Überbrückungsfinanzierung: Antragstellung möglich!

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Die Antragstellung für die Überbrückungsfinanzierung für Künstler*innen bei der SVS ist seit 02.07. möglich. Es können maximal 6.000€ als Einmalzahlung erhalten werden. Vorraussetzung für einen Bezug ist in jedem Fall eine Pflichtversicherung oder „Opting-In“ bei der SVS. Weiterhin muss ein Hauptwohnsitz in Österreich und eine wirtschaftliche Notlage, die durch Covid-19 verursacht wurde, vorliegen. Weitere Infos zur Anspruchsberechtigung findet ihr auf unserer Website, hier: https://freietheater.at/blog_entry/ueberbrueckungsfinanzierung-antragstellung-moeglich/

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