Das IG Netz wurde im Jahr 1991 von der IG Freie Theaterarbeit eingerichtet, um freien Gruppen im Bereich der darstellenden Kunst die Zahlung ihrer Sozialversicherungsbeiträge durch Zuschüsse finanziell zu erleichtern. Es wird von der IG Freie Theaterarbeit verwaltet und aus Mitteln der Kunstsektion des Bundesministeriums für Kunst, Kultur, öffentlicher Dienst und Sport (BMKÖS) und der Kunst- und Kulturabteilungen der Bundesländer Tirol, Vorarlberg, Steiermark, Burgenland, Kärnten, Oberösterreich, der Stadt Wien und neuerdings auch Niederösterreich, finanziert.
- Was genau wird eigentlich gefördert?
- Für wen?
- Was sind die Fördervoraussetzungen?
- Und wie stelle ich überhaupt einen Antrag?
Mithilfe des IG Netz können freie professionelle Gruppen und Theater, die Dienstgeber:innen sind, für angestellte Künstler:innen und Produktionsleiter:innen Zuschüsse beantragen. Voraussetzung für das IG Netz ist u.a., dass die Dienstgeber:innen innerhalb der vorangegangenen zwei Kalenderjahre oder im laufenden Kalenderjahr der Anstellungen eine Subvention vom Bund oder einem Bundesland, das das IG-Netz mitfinanziert erhalten haben.
Neu: Für die kommende Einreichfrist am 20.09.2025 sind auch Gruppen aus Niederösterreich, die ausschließlich eine Förderung aus Mitteln des Landes im Förderzeitraum bzw. in den zwei vorangegangen Kalenderjahren erhalten haben, antragsberechtigt.
Wann: Donnerstag, 04.09.2025, 11-12 Uhr, online
Mit: Patrick Trotter (IGFT)
Anmeldung: p.trotter@freietheater.at
Öffentliche Veranstaltung Teilnahme kostenlos, auch für Nicht-Mitglieder.