Sonderförderungsprogramm des Landes Steiermark für Tourneen, Wiederaufnahmen und Lesungen

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Mit Inkrafttreten des von der Österreichischen Bundesregierung erlassenen Veranstaltungsverbots am 11.03.2020 musste der Veranstaltungsbetrieb im gesamten Kulturbereich vollständig eingestellt werden. Dadurch entfiel für zahlreiche KünstlerInnen ein wesentlicher Anteil ihrer künstlerischen Arbeits- und Einkommensmöglichkeiten.

Ohne öffentliche Vorstellungen ist den Aufführungskünsten ein wesentliches definitorisches Merkmal entzogen. Dies schließt neben den „klassisch“ performativen Sparten der Darstellenden Kunst (Theater, Tanz, zeitgenössischer Zirkus) auch zahlreiche Ensembles und SolistInnen im Feld der klassischen und zeitgenössischen Musik, des Jazz und der populären Musikformen, wie auch den im Wesentlichen durch AutorInnenlesungen getragenen Veranstaltungsbetrieb im Feld der Literatur ein.

Die mit 30.05.2020 in Kraft getretene COVID-19-Lockerungsverordnung stellt zwar einen Meilenstein dar, erlaubt aber aufgrund der erlassenen Hygienebestimmungen und Publikumsbeschränkungen weiterhin nur einen begrenzten Veranstaltungsbetrieb. Insbesondere gehen damit weitere wirtschaftliche Einschränkungen einher.

Basierend auf dem 2019 eingeführten und 2020 erfolgreich evaluierten Modell der Steirischen Gastspielförderung soll eine bedarfsorientierte und niedrigschwellige Förderung von Wiederaufnahmen bereits vor der Corona-Krise gezeigter Produktionen und Programme sowie eine Ausweitung der Tourneeförderung auf die Bereiche Musik und Literatur zeitlich begrenzt zur Verfügung gestellt werden.

Im Rahmen des Sonderförderungsprogramms werden ausschließlich folgende Veranstaltungen gefördert:

Wiederaufnahmen von abendfüllenden Produktionen und Programmen in den Förderungsbereichen Darstellende Kunst (Theater, Tanz, Kinder- und Jugendtheater, Figuren- und Objekttheater, Neuer Zirkus) und Musik, Musiktheater, Klangkunst (Musiktheater, Konzertprogramme), deren Premiere im Bundesland Steiermark vor dem Beginn des COVID-19-Veranstaltungsverbots (11. März 2020) stattgefunden hat;

Tourneen von professionellen klassischen und zeitgenössischen Solisten, Musikensembles oder (Jazz-) Bands im Förderungsbereich Musik, Musiktheater und Klangkunst;

Lesungen zeitgenössischer AutorInnen im Förderungsbereich Literatur.

Das Sonderförderungsprogramm ist mit einem Gesamtbetrag von € 100.000.– dotiert.

Einreichungen sind ab 07. August bis 31. Dezember 2020 möglich.

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