Kulturpolitik - 2011

  • UrheberInnenvertragsrecht – in Österreich: bitte warten?

    Kulturrat Österreich
    Einladung zur Diskussionsveranstaltung

    __/ Tatort Kulturpolitik #6
    __/ aus der Serie "fair statt prekär" 2010/11:

    __/ UrheberInnenvertragsrecht – in Österreich: bitte warten?
    __/ Oder: Wie kann ein rechtlicher Rahmen aussehen, der zumindest ein Verhandeln auf Augenhöhe erlaubt?


    _______/ Regie: Kulturrat Österreich
    _______/ kulturrat.at

    Zeit: Mittwoch 19.1.2010, 19h
    Ort: Depot, Breite Gasse 3, 1070 Wien



    In Ermangelung eines UrheberInnenvertragsrechts ist es in Österreich UrheberInnen und ProduzentInnen überlassen, sich auf konkrete Vertragsbedingungen zu einigen. Insbesondere die Frage der Honorierung, aber auch andere Nutzungsbedingungen unterliegen folglich dem freien Spiel der wirtschaftlichen Kräfte, bei dem UrheberInnen in der Regel die schlechteren Karten haben.
    Ein UrheberInnenvertragsrecht würde dagegen die Position der UrheberInnen stärken und ihnen einen Anspruch auf angemessene Vergütung gesetzlich ebenso garantieren wie etwa die Teilhabe an außerordentlichen Erfolgen, die in Deutschland im sogenannten „Bestsellerparagraphen“ geregelt ist. Gemeinsame Vergütungsregeln, die zwischen den repräsentativen Vereinigungen der UrheberInnen und WerknutzerInnen auszuhandeln wären, würden für Klarheit und Rechtssicherheit sorgen und könnten im Streitfall von einem Schiedsgericht erlassen werden.
    Was ein UrheberInnenvertragsrecht können soll, warum es dieses hierzulande noch nicht gibt und wie es um die politische Durchsetzung steht, wollen wir an diesem Abend mit jenen PolitikerInnen diskutieren, die sich in den vergangenen Monaten zu diesem Thema geäußert haben.

    Besetzung:
    Sonja Ablinger, Kultursprecherin SPÖ
    Werner Richter, Übersetzergemeinschaft/ IG Autorinnen Autoren
    Wolfgang Zinggl, Kultursprecher Die Grünen
    Moderation:
    Maria Anna Kollmann, Dachverband Filmschaffende



    _______/ Serie „fair statt prekär“ 2010/ 2011

    Wie die Studie zur sozialen Lage der Kunstschaffenden bestätigt hat, mangelt es in der Kunst vor allem an einem: Einkommen. Während die daraus resultierende unzureichende soziale Absicherung der KünstlerInnen diskutiert wird und auch erste kleine Versuche zur Verbesserung vorliegen, herrscht im Bereich der Einkommen weitgehend Stillstand.

    Mit dem Kunstförderungsgesetz bekennt sich der Staat Österreich zwar zur Förderung von Kunst und Kultur aus dem Bundeshaushalt, nur ist dort nicht definiert, dass es auch um soziale Standards wie ausreichende Einkommen gehen muss. Umgekehrt lassen die Rahmenbedingungen für künstlerische Arbeit auch dort, wo diese kapitalistisch verwertbar ist, sehr oft keine fairen Verträge zu.

    Woraus speist sich das Einkommen im Kunst-, Kultur- und Medienfeld? Welche Bestandteile hängen wie mit welchen Rahmenbedingungen zusammen? Und natürlich: Wie wird es besser?


    _______/ Tatort Kulturpolitik #7

    Richtgagen, Fair Pay und/ versus Subventionsgestaltung
    Im März 2011.



    _______/ Kontakt:

    Kulturrat Österreich
    Gumpendorfer Str. 63b
    A-1060 Wien
    contact@kulturrat.at
    kulturrat.at/
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  • Vom Servicezentrum bei der SVA zur SVA als Servicezentrum

    Kulturrat Österreich Pressemitteilung, 2.02.2011
    Kleine Änderung mit großer Wirkung?

    "SVA ist Servicezentrum für KünstlerInnen." - Was? Wirklich? Die ganze SVA? Wie soll denn das gehen? Von Verwunderung bis massiver Verärgerung reichen die Reaktionen auf diese Neuigkeit von Seiten der Betroffenen, heißt es doch im seit 1. 1. 2011 gültigen
    KünstlerInnensozialversicherungs-Strukturgesetz, § 189a:

    "Bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft wird für alle Kunstschaffenden, insbesondere für die als KünstlerInnen im Sinne des § 2 Abs. 1 K-SVFG tätigen Personen, ein KünstlerInnen-Servicezentrum (im Folgenden kurz "Servicezentrum") eingerichtet."

    "Zentrum = zentrale Stelle, Bereich, der in bestimmter Beziehung eine Konzentration aufweist" - so steht es im Duden, und genau so etwas war auch immer Gegenstand der Gespräche gewesen: Ein One-Stop-Shop sollte kommen, eine zentrale Anlaufstelle für alle Versicherungsangelegenheiten mit geschulten und kompetenten MitarbeiterInnen, die die komplexen wechselnden Versicherungsverhältnisse von KünstlerInnen im Griff haben.
    Obwohl dieser Gedanke im Gesetzestext eindeutig festgehalten ist, hat die SVA das Servicezentrum bei der SVA nun zur SVA als Servicezentrum umgedeutet. Alle MitarbeiterInnen sollen für alles zuständig sein und alle beraten können. Breite statt Tiefe also, Streuung statt Konzentration.

    Die Künstlerinnen und Künstler fühlen sich veräppelt und einigermaßen ratlos ob der Einladung der SVA, am 1. Februar das neue Servicezentrum (bitte was, bitte wo?) zu feiern: Folgen sie ihr, könnte das als Zustimmung zu dem neuen Modell ausgelegt werden – was eine Verkennung der Tatsachen wäre. Folgen sie ihr nicht, könnte es als Kritik am Geset interpretiert werden, das mit der Möglichkeit der Ruhendmeldung der künstlerischen Tätigkeit doch eine begrüßenswerte Verbesserung mit sich bringt. Ein Doublebind also, dem man sich möglicherweise nur durch symbolische Handlungen entziehen kann.

    Der Kulturrat Österreich wird die Beratungsqualität jedenfalls sehr genau verfolgen und auf der Umsetzung des Gesetzes im Sinne derer bestehen, für die dieses Gesetz gemacht wurde.

    Kontakt und Rückfragen:
    Kulturrat Österreich
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  • niedrige Einkommen sind der Sargnagel der Selbstständigen

    Kulturrat Kommentar, 15.09.2011

    Rauf mit den Einkommen statt runter mit den Sozialversicherungsleistungen!

    Wenn dieser Tage die österreichischen Systeme sozialer Absicherung (für Selbstständige) ihr Fett abbekommen, dann nicht zu Unrecht. Die SVA (Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft) steht als Wegbereiterin der Schuldenfalle im Kreuzfeuer der Kritik. Rufe nach einer Senkung der Versicherungsbeiträge werden laut und Betroffene beginnen sich zu organisieren.

    Doch welche Rolle spielt die SVA im Dschungel österreichischer Sozialversicherungen? Banal gesprochen ist die SVA zuständig für Sozialversicherungen gemäß dem Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz (das längst nicht nur für Selbstständige mit Gewerbeschein gilt), frei entscheiden über Versicherungsbeiträge kann sie freilich nicht. Doch eines ist klar: Die sozialen Sicherungssysteme hinken den veränderten Erwerbsrealitäten hinterher. Unsichere Beschäftigungsformen nehmen zu, ebenso die Zahl der – nicht immer freiwillig – (Neuen) Selbstständigen. (Freie) Kunst-, Kultur- und Medienschaffende sind schon lange viel zitierte Anschauungsbeispiele im vorherrschenden Prekarisierungsprozess. Seit Jahren stagnierende oder gar sinkende Honorare, Versicherungslücken sowie Phasen der Erwerbslosigkeit ohne Auffangnetz stehen an der Tagesordnung.

    Sozialversicherungsbeiträge reduzieren?

    Wenn bei leeren Kassen auch noch Beitragsvorschreibungen der SVA ins Haus flattern, gehen die Wogen hoch. Wen wundert's? Zwar machen die Sozialversicherungsbeiträge grundsätzlich rund ein Viertel der Einkünfte aus, doch treffen sie Selbstständige mit niedrigen Einkommen ungleich härter, denn weniger als der Mindestbeitrag von derzeit 151,68 pro Monat für ausschließlich Selbstständige ist nicht möglich. Andererseits gibt es einen Maximalbeitrag für Gutverdienende (Einkommen über der Höchstbeitragsgrundlage sind gänzlich sozialversicherungsfrei!). Prozentuell besteht bei der finanziellen Belastung dadurch eindeutig eine Schieflage. Die nun auftauchenden Rufe nach einer Senkung der Versicherungsbeiträge als Problemlösung irritieren dennoch in ihrer Kurzsichtigkeit.
    Der wenig überraschende Konter aus der SVA: Über eine Reduzierung der KrankenversicherungsLEISTUNGEN für diejenigen, die weniger einzahlen, werde schon jetzt nachgedacht! Damit würde die Armutsspirale weitergetrieben: Wer wenig verdient und krank wird, wird durch Zusatzausgaben noch ärmer oder wird die außerhalb des Leistungspakets liegende medizinische Versorgung dann eben nicht erhalten.

    Klar, die Ausgabenseite zu reduzieren, ist ein naheliegender Gedanke, auch für die Versicherten. Nur: Eine wirkliche Abhilfe kann die Senkung der Sozialversicherungsbeiträge vor allem bei (längeren) Einkommensausfällen sicher nicht schaffen. Hier liegt schließlich nicht der Grund der Misere. Wie kurzsichtig eine solche Forderung ist, lässt sich anschaulich mit einem aus der Bildungsprotestbewegung umgemünzten Zitat beantworten: „Bei der sozialen Absicherung zu sparen, ist so intelligent wie bei Kälte in die Hose zu pinkeln, damit es warm wird.“

    Eine gute soziale Absicherung für alle schaffen!

    Existenzsicherung unabhängig von Erwerbsarbeit ist eine langjährige Forderung des Kulturrat Österreich. Die Mindestsicherung ist ein Reinfall, für Selbstständige de facto nicht zugänglich. Auch die seit 2009 mögliche freiwillige Arbeitslosenversicherung für Selbstständige ist überhaupt nur der Kritik wegen erwähnenswert. Ein absehbarer Flop, wie längst auch die Zahlen bestätigen: Zur Jahresmitte 2011 waren es österreichweit gerade einmal 867 von rund 570.000 Selbstständigen, die sich dafür entschieden haben.

    Wie sich KleinstverdienerInnen, die erwerbslose Phasen kaum aus eigenen Mitteln finanziell überbrücken können und damit eine wichtige Zielgruppe wären, diesen „wichtigen Baustein zum Schutz der selbstständig Erwerbstätigen“ (Sozialminister Hundstorfer) leisten können sollen, haben die GesetzgeberInnen offensichtlich zur Gänze ingnoriert. Zudem ist die Entscheidung für oder gegen die freiwillige Arbeitslosenversicherung acht Jahre lang bindend – ein Zeitrahmen, der außerhalb jeder Planungsperspektive von Prekären liegt. Auch die Definition von Arbeitslosigkeit ist für Selbstständige unbrauchbar: Wer weiterarbeiten will, gilt auch ohne Aufträge und Einkommen nicht als arbeitslos. Eine kleine Verbesserung gibt es immerhin in diesem Detail. Seit 1.1.2011 können nun auch Kunstschaffende – wie schon bisher alle Gewerbetreibenden auch – ihre Tätigkeit ruhend melden, alle anderen Neuen Selbstständigen sowie Kunstschaffende, die nicht nur Kunst machen, haben jedoch weiterhin das Nachsehen und bleiben damit kategorisch von einem möglichen Arbeitslosengeld ausgeschlossen.

    Solidarisch statt arm!

    Ganz klar gilt es zunächst, offensichtliche Armutsfallen zu schließen: Abschaffung der Selbstbehalte in der Krankenversicherung bei der SVA – zumindest aber Anhebung der Einkommensgrenze für eine Befreiung von Selbstbehalt und Rezeptgebühr bis zur Armutsgefährdungsschwelle und hierfür eine offensive Information an die SVA-Versicherten. Kostenlose Bereitstellung von SteuerberaterInnen im selben Einkommenssegment. Verzugszinsenfreie Stundung von kleineren Beitragsrückständen bis zur Besserung der Einkommenssituation. Möglichkeit des Ruhendmeldens für alle Neuen Selbstständigen, um somit ggf. Arbeitslosengeld beziehen zu können. Mit den Erwerbsrealitäten kompatibler Zugang zur Mindestsicherung auch für Selbstständige. Krankengeld auch im Rahmen einer SVA-Pflichtversicherung. Und ganz im Sinne des Solidaritätsprinzips: Abschaffung der Höchstbeitragsgrundlage.

    Unerlässlich ist selbstverständlich die Organisierung der Betroffenen: Richtwerte für Mindestgagen und Honorare sind beispielsweise hilfreiche Instrumente gegen Lohndumping durch AuftraggeberInnen wie auch gegen Selbstprekarisierung durch gegenseitiges Unterbieten. Ebenso Fair-Pay-Kampagnen, die sich für die Verankerung von Mindeststandards einsetzen. Problematisch ist hier einmal mehr die freie Marktwirtschaft: Ohne Regelungsmechanismen ist dem Einkommensdruck nach unten kaum eine Grenze zu setzen.

    Das Gesamtziel ist klar: Angemessene Einkommen und eine soziale Absicherung, die der prekären Arbeitssituation – nicht nur ! – von Kunst-, Kultur- und Medienschaffenden Rechnung trägt. Das bedeutet: Zugang zur Arbeitslosenversicherung, Entwicklung von Maßnahmen zur sozialen Absicherung im Krankheitsfall und umfassende Versicherungsleistungen müssen auch für Selbstständige möglich werden.
    Darüber hinaus lautet die grundsätzliche Forderung des Kulturrat Österreich: Recht auf soziale Rechte für alle! Existenzsicherung muss von Erwerbsarbeit entkoppelt werden – bedingungsloses Grundeinkommen für alle! Jetzt!

    Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitslosenversicherung
    kulturrat.at/agenda/ams/alg/al...

    Forderungen zum Künstlersozialversicherungsfondsgesetz
    kulturrat.at/agenda/sozialerec...

    Grundsatzpapier zum Grundeinkommen
    kulturrat.at/agenda/sozialerec...

    1 Jahr Mindestsicherung in Wien: Bombenüberraschungen für Hilfe Suchende!
    Massiver Rechts- und Verfassungsbruch bei der letzten Existenzsicherung an der Tagesordnung.
    www.mindestsicherung-wien.at/w...

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  • MayDay! MayDay! Let´s organize the parade 2011

    2008 hat zum vierten – und bisher letzten - Mal eine EuroMayDay-Parade mit rund 4.000 TeilnehmerInnen in Wien stattgefunden. Anfangs gab es den Anspruch, den 1. Mai als Kampftag neu zu etablieren und den EuroMayDay als Initialzündung für eine breitere Organisierung von Widerstand rund um das Thema „Prekarisierung“ auch über den 1. Mai hinaus zu nützen; aber auch den Begriff „Prekarisierung“ in einen breiteren gesellschaftlichen Rahmen zu tragen und widerständig zu besetzen. All das ist im Rückblick nur eingeschränkt gelungen. Als im Zuge der Mobilisierung zum MayDay! 2005 von prekären Beschäftigungs- und Lebensverhältnissen die Rede war, von der unsicheren Arbeit mit Laptop und Putzfetzen, mit und ohne Krankenversicherung, mit und ohne Aufenthalts- oder Arbeitspapiere, da wussten hierzulande nur die wenigsten etwas mit „Prekarisierung“ anzufangen.

    Heute ist das anders. Zwar hat sich seitdem an den Verhältnissen nichts zum Guten gewendet, aber es gibt nun zumindest ein Begriffsinstrumentarium, das es erlaubt, den fortschreitenden Prozess der Entsicherung aller Lebensverhältnisse zu benennen und einzelne Aspekte gemeinsam, statt getrennt von einander, zu diskutieren. Gegenseitige Verstärkungen haben sich trotzdem nur sehr eingeschränkt ergeben. Der Aufwand, die Parade zu organisieren, war schlussendlich größer, als der Nutzen für Organisierung, aber auch für persönliche Kämpfe im Alltag.

    2011 soll es trotz dieser gemischten Bilanz wieder einen MayDay! in Wien geben. Ausschlaggebend für die bisher an der Organisation beteiligten AktivistInnen war, neben der guten Erfahrung, einen sozialen Treffpunkt als Alternative zum ritualisierten Aufmarsch der SPÖ zu haben, unter anderem folgende Gründe: In Wien sind in den letzten Jahren interventionsorientierte antirassistische Strukturen entstanden, die durch Anti-Abschiebeaktionen bis hin zum Transnationalen MigrantInnenstreik am 1. März präsent sind. Nachdem einer der zentralen Slogans der MondoMayDay!-Bewegung „No borders! No precarity!“ lautet, ist es inhaltlich naheliegend hier anzuschließen, um der gemeinsamen Forderung nach Politisierung des Alltagslebens zur Selbstermächtigung Ausdruck zu verleihen. Zum zweiten bietet sich nach der breiten Protestwelle auf den Universitäten 2009/2010 auch das Thema „prekarisiertes (Alltags-)Wissen & Arbeit“ an, um an eigene Lebensverhältnisse anzuknüpfen und neue Perspektiven für gemeinsame soziale Kämpfe zu gewinnen. Zum dritten gilt es auch dieses Jahr wieder die zunehmenden stadträumlichen Konflikte und die Forderungen nach einem „Recht auf Stadt“ aufzugreifen.

    Falls sich all diese Kämpfe gegen prekäre Arbeits- und Lebensverhältnisse bis zum 1. Mai verbinden ließen, würde die Parade heuer womöglich erstmals von einer Dynamik geprägt sein, die wesentlich zur Verstärkung und Sichtbarmachung unserer Kämpfe dient. Dies würde überhaupt erst möglich machen, auch dauerhaft Menschen anzusprechen, die ihre alltäglichen sozialen Kämpfe fernab von marginalen (Polit-)Szenen einer Hauptstadt ausfechten.
    In dem Sinne hoffen wir wieder einen großen Vorbereitungs- und UnterstützerInnenkreis zur Gestaltung des MayDay! motivieren zu können. Offene Vorbereitungstreffen finden jeden Donnerstag um 18.30 im Amerlinghaus statt (Stiftgasse 8, 1070 Wien). Nähere Informationen zum aktuellen Stand der Mobilisierung können unter mayday.prekaer.at abgerufen werden.

    Treffpunkt für die Mayday!Mayday!-Parade 2011 in Wien ist am 1. Mai um 14 Uhr am Wallensteinplatz in 1200 Wien.

    Weitere Infos:
    mayday.prekaer.at
    www.mayday-wien.org

    _____________
    Erstveröffentlichung dieses Textes in: Bildpunkt Frühling 2011.

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  • Kampagne der IG Kultur Österreich: Fair Pay für Kulturarbeit!

    Pressekonferenzen und –gespräche 17. Mai, div. Bundesländer

    Kultur muss sich lohnen...

    Warum eine Kampagne? Freie und autonome Kulturarbeit ist (auch) Arbeit. Soviel ist sicher. Kulturarbeit ist nicht nur die Möglichkeit mit den Mitteln von Kunst und Kultur an gesellschaftlich alternativen Entwürfen zu bauen, sie dient auch zur Selbstermächtigung und bereitet vielen Kulturarbeiter_innen Freude durch die geschaffenen Gestaltungsmöglichkeiten. Für eine wachsende Gruppe jedoch ist Kulturarbeit ein Job, der oftmals unter schwierigen Bedingungen, wie Unterbezahlung, prekären Arbeitsverhältnissen und mit hohem Anteil an Selbstausbeutung "bezahlt" wird.

    Die Kampagne versucht ein Bewusstsein über die Leistungen aller Kulturarbeiter_innen zu schaffen und die Frage nach gerechter Bezahlung, Mindestlöhne und Wertigkeiten abseits des Geldes zu stellen. Dazu finden zum Auftakt der Kampagne in folgenden Bundesländern Pressekonferenzen bzw. -gespräche statt.

    Salzburg:
    Dachverband Salzburger Kulturstätten
    Dienstag, 17. Mai, 9:30 - 10:15
    Filmkulturzentrum Das Kino
    Giselakai 11
    5020 Salzburg

    Oberösterreich:
    Kulturplattform Oberösterreich
    Dienstag, 17. Mai, 10:30
    Cafe Traxlmayr
    Promenade 16
    4020 Linz

    Steiermark:
    IG Kultur Steiermark
    Dienstag, 17. Mai, 10:30
    Café Palaver
    Griesgasse 8
    8020 Graz

    Mehr Info unter:
    igkultur.at/projekte/fairpay
    www.facebook.com/fairpay1

    Für Rückfragen:
    fairpay@igkultur.at
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  • Kulturelle Vielfalt statt FremdenUNrecht!

    Kulturrat Österreich, 21.04.2011
    Offener Brief an Unterrichtsministerin Claudia Schmied

    Unterzeichnet von Verbänden, Vereinen, Institutionen und Gruppen der Kunst-, Kultur- und Medienschaffenden.


    Sehr geehrte Frau Ministerin!

    Seit 2006 ist Österreich Signatarstaat des „UNESCO-Übereinkommens über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen“. Seither sind jedoch keine legistischen oder praktischen Verbesserungen unternommen worden, um den mit der Unterzeichnung des UNESCO-Übereinkommens eingegangenen Verpflichtungen nachzukommen. Eine der wesentlichen Verpflichtungen ist die Förderung des internationalen Kulturaustausches durch Erleichterung der Mobilität von KünstlerInnen, Kulturschaffenden und anderen im Kulturbereich Tätigen – insbesondere durch präferentielle Behandlung von KünstlerInnen aus den Ländern des globalen Südens (Artikel 16 des Übereinkommens).

    Stattdessen wurde ganz im Gegenteil im selben Jahr die Niederlassungsbewilligung für KünstlerInnen abgeschafft, und diverse Verschärfungen der Gesetzeslage in Kombination mit einer zunehmend rigiden Durchführungspraxis verhindern zusätzlich Mobilität. Für Personen ohne EU/EWR-Pass wird es zunehmend schwieriger bis unmöglich, überhaupt nach Österreich einzureisen bzw. den restriktiven Aufenthaltsbestimmungen vor Ort nachkommen zu können. Von Förderung der kulturellen Vielfalt also keine Spur!

    In Kürze soll erneut ein FremdenUNrechtspaket beschlossen werden. Dessen geplante Inhalte bedeuten eine faktische Ausweitung der Schubhaft und fordern Deutschkenntnisse als Aufenthaltsvoraussetzung auf einem Niveau, das ein großer Teil der österreichischen Bevölkerung selbst nicht erfüllen könnte (erinnern wir uns an die Ergebnisse der letzten Pisa Studie...). Die geplanten Gesetzesverschärfungen haben bereits zu einem österreichweiten Protest der Zivilgesellschaft und diverser Kultur- und Bildungseinrichtungen geführt. Maßnahmen im Sinne des UNESCO-Übereinkommens sind in den geplanten Novellen keine zu finden – weder im fremdenrechtlichen noch im beschäftigungsrechtlichen Bereich. Hingegen haben Sie sich persönlich im vergangenen Juni bei der Präsentation der Ergebnisse der interministeriellen Arbeitsgruppen deutlich zur UNESCO-Konvention bekannt und versichert, alles in Ihrer Macht Stehende zu tun, um als Minimalziel Erleichterungen für KünstlerInnen, WissenschaftlerInnen und Studierende zu erwirken.

    Nichts davon ist eingetreten. Und auch Sie haben der Regierungsvorlage zu diesem Gesetzespaket zugestimmt.

    Die bereits erwähnte interministerielle Arbeitsgruppe beschäftigt sich in Ihrem Ministerium seit zwei Jahren mit Maßnahmen zur Verbesserung der sozialen Lage der KünstlerInnen – auch der Abbau von Mobilitätsbarrieren für Kunstschaffende aus sogenannten Drittstaaten steht auf ihrer Agenda. Seit einem Jahr liegt hierzu ein umfassender Forderungskatalog vor. Das bm:ukk schreibt in einer Stellungnahme zum FremdenUNrechtspaket: „Auch die im Juni 2009 durchgeführte Konferenz „Prekäre Perspektiven? Zur sozialen Lage von Kreativen" hat im Themenbereich der Mobilität von Künstlerinnen und Künstlern als einem der wesentlichen Faktoren für die Entwicklung von Kreativität, Innovation, Rollenbild und nicht zuletzt Berufsperspektive gewisse Barrieren zur Erreichung des Ziels einer Internationalisierung und der europäischen Werte bzw. Ansprüche an kultureller Vielfalt, Diversity und Interkulturalität aufgezeigt.“

    Wer Begriffe wie kulturelle Vielfalt, Diversität und Interkulturalität in eine Praxis überführen will, muss dafür Sorge tragen, dass die Voraussetzungen für ein gleichberechtigtes Arbeiten der Beteiligten geschaffen werden. Eine Zustimmung zum aktuellen FremdenUNrechtspaket bewirkt das Gegenteil.

    Wir erinnern Sie hiermit an die für alle Ministerien verpflichtende UNESCO-Konvention sowie an den von Ihrem Ministerium initiierten Arbeitsprozess. Wir fordern Sie auf, die Stellungnahmen des bm:ukk ernst zu nehmen und sich für ihre umfassende Realisierung einzusetzen! Und wir appellieren an Sie, menschenrechtliche Grundsätze nicht einer oft fragwürdigen Koalitionsdisziplin unterzuordnen.

    In diesem Zusammenhang richten wir folgende Fragen an Sie:

    Was werden Sie tun, um Mobilitätsbarrieren real abzubauen, anstatt ihrer Zementierung zuzustimmen?

    Was werden Sie tun, um dem UNESCO-Übereinkommen zur kulturellen Vielfalt im fremden- und beschäftigungsrechtlichen Bereich gerecht zu werden?

    Was werden Sie tun, um auch Ihre Minister-KollegInnen an eben diese Verpflichtung zu erinnern und auf entsprechendes Handeln hinzuwirken?
    Kulturrat Österreich
    Gumpendorfer Str. 63b
    A-1060 Wien
    contact@kulturrat.at
    kulturrat.at
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  • Sicherheit und Bleiberecht für alle

    Kulturrat Pressemitteilung, 1.07.2011
    Auch der Kulturrat Österreich ist LAUT gegen das „Fremden“-Unrechtspaket

    In mehreren Tageszeitungen wirbt Österreichs neue Innenministerin Mikl-Leitner großformatig für das erneut verschärfte „Fremden“unrecht – eine Verhöhnung der Teile der Bevölkerung, die mit breiten Bündnissen, Protestbriefen an Mandatar_innen sowie Interventionen bei Minister_innen versucht haben, die menschenverachtende Novelle doch noch zu verhindern.

    Eine vom Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur eingerichtete interministerielle Arbeitsgruppe zum Themenkomplex Mobilität hat unter Beteiligung von Interessenvertretungen sowie Kunst- und Kulturschaffenden einen Katalog diametral entgegengesetzter Ratschläge an die Regierung formuliert: Maßnahmen FÜR die Ermöglichung von kulturellem Austausch, FÜR kulturelle Vielfalt, FÜR mehr Mobilität – nicht nur! – in Kunst und Kultur.

    Nichts davon wurde auf politischer Ebene gehört, und so erscheint die Gesetzesnovelle auch als ein Akt der Ignoranz gegenüber den interministeriellen Arbeitsgruppen, die als demokratiepolitisch partizipatives Instrument deklariert wurden. Auch die grundlegende Kritik der ARGE UNESCO blieb ungehört: Die geplanten Verschärfungen widersprechen diametral den Zielen der UNESCO-Deklaration zur kulturellen Vielfalt, zu denen sich auch Österreich verpflichtet hat.

    Erneut werden mit dem werbenden Rekurs auf „mehr Sicherheit“ implizit Xenophobie und Rassismus geschürt. Sicher ist einzig, dass auf diese Weise die Sicherheit von Menschen ohne EU/EWR-Pass in Österreich weiter gefährdet wird. Die subversive Botschaft lautet: Macht nur weiter so, wir streicheln mit dieser Novelle und ihrer medialen Propaganda eure Vorurteile und stimmen damit ein auf den Diskurs der Rechten – auf dass der /die/das Fremde noch lange fremd empfunden bleiben mag in Österreich.

    Die Kulturwissenschaftlerin Aleida Assmann nennt einen solchen Diskurs „kontaminiert“. Er dient der symbolischen, medialen und ideologischen Aufladung – und nicht der Deeskalation nach jahrelanger Hetze.

    Wir verwahren uns entschieden gegen die erfolgte Verschärfung des „Fremden“unrechts! Wir verwahren uns gegen jede Ungleichbehandlung und Diskriminierung aufgrund von Staatsbürger_innenschaft, Hautfarbe, Religion, Geschlecht usw.

    Wir sagen NEIN zu einer solchen Propaganda, die mit unseren Steuermitteln finanziert wird, und fordern auch die Medien entschieden auf, derartige Anzeigenkampagnen nicht zu bedienen!

    NEIN zu Rassismus, Antisemitismus und „Fremden“feindlichkeit.
    JA zu Mobilität, kultureller Vielfalt und offenen Grenzen.

    Bleiberecht für alle!

    Mobilität von Kunst-, Kultur- und Medienschaffenden
    kulturrat.at/agenda/imag/mobil...
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  • Offener Brief an Andreas Mailath-Pokorny Lieber Andi Mailath!

    Rein zufällig les' ich im aktuellen Falter, dass die Stadt Wien die Evaluation der Theaterreform „mit der Szene und mit der IG Freie Theaterarbeit breit diskutiert“.

    Wahr ist: ich habe im September 2010 per Mail an Sie und die Kollegen in der MA7 drei Szenarien für eine professionelle Evaluation vorgeschlagen, verbunden mit der Frage:

    - Wie kann es gelingen, die anvisierten Ziele besser umzusetzen?

    - Wo passieren Dinge, die nicht intendiert sind?

    Wahr ist eine wachsende Prekarität der Arbeitsbedingungen an immer mehr Spielorten aufgrund stagnierender Projektförderung versus einer wachsenden Anzahl an Spielorten, wahr sind zu wenig Projektförderungen im Kinder- und Jugendtheaterbereich, wahr ist Interkulturalität als budgetäres Feigenblatt, auch nach der Wahl und nach dem Regierungsabkommen.

    Keine Reaktion.

    Im Oktober 2010 und Februar 2011 habe ich die Anfrage zum Evaluationsszenario wiederholt und spezifiziert nachgefragt zu Förderinstrumenten, Strukturmaßnahmen zur Verbesserung der Sichtbarkeit der Szene, Nachwuchs- und Generationenfrage, Theater für junges Publikum als Schnittstelle von Vermittlung und Bildung u.

    Keine Reaktion.

    Auch im Frühjahr, vor und nach dem Sommer 2011, habe ich nachgefragt, was denn nun aus dem Evaluationsszenario geworden ist und seit September warte ich bislang vergeblich auf ein Terminangebot von den Kollegen in der MA7 für ein Gespräch. Zwischendrin habe ich als Best Practice Beispiel den Bericht über die erfolgreiche dritte (!) Evaluation der Kulturszene in Graz an die Kollegen in der MA7 zur Ermutigung geschickt.

    Keine Reaktion.

    Wahr ist: bis heute hat niemand (!) in der MA7 über mögliche Parameter, Methoden oder Personen einer möglichen Evaluation mit mir geredet.

    Wahr und erkennbar auch ohne Evaluation sind die budgetär diametral der Theaterreform entgegen gesetzten Entwicklungen des Faktischen:

    Seit Beginn der Theaterreform sind laut Ihrer Aussage, lieber Herr Kulturstadtrat, 11 Millionen Euro mehr im ’Spiel‘.
    Von dieser erstaunlichen Summe fließt jedoch seit Beginn der Reform KEIN EURO MEHR in direkte Produktions-/Projekt-/Produktivmittel, sprich in die Arbeit der Theaterschaffenden, sondern: 11 Millionen mehr landen in alten und neuen Strukturen, in denen zu äußerst prekären Bedingungen gearbeitet wird – ja, das ist leider wahr.

    Schade eigentlich, das hat doch wirklich niemand so gewollt.

    Eventuell doch eine Evaluation?

    Zugegeben: es kann schmerzhaft sein, sich in die Karten gucken zu lassen, aber so ein Moment von externer Reflexion der eigenen Parameter, wär das nicht was

    Das gibt’s nämlich wirklich und: wahr isses auch!

    Wien, 15.11.2011

    Sabine Kock
    IG Freie Theaterarbeit

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  • Termin der IG´s bei der Ministerin Schmied

    Die Interessenvertretungen überreichten Ministerin Schmied anlässlich ihres ersten gemeinsamen Treffens am 11. November 2011 eine gemeinsame Erklärung

    Wer wir sind und was wir brauchen

    Über uns
    Wir haben uns aus unterschiedlichen Interessenlagen, aus unterschiedlichen Motiven und zu unterschiedlichen Zeitpunkten in den letzten Jahrzehnten gegründet. Gemeinsam ist uns, dass wir die beruflichen Interessen unserer Mitglieder in unseren jeweiligen Sparten und Bereichen vertreten. Zu unserer Tätigkeit gehört von der beruflichen und fachlichen Beratung bis zur Erarbeitung und Durchführung von Projekten jede Aufgabe, die der Weiterentwicklung der fachlichen und beruflichen Angelegenheiten in unseren jeweiligen Sparten und Bereichen dient. In zahlreichen Fällen tragen und verantworten wir zentrale Förderungsaufgaben mit. Bis auf unerhebliche Überschneidungen werden die von uns vertretenen Sparten und Bereiche nicht ebenso durch andere vertreten, vor allem nicht durch die Gewerkschaft und die Wirtschaftskammer Österreich. Zahlreiche gesetzliche und rechtliche Weiterentwicklungen in den letzten Jahrzehnten sind auf unsere Initiativen und unsere Mitarbeit zurückzuführen. Wir sind neben unserer interessenpolitischen Tätigkeit auch Partner bei der Durchführung öffentlicher Aufgaben. Wir verfügen über qualifiziertes Fachwissen und entsprechende organisatorische Strukturen, wir sind österreichweit und international vernetzt und arbeiten zusammen, aber wir stoßen an unsere Grenzen, wo es um den politischen Willen und politische Entscheidungen geht.

    Was wir brauchen
    - Wir brauchen eine Stimme in der Regierung und in der EU zur Vertretung und Berücksichtigung unserer Angelegenheiten.
    - Wir brauchen Unterstützung bei der Weiterentwicklung von Urheberrechten, die Umsetzung der Unesco-Konvention zur Erhaltung der kulturellen Vielfalt und den Abbau von Mobilitätsbarrieren zur Verwirklichung der künstlerischen Mobilität.
    - Wir brauchen finanzielle Mittel zum Auffangen unserer Verluste durch Teuerungen. Wir brauchen die Wertsicherung von Subventionen, Preisen und Stipendien. Wir brauchen Subventionen, die faire Entlohnungen und Honorare ermöglichen. Wir brauchen eine Mindestquote für Förderungen der Gegenwartskunst und des freien Bereichs.
    - Wir brauchen weitergehende soziale Verbesserungen. Im Künstler-Sozialversicherungsfonds. In der Sozialgesetzgebung.
    - Wir brauchen die Verringerung des uns für Förderungsansuchen und Förderungsabrechnungen vorgeschriebenen Verwaltungsaufwands.
    - Wir brauchen den regelmäßigen direkten Austausch mit den für Kunst und Kultur politisch Verantwortlichen.
    - Wir brauchen ein offensives kulturpolitisches Eintreten auf allen Ebenen, insbesondere für das Kleine, Freie, Ungeschützte und Neue.
     
    Zur Erläuterung:
    In allen Kunst- und Kultursparten besteht seit über einem Jahrzehnt ein fortschreitender Ressourcenverlust durch fehlende Valorisierung.

    Die großen Kultureinrichtungen sind die einzigen, die auf Grund ihrer vertraglichen Absicherungen Indexanpassungen erhalten. Schon allein dadurch vergrößert sich Jahr für Jahr der Abstand zwischen Großen und Kleinen, zwischen kulturellem Erbe und Gegenwartskunst.

    Die angemessene Förderung von Gegenwartskunst und freien künstlerischen Bereichen ist der Spardisziplin zum Opfer gefallen.

    Die soziale Lage der Künstler/innen hat sich nach den dramatischen Ergebnissen der Studie nicht signifikant verbessert, im Gegenteil findet eine zunehmend ungehinderte Prekarisierung auf allen Ebenen statt.

    Umsetzungsorientierte Maßnahmenpakete sind aus dem IMAG-Prozess bisher nicht hervorgegangen, die mehrjährige Arbeit der Interministeriellen Arbeitsgruppen darf nicht ergebnislos im Sand verlaufen.

    Ein Drittel der vom Künstler-Sozialversicherungsfonds betreuten Künstler/innen sind Kandidat/inn/en für Rückzahlungsforderungen, die finanzielle Ausstattung des Fonds würde Zuschüsse auch für sie erlauben, die Zugangsbedingungen erlauben sie nicht. 50 Prozent der Künstler/inn/en erwirtschaften laut Studienergebnis nicht das zur Unterstützung aus dem Fonds erforderliche Mindesteinkommen aus selbständiger künstlerischer Arbeit.

    Der eingeengte und einengende Kunstbegriff des Künstler-Sozialversicherungsfonds ist nicht zeitgemäß, die Untergrenze zum Zutritt in den Fonds entspricht nicht der Realität, die Pensionsklausel, die weitere Künstler/innen ausschließt, die zu ihrer zumeist zu geringen Pension weiter dazuverdienen müssen, ebenso wenig.

    Entgegen ihrer Selbstverpflichtung zur Ermöglichung von Mobilität und kultureller Vielfalt im entsprechenden UNESCO-Dokument hat die Regierung erneut Fremdenrechtsverschärfungen beschlossen, die zur Minimierung der Mobilitätsförderung führen, es besteht darüber hinaus auch budgetär kein Spielraum zur Verwirklichung von Mobilität, weder innerhalb Österreichs noch über die Grenzen Österreichs hinaus.

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  • Ethnic Profiling am AMS. Sonst noch was?

    Kulturrat Österreich - PRESSEMITTEILUNG

    AMS-Chef toppt aktuellen Status Quo mit jenseitigem Wunschkonzert
    Kulturrat Österreich fordert eine brauchbare Arbeitslosenversicherung

    Vor wenigen Tagen hat das österreichische Parlament beschlossen, einen Index von ÖsterreicherInnen mit migrantischem Hintergrund einzuführen.
    Konkret soll das AMS zukünftig bei allen Arbeitslosen abfragen, ob sie jemals andere StaatsbürgerInnenschaften als die aktuelle hatten und wenn ja, welche. Gespeichert werden soll diese Information auch bei mitversicherten Kindern, die nicht selbst, aber deren Eltern vor der österreichischen eine andere StaatsbürgerInnenschaft hatten.
    Argumentiert wird mit einer Verbesserung der Leistung des AMS für Personen mit migrantischem Hintergrund - geschaffen wird damit aber die von der FPÖ seit Jahren geforderte Grundlage für eine Zweiklassen-StaatsbürgerInnenschaft: War die StaatsbürgerInnenschaft bislang zumindest ein formales Gleichstellungsmerkmal, so gilt dies jetzt nicht mehr und betrifft auch noch die zweite Generation.

    Ebenfalls dieser Tage hat die Arbeiterkammer eine Enquete mit dem Titel "Kurswechsel in der Arbeitsmarktpolitik" veranstaltet. Aber anstatt zu thematisieren, dass es für Erwerbslose immer schwieriger wird, Arbeitssuche und die pädagogisch anmutenden Maßnahmen des AMS unter einen Hut zu bringen oder sich gar mit Mechanismen der rassistischen Ausgrenzung am Arbeitsmarkt auseinanderzusetzen, lag der Fokus auf der Weiterentwicklung einer paternalistisch betreuenden Arbeitsmarktinstitution. Ist schon die Wahl des zentralen Inputgebers, des Wirtschaftswissenschaftlers und Arbeitsmarktexperten Günther Schmid, ehemals Mitglied der deutschen Hartz-Kommission, als Positionierung der AK zu werten, so setzte Herbert Buchinger, der Vorstandsvorsitzende des AMS, noch eins drauf: Einen Kurswechsel brauche es in Österreich nicht, nur eine Verbesserung des Existierenden. Da passt es ins Bild, dass Sozialminister Hundstorfer zwar zugab, die Programme und Maßnahmen des AMS nicht mehr zu überblicken, dies aber als Ausdruck der Kreativität der Verantwortlichen wertete (womit er wohl auch die Bewerbungskurse meinte, die er vor zwei Jahren noch offiziell als "Deppenkurse" qualifiziert hatte).

    Ein anderes, besonders im Kunstfeld relevantes Thema, nämlich die Verbesserung des Zusammenspiels von Sozialversicherungsarchitektur (bei unterschiedlichen Beschäftigungsformen) und Arbeitslosenversicherung, wurde zwar aufgegriffen, aber nicht als Problem wahrgenommen: Die "Mobilität" zwischen Teilzeit- und Vollzeitanstellung, Selbstständigkeit, Phasen der Arbeitslosigkeit sei nicht nur im Steigen begriffen, sondern auch von zentraler Bedeutung für die Produktivitätssteigerung der Wirtschaft (so Günther Schmid). Das nahm Herbert Buchinger zum Anlass, öffentlich über eine Permanentbetreuung aller atypisch Beschäftigten (nur der unselbstständigen) durch das AMS nachzudenken. Immerhin distanzierte er sich dann doch noch davon, wenn auch nur unter Verweis auf die finanzielle Lage.

    Zeitweise Erwerbslose brauchen nicht in erster Linie Betreuung, sondern vernünftige gesetzliche Rahmenbedingungen, die es ermöglichen, trotz diskontinuierlicher Erwerbsbiographie überhaupt auf Versicherungsleistungen zugreifen zu können. Doch - wir können es nicht anders interpretieren - wird dies ganz im Sinne sozialdemokratischer Arbeitsmarktpolitik, die auf die Einbeziehung aller in den Arbeitsmarkt abzielt, vollkommen ignoriert. Arbeitslosigkeit ist unter diesem Topos immer nur ein so schnell wie möglich zu korrigierender Fehler ...

    Der Kulturrat tritt ein:
    - Für ein Ende der rassistischen Arbeitsmarktpolitik!
    - Für die Vereinbarkeit von Arbeitslosenversicherung und unterschiedlichen Beschäftigungs- bzw. Sozialversicherungsformen!
    - Für die Ausrichtung der Arbeitsmarktpolitik an den Interessen der
    Erwerbslosen, nicht des "Arbeitsmarkts"!

    Der Kulturrat Österreich hat darüber hinaus ein detailliertes Maßnahmenpaket für die Verbesserung der Arbeitslosenversicherung vorgelegt, an das in diesem Kontext erinnert wird:
    kulturrat.at/agenda/ams/infoAM...

    Rückfragen: Kulturrat Österreich, Gumpendorfer Str. 63b, 1060 Wien
    contact@kulturrat.at
    kulturrat.at
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