Heißer – oder leiser? – Herbst
Noch steht das amtliche Endergebnis nicht fest, dennoch zeichnet sich eine unsichere Zukunft gerade für die freischaffenden KünstlerInnen Österreichs und die zeitgenössische Kunst ab.
Regierungsverhandlungen sind im Gange, der Ausgang ist ungewiss.
Die bereits vor der Wahl befragten Kultursprecher der Parteien (zur Erinnerung: am 20.9. fand u.a. im depot eine vom Kulturrat Österreich organisierte Veranstaltung zu diesem Thema statt) äußerten durchgehend Verständnis und Handlungsbedarf hinsichtlich der Bedingungen für die freischaffenden KünstlerInnen und forderten, die zeitgenössische Kunstformen zu unterstützen – nur gab es gerade von der Partei, die vergangenen Sonntag die meisten Stimmen zählen durfte und sich im bürgerlichen Bildungskontext wähnt, leider gar keine Reaktion geschweige denn Ideen, wie sie zukünftig konstruktiv mit den drängenden Fragen der Freien Szene und einer zeitgenössischen Kunstszene umzugehen denkt.
Österreichs Identität beruht zu einem hohen Grad auf den Leistungen von ExperimentalkünstlerInnen der jeweiligen Zeit. Dies muss der Auftrag sein: solche KünstlerInnen und deren Kunst zu fördern und zu unterstützen, und zwar strukturell und grundsätzlich.
Wir möchten noch einmal auf die gemeinsam in der ARGE Kulturelle Vielfalt erstellten Forderungen an eine zukünftige Regierung Österreichs hinweisen, da genau hier die Themen genannt sind, die ein vielfältiges und kulturell starkes Österreich bedingen.
„Wir, Mitglieder der ARGE Kulturelle Vielfalt der Österreichischen UNESCO-Kommission, die mehr als 350.000 Kunst- und Kulturschaffende und über 500 Kunst- und Kulturverbände in Österreich vertreten, erinnern ausdrücklich daran, dass Österreich der „UNESCO-Konvention über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen“ beigetreten ist (BGBl III Nr.34/2007).
Die Republik hat sich damit verpflichtet, alle erforderlichen Schritte zu setzen, um ein Umfeld zu schaffen, in dem sich Vielfalt in Kunst, Kultur und Medien frei entfalten kann und die künstlerisch-kulturellen Wahlfreiheiten jedes einzelnen Mitglieds in der Gesellschaft gestärkt werden. Es geht um eine Kulturpolitik des Ermöglichens, die der fortschreitenden Kommerzialisierung des Kunst- und Kulturbereichs aktiv entgegenwirkt. Dies ist sowohl ein kulturpolitisches Bekenntnis, als auch ein konkreter Arbeitsauftrag – auch an die nächste Bundesregierung.
Konkrete Maßnahmen und Strategien müssen im Regierungsprogramm verankert werden, um die Bestimmungen und Ziele der Konvention umzusetzen. Wir appellieren daher an die nächste Bundesregierung:
– Kunst und Kultur auf MinisterInnenebene vertreten
Kunst und Kultur müssen auf Bundesebene in einem eigenen Ressort angesiedelt und durch eine/n sachkundige/n MinisterIn vertreten sein.
– Strukturelle Einbeziehung der Zivilgesellschaft
Eine konsequente Einbeziehung der Expertise von Kunst- und Kulturschaffenden sowie ihrer Interessenvertretungen in kulturpolitische Entscheidungsprozesse muss selbstverständlich sein. In diesem Sinne müssen strukturelle Beteiligungsmöglichkeiten für die Zivilgesellschaft für eine transparente, faktenbasierte und partizipative Politikgestaltung entwickelt und etabliert werden!
– Bessere soziale Absicherung schaffen
Die soziale Absicherung von Kunst- und Kulturschaffenden muss verbessert werden. Das Kunst- und Kulturressort muss es sich zur zentralen Aufgabe machen, für die Umsetzung geeigneter Maßnahmen zu sorgen, die der zunehmenden Prekarisierung entgegenwirken. Insbesondere gilt es die seit vielen Jahren bestehenden Probleme im Zusammenspiel von selbstständiger und unselbständiger Erwerbstätigkeit sowie erwerbslosen Phasen zu lösen. Auch
Krankengeld, Selbstbehalte, Pensionsversicherung, Betreuung von erwerbslosen KünstlerInnen und KünstlerInnensozialversicherungsfonds bieten Herausforderungen für Verbesserungsmaßnahmen.
– Angemessene Bezahlung für Kunst- und Kulturarbeit
Mindeststandards zur Abgeltung künstlerischer Arbeit müssen verankert werden – auch als Voraussetzung für die Förderung von Kunst und Kultur mit öffentlichen Mitteln.
– Gerechte Anteile für die UrheberInnen und Leistungsschutzberechtigten
Die bestehende Unausgewogenheit der Verhandlungsmacht zwischen Kreativen und VerwerterInnen muss durch ein UrheberInnenvertragsrecht ausgeglichen werden. Die Abschaffung der cessio legis für FilmschauspielerInnen ist überfällig. Eine Ausstellungsvergütung muss verankert werden.
– Kunst und Kultur in den ORF
Standards zur Erfüllung des öffentlich-rechtlichen Kultur- und Bildungsauftrags des ORF müssen verbindlich definiert und umgesetzt werden. Kunst- und Kulturschaffende sind mit Sitz und Stimme in die Entscheidungsgremien des ORF einzubeziehen.
– Vielfalt von Kunst und Kultur finanziell sichern
Die Kunst- und Kulturförderung ist danach auszurichten, die Vielfalt des zeitgenössischen Kunstschaffens zu sichern! Auch eine deutliche Ausweitung und kontinuierliche Valorisierung der zeitgenössischen Kunst- und Kulturförderung ist notwendig – auch, um faire Bezahlung von Kunst- und Kulturschaffenden zu gewährleisten.
– Mobilität statt Barrieren
Die Mobilität von KünstlerInnen und künstlerischen Produktionen ist im Sinne der kulturellen Vielfalt zu fördern. Für Kunst- und Kulturschaffende aus sog. EU-Drittstaaten, die in Österreich temporär tätig sein wollen, sind verfahrenstechnische Erleichterungen vorzusehen. Fremden- und beschäftigungsrechtliche Mobilitätsbarrieren sind ebenso abzuschaffen wie
steuerliche Hürden (z.B. AusländerInnensteuer). Entsprechende Maßnahmen gilt es auch auf europäischer Ebene durchzusetzen.
– Keine Liberalisierungen im Kunst-, Kultur- und Medienbereich
Entschieden entgegenzutreten ist weiteren Liberalisierungsversuchen und Liberalisierungen im Kunst-, Kultur- und Medienbereich durch internationale Handelsabkommen! Vielmehr sind Kunst und Kultur durch technologieneutrale, horizontale Ausnahmen in sämtlichen bi- und plurilateralen Handelsabkommen zu schützen.
– Kulturelle und kreative Bildung stärken
Kulturelle und kreative Bildung im regulären Schulsystem müssen gestärkt, die dafür erforderlichen Standards, Rahmenbedingungen und Qualifizierungen geschaffen werden. Insbesondere für Kunstsparten, die in Schulcurricula nicht enthalten sind, gilt es Angebot und Zugang zu schaffen.
Die „UNESCO-Konvention über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen“ ist kein Schönwetterprogramm. Sie ist eine völkerrechtliche Verpflichtung, die Österreich freiwillig und auf Dauer eingegangen ist. Im kommenden Regierungsprogramm muss sich diese Verpflichtung widerspiegeln – im Interesse der
gesamten Gesellschaft, nicht nur im Interesse der Kunst- und Kulturschaffenden in Österreich.
Nähere Ausführungen zu unseren Forderungen finden Sie online im Schlusskommuniqué der Klausurtagung Kulturelle Vielfalt unter:
https://www.unesco.at/kultur/vielfalt-kultureller-ausdrucksformenartikel/article/klausurtagung-kulturelle-vielfalt/
Es geht nicht an, dass sich Österreich verpflichtet hat, die Konvention umzusetzen und gleichzeitig Gesetze beschließt, die im klaren Widerspruch zu den Zielen der Förderung kultureller Vielfalt stehen. Dies gilt auch für die anderen Kulturkonventionen, die Österreich ratifiziert hat.
Die nächste Bundesregierung wird daran gemessen werden, wie sie mit den Kunst- und Kulturschaffenden dieses Landes umgeht und welchen Beitrag sie zur Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen leistet. Welche Maßnahmen wird sie setzen, um tatsächlich der Umsetzung der UNESCO-Konvention nachzukommen?“
IGFT, 19.10.2017
[:en]
Heißer – oder leiser? – Herbst
Noch steht das amtliche Endergebnis nicht fest, dennoch zeichnet sich eine unsichere Zukunft gerade für die freischaffenden KünstlerInnen Österreichs und die zeitgenössische Kunst ab.
Regierungsverhandlungen sind im Gange, der Ausgang ist ungewiss.
Die bereits vor der Wahl befragten Kultursprecher der Parteien (zur Erinnerung: am 20.9. fand u.a. im depot eine vom Kulturrat Österreich organisierte Veranstaltung zu diesem Thema statt) äußerten durchgehend Verständnis und Handlungsbedarf hinsichtlich der Bedingungen für die freischaffenden KünstlerInnen und forderten, die zeitgenössische Kunstformen zu unterstützen – nur gab es gerade von der Partei, die vergangenen Sonntag die meisten Stimmen zählen durfte und sich im bürgerlichen Bildungskontext wähnt, leider gar keine Reaktion geschweige denn Ideen, wie sie zukünftig konstruktiv mit den drängenden Fragen der Freien Szene und einer zeitgenössischen Kunstszene umzugehen denkt.
Österreichs Identität beruht zu einem hohen Grad auf den Leistungen von ExperimentalkünstlerInnen der jeweiligen Zeit. Dies muss der Auftrag sein: solche KünstlerInnen und deren Kunst zu fördern und zu unterstützen, und zwar strukturell und grundsätzlich.
Wir möchten noch einmal auf die gemeinsam in der ARGE Kulturelle Vielfalt erstellten Forderungen an eine zukünftige Regierung Österreichs hinweisen, da genau hier die Themen genannt sind, die ein vielfältiges und kulturell starkes Österreich bedingen.
„Wir, Mitglieder der ARGE Kulturelle Vielfalt der Österreichischen UNESCO-Kommission, die mehr als 350.000 Kunst- und Kulturschaffende und über 500 Kunst- und Kulturverbände in Österreich vertreten, erinnern ausdrücklich daran, dass Österreich der „UNESCO-Konvention über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen“ beigetreten ist (BGBl III Nr.34/2007).
Die Republik hat sich damit verpflichtet, alle erforderlichen Schritte zu setzen, um ein Umfeld zu schaffen, in dem sich Vielfalt in Kunst, Kultur und Medien frei entfalten kann und die künstlerisch-kulturellen Wahlfreiheiten jedes einzelnen Mitglieds in der Gesellschaft gestärkt werden. Es geht um eine Kulturpolitik des Ermöglichens, die der fortschreitenden Kommerzialisierung des Kunst- und Kulturbereichs aktiv entgegenwirkt. Dies ist sowohl ein kulturpolitisches Bekenntnis, als auch ein konkreter Arbeitsauftrag – auch an die nächste Bundesregierung.
Konkrete Maßnahmen und Strategien müssen im Regierungsprogramm verankert werden, um die Bestimmungen und Ziele der Konvention umzusetzen. Wir appellieren daher an die nächste Bundesregierung:
– Kunst und Kultur auf MinisterInnenebene vertreten
Kunst und Kultur müssen auf Bundesebene in einem eigenen Ressort angesiedelt und durch eine/n sachkundige/n MinisterIn vertreten sein.
– Strukturelle Einbeziehung der Zivilgesellschaft
Eine konsequente Einbeziehung der Expertise von Kunst- und Kulturschaffenden sowie ihrer Interessenvertretungen in kulturpolitische Entscheidungsprozesse muss selbstverständlich sein. In diesem Sinne müssen strukturelle Beteiligungsmöglichkeiten für die Zivilgesellschaft für eine transparente, faktenbasierte und partizipative Politikgestaltung entwickelt und etabliert werden!
– Bessere soziale Absicherung schaffen
Die soziale Absicherung von Kunst- und Kulturschaffenden muss verbessert werden. Das Kunst- und Kulturressort muss es sich zur zentralen Aufgabe machen, für die Umsetzung geeigneter Maßnahmen zu sorgen, die der zunehmenden Prekarisierung entgegenwirken. Insbesondere gilt es die seit vielen Jahren bestehenden Probleme im Zusammenspiel von selbstständiger und unselbständiger Erwerbstätigkeit sowie erwerbslosen Phasen zu lösen. Auch
Krankengeld, Selbstbehalte, Pensionsversicherung, Betreuung von erwerbslosen KünstlerInnen und KünstlerInnensozialversicherungsfonds bieten Herausforderungen für Verbesserungsmaßnahmen.
– Angemessene Bezahlung für Kunst- und Kulturarbeit
Mindeststandards zur Abgeltung künstlerischer Arbeit müssen verankert werden – auch als Voraussetzung für die Förderung von Kunst und Kultur mit öffentlichen Mitteln.
– Gerechte Anteile für die UrheberInnen und Leistungsschutzberechtigten
Die bestehende Unausgewogenheit der Verhandlungsmacht zwischen Kreativen und VerwerterInnen muss durch ein UrheberInnenvertragsrecht ausgeglichen werden. Die Abschaffung der cessio legis für FilmschauspielerInnen ist überfällig. Eine Ausstellungsvergütung muss verankert werden.
– Kunst und Kultur in den ORF
Standards zur Erfüllung des öffentlich-rechtlichen Kultur- und Bildungsauftrags des ORF müssen verbindlich definiert und umgesetzt werden. Kunst- und Kulturschaffende sind mit Sitz und Stimme in die Entscheidungsgremien des ORF einzubeziehen.
– Vielfalt von Kunst und Kultur finanziell sichern
Die Kunst- und Kulturförderung ist danach auszurichten, die Vielfalt des zeitgenössischen Kunstschaffens zu sichern! Auch eine deutliche Ausweitung und kontinuierliche Valorisierung der zeitgenössischen Kunst- und Kulturförderung ist notwendig – auch, um faire Bezahlung von Kunst- und Kulturschaffenden zu gewährleisten.
– Mobilität statt Barrieren
Die Mobilität von KünstlerInnen und künstlerischen Produktionen ist im Sinne der kulturellen Vielfalt zu fördern. Für Kunst- und Kulturschaffende aus sog. EU-Drittstaaten, die in Österreich temporär tätig sein wollen, sind verfahrenstechnische Erleichterungen vorzusehen. Fremden- und beschäftigungsrechtliche Mobilitätsbarrieren sind ebenso abzuschaffen wie
steuerliche Hürden (z.B. AusländerInnensteuer). Entsprechende Maßnahmen gilt es auch auf europäischer Ebene durchzusetzen.
– Keine Liberalisierungen im Kunst-, Kultur- und Medienbereich
Entschieden entgegenzutreten ist weiteren Liberalisierungsversuchen und Liberalisierungen im Kunst-, Kultur- und Medienbereich durch internationale Handelsabkommen! Vielmehr sind Kunst und Kultur durch technologieneutrale, horizontale Ausnahmen in sämtlichen bi- und plurilateralen Handelsabkommen zu schützen.
– Kulturelle und kreative Bildung stärken
Kulturelle und kreative Bildung im regulären Schulsystem müssen gestärkt, die dafür erforderlichen Standards, Rahmenbedingungen und Qualifizierungen geschaffen werden. Insbesondere für Kunstsparten, die in Schulcurricula nicht enthalten sind, gilt es Angebot und Zugang zu schaffen.
Die „UNESCO-Konvention über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen“ ist kein Schönwetterprogramm. Sie ist eine völkerrechtliche Verpflichtung, die Österreich freiwillig und auf Dauer eingegangen ist. Im kommenden Regierungsprogramm muss sich diese Verpflichtung widerspiegeln – im Interesse der
gesamten Gesellschaft, nicht nur im Interesse der Kunst- und Kulturschaffenden in Österreich.
Nähere Ausführungen zu unseren Forderungen finden Sie online im Schlusskommuniqué der Klausurtagung Kulturelle Vielfalt unter:
https://www.unesco.at/kultur/vielfalt-kultureller-ausdrucksformenartikel/article/klausurtagung-kulturelle-vielfalt/
Es geht nicht an, dass sich Österreich verpflichtet hat, die Konvention umzusetzen und gleichzeitig Gesetze beschließt, die im klaren Widerspruch zu den Zielen der Förderung kultureller Vielfalt stehen. Dies gilt auch für die anderen Kulturkonventionen, die Österreich ratifiziert hat.
Die nächste Bundesregierung wird daran gemessen werden, wie sie mit den Kunst- und Kulturschaffenden dieses Landes umgeht und welchen Beitrag sie zur Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen leistet. Welche Maßnahmen wird sie setzen, um tatsächlich der Umsetzung der UNESCO-Konvention nachzukommen?“
[:fr]
Heißer – oder leiser? – Herbst
Noch steht das amtliche Endergebnis nicht fest, dennoch zeichnet sich eine unsichere Zukunft gerade für die freischaffenden KünstlerInnen Österreichs und die zeitgenössische Kunst ab.
Regierungsverhandlungen sind im Gange, der Ausgang ist ungewiss.
Die bereits vor der Wahl befragten Kultursprecher der Parteien (zur Erinnerung: am 20.9. fand u.a. im depot eine vom Kulturrat Österreich organisierte Veranstaltung zu diesem Thema statt) äußerten durchgehend Verständnis und Handlungsbedarf hinsichtlich der Bedingungen für die freischaffenden KünstlerInnen und forderten, die zeitgenössische Kunstformen zu unterstützen – nur gab es gerade von der Partei, die vergangenen Sonntag die meisten Stimmen zählen durfte und sich im bürgerlichen Bildungskontext wähnt, leider gar keine Reaktion geschweige denn Ideen, wie sie zukünftig konstruktiv mit den drängenden Fragen der Freien Szene und einer zeitgenössischen Kunstszene umzugehen denkt.
Österreichs Identität beruht zu einem hohen Grad auf den Leistungen von ExperimentalkünstlerInnen der jeweiligen Zeit. Dies muss der Auftrag sein: solche KünstlerInnen und deren Kunst zu fördern und zu unterstützen, und zwar strukturell und grundsätzlich.
Wir möchten noch einmal auf die gemeinsam in der ARGE Kulturelle Vielfalt erstellten Forderungen an eine zukünftige Regierung Österreichs hinweisen, da genau hier die Themen genannt sind, die ein vielfältiges und kulturell starkes Österreich bedingen.
„Wir, Mitglieder der ARGE Kulturelle Vielfalt der Österreichischen UNESCO-Kommission, die mehr als 350.000 Kunst- und Kulturschaffende und über 500 Kunst- und Kulturverbände in Österreich vertreten, erinnern ausdrücklich daran, dass Österreich der „UNESCO-Konvention über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen“ beigetreten ist (BGBl III Nr.34/2007).
Die Republik hat sich damit verpflichtet, alle erforderlichen Schritte zu setzen, um ein Umfeld zu schaffen, in dem sich Vielfalt in Kunst, Kultur und Medien frei entfalten kann und die künstlerisch-kulturellen Wahlfreiheiten jedes einzelnen Mitglieds in der Gesellschaft gestärkt werden. Es geht um eine Kulturpolitik des Ermöglichens, die der fortschreitenden Kommerzialisierung des Kunst- und Kulturbereichs aktiv entgegenwirkt. Dies ist sowohl ein kulturpolitisches Bekenntnis, als auch ein konkreter Arbeitsauftrag – auch an die nächste Bundesregierung.
Konkrete Maßnahmen und Strategien müssen im Regierungsprogramm verankert werden, um die Bestimmungen und Ziele der Konvention umzusetzen. Wir appellieren daher an die nächste Bundesregierung:
– Kunst und Kultur auf MinisterInnenebene vertreten
Kunst und Kultur müssen auf Bundesebene in einem eigenen Ressort angesiedelt und durch eine/n sachkundige/n MinisterIn vertreten sein.
– Strukturelle Einbeziehung der Zivilgesellschaft
Eine konsequente Einbeziehung der Expertise von Kunst- und Kulturschaffenden sowie ihrer Interessenvertretungen in kulturpolitische Entscheidungsprozesse muss selbstverständlich sein. In diesem Sinne müssen strukturelle Beteiligungsmöglichkeiten für die Zivilgesellschaft für eine transparente, faktenbasierte und partizipative Politikgestaltung entwickelt und etabliert werden!
– Bessere soziale Absicherung schaffen
Die soziale Absicherung von Kunst- und Kulturschaffenden muss verbessert werden. Das Kunst- und Kulturressort muss es sich zur zentralen Aufgabe machen, für die Umsetzung geeigneter Maßnahmen zu sorgen, die der zunehmenden Prekarisierung entgegenwirken. Insbesondere gilt es die seit vielen Jahren bestehenden Probleme im Zusammenspiel von selbstständiger und unselbständiger Erwerbstätigkeit sowie erwerbslosen Phasen zu lösen. Auch
Krankengeld, Selbstbehalte, Pensionsversicherung, Betreuung von erwerbslosen KünstlerInnen und KünstlerInnensozialversicherungsfonds bieten Herausforderungen für Verbesserungsmaßnahmen.
– Angemessene Bezahlung für Kunst- und Kulturarbeit
Mindeststandards zur Abgeltung künstlerischer Arbeit müssen verankert werden – auch als Voraussetzung für die Förderung von Kunst und Kultur mit öffentlichen Mitteln.
– Gerechte Anteile für die UrheberInnen und Leistungsschutzberechtigten
Die bestehende Unausgewogenheit der Verhandlungsmacht zwischen Kreativen und VerwerterInnen muss durch ein UrheberInnenvertragsrecht ausgeglichen werden. Die Abschaffung der cessio legis für FilmschauspielerInnen ist überfällig. Eine Ausstellungsvergütung muss verankert werden.
– Kunst und Kultur in den ORF
Standards zur Erfüllung des öffentlich-rechtlichen Kultur- und Bildungsauftrags des ORF müssen verbindlich definiert und umgesetzt werden. Kunst- und Kulturschaffende sind mit Sitz und Stimme in die Entscheidungsgremien des ORF einzubeziehen.
– Vielfalt von Kunst und Kultur finanziell sichern
Die Kunst- und Kulturförderung ist danach auszurichten, die Vielfalt des zeitgenössischen Kunstschaffens zu sichern! Auch eine deutliche Ausweitung und kontinuierliche Valorisierung der zeitgenössischen Kunst- und Kulturförderung ist notwendig – auch, um faire Bezahlung von Kunst- und Kulturschaffenden zu gewährleisten.
– Mobilität statt Barrieren
Die Mobilität von KünstlerInnen und künstlerischen Produktionen ist im Sinne der kulturellen Vielfalt zu fördern. Für Kunst- und Kulturschaffende aus sog. EU-Drittstaaten, die in Österreich temporär tätig sein wollen, sind verfahrenstechnische Erleichterungen vorzusehen. Fremden- und beschäftigungsrechtliche Mobilitätsbarrieren sind ebenso abzuschaffen wie
steuerliche Hürden (z.B. AusländerInnensteuer). Entsprechende Maßnahmen gilt es auch auf europäischer Ebene durchzusetzen.
– Keine Liberalisierungen im Kunst-, Kultur- und Medienbereich
Entschieden entgegenzutreten ist weiteren Liberalisierungsversuchen und Liberalisierungen im Kunst-, Kultur- und Medienbereich durch internationale Handelsabkommen! Vielmehr sind Kunst und Kultur durch technologieneutrale, horizontale Ausnahmen in sämtlichen bi- und plurilateralen Handelsabkommen zu schützen.
– Kulturelle und kreative Bildung stärken
Kulturelle und kreative Bildung im regulären Schulsystem müssen gestärkt, die dafür erforderlichen Standards, Rahmenbedingungen und Qualifizierungen geschaffen werden. Insbesondere für Kunstsparten, die in Schulcurricula nicht enthalten sind, gilt es Angebot und Zugang zu schaffen.
Die „UNESCO-Konvention über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen“ ist kein Schönwetterprogramm. Sie ist eine völkerrechtliche Verpflichtung, die Österreich freiwillig und auf Dauer eingegangen ist. Im kommenden Regierungsprogramm muss sich diese Verpflichtung widerspiegeln – im Interesse der
gesamten Gesellschaft, nicht nur im Interesse der Kunst- und Kulturschaffenden in Österreich.
Nähere Ausführungen zu unseren Forderungen finden Sie online im Schlusskommuniqué der Klausurtagung Kulturelle Vielfalt unter:
https://www.unesco.at/kultur/vielfalt-kultureller-ausdrucksformenartikel/article/klausurtagung-kulturelle-vielfalt/
Es geht nicht an, dass sich Österreich verpflichtet hat, die Konvention umzusetzen und gleichzeitig Gesetze beschließt, die im klaren Widerspruch zu den Zielen der Förderung kultureller Vielfalt stehen. Dies gilt auch für die anderen Kulturkonventionen, die Österreich ratifiziert hat.
Die nächste Bundesregierung wird daran gemessen werden, wie sie mit den Kunst- und Kulturschaffenden dieses Landes umgeht und welchen Beitrag sie zur Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen leistet. Welche Maßnahmen wird sie setzen, um tatsächlich der Umsetzung der UNESCO-Konvention nachzukommen?“
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