Veranstaltungsschutzschirm

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Hier findet ihr eine übersichtliche Zusammenfassung der wichtigsten Information zum Veranstaltungsschutzschirm:

Voraussetzungen (zusammengefasst):

Die persönlichen und sachlichen Voraussetzungen sind:

  • beantragen können Veranstalter*innen, die das wirtschaftliche Risiko der Veranstaltung tragen, unabhängig von Rechtsform, Sitz und Größe
  • alternativ können Veranstaltungsagenturen und Eventplaner*innen unter bestimmten Voraussetzungen als Veranstalter*innen die Förderung beantragen.
  • „Staatliche Einheiten“ im Sinne des ESVG 2010 sind nur dann förderungsfähig, wenn das Unternehmen bzw. Unternehmensteile im Wettbewerb mit anderen am Markt tätigen Unternehmen stehen.
  • Das Unternehmen war vor 31.12.19 nicht in Schwierigkeiten (gilt nicht für kleine und Kleinstunternehmen) und es ist kein Insolvenzverfahren anhängig. (Kurzinformation zu Unternehmen in Schwierigkeiten )
  • Durchführung der Veranstaltung in Österreich
  • schlüssiges Durchführungs- und Finanzierungskonzept
  • Einhaltung der Teilnehmer*innenobergrenzen laut Richtlinie
  • COVID-19 Präventionskonzept im Entwurf
  • bei Veranstaltungen mit Einnahmen: ausgeglichenes Budget
  • Gesamteinnahmen oder -ausgaben der Veranstaltung von mind. EUR 15.000,00
  • Bei Veranstaltungen, die keine Einnahmen lukrieren: Organisation und Durchführung der Veranstaltung durch einen gewerbemäßigen Eventplaner*innen/-agentur

Achtung:

  • Subventionen und Sponsoring gelten als Einnahmen
  • Ansuchen müssen eingebracht werden, bevor feststeht, dass die Veranstaltung nicht durchgeführt werden kann
  • Die Ansuchen werden chronologisch nach Eingehen des Ansuchens bearbeitet
  • Spielserien und Tourneen werden als eine Veranstaltung betrachtet
  • Die Personenobergrenzen gelten bis 30.06.2021

Links:

FAQ
Einreichung
Dokumente für Einreichung

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