Kulturpolitik - 2016

  • Unterstützung für KünstlerInnen in Notfällen?

    Information Kulturrat Österreich, 30.3.2016

    Kulturrat Österreich veröffentlicht Leitfaden für Anträge beim Unterstützungsfonds des KünstlerInnen-Sozialversicherungsfonds (Version 1.0.)

    __/ Leitfaden als pdf:

    -> kulturrat.at/leitfaden_ksvf_un...

    Anfang 2015 erhielt der KünstlerInnen-Sozialversicherungsfonds (KSVF) eine zusätzliche Aufgabe: die Einrichtung eines Unterstützungsfonds für KünstlerInnen in Not. Der Unterstützungsfonds wurde zügig realisiert, Richtlinien verfasst, im Juni 2015 fand die erste Beiratssitzung statt - Anfangs vierteljährlich, seit Herbst 2015 mittlerweile monatlich. Der Kulturrat Österreich ist mit einer Stimme im vierköpfigen Beitrag kontinuierlich vertreten. Aus dem Wissen um die Praxis im Unterstützungsfonds, aber auch aus der Beratungspraxis der Interessenvertretungen wird allerdings deutlich, dass es noch einige Anlaufschwierigkeiten gibt. Vor allem sind viele KünstlerInnen noch nicht ausreichend informiert über die Existenz des Unterstützungsfonds bzw. über die konkreten Voraussetzungen und Abläufe für den Erhalt einer Unterstützung. Jedenfalls gibt es derzeit noch viel weniger Anträge an den Unterstützungsfonds als Notlagen unter KünstlerInnen ...

    Der Kulturrat Österreich veröffentlicht daher die Erstversion eines Leitfadens für einen Antrag beim Unterstützungsfonds. Zentrales vorneweg:

    # Der Unterstützungsfonds ist zwar formal beim KSVF angesiedelt, beantragen können aber alle KünstlerInnen, egal ob Anspruch auf einen Zuschuss aus dem KSVF zu den Sozialversicherunsgbeiträgen besteht oder nicht, und egal ob selbstständig oder unselbstständig tätig.

    # Der Rahmen für eine Unterstützung ist im KSVF-Gesetz bzw. näher in den Richtlinien des Unterstützungsfonds definiert: Eine allgemeine soziale Notlage reicht leider nicht aus für eine Unterstützung. Der “besonders berücksichtigungswürdige Notfall“ muss durch ein auslösendes Ereignis verursacht sein, z. B. eine langandauernde Erkrankung oder das Kaputtgehen eines Arbeitsgerätes.

    __/ Leitfaden für Anträge beim Unterstützungsfonds des KünstlerInnen-Sozialversicherungsfonds des Kulturrat Österreich (Version 1.0.)
    -> kulturrat.at/agenda/sozialerec...

    ______/ Weitere Links:

    __/ KSVF Unterstützungsfonds
    -> www.ksvf.at/ein-notfall-was-nu...

    __/ Richtlinien Unterstützungsfonds
    -> www.ksvf.at/rechtliches.html?f...

    __/ KünstlerInnen-Sozialversicherungsfondsgesetz (KSVFG)
    -> www.ris.bka.gv.at/GeltendeFass...

    _______/ Rückfragen:
    Kulturrat Österreich
    Gumpendorfer Str. 63b
    A-1060 Wien

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  • Im Schnellverfahren Grundrechte abschaffen?

    Kulturrat Österreich, Pressemitteilung 19. April 2016

    Kulturrat Österreich spricht sich vehement gegen Abschaffung des Asylrechts aus!

    Aufruf zur Kundgebung am 25.4.2016, 18h, Parlament, Wien



    Bevor noch die letzte Verschärfung im Fremden(UN)recht beschlossen ist, steht schon die nächste auf dem Programm und soll im Schnellverfahren umgesetzt werden. War im Herbst, als die aktuell vorliegende Gesetzesverschärfung im parlamentarischen Verfahren auf den Weg gebracht wurde, noch von symbolischen Maßnahmen die Rede, soll nun Flüchtlingen die Möglichkeit, internationalen Schutz an einem sicheren Aufenthaltsort zu erhalten, gänzlich verweigert werden. Die Annahme von Asylanträgen soll erst erfolgen, wenn sich die Möglichkeit einer Abschiebung oder Zurückweisung als unmöglich erweist. Diese Vorgangsweise wird das Leid vieler Menschen dramatisch vergrößern. Zudem bricht Österreich damit internationale und europäische Verpflichtungen – von politischen Werthaltungen wie Empathie oder Solidarität ganz zu schweigen, die von SPÖVP längst zu Feindbildern erklärt worden sind. Zur Umsetzung ist dieses Mal Notstandsgesetzgebung geplant: Sobald „öffentliche Ordnung und innere Sicherheit“ für bedroht erklärt werden, ist die Rechtsstaatlichkeit auszusetzen. Ein Tabubruch, um so mehr wenn Innen- wie VerteidigungsministerInnen seit Tagen trommeln, dass sie den Notstand erklären wollen, sobald das Gesetz es "erlaubt" - dass also für sie ein Notstand bereits eingetreten ist.


    Konkret ist geplant:

    # Der Entwurf der Notstandsparagraphen nutzt perfide eine Lücke im österreichischen Asylgesetz: Der Antrag auf Asyl kann zwar gestellt werden, die Entscheidung, ob dieser Antrag als eingebracht gilt (und damit Rechte wie Abschiebeschutz, Verpflegung oder Unterkunft gewährt werden), behält sich der Staat aber vor. In Zeiten des erklärten Notstands soll künftig ein Asylantrag – mit wenigen Ausnahmen, insbesondere bzgl. Familienzusammenführung – generell nur dann als eingebracht gelten, wenn eine sofortige Abschiebung nicht möglich ist. Dieselbe Lücke nutzte der Staat auch im Herbst 2015 immer wieder, wenn es darum ging, AsylwerberInnen Unterkunft und Verpflegung vorzuenthalten – respektive auf freiwillige und organisierte HelferInnenarbeit zu verweisen. Zusätzlich soll offenbar schnell und leise noch eine Erweiterung der Haftmöglichkeiten zum Zweck der Abschiebung durchgeboxt werden: 2 Wochen statt bisher 72h.

    # Der seit Herbst vorliegende Gesetzesentwurf sieht zudem eine Verschärfung des temporären Aspekts des Asylrechts vor: Die Aufenthaltsberechtigung gilt zunächst mit Vorbehalt für drei Jahre, was die Aufforderung zur raschen Integration als reine Rhetorik entlarvt. Zudem wird der Familiennachzug stark eingeschränkt. Die Botschaft ist klar: Bleibt, wo ihr seid, wir wollen euch hier nicht haben nach außen bzw. wir lassen keine Flüchtlinge herein nach innen.

    Dass eine Novelle wie die nunmehr geplante überhaupt möglich ist, erstaunt und schockiert, insbesondere nach der Welle an Menschlichkeit im Sommer 2015, als sich selbst die deutsche Bild-Zeitung zu einer Refugees-Welcome-Kampagne hinreißen ließ. Es war abzusehen, dass uns bald eine politische Mobilisierung der Ressentiments und eines Hurra-Patriotismus für geschlossene Grenzen (Mordphantasien eingeschlossen) ins Haus stehen würde. Die Schnelligkeit, mit der diese Gegenmobilisierung – derzeit umfassend und erfolgreich politische Entscheidungen lenkend – stattfindet, geht über ein Warnsignal bereits weit hinaus.

    Empathie mag keine politische Kategorie sein, aber wer zulässt oder absichtlich herbeiführt, dass Empathie kein ethisch-moralischer Wert in der Gesellschaft mehr ist, zielt auf das Ende einer offenen demokratischen Gesellschaft. Dem tritt der Kulturrat Österreich mit aller Vehemenz entgegen: Wir fordern legale Fluchtwege und die Einhaltung bzw. Umsetzung des Menschenrechts auf Asyl.



    Möglichkeiten zum Protest:

    __/ Kundgebung am 25.4., 18h, beim Parlament
    menschliche-asylpolitik.at | www.facebook.com/events/102939...

    __/ Protestmailkampagne
    gegen-unmenschlichkeit.at/prot...


    Links:

    __/ Kommentar Kulturrat Österreich zum Gesetzesentwurf vom Herbst:
    kulturrat.at/agenda/brennpunkt...

    __/ Bisheriger Ministerialentwurf:
    www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/X...

    __/ Aktuelle Notstandsgesetzgebung (aufbereitet):
    images.derstandard.at/2016/04/...

    __/ Asylrecht derzeit:
    www.ris.bka.gv.at/GeltendeFass...


    Rückfragen:
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  • Kulturrat Österreich zum Internationalen Frauen*kampftag

    Gleichberechtigung? Jetzt gleich!
    Kulturrat Österreich zum Internationalen Frauen*kampftag am 8. März

    Auch mehr als 100 Jahre nach dem ersten Internationalen Frauen*kampftag werden Frauen* in Österreich und weltweit wieder auf die Straße gehen und ihre Rechte einfordern. Lautstark und selbstbewusst. Queerfeministisch und antirassistisch.

    Zwar wird Frauen* inzwischen in vielen Staaten per Gesetz die Gleichberechtigung zugestanden, doch liegen oft Welten zwischen dem gedruckten Wort und seiner Umsetzung in die Realität. Auch im Kunst- und Kulturbereich liegt aus feministischer Sicht alles Mögliche im Argen, entsprechende Forderungen sind fixer Bestandteil kulturpolitischer Debatten und Forderungskataloge.

    Die ungleichen Arbeitsbedingungen für Künstlerinnen sehen so aus, dass sie seltener über eigene Arbeitsräume sowie längerfristig stabile Kooperationsstrukturen mit VermarkterInnen verfügen, geringere Jobchancen und geringere Einkommen bei gleicher Ausbildung und Arbeitszeit haben. Mehrfachdiskriminierungen aufgrund von StaatsbürgerInnenschaft, Aufenthaltsstatus, Hautfarbe verschärfen die Situation.

    Frau* begegnet der Ungleichbehandlung im privaten wie politischen Alltag: Dort, wo Frau* ihre politischen Vertreterinnen wählen kann, wird sie dennoch selten in die Regierung berufen. In den Führungsetagen der Banken, Konzerne, Universitäten, etc. ist sie ebenfalls nach wie vor kaum in adäquater Zahl zu finden. Statt gleichberechtigter Teilhabe wird jegliche Einschränkung männlicher Vorrechte und Privilegien bekämpft ‒ im täglichen Kleinkampf, aber auch hinsichtlich psychischer und sexualisierter Gewalt. Wenn selbst gewählte Mandatare Übergriffe an Frauen* als übliches Ritual bei der Partnerinnenwahl sehen, ist es kein Wunder, dass es kaum eine Frau* gibt, die nicht schon verbale oder körperliche Attacken vom anderen Geschlecht erlebt hat.

    Erst die Übergriffe in Köln zur Jahreswende 2015/2016 ließen die europäische Öffentlichkeit aufschreien – und vornehmlich mit der Keule eines rassistischen Paternalismus nochmals zuschlagen. Wenn ein Verhaltenskodex für Frauen* als probates Mittel zur Wahrung ihrer Sicherheit im öffentlichen Raum empfohlen wird, bringt sie das wieder in die Position des Opfers, das seine Weiblichkeit gefälligst verbergen soll, und das kann nach einem Jahrhundert des Kampfes um die Frauenrechte nur das falsche Signal sein.

    Es sollte eine Selbstverständlichkeit sein:

    Frauen* müssen entsprechend ihrer Verteilung in der Gesellschaft in der legislativen, judikativen und exekutiven Gewalt vertreten sein. Sie müssen die Macht-, Gestaltungs- und Handlungsspielräume einnehmen können, die ihnen zustehen. Gleichberechtigung bedeutet gleiche Rechte für alle! In Theorie und Praxis!

    Veranstaltungen (Männer* informieren sich vorher, ob sie auch eingeladen sind):

    - Innsbruck
    Interventionen, Aktionen, Feste, Diskussionen, Veranstaltungsreihe:
    Frauen in der Architektur, Filmfestival u.a.m. von 2. März bis April 2016
    aep.at/internationaler-frauent...

    - Graz
    Frauenarmut verhindern und beseitigen
    „Freie 8. März Komitee Graz“ lädt ein und ruft auf zu:
    Infostand „Brot und Rosen“: 10-13 Uhr, Kapistran Pieper Platz, Hauptbrücke
    Demotreffpunkt: 16:30 Uhr, Mariahilferplatz, 8020 Graz
    internationalerfrauentag.at/?p...

    - Linz
    PLATZ DA!
    Feminismus und Krawall am 8. März 2016
    Aktion, Radioballett, Demo, Film und Party
    Demotreffpunkt: 16 Uhr, Martin-Luther-Platz/Landstraße beim
    Krawall-Schiff Franzi Feigl, 4020 Linz
    www.feminismus-krawall.at

    - Wien
    FrauenLesbenDemo zum 8. März – Internationaler Frauenkampftag
    Feministischer Widerstand – Schluss mit Sexismus, Rassismus und Krieg
    Treffpunkt: 8.3. 2016, 17h, Praterstern, 1020 Wien
    zwanzigtausendfrauen.at

    - Kulturpolitische Positionen:

    Gemeinsame Forderungen kulturschaffender Frauen in Österreich
    frauenkultur.at

    #istnoetig: 8. Feministische und queere Positionen
    Aus dem Forderungskatalog der Plattform #istnoetig „15 Forderungen an
    die Kulturpolitik“
    istnoetig.noblogs.org/15-forde...

    „Frauen in der Kunst“ – feministische Kulturpolitik. In: 42 Monate
    IMAG - eine Bilanz. Hg. Kulturrat Österreich, Wien, Dezember 2012
    kulturrat.at/agenda/imag/mater...

    Rückfragen:
    Kulturrat Österreich
    www.kulturrat.at
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  • Verwertungsgesellschaftengesetz-Novelle 2016

    Gemeinsame Stellungnahme der KünstlerInnenverbände zum Entwurf des Verwertungsgesellschaftengesetzes (Verwertungsgesellschaftengesetz 2016 – VerwGesG 2016)

    Wien, am 2. März 2016

    Vorbemerkung

    Die unterzeichnenden Verbände begrüßen grundsätzlich die Neufassung des Verwertungsgesellschaftengesetzes und dessen erklärte Zielsetzung, die Transparenz innerhalb der Verwertungsgesellschaften zu erhöhen. Fraglich ist jedoch, ob die umfangreichen Berichtspflichten gegenüber anderen Verwertungsgesellschaften und der Öffentlichkeit nicht bloß zu einem extrem erhöhten Verwaltungsaufwand ohne zusätzlichen Informationswert führen werden, der zu Lasten der UrheberInnen geht, da er ihnen von ihren Einnahmen abgezogen wird. Wir gehen – wie im Vorblatt angegeben - von annähernd 1 Million Euro zusätzlichen Ausgaben für die Umstellung bei deutlich steigenden laufenden Kosten aus. Dass die Folgekosten 3.000 Euro nicht überschreiten werden, wird von allen ExpertInnen bezweifelt.

    Befremdet sind wir über die zum wiederholten Mal geübte Praxis, die Betroffenen im Vorfeld nicht in die Überlegungen, die dem Gesetzesentwurf vorausgegangen sind, einzubeziehen. Die Verwertungsgesellschaften-Richtlinie wurde bereits vor zwei Jahren erlassen und versendet. Wir haben in der Vergangenheit immer wieder vorgeschlagen, Arbeitsgruppen zu bilden, die den jeweiligen Gesetzwerdungsprozess begleiten, und sind überzeugt, dass auf diese Weise – auch zum Vorteil für den Gesetzgeber – viele Unklarheiten bereits zu einem frühen Zeitpunkt ausgeräumt werden könnten. So sind wir einmal mehr mit einer sehr kurzen Begutachtungsfrist konfrontiert, die es uns unmöglich macht, alle relevanten Punkte mit der erforderlichen Gründlichkeit auf ihre Eignung zu untersuchen und unter den Verbänden der UrheberInnen abzustimmen. Wir verweisen daher auch auf die Stellungnahmen wichtiger ExpertInnen und auf jene der Verwertungs­gesellschaften, die sich eingehender einzelnen Themen­gebieten widmen werden, die für die UrheberInnen ebenfalls von großer Bedeutung sind.

    Unverständlich ist uns, dass sich nirgendwo ein Hinweis auf den besonderen kulturpolitischen Stellenwert von Verwertungsgesellschaften findet. Es entsteht vielmehr der Eindruck, die Verwertungsgesellschaften sollen in ihren Handlungsspielräumen maximal eingeschränkt und zu Kontrolleinrichtungen der NutzerInnen und der Zahlungspflichtigen gemacht werden.

    Monopolgrundsatz

    Die Verankerung des Monopolgrundsatzes wird von uns begrüßt und wir schließen uns den Ausführungen in den Erläuterungen an. Die Beibehaltung der Monopolstellung der Verwertungsgesellschaften trägt dafür Sorge, dass Dumping bei Lizenzgebühren verhindert werden kann. Ebenso sind wir der Meinung, dass es eine ausreichende Zahl von Verwertungsgesellschaften gibt.

    Gemeinsames Repertoire

    Wir sprechen uns für eine gemeinsame Wahrnehmung von Rechten im analogen und im digitalen Bereich aus, wie sie der Verwertungsrealität entspricht. Es bestehen keine ausschließlichen Verwertungen von Werken nur in analoger oder digitaler Form, in Form von Veranstaltungen und Aufführungen oder in medialer Form.

    Mitgliedschaft und Unternehmensverfassung

    Die verbesserten Möglichkeiten der Einbindung der Bezugsberechtigten bzw. Mitglieder wird von den Verbänden positiv beurteilt, die Aufwertung der Mitgliederhauptversammlung durch größere Mitbestimmungs­möglichkeiten erscheint uns sinnvoll. Auch die Mitbestimmung in Verteilungsfragen gehört dazu.

    Maßnahmen zur Verbesserung der Transparenz

    Die vorgeschlagenen Maßnahmen zur Verbesserung der Transparenz sind grundsätzlich zu begrüßen und im österr. VwGes. (Jahresabschluss, neu: Tranzparenzbericht) auch bereits zum Teil vorgesehen sowie – in unterschiedlicher Ausprägung – gängige Praxis. Inwieweit die Berichtspflichten gegenüber der Öffentlichkeit, sowohl was den damit verbundenen kostenintensiven Verwaltungsaufwand als auch datenschutzrechtliche Überlegungen betrifft, überbordend sind, sollte einer genauen neuerlichen Prüfung unterzogen werden.

    Digitale Demokratie

    Hier besteht unserer Meinung die Gefahr, dass der Wortlaut „Ausübung von Mitgliedschaftsrechten unter Verwendung elektronischer Kommuni­kations­mittel“ so weit verstanden wird, dass damit das simultane elektronische Wählen via Live-Streaming ermöglicht wird. Damit wäre auch die Gefahr von Störungen und Manipulationen verbunden. Es sollte zumindest in den Erläuternden Bemerkungen diesbezüglich eine Klar­stellung geben, dass simultanes elektronisches Wählen via Live-Streaming aufgrund der oben erwähnten Gefahren kein geeignetes Instrument darstellen.

    Außentransparenzkosten

    Die Außentransparenzkosten belasten kleinere Verwertungsgesellschaften mehr als größere. Sie werden außerdem zu 100 Prozent aus den Tantiemeneinnahmen und somit von den Bezugsberechtigten in den Verwertungsgesellschaften, den KünstlerInnen und den Rechte­inhaber­Innen selbst finanziert. Außentransparenz kann höchstens in einem Ausmaß geboten sein, in dem allgemeine öffentliche Berichtspflichten bestehen, und nicht in Form von zusätzlichen Sonderregelungen für Verwertungs­gesellschaften. Mehrkosten, die nur Verwertungs­gesell­schaften aufgebürdet werden, sind über Tariferhöhungen zu begleichen.

    Berichtspflichten von FunktionärInnen

    Wir sprechen uns gegen die verpflichtende Offenlegung des Tantiemen­einkommens von FunktionärInnen in Verwertungsgesellschaften aus. Tantiemen werden anhand der Nutzung von Werken und entsprechend den Verteilungsschlüsseln verrechnet. Das gilt für alle Bezugsberechtigten der Verwertungsgesellschaften in gleicher Weise. Wenn in den Verwertungs­gesellschaften Demokratie gewünscht ist, können nicht zugleich KünstlerInnen durch übertriebene spezielle Berichtspflichten abgeschreckt werden, solche Funktionen zu übernehmen oder Aufgaben wahrzunehmen. Auch wenn der Gesetzgeber in diesem Punkt die Richtlinie umsetzt, so bestehen doch Gestaltungsspielräume, die jedenfalls vermeiden sollten, dass die Mitwirkung von KünstlerInnen durch das Vorzeigenmüssen ihrer Tantiemeneinnahmen torpediert wird.

    Soziale und kulturelle Einrichtungen

    Studien haben belegt, dass die SKE-Fonds sich für KünstlerInnen in sozialen Notlagen bewährt haben. Auch Förderungen, die kulturellen Zwecken dienen, sind seit langem hilfreiche Instrumente. Wir begrüßen daher die Beibehaltung dieser Einrichtung, wir sehen jedoch nicht ein, dass Verwertungsgesellschaften, deren Bezugsberechtigte Rundfunk­unternehmen sind, seit der Verwertungs­gesellschaften­reform 2006 davon ausgenommen sind und bleiben sollen. Wir schlagen statt der weiteren Beibehaltung der Ausnahme die dem Gleichheitsgrundsatz entsprechende Wiedereinbeziehung und die Aufteilung der SKE der Rundfunkverwertungs­gesellschaften auf die anderen Verwertungsgesellschaften vor, in denen die SKE-Mittel im Sinne des Gesetzes vergeben werden können.

    Tarife für Geräte und Speichermedien

    Es erscheint uns unzumutbar, dass die Verwertungsgesellschaften alleine, bei ohnedies sehr erhöhtem Aufwand, empirische Untersuchungen über die Nutzung von Speichermedien anstellen sollen. Hier sollten – analog zum Beirat für Geräte- und Speichermedienvergütung – die Nutzer­organisationen ebenfalls in die Pflicht genommen werden und sich an den zu erwartenden Kosten beteiligen. Ausgeschlossen werden muss, dass den Verwertungsgesellschaften über Kostenbelastungen durch ständig weiter einforderbare „Grundlagenforschungen“ jeder Verhandlungsspielraum genommen wird.

    Meldefristen

    In einigen Verwertungsgesellschaften bestehen dreijährige Meldefristen, sie erlauben den KünstlerInnen eine bessere Einnahmenplanung. Diese Melde­fristen sollten im Verwertungsgesellschaftengesetz Beachtung finden.

    Aufsichtsbehörde

    Die Transparenz der Kosten für die Aufsichtsbehörde ist weitgehend durch die Verwertungsgesellschaften zu leisten. Die Verwertungsgesellschaften wissen aber nicht, wie und ob der Betrag der Kosten für die Aufsichtsbehörde verbraucht wird und ob nicht das Oberlandesgericht Wien einen großen Teil einsteckt. Es fehlen die Voraussetzungen, um Transparenz schaffen zu können. Den Verwertungsgesellschaften muss ermöglicht werden, diese Aufgabe im Sinne des Gesetzes wahrzunehmen.

    42a UrhG

    Mit der Urheberrechtsgesetzreform 2015 wurde der 42a UrhG, der kostenfreie, nicht beeinspruchbare Verleih von digitalen Publikationen für Forschungs- und Wissenschaftszwecke ermöglicht. Da eine solche weitreichende Freigabe von Werken das Zustandekommen von Neuerscheinungen nahezu unmöglich macht, wurde eine Änderung bei nächster Gelegenheit zugesagt. Wir vermissen die Einlösung dieser Zusage in der jetzigen Reform und fordern sie ein.

    Einbringung der Rechte in die Verwertungsgesellschaft und rückwirkende Änderung der Verteilungsbestimmungen

    Wir begrüßen die Klarstellung, dass es nicht darauf ankommt, wer die Rechte in die Verwertungsgesellschaft eingebracht hat. Unserer Meinung nach fehlt aber eine Bestimmung, die eine rückwirkende Bekämpfung der Verteilungsbestimmungen unmöglich macht. Änderungen der Verteilungs­bestimmungen können immer nur mit Wirkung für die Zukunft erfolgen. Andernfalls wird die Verteilung innerhalb der Gesellschaften nicht mehr durchführbar. Die individuelle rückwirkende Bekämpfung einer Verteilung bleibt davon unberührt. Verteilung in gemischten Verwertungsgesellschaften Wir unterstützen das Anliegen von Verwertungsgesellschaften, die RechteinhaberInnen abgeleiteter Rechte (Kopiervergütung etc.) vertreten. Verwertungsgesellschaften sollen nach Maßgabe der Beschlüsse innerhalb der betroffenen Verwertungsgesellschaften RechteinhaberInnen abgeleite­ter Rechte an den Vergütungsansprüchen beteiligen können.

    Zusammenfassend:

    Dass die EU-Verwertungsgesellschaftengesetz-Richtlinie und ihre Umset­zung dem Ziel des Schutzes der schwächeren Partei, der der Künstlerinnen und Künstler, dienen, ist kaum zu erkennen. Dafür sind um so stärker die Einflüsse der Nutzer, Nutzer-Organisationen und zahlungspflichtigen Unternehmen und Einrichtungen auf die Richtlinie und ihre Umsetzung erkennbar. Es ist zu befürchten, dass die Umsetzung der EU-Verwertungs­gesellschaftengesetz-Richtlinie dazu führt, dass die Verwertungs­gesell­schaften durch Überfrachtungen mit Aufgaben und Auflagen zunehmend handlungsunfähig werden und sich die für ihre Einnahmen rechtfertigen sollenden KünstlerInnen aus ihren Funktionen in den Verwertungs­gesellschaften zurückziehen.

    Wir erneuern unseren Anspruch einer grundlegenden Diskussion in einer Arbeitsgruppe und fordern den Gesetzgeber zur Einrichtung dieser Arbeitsgruppe mit aufschiebender Wirkung für die Umsetzung der EU-Verwertungs­gesellschaften­gesetz-Richtlinie auf.

    Unterstützt von (Verbände und verantwortliche Personen):

    Dachverband der Österreichischen Filmschaffenden, Helmut Berger
    IG Autorinnen Autoren, Gerhard Ruiss
    IG Übersetzerinnen Übersetzer, Brigitte Rapp
    Interessengemeinschaft Österreichischer Dokumentarfilm, Harald Friedl
    Kulturrat Österreich, Maria Anna Kollmann
    Musikergilde, Peter Paul Skrepek
    Österreichischer Komponistenbund, Alexander Kukelka
    Österreichischer Musikrat, Harald Huber
    Verband Österreichischer Kameraleute, Astrid Heubrandtner-Verschuur
    Verband unabhängiger Tonträgerunternehmen, Musikverlage und MusikproduzentInnen Österreichs, Alexander Hirschenhauser



    Informationen:
    Ministerialentwurf: www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/X...
    Debattenseite UrheberInnenrechte und Cultural Commons des Kulturrat Österreich: kulturrat.at/debatte/UrheberIn...

    Weitere Stellungnahmen von Mitgliedern des Kulturrat Österreich, soweit sie bereits vorliegen:
    Dachverband der Filmschaffenden Österreichs: www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/X...
    Verband Freier Radios Österreich: www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/X...

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  • Novelle Kulturfördergesetz Land Steiermark

    Das Kultur- und Kunstförderungsgesetz von 2005, das Vorbild für viele andere Bundesländer war, wird zum bereits dritten Mal seit 2012 novelliert. Bei der Durchsicht zeigt sich eine Verengung des einst offenen Kulturgesetzes mit gesellschaftspolitischem Anspruch und eine Reduzierung auf den Kunstbegriff. Substanzielle Änderungen in Bezug auf mehr Transparenz und die Umstrukturierung des Beiratssystems – langjährige Forderungen von Kulturschaffenden – unterbleiben.
    Am Donnerstag 2. Juni wurde von Das andere Theater und der IG Kultur Steiermark in einer Presseaussendung auf die Mängel und Forderungen aufmerksam gemacht.

    Das andere Theater schließt sich der Stellungnahme der IG Kultur Steiermark zur Novelle des KuKuFöG-2005 vollinhaltlich an.
    Besonders unterstützen wir folgende Forderungen:
    – verpflichtende schriftliche Begründung bei Ablehnung des Förderantrages und Reduktion der beantragten Fördersumme
    – Transparenz der Bestellung der Mitglieder des Kulturkuratoriums sowie der Fachbeiräte
    – Aufwertung des FachexpertInnen-Gemiums zu einem Förderbeirat und Reduktion der Agenden des Kulturkuratoriums

    Stellungnahme_KuKuFöG_Novelle_Das andere Theater

    Die Presseaussendung, sowie die Begutachtung der IG und andere Stellungnahmen sind abrufbar auf:
    igkultur.mur.at/kulturpolitik/...

    Der Artikel der Kleinen Zeitung zum Thema findet sich auf:
    igkultur.weblog.mur.at/igkultu...

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  • Aufruf Kulturrat Österreich: CETA stoppen, nächste Runde!

    Europaweiter Aktionstag am 17.09.2016

     

    Antidemokratische Trickkiste trocken legen!

    Schluss mit den Handelsabkommen CETA und TTIP!

     

    Wien: 14 Uhr am Karlsplatz
    Salzburg: 14 Uhr am Hauptbahnhof
    Linz: 10 Uhr beim Landhaus
    Graz: ab 10 Uhr gibt es drei Standkundgebungen ‐ am Europaplatz, am Jakominiplatz und am Südtirolerplatz (oder Mariahilferplatz)
    Innsbruck: von 10 Uhr bis 14 Uhr gibt es eine Kundgebung bei der Annasäule in der Maria-Theresien-Straße

     

    Infos: www.ttip-stoppen.at

     

    CETA, das bereits ausverhandelte Freihandelsabkommen zwischen der EU und Kanada, ist seit Jahresbeginn beschlussfertig. Einmal mehr liegt es an uns allen, ob und wie dieses Abkommen tatsächlich in Kraft treten wird, oder eben nicht. Lassen wir es scheitern!

     

    Wie sieht der Weg zu CETA derzeit aus?

    Zum Glück einigermaßen hürdenreich. Allerdings sollten wir uns nicht zu früh darüber freuen: Die Europäische Kommission hat sich zwar spät aber doch dazu durchgerungen, die finale Entscheidung über CETA den nationalen Parlamenten der EU-Mitgliedsländer zu überlassen (was zumindest Zeit bringt), dem steht jedoch die Drohung einer vorläufigen Inkraftsetzung gegenüber ‐ die im CETA-Text ausdrücklich vorgesehen ist und zudem dazu führen würde, dass CETA in zentralen Teilen auch bei einer späteren Ablehnung in Kraft bliebe. Ob eine solche vorläufige Geltung durch den Europäischen Rat allein herbeigeführt werden könnte oder zumindest auch das Europäische Parlament involviert werden müsste, ist strittig. Der Rat (die europäischen RegierungschefInnen) könnte entlang dieser Möglichkeitslinie Teile von CETA bereits im Oktober vorläufig in Kraft setzen. Das wäre eine extrem antidemokratische Vorgehensweise, wenn man bedenkt, dass ein Abkommen wie CETA nicht zuletzt tief in die legislative Zukunft der beteiligten Staaten eingreift.

     

    Wo liegen die größten Probleme mit CETA?

    Abgesehen von der unseres Erachtens falschen Grundannahme, dass jedes Plus an Freihandel ein Plus für das Wohlergehen der davon betroffenen Menschen darstellt, um die herum das ganze Abkommen konzipiert ist, sind einige Mechanismen enthalten, deren Wirkkraft uns alle die nächsten Jahrzehnte beschäftigen würde. Zum Beispiel:

    • Die Konzeption mit Negativlisten: Angewandt werden soll das Abkommen auf sämtlichen Handel mit Ausnahme von dezidiert benannten Handelsformen. Während die BefürworterInnen damit argumentieren, dass ohnehin alles Wichtige ausgenommen sei, kann alles zukünftig Entwickelte schlicht nicht angeführt werden. Aber auch die Liste der Ausnahmen weist schwerwiegende Mängel auf. So hat beispielsweise nur Kanada gegenüber der EU Kunst und Kultur ausgenommen, die EU hat in den eigenen Listen darauf verzichtet.
    • Regulatorische Kooperation: Unter diesem Titel ist die Implementierung eines ‐ bestenfalls halböffentlichen ‐ Gremiums in CETA enthalten, dessen Aufgabe u. a. die Diskussion handelsrelevanter Gesetzes- und Verordnungsentwürfe auch vor Veröffentlichung der jeweiligen Pläne beinhaltet. Aufgaben und Zusammensetzung dieses Gremiums scheinen bewusst vage gehalten zu sein und können anders als die meisten anderen CETA-Inhalte im Nachhinein geändert werden.
    • ISDS/ICS: Die geplante Sondergerichtsbarkeit zwischen Konzernen und Staaten ist auch nach den jüngeren Änderungen (u. a. Namensänderung zu ICS) im Kern unverändert geblieben. Es ist und bleibt nicht einzusehen, wieso Wirtschaftsunternehmen ein weitergehender Vertrauensschutz (inklusive möglicher Kompensation) zugestanden wird als den BürgerInnen der jeweiligen Staaten. Genauso absurd ist das Vorhaben, dass Unternehmen die Möglichkeit haben sollen, diese Sondergerichtsbarkeit unter Ausschluss der Öffentlichkeit zu nutzen.
    • Stillhalteklauseln: Einmal liberalisiert, immer liberalisiert, so lassen sich diese Klauseln ‐ auch wenn Ausnahmen vorgesehen sind ‐ zusammenfassen: Mit der Unterzeichnung von CETA verpflichten sich die VertragspartnerInnen, punkto Liberalisierung keinen Schritt „zurück“ zu gehen, selbst wenn es gute Gründe bzw. demokratische Mehrheiten in den beteiligten Staaten dafür gibt.

    Kunst, Kultur und CETA

    Kunst und Kultur entziehen sich nicht nur generell einer allgemeingültigen Definition, sie entziehen sich auch allen gebräuchlichen Definitionsrichtlinien, nach denen Handelsabkommen wie CETA organisiert sind. In bisherigen Handelsabkommen war das ein Problem der VerhandlerInnen: Sie mussten „positiv“ definieren, was erfasst ist. Bei Negativ-Verfahren, wie bei CETA, ist das Problem ein ungleich größeres: Es bräuchte für alle Ausnahmen klare Definitionen. An diesem Umstand mag es liegen, dass die CETA-VerhandlerInnen insbesondere aus der EU fast alles übernehmen werden.  Auch wenn derzeit einzelne Ausnahmen festgeschrieben sind und anderes über die gleichfalls nicht näher definierten „Daseinsvorsorge“-Klauseln bis zum Streitfall vor dem ICS durchaus draußen gehalten werden kann, bleibt doch eines klar: Die aktuellen Handelsspielräume in der Kulturpolitik werden durch CETA massiv eingeschränkt ‐ ohne Not, und vor allem ohne umfassende Diskussion.

     

    Nicht mit uns!

     

    Links:
    Aktionstag am 17. 9. 2016 in Österreich
    www.ttip-stoppen.at

    Rubrik Stopp CETA | TTIP | TISA des Kulturrat Österreich
    https://kulturrat.at/agenda/ttip

    Thema TTIP, CETA & Co. des deutschen Kulturrat
    https://www.kulturrat.de/text.php?rubrik=142

    BürgerInnenkampagne gegen TTIP, CETA und TiSA
    www.stop-ttip.org

    CETA, offizielle Endfassung vom 29. Februar 2016:
    https://trade.ec.europa.eu/doclib/docs/2016/february/tradoc_154329.pdf

     

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    https://kulturrat.at
    https://twitter.com/kulturrat_oe

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    Europaweiter Aktionstag am 17.09.2016

    Antidemokratische Trickkiste trocken legen!

    Schluss mit den Handelsabkommen CETA und TTIP!

    Wien: 14 Uhr am Karlsplatz
    Salzburg: 14 Uhr am Hauptbahnhof
    Linz: 10 Uhr beim Landhaus
    Graz: ab 10 Uhr gibt es drei Standkundgebungen ‐ am Europaplatz, am Jakominiplatz und am Südtirolerplatz (oder Mariahilferplatz)
    Innsbruck: von 10 Uhr bis 14 Uhr gibt es eine Kundgebung bei der Annasäule in der Maria-Theresien-Straße

    Infos: www.ttip-stoppen.at

    CETA, das bereits ausverhandelte Freihandelsabkommen zwischen der EU und Kanada, ist seit Jahresbeginn beschlussfertig. Einmal mehr liegt es an uns allen, ob und wie dieses Abkommen tatsächlich in Kraft treten wird, oder eben nicht. Lassen wir es scheitern!

    Wie sieht der Weg zu CETA derzeit aus?

    Zum Glück einigermaßen hürdenreich. Allerdings sollten wir uns nicht zu früh darüber freuen: Die Europäische Kommission hat sich zwar spät aber doch dazu durchgerungen, die finale Entscheidung über CETA den nationalen Parlamenten der EU-Mitgliedsländer zu überlassen (was zumindest Zeit bringt), dem steht jedoch die Drohung einer vorläufigen Inkraftsetzung gegenüber ‐ die im CETA-Text ausdrücklich vorgesehen ist und zudem dazu führen würde, dass CETA in zentralen Teilen auch bei einer späteren Ablehnung in Kraft bliebe. Ob eine solche vorläufige Geltung durch den Europäischen Rat allein herbeigeführt werden könnte oder zumindest auch das Europäische Parlament involviert werden müsste, ist strittig. Der Rat (die europäischen RegierungschefInnen) könnte entlang dieser Möglichkeitslinie Teile von CETA bereits im Oktober vorläufig in Kraft setzen. Das wäre eine extrem antidemokratische Vorgehensweise, wenn man bedenkt, dass ein Abkommen wie CETA nicht zuletzt tief in die legislative Zukunft der beteiligten Staaten eingreift.

    Wo liegen die größten Probleme mit CETA?

    Abgesehen von der unseres Erachtens falschen Grundannahme, dass jedes Plus an Freihandel ein Plus für das Wohlergehen der davon betroffenen Menschen darstellt, um die herum das ganze Abkommen konzipiert ist, sind einige Mechanismen enthalten, deren Wirkkraft uns alle die nächsten Jahrzehnte beschäftigen würde. Zum Beispiel:

    • Die Konzeption mit Negativlisten: Angewandt werden soll das Abkommen auf sämtlichen Handel mit Ausnahme von dezidiert benannten Handelsformen. Während die BefürworterInnen damit argumentieren, dass ohnehin alles Wichtige ausgenommen sei, kann alles zukünftig Entwickelte schlicht nicht angeführt werden. Aber auch die Liste der Ausnahmen weist schwerwiegende Mängel auf. So hat beispielsweise nur Kanada gegenüber der EU Kunst und Kultur ausgenommen, die EU hat in den eigenen Listen darauf verzichtet.
    • Regulatorische Kooperation: Unter diesem Titel ist die Implementierung eines ‐ bestenfalls halböffentlichen ‐ Gremiums in CETA enthalten, dessen Aufgabe u. a. die Diskussion handelsrelevanter Gesetzes- und Verordnungsentwürfe auch vor Veröffentlichung der jeweiligen Pläne beinhaltet. Aufgaben und Zusammensetzung dieses Gremiums scheinen bewusst vage gehalten zu sein und können anders als die meisten anderen CETA-Inhalte im Nachhinein geändert werden.
    • ISDS/ICS: Die geplante Sondergerichtsbarkeit zwischen Konzernen und Staaten ist auch nach den jüngeren Änderungen (u. a. Namensänderung zu ICS) im Kern unverändert geblieben. Es ist und bleibt nicht einzusehen, wieso Wirtschaftsunternehmen ein weitergehender Vertrauensschutz (inklusive möglicher Kompensation) zugestanden wird als den BürgerInnen der jeweiligen Staaten. Genauso absurd ist das Vorhaben, dass Unternehmen die Möglichkeit haben sollen, diese Sondergerichtsbarkeit unter Ausschluss der Öffentlichkeit zu nutzen.
    • Stillhalteklauseln: Einmal liberalisiert, immer liberalisiert, so lassen sich diese Klauseln ‐ auch wenn Ausnahmen vorgesehen sind ‐ zusammenfassen: Mit der Unterzeichnung von CETA verpflichten sich die VertragspartnerInnen, punkto Liberalisierung keinen Schritt „zurück“ zu gehen, selbst wenn es gute Gründe bzw. demokratische Mehrheiten in den beteiligten Staaten dafür gibt.

    Kunst, Kultur und CETA

    Kunst und Kultur entziehen sich nicht nur generell einer allgemeingültigen Definition, sie entziehen sich auch allen gebräuchlichen Definitionsrichtlinien, nach denen Handelsabkommen wie CETA organisiert sind. In bisherigen Handelsabkommen war das ein Problem der VerhandlerInnen: Sie mussten „positiv“ definieren, was erfasst ist. Bei Negativ-Verfahren, wie bei CETA, ist das Problem ein ungleich größeres: Es bräuchte für alle Ausnahmen klare Definitionen. An diesem Umstand mag es liegen, dass die CETA-VerhandlerInnen insbesondere aus der EU fast alles übernehmen werden.  Auch wenn derzeit einzelne Ausnahmen festgeschrieben sind und anderes über die gleichfalls nicht näher definierten „Daseinsvorsorge“-Klauseln bis zum Streitfall vor dem ICS durchaus draußen gehalten werden kann, bleibt doch eines klar: Die aktuellen Handelsspielräume in der Kulturpolitik werden durch CETA massiv eingeschränkt ‐ ohne Not, und vor allem ohne umfassende Diskussion.

    Nicht mit uns!

    Links:
    Aktionstag am 17. 9. 2016 in Österreich
    www.ttip-stoppen.at

    Rubrik Stopp CETA | TTIP | TISA des Kulturrat Österreich
    https://kulturrat.at/agenda/ttip

    Thema TTIP, CETA & Co. des deutschen Kulturrat
    https://www.kulturrat.de/text.php?rubrik=142

    BürgerInnenkampagne gegen TTIP, CETA und TiSA
    www.stop-ttip.org

    CETA, offizielle Endfassung vom 29. Februar 2016:
    https://trade.ec.europa.eu/doclib/docs/2016/february/tradoc_154329.pdf

    Rückfragen:
    Kulturrat Österreich
    Gumpendorfer Str. 63b
    A-1060 Wien
    contact@kulturrat.at
    https://kulturrat.at
    https://twitter.com/kulturrat_oe

    [:fr]

    Europaweiter Aktionstag am 17.09.2016

    Antidemokratische Trickkiste trocken legen!

    Schluss mit den Handelsabkommen CETA und TTIP!

    Wien: 14 Uhr am Karlsplatz
    Salzburg: 14 Uhr am Hauptbahnhof
    Linz: 10 Uhr beim Landhaus
    Graz: ab 10 Uhr gibt es drei Standkundgebungen ‐ am Europaplatz, am Jakominiplatz und am Südtirolerplatz (oder Mariahilferplatz)
    Innsbruck: von 10 Uhr bis 14 Uhr gibt es eine Kundgebung bei der Annasäule in der Maria-Theresien-Straße

    Infos: www.ttip-stoppen.at

    CETA, das bereits ausverhandelte Freihandelsabkommen zwischen der EU und Kanada, ist seit Jahresbeginn beschlussfertig. Einmal mehr liegt es an uns allen, ob und wie dieses Abkommen tatsächlich in Kraft treten wird, oder eben nicht. Lassen wir es scheitern!

    Wie sieht der Weg zu CETA derzeit aus?

    Zum Glück einigermaßen hürdenreich. Allerdings sollten wir uns nicht zu früh darüber freuen: Die Europäische Kommission hat sich zwar spät aber doch dazu durchgerungen, die finale Entscheidung über CETA den nationalen Parlamenten der EU-Mitgliedsländer zu überlassen (was zumindest Zeit bringt), dem steht jedoch die Drohung einer vorläufigen Inkraftsetzung gegenüber ‐ die im CETA-Text ausdrücklich vorgesehen ist und zudem dazu führen würde, dass CETA in zentralen Teilen auch bei einer späteren Ablehnung in Kraft bliebe. Ob eine solche vorläufige Geltung durch den Europäischen Rat allein herbeigeführt werden könnte oder zumindest auch das Europäische Parlament involviert werden müsste, ist strittig. Der Rat (die europäischen RegierungschefInnen) könnte entlang dieser Möglichkeitslinie Teile von CETA bereits im Oktober vorläufig in Kraft setzen. Das wäre eine extrem antidemokratische Vorgehensweise, wenn man bedenkt, dass ein Abkommen wie CETA nicht zuletzt tief in die legislative Zukunft der beteiligten Staaten eingreift.

    Wo liegen die größten Probleme mit CETA?

    Abgesehen von der unseres Erachtens falschen Grundannahme, dass jedes Plus an Freihandel ein Plus für das Wohlergehen der davon betroffenen Menschen darstellt, um die herum das ganze Abkommen konzipiert ist, sind einige Mechanismen enthalten, deren Wirkkraft uns alle die nächsten Jahrzehnte beschäftigen würde. Zum Beispiel:

    • Die Konzeption mit Negativlisten: Angewandt werden soll das Abkommen auf sämtlichen Handel mit Ausnahme von dezidiert benannten Handelsformen. Während die BefürworterInnen damit argumentieren, dass ohnehin alles Wichtige ausgenommen sei, kann alles zukünftig Entwickelte schlicht nicht angeführt werden. Aber auch die Liste der Ausnahmen weist schwerwiegende Mängel auf. So hat beispielsweise nur Kanada gegenüber der EU Kunst und Kultur ausgenommen, die EU hat in den eigenen Listen darauf verzichtet.
    • Regulatorische Kooperation: Unter diesem Titel ist die Implementierung eines ‐ bestenfalls halböffentlichen ‐ Gremiums in CETA enthalten, dessen Aufgabe u. a. die Diskussion handelsrelevanter Gesetzes- und Verordnungsentwürfe auch vor Veröffentlichung der jeweiligen Pläne beinhaltet. Aufgaben und Zusammensetzung dieses Gremiums scheinen bewusst vage gehalten zu sein und können anders als die meisten anderen CETA-Inhalte im Nachhinein geändert werden.
    • ISDS/ICS: Die geplante Sondergerichtsbarkeit zwischen Konzernen und Staaten ist auch nach den jüngeren Änderungen (u. a. Namensänderung zu ICS) im Kern unverändert geblieben. Es ist und bleibt nicht einzusehen, wieso Wirtschaftsunternehmen ein weitergehender Vertrauensschutz (inklusive möglicher Kompensation) zugestanden wird als den BürgerInnen der jeweiligen Staaten. Genauso absurd ist das Vorhaben, dass Unternehmen die Möglichkeit haben sollen, diese Sondergerichtsbarkeit unter Ausschluss der Öffentlichkeit zu nutzen.
    • Stillhalteklauseln: Einmal liberalisiert, immer liberalisiert, so lassen sich diese Klauseln ‐ auch wenn Ausnahmen vorgesehen sind ‐ zusammenfassen: Mit der Unterzeichnung von CETA verpflichten sich die VertragspartnerInnen, punkto Liberalisierung keinen Schritt „zurück“ zu gehen, selbst wenn es gute Gründe bzw. demokratische Mehrheiten in den beteiligten Staaten dafür gibt.

    Kunst, Kultur und CETA

    Kunst und Kultur entziehen sich nicht nur generell einer allgemeingültigen Definition, sie entziehen sich auch allen gebräuchlichen Definitionsrichtlinien, nach denen Handelsabkommen wie CETA organisiert sind. In bisherigen Handelsabkommen war das ein Problem der VerhandlerInnen: Sie mussten „positiv“ definieren, was erfasst ist. Bei Negativ-Verfahren, wie bei CETA, ist das Problem ein ungleich größeres: Es bräuchte für alle Ausnahmen klare Definitionen. An diesem Umstand mag es liegen, dass die CETA-VerhandlerInnen insbesondere aus der EU fast alles übernehmen werden.  Auch wenn derzeit einzelne Ausnahmen festgeschrieben sind und anderes über die gleichfalls nicht näher definierten „Daseinsvorsorge“-Klauseln bis zum Streitfall vor dem ICS durchaus draußen gehalten werden kann, bleibt doch eines klar: Die aktuellen Handelsspielräume in der Kulturpolitik werden durch CETA massiv eingeschränkt ‐ ohne Not, und vor allem ohne umfassende Diskussion.

    Nicht mit uns!

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    Thema TTIP, CETA & Co. des deutschen Kulturrat
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    CETA, offizielle Endfassung vom 29. Februar 2016:
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  • Ein Jahr Unterstützungsfonds im KSVF - Hilfe in nur sehr begrenztem Ausmaß

    Kulturrat Österreich fordert: Novellierung des Gesetzes und der Richtlinien

    Pressemitteilung Kulturrat Österreich, 2. August 2016

    Leitfaden für Anträge beim Unterstützungsfonds des KSVF (PDF)

     

    Seit 2015 gibt es den neu geschaffenen Unterstützungsfonds für KünstlerInnen, der mit 500.000 Euro im Jahr ausgestattet ist. Daraus können in „besonders berücksichtigungswürdigen Notfällen“ pro Antrag bis zu 5.000 Euro an Beihilfen ausgeschüttet werden.

    Klingt soweit gut. Die Praxis aber zeigt, dass ein Zugang zu dieser Unterstützungsleistung extrem eingeschränkt und schwierig ist.

     

    Hier einige Beispiele:

    Der Brennofen einer bildenden Künstlerin wird aufgrund der lang andauernden Nutzung defekt. Um Keramiken für eine Ausstellung herzustellen, lässt sie den Ofen rasch reparieren und bezahlt die Rechnung auch. Die Ausstellung wird unerwartet abgesagt, ein Einkommensverlust ist in der Folge zu erwarten, aber noch nicht eingetreten. Da die Rechnung bereits beglichen ist und der Schaden durch jahrelangen Gebrauch vorhersehbar war, zahlt der Fonds die Reparatur nicht.

    Eine Schauspielerin bemüht sich um eine Rolle. Wie in diesem Beruf üblich, sind perfekte Zähne Voraussetzung. Die Konsultation beim Zahnarzt ergibt die Notwendigkeit einer Zahnaufhellung sowie zweier Porzellanfüllungen. Da die Aufhellung eine kosmetische Maßnahme ist, zahlt der Fonds diese nicht, Unterstützung für Porzellanfüllungen leistet der Fonds, wenn es dafür eine medizinische Notwendigkeit gibt, die auch nachzuweisen ist.

    Wer ein kleines Festival gestaltet hat und dafür zehn Jahre lang eine Strukturförderung erhalten hat, diese aber im elften Jahr nicht bewilligt bekommt, ist nach geltender Rechtslage nicht mit einem unvorhersehbaren Ereignis konfrontiert. Auch wenn eine Förderung über lange Zeit gewährt wurde, kann aufgrund des fehlenden Rechtsanspruchs nicht damit gerechnet werden, so die Begründung. Die aus dem Ausfall der Förderung resultierende ökonomische Notlage für den/die KünstlerIn wird vom Fonds nicht kompensiert.

    Das alles sind Situationen, in denen KünstlerInnen dringend Hilfe brauchen. Der Unterstützungs¬fonds wurde eingerichtet, um Hilfe zu leisten, kann diesem Auftrag aber aufgrund der restriktiven gesetzlichen Bestimmungen nur sehr eingeschränkt nachkommen.

    Die Zahlen sprechen hier eine deutliche Sprache: Von Juni 2015 (dem Zeitpunkt der ersten Sitzung) bis Jahresende 2015 wurden etwas über 91.000 Euro an Beihilfen vergeben, im ersten Halbjahr 2016 waren es knapp 85.000 Euro. Gehen wir von einer gleichbleibenden Entwicklung bis zum Jahresende aus, dann wird auch dieses Jahr ein großer Teil der zur Verfügung stehenden Summe (jährlich 500.000 Euro) nicht ausgeschöpft werden (können). Konnte die geringe Auslastung im ersten Jahr noch an der mangelnden Bekanntheit des Unterstützungsfonds gelegen haben, so kann davon inzwischen nicht mehr ausgegangen werden. Vielmehr trägt das Gesetz der Arbeits- und Lebensrealität von KünstlerInnen viel zu wenig Rechnung.

    Außergewöhnlich, unvorhersehbar?

    Wer schwer erkrankt ist, hat gute Chancen auf eine Beihilfe aus dem Unterstützungsfonds: Erhöhte Aufwendungen bei Erkrankungen, medizinisch notwendige Aufenthalte in Kur- und Genesungs¬heimen sind zwei von vier im Gesetz angeführten Beispielen. Auch die Deckung des notwendigen Lebensunterhalts bei Einkommensausfall wegen schwerer oder lang andauernder Erkrankung oder anderer unvorhersehbarer Ereignisse ist genannt. Was aber gilt als unvorhersehbar? Und wenn keine Erkrankung vorliegt? Dann kann der Fonds jedenfalls „Kosten für dringende Anschaffungen oder Reparaturen“ ersetzen – aber nur „aufgrund eines außergewöhnlichen Ereignisses“.

    Die erforderliche Verknüpfung von Notfällen mit außergewöhnlichen bzw. unvorhersehbaren Ereignissen wird zum Stolperstein par excellence. Zwei Beispiele: Gibt ein sechs Jahre altes Notebook (als unverzichtbares Arbeitsgerät) oder der alte Herd den Geist auf und fehlt das Geld für eine Neuanschaffung – keine Chance auf Beihilfe! Fällt das „alte“ Notebook bei einem Sturz vom Fahrrad und ist kaputt, dann liegt ein außergewöhnliches Ereignis zugrunde und eine Beihilfe ist möglich.

    Eine Notlage ist kein Notfall – Mind the Gap!

    Auch in der klassischen Notlage, wenn einmal das Einkommen zu gering zum Leben wird (siehe auch Beispiele oben), kann der Fonds nicht unterstützen. Denn:  Einkommenseinbrüche bei KünstlerInnen gelten nicht als unvorhersehbare Ereignisse. Eine grundsätzlich oder vorübergehend ökonomisch prekäre Notlage entspricht nicht einem „besonders berücksichtigungswürdigen Notfall“ im Sinne des KSVF-Gesetzes… Eine Notlage ist eben kein Notfall, auch wenn die Not groß ist.

    Was ist zu ändern? Kulturrat Österreich fordert:

    Vieles von dem, was in einem KünstlerInnenleben passieren kann, passt nicht in das enge Korsett von Gesetz und Richtlinien. Der Kulturrat Österreich sieht hier dringenden Handlungsbedarf. Das KünstlerInnen-Sozialversicherungsfondsgesetz und die Richtlinien für den Unterstützungsfonds müssen an die tatsächlichen Arbeits- und Lebensrealitäten von KünstlerInnen angepasst werden:

     

    - Berücksichtigung vorübergehender Notlagen

    - Schaffung der Möglichkeit, in dringenden Fällen unbürokratisch Soforthilfe zu gewähren

    - Einführung einer Automatik, was grundsätzlich unterstützungswürdig ist, wie z.B. Zahnersatz (wenn er von Krankenversicherungen nicht übernommen wird), Laptops, Mietrückstände

    - Berücksichtigung notwendiger Alltagsgegenstände wie defekte Kühlschränke, Heizungen

    Diese Anpassung muss umgehend erfolgen – und ist umso dringender, weil Alternativen fehlen. Einerseits ist die KünstlerInnenhilfe der Kunstsektion im BKA, die Unterstützung auch in klassischen ökonomischen Notlagen (ohne Verknüpfung mit speziellen Ereignissen) gewähren konnte, abgeschafft. Andererseits mussten die meisten Verwertungsgesellschaften, die mit ihren Fonds für soziale und kulturelle Zwecke bis Anfang des Jahres rasch und unbürokratisch KünstlerInnen in Notlagen unterstützen konnten, diese Zahlungen aufgrund eines schwebenden Verfahrens, das die Speichermedienvergütung in Frage stellt, einstellen. Somit ist der KSVF-Unterstützungsfonds derzeit für viele KünstlerInnen die einzige Möglichkeit, Hilfe in mitunter äußerst dramatischen Notlagen zu erhalten.

    Der Kulturrat fordert daher:

    Novellierung des KünstlerInnen-Sozialversicherungsfondsgesetzes und Anpassung der Richtlinien für den Unterstützungsfonds sofort!

    Weiterführende Infos:

    KSVF Unterstützungsfonds

    https://www.ksvf.at/ein-notfall-was-nun-tun.html

    Kulturrat Österreich: Leitfaden für Anträge beim Unterstützungsfonds des KSVF

    https://kulturrat.at/agenda/sozialerechte/ksvf_u_fonds

     

    Rückfragen:
    Kulturrat Österreich
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  • IGFT: Stellungnahme zum aktuellen Creative Europe Programm

    Die IG Freie Theaterarbeit hat im Mai/Juni 2016 eine Befragung zur Zufriedenheit mit Creative Europe – dem aktuellen Förderprogramm für den Kultur- und Kreativsektor in Europa durch die Europäische Union – bei im Freien Darstellenden Bereich tätigen Künstler_innen und Kulturarbeiter_innen durchgeführt. Die Ergebnisse, haben wir nun - rechtzeitig zur Mid-Term-Evaluation von Creative Europe - an das Bundeskanzleramt/Abteilung Europäische und internationale Kulturpolitik weitergegeben.

     

    Link zur Stellungnahme: Evaluation Creative Europe:

    20161004_evaluation_stellungnahme_creative_europe

     

    https://freietheater.at/organisation/aktivitaeten/

    [:en]

    Die IG Freie Theaterarbeit hat im Mai/Juni 2016 eine Befragung zur Zufriedenheit mit Creative Europe – dem aktuellen Förderprogramm für den Kultur- und Kreativsektor in Europa durch die Europäische Union – bei im Freien Darstellenden Bereich tätigen Künstler_innen und Kulturarbeiter_innen durchgeführt. Die Ergebnisse, haben wir nun - rechtzeitig zur Mid-Term-Evaluation von Creative Europe - an das Bundeskanzleramt/Abteilung Europäische und internationale Kulturpolitik weitergegeben.


    Link zur Stellungnahme: Evaluation Creative Europe:

    https://freietheater.at/wp-content/uploads/2016/01/20161004_evaluation_stellungnahme_creative_europe_ohne_anschreiben.pdf


    https://freietheater.at/organisation/aktivitaeten/

    [:fr]

    Die IG Freie Theaterarbeit hat im Mai/Juni 2016 eine Befragung zur Zufriedenheit mit Creative Europe – dem aktuellen Förderprogramm für den Kultur- und Kreativsektor in Europa durch die Europäische Union – bei im Freien Darstellenden Bereich tätigen Künstler_innen und Kulturarbeiter_innen durchgeführt. Die Ergebnisse, haben wir nun - rechtzeitig zur Mid-Term-Evaluation von Creative Europe - an das Bundeskanzleramt/Abteilung Europäische und internationale Kulturpolitik weitergegeben.


    Link zur Stellungnahme: Evaluation Creative Europe:

    https://freietheater.at/wp-content/uploads/2016/01/20161004_evaluation_stellungnahme_creative_europe_ohne_anschreiben.pdf


    https://freietheater.at/organisation/aktivitaeten/

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  • Rechnungshof bestätigt Kritik des Kulturrat Österreich: Schubhaftzentrum Vordernberg ‐ ein Millionengrab

    Kulturrat Österreich fordert sofortige Schließung
      ... und Umwidmung z. B. in ein Künstler_innenzentrum


    Pressemitteilung Kulturrat Österreich, 20.12.2016

    Bereits seit 2013 beschäftigt sich der Kulturrat Österreich mit dem Anhaltezentrum Vordernberg. Die Sicherheitsfirma G4S hat für die Bundestheater den Publikumsdienst erledigt und im Zuge dessen 2013 einen Billeteur als Reaktion auf dessen öffentliche Kritik umgehend auf die Straße gesetzt. International ist die Firma auch durch Verstöße gegen Arbeits-, Sozial- oder Menschenrechte ins Gerede gekommen. Der Kulturrat Österreich hat zahlreiche Aktivitäten unterstützt und Initiativen gesetzt, um zu verhindern, dass G4S auch in Vordernberg tätig werden kann. Trotzdem wurde das Anhaltezentrum gebaut und 2014 eröffnet. Damit hat die vorherrschende rassistische Ausschlusspolitik eine kostspielige Infrastruktur erhalten.


    Schubhaft ist Haft ohne Delikt! Und das ist Österreich Millionen wert ...

    Nun deckt der Rechnungshof auf, wie Steuermittel verschwendet wurden, um ein menschenunwürdiges Haftzentrum zu betreiben, das im Übrigen seit April 2016 praktisch leer steht: 24 Mio. Euro für den Bau, 2,6 Mio. Mietkosten im Jahr mit vertraglicher Bindung auf 33 Jahre, in Summe also weitere 86 Mio., zusätzlich 8 Mio. jährlich für Dienstleistungen. Ein Haftplatz schlägt demnach mit 165 Euro pro Tag zu Buche.


    Ein Skandal ersten Ranges! Alternative Nutzung jetzt!

    Um dieses Fass ohne Boden einer sinnvollen Nutzung zuzuführen, schlägt der Rechnungshof vor, eine alternative Verwendung zu suchen. Der Kulturrat Österreich tritt daher für eine sofortige Ausschreibung zur Nutzung für soziale, antirassistische, künstlerische und/oder kulturelle Zwecke ein – und schlägt konkret den Umbau in ein Künstler_innenzentrum vor.


    Stipendien statt Haftplatzkosten: 165 Euro pro Tag – gut investiert

    Die Vorteile liegen auf der Hand: Die einst prosperierende Gemeinde Vordernberg würde nach ihrem Niedergang durch die Schließung des Erzbergs wirtschaftlich nachhaltig belebt werden. Die gewünschte Dezentralisierung des Kunst- und Kulturbetriebs könnte Impulse erhalten, kulturelle Vielfalt forciert und der Austausch von Künstler_innen unterschiedlicher Sparten gefördert werden. Statt 193 entbehrliche Haftplätze zu erhalten, könnten Künstler_innen Kunstwerke von bleibendem Wert schaffen. Wir denken dabei an spartenübergreifende (auch internationale) Residency-Programme, die Einrichtung von Spezialwerkstätten, einen Seminarbetrieb mit künstlerischen Weiterbildungsangeboten, Ateliers, Probenräume, kurzfristige Lagerflächen für Requisiten und Kostüme für Film und darstellende Kunst und vieles mehr.

    Der Kulturrat Österreich fordert die Verantwortlichen auf, aus begangenen Fehlern zu lernen und umgehend auf zukunftsweisende Projekte zu setzen!


    Weitere Informationen:

    __/ Kulturrat Österreich zum Anhaltezentrum Vordernberg
    https://kulturrat.at/search?SearchableText=vordernberg

    __/ Bericht des Rechnungshofes (Bund 2016/22 87): 
    Vollzug der Schubhaft mit Schwerpunkt Anhaltezentrum Vordernberg
    https://www.rechnungshof.gv.at/fileadmin/downloads/_jahre/2016/berichte/teilberichte/bund/Bund_2016_22/Bund_2016_22_2.pdf

    __/ Rechnungshof zerpflückt Anhaltezentrum Vordernberg (14.12.2016)
    https://derstandard.at/2000049285237/Abschiebungen-Rechnungshof-zerpflueckt-Anhaltezentrum-Vordernberg

    __/ Rechnungshof: Schubhaftzentrum Vordernberg viel zu teuer (14.12.2016)
    https://diepresse.com/home/politik/innenpolitik/5133938/Rechnungshof_Schubhaftzentrum-Vordernberg-viel-zu-teuer

    __/ Rechnungshof zerpflückt Zentrum Vordernberg (14.12.2016)
    https://steiermark.orf.at/news/stories/2814585
     
    __/ Entwürfe (Kurzfilm, 22 Min., AT 2013, Regie: Juri Schaden)
    https://www.sixpackfilm.com/de/catalogue/show/2105

    __/ Anonyme Billeteurinnen und Billeteure
    https://anonymebilleteure.tumblr.com/


    Rückfragen:
    Kulturrat Österreich
    Gumpendorfer Str. 63b
    1060 Wien
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    https://twitter.com/kulturrat_oe

     

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