Schutzschirm für Veranstalterbranche

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Die Veranstaltungsbranche gehört zu den Hauptbetroffenen der Coronakrise. Um Anreiz und Sicherheit für die künftige Planung von Veranstaltungen zu geben, hat die Bundesregierung einen Schutzschirm für Veranstaltungen in der Höhe von 300 Mio. Euro erarbeitet. Ab 18. Jänner 2021 um 18.00 Uhr können bei der ÖHT Anträge gestellt werden.

  • Durch einen Zuschuss für den finanziellen Nachteil, der aus einer COVID-19 bedingten Absage oder wesentlichen Einschränkung der Veranstaltung resultiert, sollen die Veranstalter unterstützt werden.
  • Veranstaltern wird ein Zuschuss auf Grundlage einer detaillierten Veranstaltungsplanung für jenen finanziellen Nachteil gewährt, der sich aus einer COVID-19-bedingten Absage oder Einschränkung der Veranstaltung ergibt.
  • Auszahlungshöhe der Förderung ergibt sich aus der Differenz zwischen den nicht stornierbaren Kosten und erzielten Einnahmen, Versicherungsleistungen und anderen Förderungen.
  • Förderbare Kosten sind nicht mehr stornierbare Aufwendungen für Leistungen Dritter in der Wertschöpfungskette (z.B. Lieferanten, Technik, Catering, Künstler, Bar, Service, Florist, Veranstaltungsort, Rückabwicklungskosten, Werbekostenzuschüsse), sowie Personalkosten, die unmittelbar mit der Planung und Durchführung der förderungsgegenständlichen Veranstaltung zusammenhängen.
  • Das erste förderbare Veranstaltungsdatum ist der 1. März 2021.
  • Anträge können bis 15. Juni 2021 gestellt werden.
  • Umfasst sind geplante Veranstaltungen bis Jahresende 2022.

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