unsere IG Freie Theater wurde 2019 erwachsene 31 Jahre alt.  

    • Wir haben in den letzten beiden Jahren mehr als 25 % neue Mitglieder bekommen. Wir halten aktuell bei ca. 1.600 Mitglieder – und davon sind 74 % Frauen. Das ist ein Auftrag, den wir in unserer täglichen Arbeit immer berücksichtigen und den wir in allen kulturpolitischen Verhandlungen anführen.

    • Wir haben 1.610 Beratungen durchgeführt:
      1.174 davon nahmen Frauen wahr, 436 Männer.
      In 310 Einzelgesprächen, mit 585 Teilnehmer_innen an Info-Veranstaltungen, bei 345 ausführlichen telefonischen Beratungen und in 370 detaillierten Email-Korrespondenzen haben wir Eure Fragen beantwortet und gemeinsam Lösungen gesucht.

    • Und wir haben 2019 31 Info-Veranstaltungen und eine wichtige Info-Kampagne "Staying Alive" organisiert.

    Seit Sommer 2019 gibt es für unsere Mitglieder auch Musterverträge: Aufführungsvertrag, Koproduktionsvertrag, Kooperationsvertrag, Stückvertrag, Bühnenarbeitsvertrag, Gastvertrag, Freier Dienstvertrag, Werkvertrag, Volontariatsvertrag, Ensemblevertrag - und wenn rechtliche Fragen auftauchten konnten wir unseren Vertrauensanwalt kontaktieren, der immer wieder mit Rat und Tat bereitstand – und -steht.

    Unser Newsletter erscheint wöchentlich und wir informieren über Aktuelles aus Wien, den Bundesländern, über internationale Entwicklungen und alles Interessante aus und für die Szene. Alles dann auch nachzulesen auf freietheater.at.

    Wir haben außerdem die zirkusinfo.at-Website übernommen und arbeiten derzeit an einer grundlegenden Überarbeitung der Datensätze. Sobald wir einen konsolidierten Stand haben, kontaktieren wir Veranstalter_innen und Multiplikator_innen international, um über die Zirkus-und Straßentheaterkünstler_innen aus Österreich zu informieren.

    Auch mit dem BMEIA sind wir in kontinuierlichem Austausch und sind dabei, Kanäle und Spielmöglichkeiten für Theater- und Tanz-/Performanceproduktionen international zu eröffnen.

    2019 wurde auch der Vorstand der IGFT neu gewählt: Mit Inge Gappmaier, Veronika Glatzner, Barbara Herold, Daniela Oberrauch, Martin Ojster, Sara Ostertag (Obfrau), Sabine Reiter und Charlotta Ruth sind nun alle Sparten der Darstellenden Kunst vertreten – und wir haben zwei
    Vertreter_innen aus den Bundesländern, mehrere Generationen und sowohl Künstler_innen wie auch Managementwissen im Vorstand versammelt. Eine gute Grundlage für die kommenden Jahre.

    IG Netz
    Die Zahl der Antragsteller_innen um Zuschüsse aus dem IG Netz steigt ständig, was heißt, dass mehr und mehr Organisationen ihre Künstler_innen anstellen. Und endlich haben auch die Bundesländer verstanden, dass das IG Netz hierfür ein wichtiger Baustein ist. Erfreuliche Neuigkeiten: Wien, Vorarlberg, Tirol, die Steiermark und das Burgenland werden (aller Voraussicht nach) künftig mit in den IG-Netz-Topf einzahlen – und damit sollte allen Antragsberechtigten in diesen Bundesländern die maximale Zuschusshöhe von € 200 pro Monat / Mensch garantiert werden können. Eine tolle Entwicklung, und endlich werden die Bundesmittel, die ja seit 1991 bereitstehen, um Mittel aus den Bundesländern verstärkt. Danke!

    Europäischer Dachverband der Freien Darstellenden Künste
    Stolz sind wir auch, dass wir 2018 den Europäischen Dachverband der Freien Darstellenden Künste gründen konnten und dieser bei uns in Wien seinen Sitz (und seine Präsidentschaft) gefunden hat. Im November dieses Jahres fanden sich die Mitglieder zu einem intensiven und konstruktiven Arbeitsmeeting in Wien zusammen, um über Entwicklungen und Ziele zu diskutieren und sich über die Szene in Wien und Österreich zu informieren. Unsere Mitglieder kommen aus Österreich, Bulgarien, Tschechien, Deutschland, Ungarn, Island, Italien, Rumänien, Slowenien, Spanien, Schweden und der Schweiz. Und für 2020 haben sich bereits die Slowakei, Ukraine, Norwegen und Litauen angekündigt …

    Unser junger Europäischer Dachverband hat bereits viel Aufmerksamkeit erregt und wurde zu Konferenzen und Festivals eingeladen (u.a. mehrfach nach Berlin/D, nach Hull/GB und Prag/CZ) und offiziell vorgestellt. Wir haben auch direkt Gehör bei der Europäischen Kommission gefunden und sind Partner im neu formierten 'European Theatre Meeting‘ – ein regelmäßiges Arbeitstreffen der Theaternetzwerke und der Vertreter_innen der EU Kommission. Wir freuen uns sehr über diese Bandbreite an Aktivitäten und Sichtbarkeit, die nur eins zum Ziel haben kann: Die Freie Szene auch auf europäischer Ebene zu stärken!

    Seit Herbst 2019 gibt es auch eine Website, auf der die wichtigsten Informationen zu finden sind: www.eaipa.eu

    DANKE!
    Wie jedes Jahr möchten wir uns bei unseren Mitgliedern für ihre Beiträge bedanken, die ein wesentlichen Anteil am Budget der IGFT ausmachen. Bedanken möchten wir uns aber auch bei den Fördergeber_innen für die Unterstützung unserer Jahrestätigkeit und für Projektzuschüsse. Mit diesen Geldern gelang und gelingt es, unsere Arbeit für Euch/Sie weiter auszugestalten und zu verbessern.

    2019 waren dies:
    Das Bundeskanzleramt / Kunstsektion und dort die Abteilungen Musik und Darstellende Kunst, Kulturinitiativen, Europäische und internationale Kulturpolitik, Sonderprojekte;
    die Stadt Wien / Abteilung Kunst und Kultur und die
    LSG / ÖSTIG – Österreichische Interpretengesellschaft.
    Ein Dank erfolgt aber auch an Die Grünen in Wien, speziell an Martin Margulies, der insbesondere die vielbeachtete Kampagne 'Staying Alive - Meine Rechte als Künstler_in' unterstützt und befürwortet hat.


    Was erwarten wir aber von 2020?  'Produzieren auf Augenhöhe' ist etwa ein Schlagwort, das uns immer wieder als Wunsch genannt wird. Wie genau das aussehen soll – darüber sammeln wir derzeit Meinungen und Fakten.

    Wir freuen uns auf ein herausforderndes 2020 und arbeiten kontinuierlich daran, noch mehr Akteur_innen zu überzeugen, Mitglied zu werden.

    Ulrike Kuner / Geschäftsführung mit Vorstand und Team der IG Freie Theater  

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  • EAIPA - 10 Fragen zur Situation der freischaffenden Künstler_innen

    Wir haben die bevorstehende EU Wahl zum Anlass genommen, die Spitzenkandidat_innen der EU Wahl zu bitten, uns Antworten auf die nachfolgenden Fragen zur Situation der freischaffenden Künstler_innen zu geben. Unsere Kolleg_innen in 10 weiteren Mitgliedsländern haben dies ebenfalls getan. Wir tragen die Ergebnisse selbstverständich zusammen und informieren weiter.
    Der Europäische Dachverband der Freien Darstellenden Künste / European Association of Independent Performing Arts wurde 2018 gegründet; er hat seinen Sitz bei der IG Freie Theater in Wien.
    Der Europäische Dachverband der Freien Darstellenden Künste vertritt die Interessen der Akteur_innen der Freien Szene auf europäischer Ebene und forciert den kulturpolitischen Austausch durch konkrete Information und Vorschläge.
    Für Österreich ist die IG Freie Theater Mitglied.

    10 Fragen zur Situation der freischaffenden Künstler_innen:

    1. Wer ist in Ihrer Partei/Klub auf der europäischen Ebene zuständig für die professio­nel­len freien – nicht institutionel­len – Künste und insbesondere für den Bereich der freien dar­stellenden Künste, einschließlich Tanz?
    1. Was haben Sie/Ihre Partei/Ihr Klub in der zurückliegenden Legislaturperiode für den Bereich der freien dar­stellenden Künste erreicht?
    1. Wie wollen Sie/Ihre Partei/Ihr Klub in der kommenden Legislaturperiode den direk­ten, persönlichen Austausch mit den Interessenvertreter_innen der freien darstellenden Küns­te stärken und Ihre Ansprechbarkeit und Erreichbarkeit erhöhen?
    1. Was planen Sie/Ihre Partei/Ihr Klub in der kommenden Legislaturperiode, um sich intensiver mit der besonderen Arbeitspraxis der professionellen freien, nicht institutio­nel­­len darstellenden Künste auseinanderzusetzen und was haben Sie vor, um diesen Bereich zu stärken und besser zu unterstützen?

    2. Unterstützen Sie die Idee, auf der europäischen Ebene einen Bericht zur sozialen und wirtschaftlichen Situation der Künstlerinnen, Künstler und Kreativen, zur Gleichstellung und Diversität im Kultur- und Medienbereich zu erstellen sowie – erstmalig – statistisch relevante Erhebungen zu den freischaffenden Künstlern und Künstlerinnen zu erheben? In welcher Form möchten Sie die Interessenvertretungen im Kulturbereich bei der Erstellung eines solchen Berichts einbeziehen?

    3. Das Förderprogramm »Creative Europe« ist ein wichtiges Instrument der europäischen Kulturpolitik, das vor allem von der Kreativwirtschaft und von großen Organisationen im Kulturbereich in Anspruch genommen wird. Wie wollen Sie/Ihre Partei/Ihre Fraktion in der kommenden Legislaturperiode sicherstellen, dass künftig auch verstärkt kleinere Organisationen und Netz­werke aus dem Bereich der darstellenden Künste eine Förde­rung von »Creative Europe« nutzen können?
    1. Welche Position haben Sie/Ihre Partei/Ihr Klub zur Einhaltung von sozialen Mindest­standards im Bereich der freien, nicht institutionellen, professionellen Künste und insbe­son­dere zur Empfehlung von Honoraruntergrenzen durch Interessenvertretungen der ein­zel­nen Sparten? Unterstützen Sie die konsequente und flächendeckende Einhal­tung der empfohlenen Honoraruntergrenzen, insbesondere bei Fördermaßnahmen der Euro­päischen Union, und befürworten Sie eine entsprechende Aufstockung der Förderprogramme?
    1. Inhaltlich-künstlerisch haben die freien darstellenden Künste einen ganz entscheidenden Einfluss auf die ästhetischen Diskurse, auf die Stärkung der Zivilgesellschaft sowie des internationalen und transkulturellen Austausches. Die Recherchen des Europä­ischen Dachverbandes der Freien Darstellenden Künste (EAIPA) zeigen, dass eine Mehrzahl der Künstler_innen dieser Branche – ungeachtet ihres wichtigen kulturellen und gesellschaft­lichen Beitrags – unter prekären Bedingungen arbeitet. Welche Möglichkeiten sehen Sie/Ihre Partei/Ihr Klub, durch Maßnahmen auf europäischer Ebene, die sozialen Rahmenbedingungen insgesamt zu verbessern und die Akteur_innen der freien darstellenden Künste vor Altersarmut zu schützen?
    1. Die UNESCO-Konvention über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen von 2005 legt in Artikel 16 fest, dass sogenannte entwickelte Länder den Entwicklungsländern im Kulturaustausch eine Vorzugsbehandlung gewähren sollen. Darunter fallen auch Maßnahmen zur Förderung der Mobilität von Künstlerinnen und Künstlern und anderen Kulturschaffenden, insbesondere Maßnahmen zugunsten jener, die aus sogenannten Entwicklungsländern in sogenannte entwickelte Länder reisen. Die Mobilität der Künstler_innen und letztlich der Austausch scheitern oft an der Visa-Praxis der einzelnen EU-Mitgliedsstaaten, mit der Unterstellung, Künstler_innen würden den Kulturaustausch missbrauchen, um dauerhaft in die EU einzuwandern.
      Welche konkreten Schritte/Maßnahmen/Initiativen planen Sie/Ihre Partei/Ihr Klub, um auf europäischer Ebene den beschriebenen Hemmnissen des Kultur­aus­tau­sches entgegenzuwirken und um eine deutlich bessere Umsetzung UNESCO-Konvention zu ermöglichen.
    1. Die uneingeschränkte Wahrung der Kunstfreiheit ist eine der elementarsten Voraus­setzungen künstlerischer Arbeit. Welche konkreten Maßnahmen und Initiativen planen Sie/Ihre Partei/ /Ihr Klub, um auf europäischer Ebene möglichen Einschränkungen der Kunstfreiheit entgegenzuwirken und Verletzungen konsequent zu dokumentieren und zu ahnden.

     

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  • IG Freie Theater blickt auf eine erfolgreiche und aktive Saison 2018/2019 zurück

    Die Zahlen zeigen deutlich, dass die Künstler_innen der Freien Szene in Österreich verlässliche Unterstützung benötigen, um überleben zu können, aber auch um neue Kunst, neue Theaterformen und Produktionen professionell realisieren zu können.
     
    Die großen Herausforderungen liegen nach wie vor bei der sozialen Absicherung von Künstler_innen. Wir sind dabei, gemeinsam mit der Politik etwa die Einführung von Honoraruntergrenzen auszutesten, belastbare Zahlen und Statistiken für die Szene zu erarbeiten und speisen auch internationale Erfahrungen in die Diskussion mit ein.
     
    Die Gründung des Europäischen Dachverbands der Freien Darstellenden Künste und dessen Ansiedlung in Wien zeugen von einem großen Bedarf nach verlässlicher Information über die Szene europaweit, und eine erste Publikation zu dieser Thematik liegt vor.
     
    Wir freuen uns auf die nächste Saison und setzen unseren Weg konsequent fort: in Wien, in Österreich und europaweit. Für Österreichs Schauspieler_innen, Tänzer_innen, Choreograf_innen, Regisseur_innen - und alle, die sonst dabei sind, das Bühnengeschehen bzw. künstlerische Arbeitsweisen neu zu denken und zu machen!

    Ausführlich über die Tätigkeiten der IG Freie Theater im Jahr 2018 informiert unser Jahresrückblick, der als PDF hier zu finden ist: https://freietheater.at/wp-content/uploads/2019/07/IGFT_T%C3%A4tigkeitsbericht_2018.pdf

    Das Team der IGFT wünscht einen schönen Sommer!

    Ulrike Kuner
    Julia Kronenberg
    Barbara Stüwe-Eßl

     

    Von September 2018 bis Ende Juni 2019:

    ·       hat das Team der IGFT 983 Personen beraten (=durchschnittlich 98,3 Personen pro Monat)
    ·       in 55 lokalen, nationalen und internationalen Veranstaltungen unser Know-How weitergegeben (=durchschnittlich 1,2 Veranstaltungen pro Woche)
    ·       lag die Frauenquote bei den Beratungen bei über 74%, bei unseren Mitgliedern bei 73%
    ·       Und: Wir hatten das Vergnügen die Arbeit der Freien Darstellenden Kunstszene in Österreich bei 119 Vorstellungen zu sehen! (Stand: 26.6.2019)

     

    Von Mitte 2017 bis Mitte 2018:

    ·       hat das IG-Netz die Bezahlung von Sozialversicherungsbeiträgen bei 2.084 Anstellungsmonaten – davon 1.079 von Frauen und 1.005 von Männern – unterstützt

     

    Veranstaltungen September 2018 bis Juni 2019:

    ·       19 Informationsveranstaltungen in den Räumlichkeiten der IGFT
    ·       12 externe Informationsveranstaltungen (an Ausbildungsstätten, bei Konferenzen etc.)
    ·       8 Workshops
    ·       2 Vernetzungstreffen mit und für Freie Darstellende Künstler_innen und deren Teams (share & care, Wiener Perspektive)
    ·       3 Informationsveranstaltungen und Vernetzungstreffen in den Bundesländern
    ·       6 Diskussionsveranstaltungen
    ·       4 internationale Präsentations- und Vernetzungstreffen mit dem Dachverband EAIPA - European Association of Independent Performing Arts
    ·       1 internationales Symposium Freie Szene – Freie Kunst veranstaltet

    Die Beratungen, Infoveranstaltungen und Workshops finden hauptsächlich durch das Team der IGFT statt. Darüber hinaus konnten wir viele externe Expert_innen einladen, darunter u. a. Steuerberater_innen, Jurist_innen, Kurator_innen, Kunstschaffende etc.

     

    Publikationen:

    Introduction to the Independent Performing Arts in Europe. Eight European Countries at a Glance.
    Editor European Association of Independent Performing Arts, November 2018.

    Female Burning Issues. Frauen und Berufsbilder in der freien Theater- und Performanceszene.
    Hg.: IG Freie Theaterarbeit, Dezember 2018.

    4 Ausgaben der gift.zeitschrift für freies theater
     
    50 Ausgaben des e-mail-newsletters der IG Freie Theater

     

    Themen 2018/2019:
    Sozialversicherung (SVA, GKK, KSVF, fehlende Sozialversicherung, Mehrfachversicherung, wechselnde Beschäftigungsverhältnisse), korrekte Beschäftigungsverhältnisse (Selbständigkeit – Anstellung, Finanzierung, Prüfungen), Pension (Berechnung, fehlende Absicherung, Altersarmut, Ausgleichszulage), Mindesthonorarstrukturen / Empfehlungen zu Honoraruntergrenzen, Projektplanung, -finanzierung und -organisation, Fördermöglichkeiten, Projektkalkulation und -budgetierung, Projektbeschreibung, Vereinsgründung und -organisation, Steuerrecht (national, international, Einkommensteuer, Umsatzsteuer, Ausländer-Abzugsteuer), Urheberrecht, Kultur veranstalten (Bewilligungen, Anmeldungen, Abgaben) u. v. m.

     

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  • Freie Szene – Freie Kunst: Dokumentation jetzt online

    Rechtzeitig als Sommerlektüre erscheint die Dokumentation Freie Szene – Freie Kunst - Soziale Gerechtigkeit – Fair Pay. Konkrete Strukturen und Ideen für Wien.

    Am 8./9. April fand auf Initiative der Stadträtin für Kultur und Wissenschaft der Stadt Wien, Veronica Kaup-Hasler, und den Interessenvertretungen der österreichischen Kunst- und Kulturszene ein erstes gemeinsames Symposium unter dem Titel FREIE SZENE – FREIE KUNST statt. Fachspezifisch wie auch genreübergreifend wurden Diskussionen zu der strukturell prekären und aktuell brisanten Situation der freien Kunstschaffenden in Österreich geführt. Über 500 Akteur_innen und Interessierte informierten sich über den Status Quo der Szene(n) und leiteten daraus und aus internationalen Best-Practice-Beispielen Möglichkeiten für Wien ab.

    In der Dokumentation finden sich Zusammenfassungen der Redebeiträge und der Ergebnisse der Arbeitsgruppen.

    Die Dokumentation ist hier downloadbar: DokumentationFreie Szene – Freie Kunst - Soziale Gerechtigkeit – Fair Pay. Konkrete Strukturen und Ideen für Wien

    Die Initiative wurde getragen durch u. a. IG Kultur Wien, Dachverband der Filmschaffenden, mica - music austria / Initiative der freien Musikszene Wien, IG Bildende Kunst, IG Autorinnen und Autoren, organisiert wurde das Symposium darüber hinaus von der IG Freie Theater.

    Neben dem Referat der Kulturstadträtin waren Ansprechpartner_innen für alle Sparten der MA7 anwesend sowie Vertreter_innen des Bundeskanzleramts/Kunstsektion und Verantwortliche aus den Bundesländern und Gemeinden als Gesprächspartner_innen in den Diskussionsrunden involviert.

    Folgeveranstaltungen sind bereits in Planung, und zu Beginn 2020 setzen wir uns wieder im Rahmen eines Symposiums mit der Problematik von Infrastrukturen/Räumen für die freie Szene auseinander.

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  • K(ein) EU Kommissariat für Kultur?

    Presseinformation, 11.9.2019

    Die IG Freie Theater als Mitglied des Europäischen Dachverbands der Freien Darstellenden Künste äußert anlässlich der soeben vorgestellten EU Kommissarinnen und Kommissare und deren Resorts große Besorgnis, da kein Resort für Kultur mehr vorgesehen ist. 

    Kunst, Kultur, kultureller Austausch, Kreativwirtschaft sind ein wichtiger Bestandteil der europäischen Identität und Wertschöpfung.

    Zusammengenommen generiert dieser Bereich in Europa mehr Arbeitsplätze als die Automobilbranche.

    Kunst und Kultur werden von den Menschen, die in der EU leben, unter den wichtigsten Faktoren genannt, wenn es um die Frage nach einer europäischen Identität geht. Kunst und Kultur definieren immer die wesentlichen Merkmale, um ein positives Bild Europas zu beschreiben.  

    Die Akteur_innen der Kultur, der Künste und der Kreativwirtschaft brauchen eine Stimme und eine politische Verantwortung auf europäischer Ebene und innerhalb der Europäischen Kommission.

    Der Europäische Dachverband der Freien Darstellenden Künste fordert eindringlich eine Korrektur in dieser wichtigen Strukturentscheidung und bittet die neue Kommissionspräsidentin zu erläutern, warum die Vorschläge zur Neubesetzung der Kommission derzeit keine Kommissarin/keinen Kommissar für Kultur enthalten.

    KONTAKT
    Europäischer Dachverband der Freien Darstellenden Künste / European Association of Independent Performing Arts
    Ulrike Kuner / President
    Gumpendorfer Straße 63B, 1060 Wien| www.eaipa.eu | eaipa@freietheater.at |
    TEL +43 1 403 87 94

    Der Europäische Dachverband der Freien Darstellenden Künste wurde 2018 gegründet und vertritt die Interessen der Akteur_innen der Freien Szene auf europäischer Ebene und forciert den kulturpolitischen Austausch durch konkrete Information und Vorschläge.

    EAIPA vertritt derzeit Mitglieder in zehn europäischen Ländern.

    AUSTRIA: IG Freie Theaterarbeit /Austrian Association of Independent Performing Arts 
    Gumpendorferstraße 63B, AT – 1060 Wien 
    www.freietheater.at

    BULGARIA: АСТ – Aсоциация за свободен театър / ACT – Association of Independent Performing Arts
    Art office, bul. Macedonia 17, fl. 4, ap. 21, BUL - Sofia 1606
    www.actassociation.eu/

    CZECH REPUBLIC: Asociace nezávislých divadel ČR 
    Celetná 595/17, CZE - 110 00 Praha 1-Staré Město
    https://andcr.cz/

    GERMANY: Bundesverband Freie Darstellende Künste e.V. 
    Kunstquartier Bethanien, Mariannenplatz 2, DEU - 10997 Berlin
    www.darstellende-kuenste.de

    HUNGARY: Független Előadó-művészeti Szövetség (FESZ) / Association of Independent Performing Arts Professionals
    Bulcsú utca 44, HU - 1155 Budapest
    https://www.fesz.org/

    ITALY: Etre associazione
    Via Bergognone 34, ITA - 20144 Milano 
    https://www.etreassociazione.it

    ITALY: Cordinamento delle Realtà Scena Contemporanea (C.Re.S.Co.)        
    Via Natale del Grand 27, ITA – 00184 Roma
    www.progettocresco.it

    ROMANIA: ASOCIAŢIA TEATRELOR INDEPENDENTE
    Viorele street, no. 34, bl. 15, apt.2, sector 4, RO – 40429 Bucharest

    SLOVENIA: Društvo Asociacija
    Metelkova 6, SI – 1000 Ljubljana 
    www.asociacija.si

    SPAIN: Red de Teatros Alternativos – Spain
    Apartado de correos 18269, ES - 28080, Madrid
    www.redteatrosalternativos.org

    SWEDEN: Teatercentrum 
    Hornsgatan 103, SE - 117 28 Stockholm
    www.teatercentrum.se
     

     

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  • Abschlusskommuniqué zur 9. ARGE Klausurtagung

    Das Abschlusskommuniqué zur 9. ARGE Klausurtagung der ARGE Kulturelle Vielfalt, der Österreichischen UNESCO-Kommission wurde am 18.11.2019 veröffentlicht und hier nachzulesen:
    Schlusskommunique ExpertInnen-Klausurtagung 2019 zur 2005er UNESCO-Konvention

    Am 15. und 16. Oktober 2018 fand im "Haus der Kunst" in Baden bei Wien auf Einladung der Österreichischen UNESCO-Kommission die 8. Klausurtagung der ARGE Kulturelle Vielfalt statt. Im Mittelpunkt der Klausurtagung stand die Analyse der Umsetzung der "UNESCO-Konvention über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen" aus Perspektive der Praxis.

    Welche Fortschritte wurden in der Umsetzung der UNESCO-Konvention erzielt? Wie ist der Status Quo einzuschätzen? Und in welchen Bereichen besteht Handlungsbedarf, um ein förderliches Umfeld für eine Vielfalt an Kunst und Kultur in Österreich nachhaltig abzusichern?

    Bei der Klausurtagung Kulturelle Vielfalt stehen stets die Erfahrungen und Einschätzungen aus Perspektive der künstlerischen-kulturellen Praxis im Mittelpunkt. Jährlich diskutieren auf Einladung der Österreichischen UNESCO-Kommission Vertreter*innen des Kunst- und Kultursektors zwei Tage lang über jene Themen, die aus ihrer Perspektive für die Umsetzung der Konvention zentral sind, ziehen Bilanz und entwickeln Ideen zur weiteren Förderung der Ziele der Konvention.

    Zu den diskutierten Themenschwerpunkten 2018 zählten:

    • österr. Kunst- und Kulturpolitik
    • Soziale Lage von Kunst- und Kulturschaffenden und Urheber*innenrecht
    • Entwicklungen in der EU-Kulturpolitik
    • Medienvielfalt und öffentlich-rechtliche Medien
    • Kulturelle Bildung
    • Mobilität von Kunst- und Kulturschaffenden und Visabestimmungen

    Im Namen der IG Freie Theater brachte Ulrike Positionen aus dem Feld der Darstellenden Künste ein.

    Weitere Infos auf: href="https://www.unesco.at/kultur/vielfalt-kultureller-ausdrucksformen/artikel/article/klausurtagung-kulturelle-vielfalt/">https://www.unesco.at/kultur/vielfalt-kultureller-ausdrucksformen/artikel/article/klausurtagung-kulturelle-vielfalt/

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  • Stadt Wien: Fördererhöhungen / Honoraruntergrenze / neue Förderprogramme ab 2020

    Pressemitteilung, IG Freie Theater, 26.11.2019

    Nachdem Kulturstadträtin Veronica Kaup-Hasler in ihrer gestrigen (25.11.2019) Budgetrede eine deutliche Erhöhung der Mittel für die Freie Szene verkündet hat, haben wir nachgefragt. Welche Mittel stehen der Freien Szene zur Verfügung und was ändert sich ab 2020?
     
    Wir freuen uns für die Künstlerinnen und Künstler der Szene über die budgetäre Erhöhung und Erweiterung der Fördermöglichkeiten. Wir sehen dies als starkes Signal der Stadt Wien gegenüber der Freien Szene, deren künstlerisches Potenzial weiter auszubauen, indem die Rahmenbedingungen hinsichtlich einer sozialen Absicherung der Akteur_innen vebessert sowie die Strukturen der Freien Szene verstärkt werden.

    Gleich vorweg – mit den zusätzlichen Mitteln für die Freie Szene soll ein Investment in die dort arbeitenden Menschen geleistet werden – es sollen nicht mehr Produktionen entstehen. Aber es gibt neue Fördertools, die ein breiteres und prozessorientiertes künstlerisches Arbeiten ermöglichen!

    • Insgesamt wächst das Kulturbudget um ca. € 26 Millionen. Damit wächst es um ca. 10 % gegenüber dem Vorjahr.
    • Ein wesentlicher Anteil der zusätzlichen Mittel soll helfen, prekäres Arbeiten in der Kunst- und Kulturlandschaft Wiens zu vermeiden.

    Der Theaterbereich wird um ca. € 4.2 Mio angehoben, dies bedeutet eine Verbesserung um ca. 6 % gegenüber dem Vorjahr.

    Ca. € 2.2 Mio gehen an die kommunalen Bühnen, die Mittelbühnen, die privaten Bühnen und werden für eine Erhöhung der Konzeptförderungen sowie für Projekt- und Jahresförderungen eingesetzt. € 2 Mio erhält das Volkstheater

    Allein die Projekt- und Jahresförderungen wurden von € 2.6 Mio auf € 3.0 Mio erhöht und wurden somit im Vergleich deutlich verstärkt.

    Über die IG Freie Theater und die Wiener Perspektive wird mit den Künstler_innen eine Honoraruntergrenze für freischaffende Künstler_innen besprochen (bei Förderungen durch die Stadt Wien), welche dann als Empfehlung für zukünftige Einreichungen auf die Websites der Kulturabteilung und der IG übernommen wird. Der Prozess der Ausarbeitung startet jetzt und wird mit Vertreter_innen der Szene direkt geführt; Anwendung finden soll die Honoraruntergrenze zum nächsten Einreichtermin am 15.2.2020.

    Die Budgetverbesserungen der Häuser, die mit der freien Szene kooperieren oder koproduzieren, sollen den Künstler_innen zu Gute kommen, um diese gerechter bzw. überhaupt zu bezahlen und wirkliche Koproduktionen zu ermöglichen. Auch hier gibt es aktuell Gespräche bzgl. eines Mindesthonorars für Künstler_innen. Dort, wo es notwendig wird, werden auch Gehälter bzw. Personalkosten der Häuser angehoben. Die konkreten Umsetzungen werden derzeit von den Häusern und in Absprache mit der Stadt Wien erarbeitet.

    Zusätzlich ist für 2020 ein Infrastrukturtopf in Höhe von ca. € 2 Millionen geplant, der kleineren Institutionen und Veranstaltungsräumen, aber auch Probenorten die Möglichkeit gibt, in einer einmaligen Leistung ihr technisches Equipment bzw. die Ausstattung zu erneuern. Zum Antragsverfahren geht es hier: www.wien.gv.at

    Des Weiteren werden die Bezirksinitiativen Stadtlabore und Shift erheblich ausgebaut (insgesamt stehen hier € 3 Mio zur Verfügung). Dies bedeutet für die Künstler_innen der Freien Szene zusätzliche Arbeits- und Auftragsfelder, welche außerdem neue Arbeitsformate ermöglichen.

    Genreübergreifend ist ein Programm für Exzellenz-Stipendien in Planung, welches v.a. auch der freien Kunstszene als neues Fördertool zur Verfügung stehen wird.

    Neu und auch für die freischaffenden Künstler_innen interessant: KulturKatapult, ein Förderprogramm dotiert mit € 800.000, mit welchem kulturelle Vermittlungsprojekte für Jugendliche gefördert werden. Details haben wir auf unserer Website.

     

    Kontakt:
    Ulrike Kuner / Geschäftsführung
    Interessengemeinschaft Freie Theaterarbeit
    Gumpendorferstr. 63B
    A-1060 Wien
    t: +43 (0)1 403 87 94
    www.freietheater.at
    u.kuner[at]freietheater.at

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