Hier findet ihr eine übersichtliche Zusammenfassung der wichtigsten Information zum Veranstaltungsschutzschirm:
Voraussetzungen (zusammengefasst):
Die persönlichen und sachlichen Voraussetzungen sind:
- beantragen können Veranstalter*innen, die das wirtschaftliche Risiko der Veranstaltung tragen, unabhängig von Rechtsform, Sitz und Größe
- alternativ können Veranstaltungsagenturen und Eventplaner*innen unter bestimmten Voraussetzungen als Veranstalter*innen die Förderung beantragen.
- „Staatliche Einheiten“ im Sinne des ESVG 2010 sind nur dann förderungsfähig, wenn das Unternehmen bzw. Unternehmensteile im Wettbewerb mit anderen am Markt tätigen Unternehmen stehen.
- Das Unternehmen war vor 31.12.19 nicht in Schwierigkeiten (gilt nicht für kleine und Kleinstunternehmen) und es ist kein Insolvenzverfahren anhängig. (Kurzinformation zu Unternehmen in Schwierigkeiten )
- Durchführung der Veranstaltung in Österreich
- schlüssiges Durchführungs- und Finanzierungskonzept
- Einhaltung der Teilnehmer*innenobergrenzen laut Richtlinie
- COVID-19 Präventionskonzept im Entwurf
- bei Veranstaltungen mit Einnahmen: ausgeglichenes Budget
- Gesamteinnahmen oder -ausgaben der Veranstaltung von mind. EUR 15.000,00
- Bei Veranstaltungen, die keine Einnahmen lukrieren: Organisation und Durchführung der Veranstaltung durch einen gewerbemäßigen Eventplaner*innen/-agentur
Achtung:
- Subventionen und Sponsoring gelten als Einnahmen
- Ansuchen müssen eingebracht werden, bevor feststeht, dass die Veranstaltung nicht durchgeführt werden kann
- Die Ansuchen werden chronologisch nach Eingehen des Ansuchens bearbeitet
- Spielserien und Tourneen werden als eine Veranstaltung betrachtet
- Die Personenobergrenzen gelten bis 30.06.2021
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