Mit der Künstlersozialversicherung sind in Deutschland seit 1983 die selbständigen Künstler*innen und Publizist*innen in den Schutz der gesetzlichen Sozialversicherung einbezogen.
Besonderheit: Die Künstler*innen und Publizist*innen brauchen nur etwa die Hälfte ihrer Beiträge zu tragen und sind damit so günstig gestellt wie Arbeitnehmer*innen. Die andere Beitragshälfte wird durch die Künstlersozialabgabe der Kunst- und Publizistikverwerter (z. B. Galerien, Musikschulen, Theater, Rundfunkanstalten, Werbeagenturen, Verlage) und durch einen Bundeszuschuss finanziert.
Zielgruppe des Vortrags sind Künstler*innen in Österreich, die ihren Wohn- und Tätigkeitssitz nach Deutschland verlegen.
Schwerpunktthemen des Vortrags:
· Grundsätzliches zur Künstlersozialversicherung und KSK
· Welchen Versicherungsschutz bietet die Künstlersozialversicherung?
· Voraussetzungen
· Erläuterungen zum Antragsverfahren
· Bemessungsgrundlage und Höhe der Beiträge
· Krankenkassenwahl und Befreiungsmöglichkeiten mit Bezuschussung einer privaten KV
· Krankengeldanspruch und Gestaltungsmöglichkeiten
· Wie beeinflussen zusätzliche Einkünfte bzw. Nebentätigkeiten die Mitgliedschaft
· Kurzinformation Künstlersozialabgabe
Mit: Fred Janssen, Mitarbeiter der Künstlersozialkasse im Bereich Beratung
Termin: Mittwoch, 22.09.2021, 10-12 Uhr, online
Anmeldung: j.kronenberg@freietheater.at
Teilnahme kostenlos für IGFT Mitglieder. Teilnahmegebühr für Nicht-Mitglieder € 50,-. Informationen zur Mitgliedschaft unter: https://freietheater.at/about/mitgliedschaft/