Stadt Linz: Neue Maßnahmen für Kunst und Kultur

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Information vom 7. April 2020

Liebe Linzer Kunst- und Kulturschaffende!

Die Kulturszene befindet sich aufgrund der Covid-19-Pandemie in einer besonderen Situation. Von einem Tag auf den anderen kam es zur Absage aller Kulturveranstaltungen bis einschließlich 13. April. Eine Verlängerung dieser Maßnahme bis Ende Juni ist bereits fix. Die Kulturhäuser der Stadt, des Landes und des Bundes sind davon ebenso betroffen wie jene der Freien Kunst- und Kulturszene. Besonders unter Druck geraten sind all jene Kunst- und Kulturschaffende, die freiberuflich tätig sind und Covid-19-bedingt bis auf Weiteres ihre Arbeits-, Ausstellungs- und Auftrittsmöglichkeiten und damit ihr Einkommen verloren haben.

Daher hat sich die Linzer Stadtregierung rasch entschlossen, durch eine Reihe von Maßnahmen den Kunst- und Kulturschaffenden sowie den Kulturvereinen helfend beizustehen, insbesondere durch:

Vorübergehendes Abweichen von den Förderrichtlinien der Stadt Linz

Anhebung der Ateliermietbeihilfen für Bildende KünstlerInnen

Projektbezogenes Arbeitsstipendium

Angepasste Förderrichtlinien für das Jahr 2020

In der Stadtsenatssitzung vom 2.4.2020 wurde beschlossen, die Allgemeinen Förderbedingungen zu adaptieren, um sicherzustellen, dass Kultur-, Sozial- und Sportvereine sowie andere FörderempfängerInnen, die Covid-19-bedingt ihre Aktivitäten nicht bzw. nicht zur Gänze umsetzen können, weitgehend aber Vorbereitungsarbeiten dafür geleistet haben, die Förderungen nicht zurückbezahlen müssen.

Anhebung der Ateliermietbeihilfen für Bildende KünstlerInnen

Das bereits existierende Förderprogramm der Ateliermietbeihilfen für Bildende KünstlerInnen wird ausgebaut. Ab sofort können Bildende KünstlerInnen, die einen Covid-19-bedingten Einnahmenausfall plausibel machen können, um eine erhöhte Ateliermietbeihilfe bei der Abt. Linz Kultur Förderungen ansuchen.  

Einreichfrist: 31.5.2020

Bewerbung um ein projektbezogenes Arbeitsstipendium

Freischaffende KünstlerInnen aus den Bereichen Musik, Literatur und Kulturpublizistik mit Arbeits- bzw. Lebensmittelpunkt Linz haben ab sofort die Möglichkeit, sich bis 31.5.2020 für ein projektbezogenes Arbeitsstipendium aufgrund von Covid-19 zu bewerben. Das Stipendium wird projekt- und personenbezogen vergeben, d.h. es können nicht mehrere Personen ein Projekt einreichen bzw. eine Person nicht mehrere Projekte.

Einreichfrist: 31.5.2020

Einreichfristen der Sonderförderprogramme 2020 werden beibehalten

Alle Einreichfristen für die bereits ausgeschriebenen kulturellen Sonderförderprogramme bleiben unverändert:

LINZimPULS: 16.4., LinzEXPOrt: 14.5., LinzIMpORT:14.5., LINZ_sounds: 14.5., LinzKultur/4: 1.10.

Die Jurierung der eingereichten Bewerbungen ist garantiert.

Einladung zur Teilnahme an „Couchkultur“

Die offene Plattform innovationshauptplatz.linz.at macht auch bei der aktuellen Initiative „Couchkultur“ eine völlig unbürokratische, einfache Beteiligung anderer möglich. In diesem Fall richtet sich diese Einladung an alle Kunst- und Kulturinitiativen im Land, ihre Aktivitäten, sofern sie digital verfügbar sind, zumindest für die Zeit der Ausnahmesituation den Linzerinnen und Linzern zugänglich zu machen. Erste Beiträge und mehr Infos unter: https://innovationshauptplatz.linz.at/de-DE/projects/kultur-online/ideas

Contact

Detaillierte Infos zu den Maßnahmen unter: https://www.linz.at/kultur/coronavirus.php

Die Direktion Kultur und Bildung und insbesondere die Abt. Linz Kultur Förderungen ist seit Montag 16.3.2020 Großteils auf Homeoffice umgestellt. Die MitarbeiterInnen stehen Ihnen daher bis auf Weiteres nur telefonisch unter 0732/7070-1930 und per E-Mail unter lkf@mag.linz.at zur Verfügung.

Einreichunterlagen und Förderanträge können jedoch so wie bisher postalisch oder per E-Mail übermittelt werden. Abrechnungsunterlagen ersuchen wir nach wie vor mit der Post zu senden.

Wir bemühen uns, Ihre Ansuchen und Anliegen so rasch wie möglich zu bearbeiten.

Herzliche Grüße!

Das Team der Linz Kultur

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