Kulturpolitik - 2015

  • Ersparen wir uns die Zukunft -

    Appell der freien Theaterschaffenden in Kärnten/Koroška

    Presseaussendung der IG Freie Theaterarbeit, 4. Mai 2015

    Ganz Kärnten trägt schwer an politischen Fehlentscheidungen der jüngeren Vergangenheit. Uns ist klar, dass in sämtlichen Bereichen Einsparungen getroffen werden müssen. Wir richten aber einen klaren Appell an die zuständigen Politiker_innen, eine kluge, maßvolle und kleinen Initiativen gegenüber finanziell verantwortlich agierende Förderpolitik zu betreiben. Generell und auch speziell auf den Kunstbereich bezogen. Im Kulturbereich 1 Million Euro einzusparen ist kein gangbarer Weg. Würde das Land Kärnten im Theaterbereich sämtliche Fördereinreichungen der Freien Gruppen nicht finanzieren, könnten lediglich ein paar hunderttausend Euro eingespart werden – ein relativ kleiner Betrag, der eine weitere Vertreibung von in Kärnten verorteten und hier produzierenden Künstler_innen bedeutete.

    Wir sind überzeugt, gerade in krisenhaften Zeiten eine wichtige gesellschaftliche Diskurs- aber auch Reibungsfläche in und für Kärnten zu bieten. Im Folgenden ist die Situation einiger freier Theatergruppen geschildert, um zu demonstrieren, wie sehr wir bereits vor dem Kärntner Subventionsstopp am Limit des noch leistbaren gearbeitet haben und mit wie wenigen Mitteln wir gewohnt sind, Mehrwerte für die Gesellschaft weit über materielle Werte hinaus zu schaffen:

    – 12 der von uns befragten Theatergruppen haben bei der Kulturabteilung des Landes Kärnten ein Förderansuchen gestellt, mit einem Gesamtsubventionsbedarf von 212.600,- Euro.
    – 8 dieser Theatergruppen beantragten eine Bundesförderung und benötigen dringend eine Förderzusage des Landes Kärnten, um überhaupt Bundesmittel erhalten zu können.
    – Mit diesen, ohnehin am Limit kalkulierten Mitteln, könnten 53 Produktionen mit 468 Aufführun­gen stattfinden. (Vergleichswert 2014: Bei 399 Vorstellungen wurden 24.432 Besucher_innen erreicht.)
    – Diese Förderungen bedeuten auch eine finanzielle Teilabsicherung von 197 bezahlten Mitarbeiter_innen, die zu einem großen Teil im Prekariat der Neuen Selbständigkeit tätig sind.

    Verschärfend kommt hinzu, dass die Gemeinderatswahlen 2015 in vielen Gemeinden, darunter auch die Stadt Klagenfurt, erhebliche Förderentscheidungsverzögerungen für den freien – Ermessens­­ausgaben unterliegenden – Kunstsektor mit sich gebracht haben. Was für uns konkret finanzielle Ungewissheit und damit fünf- bis sechsmonatige Produktionsverzögerungen zur Folge hat. Im Extremfall müssen sich Vereine verschulden oder Vertragsbrüche riskieren, da die meisten Produktionen bereits vor Monaten organisiert werden mussten.

    Keine Subventionen des Landes Kärnten bedeuten für uns - wenn keine über die normalen Spielregeln hinausgehenden Lösungen gefunden werden - auch keine Förderungen des Bundes zu erhalten. Gekürzte Subventionen bedeuten auf dieser Ebene im Normalfall entsprechende finanzielle Kürzungen auch auf Bundesebene. Mit jedem Monat, das vergeht, sind auch mehr Fördermittel des Bundes für das Jahr 2015 österreichweit vergeben und für uns nicht mehr abrufbar.

    Dass die freie Szene insgesamt einer der größten Player in Kärnten ist, beweist die durch das Land Kärnten beauftragte Studie der IG KIKK zum Jahr 2013 beeindruckend (igkikk.at), ebenso dokumentiert die Studie, wie schlecht die finanziellen Bedingungen für diese Leistungen bereits im Jahr 2013 waren. Wir ersuchen die zuständigen Politiker_innen dringend von weiteren Kürzungen dieses Bereichs – auch in finanziellen Krisenzeiten – abzusehen.

    Felix Strasser & Florian Zambrano, Sprecher der IG Freie Theaterarbeit Kärnten/Koroška
    & Geschäftsführung und Vorstand der IG Freie Theaterarbeit

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  • Schlusskommuniqué ExpertInnen-Klausurtagung Kulturelle Vielfalt 2015

    Österreichisch UNESCO-Kommission, Dezember 2015
    Arbeitsgemeinschaft Kulturelle Vielfalt

    Schlusskommuniqué der ExpertInnen-Klausurtagung zur Umsetzung des UNESCO-Übereinkommens zur Vielfalt kultureller Ausdrucksformen (BGBl. III Nr.34/2007)

    kulturellevielfalt.unesco.at/c...

    Auf Einladung der Österreichischen UNESCO-Kommission fand am 20. Oktober 2015 die sechste ExpertInnen-Klausurtagung zur Analyse der Umsetzung der UNESCO-Konvention über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen aus Perspektive der österreichischen Kunst- und Kulturschaffenden statt.
    Mit dem vorliegenden Schlusskommuniqué legen die unterzeichnenden ExpertInnen ihren Befund über Fortschritt und Status Quo der Umsetzung der Konvention vor, ziehen spezifisch Resümee über die Entwicklungen 2015 und zeigen anhand ausgewählter Themenschwerpunkte Handlungsnotwendigkeiten auf, die für eine kohärente und wirksame Umsetzung der Konvention durch Bund, Länder und Gemeinden erforderlich wären.

    Die Ergebnisse der ExpertInnen-Klausurtagung mündeten in einem Schlusskommuniqué. In dem Kommuniqué legen die unterzeichnenden ExpertInnen ihren Befund über Fortschritt und Status Quo der Umsetzung des Übereinkommens vor und zeigen anhand ausgewählter Themenschwerpunkte Handlungsnotwendigkeiten auf, die für eine kohärente und wirksame Umsetzung des Übereinkommens durch Bund, Länder und Gemeinden erforderlich wären.

    Zu den analysierten Themenschwerpunkten zählen:
    Internationale Handelsverhandlungen (TTIP)
    Soziale Lage von Kunst- und Kulturschaffenden
    UrheberInnenrecht
    Öffentlich-rechtlicher Auftrag des ORF
    Mobilität von Kunst- und Kulturschaffenden
    Internationaler Kulturaustausch
    Flüchtlinge/Asyl/Kultur
    Nachhaltige Entwicklung
    Kulturelle Bildung
    Kulturförderung & Kulturstatistik
    Zusammenarbeit mit der Österreichischen UNESCO-Kommission

    Mehr unter kulturellevielfalt.unesco.at/c...

    [:en]
    Österreichisch UNESCO-Kommission, Dezember 2015
    Arbeitsgemeinschaft Kulturelle Vielfalt

    Schlusskommuniqué der ExpertInnen-Klausurtagung zur Umsetzung des UNESCO-Übereinkommens zur Vielfalt kultureller Ausdrucksformen (BGBl. III Nr.34/2007)

    kulturellevielfalt.unesco.at/c...


    Auf Einladung der Österreichischen UNESCO-Kommission fand am 20. Oktober 2015 die sechste ExpertInnen-Klausurtagung zur Analyse der Umsetzung der UNESCO-Konvention über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen aus Perspektive der österreichischen Kunst- und Kulturschaffenden statt.
    Mit dem vorliegenden Schlusskommuniqué legen die unterzeichnenden ExpertInnen ihren Befund über Fortschritt und Status Quo der Umsetzung der Konvention vor, ziehen spezifisch Resümee über die Entwicklungen 2015 und zeigen anhand ausgewählter Themenschwerpunkte Handlungsnotwendigkeiten auf, die für eine kohärente und wirksame Umsetzung der Konvention durch Bund, Länder und Gemeinden erforderlich wären.

    Die Ergebnisse der ExpertInnen-Klausurtagung mündeten in einem Schlusskommuniqué. In dem Kommuniqué legen die unterzeichnenden ExpertInnen ihren Befund über Fortschritt und Status Quo der Umsetzung des Übereinkommens vor und zeigen anhand ausgewählter Themenschwerpunkte Handlungsnotwendigkeiten auf, die für eine kohärente und wirksame Umsetzung des Übereinkommens durch Bund, Länder und Gemeinden erforderlich wären.

    Zu den analysierten Themenschwerpunkten zählen:
    Internationale Handelsverhandlungen (TTIP)
    Soziale Lage von Kunst- und Kulturschaffenden
    UrheberInnenrecht
    Öffentlich-rechtlicher Auftrag des ORF
    Mobilität von Kunst- und Kulturschaffenden
    Internationaler Kulturaustausch
    Flüchtlinge/Asyl/Kultur
    Nachhaltige Entwicklung
    Kulturelle Bildung
    Kulturförderung & Kulturstatistik
    Zusammenarbeit mit der Österreichischen UNESCO-Kommission

    Mehr unter kulturellevielfalt.unesco.at/c...
    [:fr]
    Österreichisch UNESCO-Kommission, Dezember 2015
    Arbeitsgemeinschaft Kulturelle Vielfalt

    Schlusskommuniqué der ExpertInnen-Klausurtagung zur Umsetzung des UNESCO-Übereinkommens zur Vielfalt kultureller Ausdrucksformen (BGBl. III Nr.34/2007)

    kulturellevielfalt.unesco.at/c...


    Auf Einladung der Österreichischen UNESCO-Kommission fand am 20. Oktober 2015 die sechste ExpertInnen-Klausurtagung zur Analyse der Umsetzung der UNESCO-Konvention über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen aus Perspektive der österreichischen Kunst- und Kulturschaffenden statt.
    Mit dem vorliegenden Schlusskommuniqué legen die unterzeichnenden ExpertInnen ihren Befund über Fortschritt und Status Quo der Umsetzung der Konvention vor, ziehen spezifisch Resümee über die Entwicklungen 2015 und zeigen anhand ausgewählter Themenschwerpunkte Handlungsnotwendigkeiten auf, die für eine kohärente und wirksame Umsetzung der Konvention durch Bund, Länder und Gemeinden erforderlich wären.

    Die Ergebnisse der ExpertInnen-Klausurtagung mündeten in einem Schlusskommuniqué. In dem Kommuniqué legen die unterzeichnenden ExpertInnen ihren Befund über Fortschritt und Status Quo der Umsetzung des Übereinkommens vor und zeigen anhand ausgewählter Themenschwerpunkte Handlungsnotwendigkeiten auf, die für eine kohärente und wirksame Umsetzung des Übereinkommens durch Bund, Länder und Gemeinden erforderlich wären.

    Zu den analysierten Themenschwerpunkten zählen:
    Internationale Handelsverhandlungen (TTIP)
    Soziale Lage von Kunst- und Kulturschaffenden
    UrheberInnenrecht
    Öffentlich-rechtlicher Auftrag des ORF
    Mobilität von Kunst- und Kulturschaffenden
    Internationaler Kulturaustausch
    Flüchtlinge/Asyl/Kultur
    Nachhaltige Entwicklung
    Kulturelle Bildung
    Kulturförderung & Kulturstatistik
    Zusammenarbeit mit der Österreichischen UNESCO-Kommission

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  • Kundgebung: Willkommen in Prekärnten I Dobrodošli v Koroziji

    Presseinformation IG KIKK, 4. Mai 2015

    Kundgebung: Dienstag 5. Mai von 12 bis 14 Uhr,
    Ort: NICHT bei der Pestsäule am Alten Platz
    sondern beim Wörtherseemandl in der Renngasse.


    Willkommen in Prekärnten I Dobrodošli v Koroziji

    „Wir erleben erstmals eine Ausnahmesituation wie diese“ ist den Benachrichtigungsschreiben der Kulturabteilung zu entnehmen, und das trifft tatsächlich zu.
    Es trifft aber auch zu, dass die freien Kulturinitiativen und die Kunst­ und Kulturschaffenden im Land, diese Situation nicht herbeigeführt und schon gar nicht zu verantworten haben.
    Freie Kulturinitiativen arbeiten zum Gemeinwohl der Bevölkerung, sie sind kulturelle Nahversorger_innen vor allem in den Regionen, sie helfen, der Landflucht entgegenzuwirken und sie machen Kärnten/Koroška internationaler. Sie stellen mit geringen finanziellen Mitteln und viel persönlichem freiwilligen und unfreiwilligen Einsatz ein Maximum an kulturellem Output auf die Beine, der unbedingt erhalten und noch gesteigert werden muss, weil freie Kulturarbeit für die Zukunft des Landes von essentieller gesellschafts-­ und demokratiepolitischer Bedeutung ist.
    Kreative Widerstandstage und Aktionen freier Kulturinitiativen und Künstler_innen haben schon in der Vergangenheit bewirkt, dass der überbordenden blauen Vereinnahmungs­- und Einfärbungspraxis kritische Stimmen entgegengesetzt wurden, die außerhalb von Kärnten/Koroška dazu beitrugen, das Land differenzierter zu betrachten und nicht als ganz hoffnungslos abzustempeln.

    Derzeit sind die Kassen der Kulturinitiativen leer, und in Zukunft soll der Aderlass weitergehen, um den letzten Euro aus den Ermessensausgaben herauszupressen.
    Aber auch schon 15 bis 20% Kürzungen in der freien Kulturszene bedeuten keine Redimensionierung sondern Kahlschlag und das Ende von vielen Kulturinitiativen und Kulturprojekten. Ganz zu schweigen von den neuen Initiativen die voller Hoffnung waren und jetzt das Handtuch werfen müssen, da sie laut Kulturunterabteilung prinzipiell eine Ablehnung bekommen werden.

    Nur: Kultur kann nicht aus der Privattasche finanziert oder dieser überantwortet werden. Das käme einer visionslosen Bankrotterklärung des politischen Gestaltungswillen gleich.
    Wir richten daher den dringenden Appell an die Kärntner Landesregierung und insbesondere an Kulturreferent Benger, bei der Abwägung der finanziellen Einschnitte, der Kultur die gleiche Priorität einzuräumen, wie sie beispielsweise und selbstverständlich dem Gesundheitsbereich und unerlässlichen öffentlichen Diensten zugestanden werden muss. Jede Maßnahme, die freie Kulturarbeit zum Anhängsel degradiert, würde zu einem kulturellen Braindrain führen, weil vor allem junge Leute – die das Land nicht nur aus demografischen Gründen so dringend braucht – gezwungen wären, ihren Broterwerb außerhalb von Kärnten/Koroška zu suchen.

    Weil wir entsprechende Gesetze und Richtlinien vermissen, die das verantwortungslos agierende Finanzsystem samt ihren Akteur_innen in gesellschaftlich verträgliche und notwendige Schranken
    weist, richten wir einen zweiten dringenden Appell an die Kärntner Landesregierung und an die Bundesregierung, parallel zum Krisenmanagement entsprechende Maßnahmen zu setzen, damit
    den freien Kulturinitiativen – und allen Betroffenen ­ zumindest eine glaubhafte Perspektive gegeben wird, dass sich ein solches Desaster nicht wiederholen kann.


    Ohne Kultur hat Kärnten keine Zukunft! Brez kulture Koroška nima prihodnosti!
    [:en]
    Presseinformation IG KIKK, 4. Mai 2015ACHTUNG!!

    Kundgebung: Dienstag 5. Mai von 12 bis 14 Uhr,
    Ort: NICHT bei der Pestsäule am Alten Platz
    sondern beim Wörtherseemandl in der Renngasse.


    Willkommen in Prekärnten I Dobrodošli v Koroziji

    „Wir erleben erstmals eine Ausnahmesituation wie diese“ ist den Benachrichtigungsschreiben der Kulturabteilung zu entnehmen, und das trifft tatsächlich zu.
    Es trifft aber auch zu, dass die freien Kulturinitiativen und die Kunst­ und Kulturschaffenden im Land, diese Situation nicht herbeigeführt und schon gar nicht zu verantworten haben.
    Freie Kulturinitiativen arbeiten zum Gemeinwohl der Bevölkerung, sie sind kulturelle Nahversorger_innen vor allem in den Regionen, sie helfen, der Landflucht entgegenzuwirken und sie machen Kärnten/Koroška internationaler. Sie stellen mit geringen finanziellen Mitteln und viel persönlichem freiwilligen und unfreiwilligen Einsatz ein Maximum an kulturellem Output auf die Beine, der unbedingt erhalten und noch gesteigert werden muss, weil freie Kulturarbeit für die Zukunft des Landes von essentieller gesellschafts-­ und demokratiepolitischer Bedeutung ist.
    Kreative Widerstandstage und Aktionen freier Kulturinitiativen und Künstler_innen haben schon in der Vergangenheit bewirkt, dass der überbordenden blauen Vereinnahmungs­- und Einfärbungspraxis kritische Stimmen entgegengesetzt wurden, die außerhalb von Kärnten/Koroška dazu beitrugen, das Land differenzierter zu betrachten und nicht als ganz hoffnungslos abzustempeln.

    Derzeit sind die Kassen der Kulturinitiativen leer, und in Zukunft soll der Aderlass weitergehen, um den letzten Euro aus den Ermessensausgaben herauszupressen.
    Aber auch schon 15 bis 20% Kürzungen in der freien Kulturszene bedeuten keine Redimensionierung sondern Kahlschlag und das Ende von vielen Kulturinitiativen und Kulturprojekten. Ganz zu schweigen von den neuen Initiativen die voller Hoffnung waren und jetzt das Handtuch werfen müssen, da sie laut Kulturunterabteilung prinzipiell eine Ablehnung bekommen werden.

    Nur: Kultur kann nicht aus der Privattasche finanziert oder dieser überantwortet werden. Das käme einer visionslosen Bankrotterklärung des politischen Gestaltungswillen gleich.
    Wir richten daher den dringenden Appell an die Kärntner Landesregierung und insbesondere an Kulturreferent Benger, bei der Abwägung der finanziellen Einschnitte, der Kultur die gleiche Priorität einzuräumen, wie sie beispielsweise und selbstverständlich dem Gesundheitsbereich und unerlässlichen öffentlichen Diensten zugestanden werden muss. Jede Maßnahme, die freie Kulturarbeit zum Anhängsel degradiert, würde zu einem kulturellen Braindrain führen, weil vor allem junge Leute – die das Land nicht nur aus demografischen Gründen so dringend braucht – gezwungen wären, ihren Broterwerb außerhalb von Kärnten/Koroška zu suchen.

    Weil wir entsprechende Gesetze und Richtlinien vermissen, die das verantwortungslos agierende Finanzsystem samt ihren Akteur_innen in gesellschaftlich verträgliche und notwendige Schranken
    weist, richten wir einen zweiten dringenden Appell an die Kärntner Landesregierung und an die Bundesregierung, parallel zum Krisenmanagement entsprechende Maßnahmen zu setzen, damit
    den freien Kulturinitiativen – und allen Betroffenen ­ zumindest eine glaubhafte Perspektive gegeben wird, dass sich ein solches Desaster nicht wiederholen kann.


    Ohne Kultur hat Kärnten keine Zukunft! Brez kulture Koroška nima prihodnosti!
    [:fr]
    Presseinformation IG KIKK, 4. Mai 2015ACHTUNG!!

    Kundgebung: Dienstag 5. Mai von 12 bis 14 Uhr,
    Ort: NICHT bei der Pestsäule am Alten Platz
    sondern beim Wörtherseemandl in der Renngasse.


    Willkommen in Prekärnten I Dobrodošli v Koroziji

    „Wir erleben erstmals eine Ausnahmesituation wie diese“ ist den Benachrichtigungsschreiben der Kulturabteilung zu entnehmen, und das trifft tatsächlich zu.
    Es trifft aber auch zu, dass die freien Kulturinitiativen und die Kunst­ und Kulturschaffenden im Land, diese Situation nicht herbeigeführt und schon gar nicht zu verantworten haben.
    Freie Kulturinitiativen arbeiten zum Gemeinwohl der Bevölkerung, sie sind kulturelle Nahversorger_innen vor allem in den Regionen, sie helfen, der Landflucht entgegenzuwirken und sie machen Kärnten/Koroška internationaler. Sie stellen mit geringen finanziellen Mitteln und viel persönlichem freiwilligen und unfreiwilligen Einsatz ein Maximum an kulturellem Output auf die Beine, der unbedingt erhalten und noch gesteigert werden muss, weil freie Kulturarbeit für die Zukunft des Landes von essentieller gesellschafts-­ und demokratiepolitischer Bedeutung ist.
    Kreative Widerstandstage und Aktionen freier Kulturinitiativen und Künstler_innen haben schon in der Vergangenheit bewirkt, dass der überbordenden blauen Vereinnahmungs­- und Einfärbungspraxis kritische Stimmen entgegengesetzt wurden, die außerhalb von Kärnten/Koroška dazu beitrugen, das Land differenzierter zu betrachten und nicht als ganz hoffnungslos abzustempeln.

    Derzeit sind die Kassen der Kulturinitiativen leer, und in Zukunft soll der Aderlass weitergehen, um den letzten Euro aus den Ermessensausgaben herauszupressen.
    Aber auch schon 15 bis 20% Kürzungen in der freien Kulturszene bedeuten keine Redimensionierung sondern Kahlschlag und das Ende von vielen Kulturinitiativen und Kulturprojekten. Ganz zu schweigen von den neuen Initiativen die voller Hoffnung waren und jetzt das Handtuch werfen müssen, da sie laut Kulturunterabteilung prinzipiell eine Ablehnung bekommen werden.

    Nur: Kultur kann nicht aus der Privattasche finanziert oder dieser überantwortet werden. Das käme einer visionslosen Bankrotterklärung des politischen Gestaltungswillen gleich.
    Wir richten daher den dringenden Appell an die Kärntner Landesregierung und insbesondere an Kulturreferent Benger, bei der Abwägung der finanziellen Einschnitte, der Kultur die gleiche Priorität einzuräumen, wie sie beispielsweise und selbstverständlich dem Gesundheitsbereich und unerlässlichen öffentlichen Diensten zugestanden werden muss. Jede Maßnahme, die freie Kulturarbeit zum Anhängsel degradiert, würde zu einem kulturellen Braindrain führen, weil vor allem junge Leute – die das Land nicht nur aus demografischen Gründen so dringend braucht – gezwungen wären, ihren Broterwerb außerhalb von Kärnten/Koroška zu suchen.

    Weil wir entsprechende Gesetze und Richtlinien vermissen, die das verantwortungslos agierende Finanzsystem samt ihren Akteur_innen in gesellschaftlich verträgliche und notwendige Schranken
    weist, richten wir einen zweiten dringenden Appell an die Kärntner Landesregierung und an die Bundesregierung, parallel zum Krisenmanagement entsprechende Maßnahmen zu setzen, damit
    den freien Kulturinitiativen – und allen Betroffenen ­ zumindest eine glaubhafte Perspektive gegeben wird, dass sich ein solches Desaster nicht wiederholen kann.


    Ohne Kultur hat Kärnten keine Zukunft! Brez kulture Koroška nima prihodnosti!
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  • Kulturelle Ausnahme in TTIP? Inexistent.

    Kulturrat Österreich, Aufruf zum Tag gegen TTIP, 18. Mai 2015

    Machen wir den Tag der kulturellen Vielfalt auch hier zum Tag gegen TTIP

    21.5.2015: Demonstration vor dem Künstlerhaus (Wien), Konzert "TTIP, CETA, TISA stoppen!" im Schwarzberg (Wien)

    Informationen zum Tag gegen TTIP


    Kunst und Kultur entziehen sich nicht nur generell einer allgemeingültigen Definition, sie entziehen sich auch allen gebräuchlichen Definitionsrichtlinien, nach denen Handelsabkommen wie das TTIP organisiert sind. Entsprechend weitschweifig geraten die Erklärungen der Europäischen Kommission oder des österreichischen Wirtschaftsministeriums: Die Sorgen über die Auswirkungen von CETA oder TTIP auf Kunst und Kultur seien zwar unbegründet, allerdings lasse sich das nicht für jedes Detail sagen.

    Genau hier liegt das Problem: Welche Teile des Kunst- und Kultursektors nach Unterzeichnung von TTIP, TISA und CETA noch kulturpolitischen Handlungsspielräumen unterliegen und welche nur noch nach ökonomischen Kriterien des Marktes bestimmt werden, ist aus heutiger Sicht nicht absehbar. Eindeutig ist jedoch, dass genau darüber dann nicht mehr die Politik entscheidet, sondern die InvestorInnen – im Zweifelsfall über private Investitionsschutz-Verfahren (ISDS).

    Die Palette an kulturpolitischen Instrumenten, die eine Barriere für den freien Handel darstellen können, reicht von Subventionen oder Zuschüssen zur Sozialversicherung bis zur Finanzierung öffentlich-rechtlicher Kultureinrichtungen wie Museen und Theater, von der Finanzierung kultureller Angebote durch Gebühren, wie etwa Bibliotheken und Rundfunk, bis zu besonderen Steuerregelungen und Preisregulierungen für kulturelle Produkte. Allen diesen Steuerungsinstrumente ist gemeinsam, dass sie im Kapitalismus als Hindernisse für den freien Wettbewerb gelten – also potenziell Verhandlungsmasse im TTIP sind. Als Ausnahme vorgesehen ist derzeit nur der „audiovisuelle Bereich“ – ohne konkrete Definition.

    CETA, TTIP und TISA, die drei derzeit bekanntesten Abkommen in Verhandlung, müssen gestoppt werden. Nicht nur, aber auch aus Gründen des Erhalts von Kunst und Kultur – in ihrer ganzen Vielfalt und vor allem zu Rahmenbedingungen, die nicht ausschließlich über ökonomische Kriterien definiert sind.

    englische Version: kulturrat.at/agenda/ttip/stopt...


    Kulturrat Österreich unterstützt:
    Aufruf zur Demonstration des Künstlerhaus Wien

    EINE FRAGE DES ÜBERLEBENS FÜR KUNST UND KUNSTSCHAFFENDE!


    Am 21. Mai 2015 um 15 Uhr vor dem Künstlerhaus am Karlsplatz

    TTIP (Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft), das Freihandelsabkommen, das gerade zwischen der EU und den USA bezeichnenderweise hinter verschlossenen Türen (!) ausgehandelt wird, ist eine schwerwiegende Bedrohung für Kunst, Künstlerinnen und Künstler. Sollte es nämlich in der jetzt geplanten Fassung in Kraft treten, verlieren Kunst- und Kulturschaffende, die bereits jetzt großteils im Prekariat grundeln, ihre Lebensgrundlage. Jede Form von Subventionierung künstlerischer Arbeit wäre nämlich in der Diktion des Abkommens ein "unerlaubtes Handelshemmnis" und damit nicht mehr zulässig, es sei denn sie käme auch amerikanischen Firmen und Konzernen zu Gute. Damit wäre aber mit einem Schlage die europäische Wertehaltung gegen über Kunst und Kunstschaffenden ad absurdum geführt und schlicht ausgehebelt. Kunst und Kultur werden damit zur bloßen Ware degradiert und zur Gänze dem Diktat der Profitmaximierung unterworfen.

    Wir Künstlerinnen und Künstler sind also dringend aufgefordert uns vehement dagegen zu wehren!

    Aktuelle Informationen: k-haus: www.k-haus.at/ und facebook-event: www.facebook.com/events/164204...


    ÖMR-Pressekonferenz & Konzert
    TTIP, CETA, TISA stoppen!

    21. Mai 2015, Pressekonferenz zu TTIP: 19.00 Uhr, Konzertbeginn: 20.15 Uhr

    Schwarzberg (ehem. OST-Klub), Schwarzenbergplatz 10, 1040 Wien

    Eine Initiative des ÖMR – Österreichischer Musikrat, unter der Schirmherrschaft der Österreichischen UNESCO-Kommission

    Am 21. Mai 2015 ist UNESCO Welttag der kulturellen Vielfalt und Aktionstag gegen TTIP. Auf der Pressekonferenz sprechen: ao.Univ.-Prof. Dr. Harald Huber (Präsident des ÖMR), Yvonne Gimpel (Referentin für kulturelle Vielfalt, Österreichische UNESCO-Kommission), Prof. Mag. Kurt Brazda (Regisseur, Kameramann und Fotokünstler) und Zuzana Brejcha (Filmschaffende und Kulturrat Österreich). Im Anschluss an die Pressekonferenz steht Vielfalt in aller Schärfe, Würze und Wandelbarkeit am Programm - unter dem Titel „VIELFALT & the City – Die Nacht der kulturellen Vielfalt“.

    Aktuelle Informationen und Programm: www.facebook.com/events/140634...


    Europäische BürgerInnen-Initiative für einen Verhandlungsstopp

    Hier unterschreiben: stop-ttip.org/de/?noredirect=d...

    Wir, 240 Organisationen aus ganz Europa, darunter der Kulturrat Österreich, wollten ein europäisches Volksbegehren zur Beendigung der Verhandlungen zu CETA/TTIP/TISA initiieren. Das hat die Europäische Kommission aus - unseres Erachtens nicht haltbaren - formaljuristischen Gründen verhindert. Nun organisieren wir die Sache selbst: 1,8 Millionen Menschen haben bereits unterschrieben. Bis Juni wollen wir 2 Millionen!

    Information und Material: stop-ttip.org/

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  • Kunst ist Arbeit - Kunst kennt keine Nation[:en]KUNST IST ARBEIT - KUNST KENNT KEINE NATION - AUCH KÜNSTLERINNEN MÜSSEN MIETE ZAHLEN[:fr]KUNST IST ARBEIT - KUNST KENNT KEINE NATION - AUCH KÜNSTLERINNEN MÜSSEN MIETE ZAHLEN[:]

    IG Freie Theaterarbeit, September 2015

    Die IG Freie Theaterarbeit IGFT fordert im Dialog mit der Kulturpolitik:

    Richtgagen für Kulturschaffende – Erhöhung der Fördermittel für die Freie Szene
    Kunst ist keine private Liebhaberei, sondern gesellschaftlich notwendige und relevante Arbeit. Und die muss angemessen entlohnt werden.
    Die IG Freie Theaterarbeit IGFT fordert als ersten Schritt die Verdopplung der über mehr als ein Jahrzehnt stagnierenden Mittel für freie Gruppen in der Projektförderung und der mehrjährigen Konzeptförderung.
    Die zusätzlichen Mittel sollen ausdrücklich der Verbesserung der sozialen Lage von KünstlerInnen und Kulturschaffenden gewidmet werden und endlich die Einhaltung von Richtgagen und aller sozialrechtlichen Vorschriften sicherstellen.
    Zu lange hat die Stadt Wien in ihrer Förderpolitik die Selbstausbeutung von KünstlerInnen und Kulturschaffenden stillschweigend vorausgesetzt.

    Eine wirkliche Stärkung der Eigenständigkeit der Freien Szene durch bessere Arbeits-, Auftritts- und Entwicklungsmöglichkeiten

    Eine eigene Förderschiene für „Start-up“-ProduzentInnen
    Über erste Nachwuchsförderungen hinaus brauchen aufstrebende KünstlerInnen in der Freien Szene Gelegenheit, ihre Arbeit zu professionalisieren, sich international zu positionieren oder sich in der Begleitung selbstgewählter MentorInnen weiterzuentwickeln.

    kunst_ist_arbeit

    Die Förderung langfristiger Karrieren von KünstlerInnen in der Freien Szene
    Die Freie Szene ist keine Durchgangsstation in den etablierten Theaterbetrieb, sondern eine eigenständige Produktionsweise, die das Repertoiretheater in der Zukunft vermehrt ersetzen wird. Die Förderung muss verstärkt auf die längerfristige Entwicklung von KünstlerInnen und die nachhaltige Verbesserung der Rahmenbedingungen ihrer Arbeit zielen. Die Biografie von KünstlerInnen in der Freien Szene muss tatsächlich eine lebbare unter professionellen Arbeitsbedingungen sein.


    kunst_hat_keine_nation



    Eine Förderung von Arbeitsmodellen, die KünstlerInnen der Freien Szene mehr Vorstellungen in längeren Spielserien, mehr Gastspiele, eine überregionale und internationale Positionierung und höhere Mobilität ermöglichen

    Die Freie Szene braucht frei zugängliche, nicht kuratierte Spiel- und Veranstaltungsorte

    Gender Mainstreaming — Migrant Mainstreaming
    Die Förderungen der Stadt Wien müssen durch aktive Maßnahmen den Zugang zum kulturellen Feld auf allen Hierarchieebenen ermöglichen – ungeachtet von Herkunft, Alter und Geschlecht.
    Das gegenwärtige Kulturangebot reproduziert noch immer sehr subtil gesellschaftliche Schranken. Dagegen muss die Beteiligung von Menschen mit Migrationshintergrund in allen Bereichen des Kulturbetriebes durchgesetzt werden. Das betrifft nicht nur Publikum mit Migrationshintergrund, sondern auch geeignete Maßnahmen zur Förderung von KünstlerInnen mit Migrationshintergrund.

    auch_kuenstlerInnen_muessen_mieten_zahlen

    Zahlen aus einer Erhebung der IG Freie Theaterarbeit das Jahr 2013 betreffend:

    83 an einer Befragung teilnehmende freie Gruppen, das entspricht einer Beteiligung von etwa 70% (von den 83 Befragten erhielten 62 eine Förderung der Theater-Abteilung der Stadt Wien), haben mit 318 Produktionen unter Beteiligung von 1.852 Künstlerinnen und KulturarbeiterInnen in 1.970 Vorstellungen (durchschnittlich 5,41 Aufführungen/Tag) international 347.308 BesucherInnen erreicht.
    Das Fördervolumen der durch diese Erhebung erfassten freien Gruppen durch die Stadt Wien (inklusive anderer Kulturabteilungen wie der Alltagskultur und der Bezirksförderung) betrug 4,07 Mio. Davon wurden 3,98 Mio Euro über die Darstellende Kunstabteilung der Stadt Wien vergeben (29 Ein- oder Mehrjahresförderungen, 33 projektbezogene Förderungen).
    Die Vereinigten Bühnen Wien (Raimundtheater, Ronacher und Theater an der Wien) erreichten in der Saison 2012/2013 mit 555 Vorstellungen (durchschnittlich 1.52 Aufführungen / Tag) 466.549 BesucherInnen, ihr gemeinsames Fördervolumen durch die Stadt Wien betrug 2012 36,35 Mio Euro (2013: 37,24 Mio Euro) ohne Bauinvestitionen.
    Laut Kunst- und Kulturbericht wurden 2014 über die Kulturabteilung der Stadt Wien im Bereich der darstellenden Kunst vergeben:
    90.868.471,92 Euro (nicht enthalten Großveranstaltungen wie Wiener Festwochen), 2,6 Mio Euro Projektförderung für Freie Gruppen, 2,63 Mio Euro Konzeptförderung darstellende Kunst. Das entspricht 5,7% des Gesamtfördervolumens im Bereich der
    darstellenden Kunst.

    Quelle: IG Freie Theaterarbeit: Wir sind viele & divers – so wie unser Publikum
    In: gift.zeitschrift für freies Theater. 03/2015, S. 10-13.



    Tatsache ist, dass richtungsweisende Entwicklungen und Impulse zur Weiterentwicklung des Kunst- und Kulturschaffens maßgeblich von Künstlern und Künstlerinnen abseits der großen Tanker kommen und die Freie Szene eine zentrale Säule im Kulturangebot Wiens als weltoffener Stadt ist. Tatsache ist aber auch, dass die Förderausschüttung das in keinster Weise abbildet.

    auch_kuenstlerinnen_werden_alt

    Eine Studie zur sozialen Lage der Künstlerinnen und Künstler aus 2008 hält fest

    „Das mittlere Äquivalenzeinkommen der Kunstschaffenden liegt im Erhebungsjahr mit rund 1.000 Euro pro Monat nur knapp über der Armutsgefährdungsgrenze (2006: 893 Euro monatlich), und deutlich unter dem mittleren Äquivalenzeinkommen der österreichischen Gesamtbevölkerung (2006: monatlich 1.488 Euro). Unterhalb der Armutsgefährdungsgrenze leben 37% der Kunstschaffenden – dieser Anteil beträgt in der Gesamtbevölkerung 13% und unter allen Erwerbstätigen 7%."

    Quelle: Susanne Schelepa, Petra Wetzel, Gerhard Wohlfahrt: Zur sozialen Lage der Künstlerinnen und Künstler in Österreich. Studie im Auftrag des BMUKK. Wien 2008.

    Die Situation hat sich durch die Auswirkungen der Krisenjahre bis heute eher noch verschlechtert.

    auch_kuenstlerInnen_brauchen_mal_nen_arzt

    [:en]

    IG Freie Theaterarbeit, September 2015

    kunst_hat_keine_nation   

    Die IG Freie Theaterarbeit IGFT fordert im Dialog mit der Kulturpolitik:

    Richtgagen für Kulturschaffende – Erhöhung der Fördermittel für die Freie Szene
    Kunst ist keine private Liebhaberei, sondern gesellschaftlich notwendige und relevante Arbeit. Und die muss angemessen entlohnt werden.
    Die IG Freie Theaterarbeit IGFT fordert als ersten Schritt die Verdopplung der über mehr als ein Jahrzehnt stagnierenden Mittel für freie Gruppen in der Projektförderung und der mehrjährigen Konzeptförderung.
    Die zusätzlichen Mittel sollen ausdrücklich der Verbesserung der sozialen Lage von KünstlerInnen und Kulturschaffenden gewidmet werden und endlich die Einhaltung von Richtgagen und aller sozialrechtlichen Vorschriften sicherstellen.
    Zu lange hat die Stadt Wien in ihrer Förderpolitik die Selbstausbeutung von KünstlerInnen und Kulturschaffenden stillschweigend vorausgesetzt.

    Eine wirkliche Stärkung der Eigenständigkeit der Freien Szene durch bessere Arbeits-, Auftritts- und Entwicklungsmöglichkeiten

    Eine eigene Förderschiene für „Start-up“-ProduzentInnen
    Über erste Nachwuchsförderungen hinaus brauchen aufstrebende KünstlerInnen in der Freien Szene Gelegenheit, ihre Arbeit zu professionalisieren, sich international zu positionieren oder sich in der Begleitung selbstgewählter MentorInnen weiterzuentwickeln.

    kunst_ist_arbeit

    Die Förderung langfristiger Karrieren von KünstlerInnen in der Freien Szene
    Die Freie Szene ist keine Durchgangsstation in den etablierten Theaterbetrieb, sondern eine eigenständige Produktionsweise, die das Repertoiretheater in der Zukunft vermehrt ersetzen wird. Die Förderung muss verstärkt auf die längerfristige Entwicklung von KünstlerInnen und die nachhaltige Verbesserung der Rahmenbedingungen ihrer Arbeit zielen. Die Biografie von KünstlerInnen in der Freien Szene muss tatsächlich eine lebbare unter professionellen Arbeitsbedingungen sein.

    Eine Förderung von Arbeitsmodellen, die KünstlerInnen der Freien Szene mehr Vorstellungen in längeren Spielserien, mehr Gastspiele, eine überregionale und internationale Positionierung und höhere Mobilität ermöglichen

    Die Freie Szene braucht frei zugängliche, nicht kuratierte Spiel- und Veranstaltungsorte

    Gender Mainstreaming — Migrant Mainstreaming
    Die Förderungen der Stadt Wien müssen durch aktive Maßnahmen den Zugang zum kulturellen Feld auf allen Hierarchieebenen ermöglichen – ungeachtet von Herkunft, Alter und Geschlecht.
    Das gegenwärtige Kulturangebot reproduziert noch immer sehr subtil gesellschaftliche Schranken. Dagegen muss die Beteiligung von Menschen mit Migrationshintergrund in allen Bereichen des Kulturbetriebes durchgesetzt werden. Das betrifft nicht nur Publikum mit Migrationshintergrund, sondern auch geeignete Maßnahmen zur Förderung von KünstlerInnen mit Migrationshintergrund.

    auch_kuenstlerInnen_muessen_mieten_zahlen

    Zahlen aus einer Erhebung der IG Freie Theaterarbeit das Jahr 2013 betreffend:

    83 an einer Befragung teilnehmende freie Gruppen, das entspricht einer Beteiligung von etwa 70% (von den 83 Befragten erhielten 62 eine Förderung der Theater-Abteilung der Stadt Wien), haben mit 318 Produktionen unter Beteiligung von 1.852 Künstlerinnen und KulturarbeiterInnen in 1.970 Vorstellungen (durchschnittlich 5,41 Aufführungen/Tag) international 347.308 BesucherInnen erreicht.
    Das Fördervolumen der durch diese Erhebung erfassten freien Gruppen durch die Stadt Wien (inklusive anderer Kulturabteilungen wie der Alltagskultur und der Bezirksförderung) betrug 4,07 Mio. Davon wurden 3,98 Mio Euro über die Darstellende Kunstabteilung der Stadt Wien vergeben (29 Ein- oder Mehrjahresförderungen, 33 projektbezogene Förderungen).
    Die Vereinigten Bühnen Wien (Raimundtheater, Ronacher und Theater an der Wien) erreichten in der Saison 2012/2013 mit 555 Vorstellungen (durchschnittlich 1.52 Aufführungen / Tag) 466.549 BesucherInnen, ihr gemeinsames Fördervolumen durch die Stadt Wien betrug 2012 36,35 Mio Euro (2013: 37,24 Mio Euro) ohne Bauinvestitionen.
    Laut Kunst- und Kulturbericht wurden 2014 über die Kulturabteilung der Stadt Wien im Bereich der darstellenden Kunst vergeben:
    90.868.471,92 Euro (nicht enthalten Großveranstaltungen wie Wiener Festwochen), 2,6 Mio Euro Projektförderung für Freie Gruppen, 2,63 Mio Euro Konzeptförderung darstellende Kunst. Das entspricht 5,7% des Gesamtfördervolumens im Bereich der
    darstellenden Kunst.

    Quelle: IG Freie Theaterarbeit: Wir sind viele & divers – so wie unser Publikum
    In: gift.zeitschrift für freies Theater. 03/2015, S. 10-13.



    Tatsache ist, dass richtungsweisende Entwicklungen und Impulse zur Weiterentwicklung des Kunst- und Kulturschaffens maßgeblich von Künstlern und Künstlerinnen abseits der großen Tanker kommen und die Freie Szene eine zentrale Säule im Kulturangebot Wiens als weltoffener Stadt ist. Tatsache ist aber auch, dass die Förderausschüttung das in keinster Weise abbildet.

    auch_kuenstlerinnen_werden_alt

    Eine Studie zur sozialen Lage der Künstlerinnen und Künstler aus 2008 hält fest

    „Das mittlere Äquivalenzeinkommen der Kunstschaffenden liegt im Erhebungsjahr mit rund 1.000 Euro pro Monat nur knapp über der Armutsgefährdungsgrenze (2006: 893 Euro monatlich), und deutlich unter dem mittleren Äquivalenzeinkommen der österreichischen Gesamtbevölkerung (2006: monatlich 1.488 Euro). Unterhalb der Armutsgefährdungsgrenze leben 37% der Kunstschaffenden – dieser Anteil beträgt in der Gesamtbevölkerung 13% und unter allen Erwerbstätigen 7%."

    Quelle: Susanne Schelepa, Petra Wetzel, Gerhard Wohlfahrt: Zur sozialen Lage der Künstlerinnen und Künstler in Österreich. Studie im Auftrag des BMUKK. Wien 2008.

    Die Situation hat sich durch die Auswirkungen der Krisenjahre bis heute eher noch verschlechtert.

    auch_kuenstlerInnen_brauchen_mal_nen_arzt

    [:fr]

    IG Freie Theaterarbeit, September 2015

    kunst_hat_keine_nation   

    Die IG Freie Theaterarbeit IGFT fordert im Dialog mit der Kulturpolitik:

    Richtgagen für Kulturschaffende – Erhöhung der Fördermittel für die Freie Szene
    Kunst ist keine private Liebhaberei, sondern gesellschaftlich notwendige und relevante Arbeit. Und die muss angemessen entlohnt werden.
    Die IG Freie Theaterarbeit IGFT fordert als ersten Schritt die Verdopplung der über mehr als ein Jahrzehnt stagnierenden Mittel für freie Gruppen in der Projektförderung und der mehrjährigen Konzeptförderung.
    Die zusätzlichen Mittel sollen ausdrücklich der Verbesserung der sozialen Lage von KünstlerInnen und Kulturschaffenden gewidmet werden und endlich die Einhaltung von Richtgagen und aller sozialrechtlichen Vorschriften sicherstellen.
    Zu lange hat die Stadt Wien in ihrer Förderpolitik die Selbstausbeutung von KünstlerInnen und Kulturschaffenden stillschweigend vorausgesetzt.

    Eine wirkliche Stärkung der Eigenständigkeit der Freien Szene durch bessere Arbeits-, Auftritts- und Entwicklungsmöglichkeiten

    Eine eigene Förderschiene für „Start-up“-ProduzentInnen
    Über erste Nachwuchsförderungen hinaus brauchen aufstrebende KünstlerInnen in der Freien Szene Gelegenheit, ihre Arbeit zu professionalisieren, sich international zu positionieren oder sich in der Begleitung selbstgewählter MentorInnen weiterzuentwickeln.

    kunst_ist_arbeit

    Die Förderung langfristiger Karrieren von KünstlerInnen in der Freien Szene
    Die Freie Szene ist keine Durchgangsstation in den etablierten Theaterbetrieb, sondern eine eigenständige Produktionsweise, die das Repertoiretheater in der Zukunft vermehrt ersetzen wird. Die Förderung muss verstärkt auf die längerfristige Entwicklung von KünstlerInnen und die nachhaltige Verbesserung der Rahmenbedingungen ihrer Arbeit zielen. Die Biografie von KünstlerInnen in der Freien Szene muss tatsächlich eine lebbare unter professionellen Arbeitsbedingungen sein.

    Eine Förderung von Arbeitsmodellen, die KünstlerInnen der Freien Szene mehr Vorstellungen in längeren Spielserien, mehr Gastspiele, eine überregionale und internationale Positionierung und höhere Mobilität ermöglichen

    Die Freie Szene braucht frei zugängliche, nicht kuratierte Spiel- und Veranstaltungsorte

    Gender Mainstreaming — Migrant Mainstreaming
    Die Förderungen der Stadt Wien müssen durch aktive Maßnahmen den Zugang zum kulturellen Feld auf allen Hierarchieebenen ermöglichen – ungeachtet von Herkunft, Alter und Geschlecht.
    Das gegenwärtige Kulturangebot reproduziert noch immer sehr subtil gesellschaftliche Schranken. Dagegen muss die Beteiligung von Menschen mit Migrationshintergrund in allen Bereichen des Kulturbetriebes durchgesetzt werden. Das betrifft nicht nur Publikum mit Migrationshintergrund, sondern auch geeignete Maßnahmen zur Förderung von KünstlerInnen mit Migrationshintergrund.

    auch_kuenstlerInnen_muessen_mieten_zahlen

    Zahlen aus einer Erhebung der IG Freie Theaterarbeit das Jahr 2013 betreffend:

    83 an einer Befragung teilnehmende freie Gruppen, das entspricht einer Beteiligung von etwa 70% (von den 83 Befragten erhielten 62 eine Förderung der Theater-Abteilung der Stadt Wien), haben mit 318 Produktionen unter Beteiligung von 1.852 Künstlerinnen und KulturarbeiterInnen in 1.970 Vorstellungen (durchschnittlich 5,41 Aufführungen/Tag) international 347.308 BesucherInnen erreicht.
    Das Fördervolumen der durch diese Erhebung erfassten freien Gruppen durch die Stadt Wien (inklusive anderer Kulturabteilungen wie der Alltagskultur und der Bezirksförderung) betrug 4,07 Mio. Davon wurden 3,98 Mio Euro über die Darstellende Kunstabteilung der Stadt Wien vergeben (29 Ein- oder Mehrjahresförderungen, 33 projektbezogene Förderungen).
    Die Vereinigten Bühnen Wien (Raimundtheater, Ronacher und Theater an der Wien) erreichten in der Saison 2012/2013 mit 555 Vorstellungen (durchschnittlich 1.52 Aufführungen / Tag) 466.549 BesucherInnen, ihr gemeinsames Fördervolumen durch die Stadt Wien betrug 2012 36,35 Mio Euro (2013: 37,24 Mio Euro) ohne Bauinvestitionen.
    Laut Kunst- und Kulturbericht wurden 2014 über die Kulturabteilung der Stadt Wien im Bereich der darstellenden Kunst vergeben:
    90.868.471,92 Euro (nicht enthalten Großveranstaltungen wie Wiener Festwochen), 2,6 Mio Euro Projektförderung für Freie Gruppen, 2,63 Mio Euro Konzeptförderung darstellende Kunst. Das entspricht 5,7% des Gesamtfördervolumens im Bereich der
    darstellenden Kunst.

    Quelle: IG Freie Theaterarbeit: Wir sind viele & divers – so wie unser Publikum
    In: gift.zeitschrift für freies Theater. 03/2015, S. 10-13.



    Tatsache ist, dass richtungsweisende Entwicklungen und Impulse zur Weiterentwicklung des Kunst- und Kulturschaffens maßgeblich von Künstlern und Künstlerinnen abseits der großen Tanker kommen und die Freie Szene eine zentrale Säule im Kulturangebot Wiens als weltoffener Stadt ist. Tatsache ist aber auch, dass die Förderausschüttung das in keinster Weise abbildet.

    auch_kuenstlerinnen_werden_alt

    Eine Studie zur sozialen Lage der Künstlerinnen und Künstler aus 2008 hält fest

    „Das mittlere Äquivalenzeinkommen der Kunstschaffenden liegt im Erhebungsjahr mit rund 1.000 Euro pro Monat nur knapp über der Armutsgefährdungsgrenze (2006: 893 Euro monatlich), und deutlich unter dem mittleren Äquivalenzeinkommen der österreichischen Gesamtbevölkerung (2006: monatlich 1.488 Euro). Unterhalb der Armutsgefährdungsgrenze leben 37% der Kunstschaffenden – dieser Anteil beträgt in der Gesamtbevölkerung 13% und unter allen Erwerbstätigen 7%."

    Quelle: Susanne Schelepa, Petra Wetzel, Gerhard Wohlfahrt: Zur sozialen Lage der Künstlerinnen und Künstler in Österreich. Studie im Auftrag des BMUKK. Wien 2008.

    Die Situation hat sich durch die Auswirkungen der Krisenjahre bis heute eher noch verschlechtert.

    auch_kuenstlerInnen_brauchen_mal_nen_arzt

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  • Infoveranstaltung zur KSVF-Novelle 20.01.2015, Wien

    Infoveranstaltung der IG Freie Theaterarbeit am 20. Januar 2015

    Herzliche Einladung: Infoveranstaltung zur KSVF-Novelle mit Mag.a Bettina Wachermayr (juristische und administrative Leitung KSVF),
    20. Januar 2015, 17 Uhr im Café 7*Stern (Siebensterngasse 31, 1070 Wien)

    Novelle des KSVF

    Sie ist geschehen – wichtige Punkte haben sich verbessert, der leichtere und breitere Zugang erweitert die Bezugsberechtigten:

    - das Erreichen der Untergrenze (die jeweilige Geringfügigkeitsgrenze) wird erleichtert dadurch, dass sie nicht mehr mit Gewinn aus der selbstständigen Tätigkeit sondern künftig mit den Einnahmen erreicht werden muss
    - auch Einnahmen aus kunstnahen Tätigkeiten (z. B. Vorbereitungs- und Vermittlungstätigkeiten und Interpretation) sollen – solange sie im Kontext der vom KSVF anerkannten künstlerischen Tätigkeit stehen – zum Erreichen der Untergrenze zu einem Teil berücksichtigt werden
    - es gibt die Möglichkeit, Einnahmen auf jeweils drei Jahre zu verteilen
    - Erhöhung der Obergrenze (für die die Gesamteinkünfte und nicht nur jene aus selbstständiger künstlerischer Tätigkeit herangezogen werden)
    - Streichung der „künstlerischen Befähigung“ als eine der Grundlagen für die Zuerkennung der Künstler_inneneigenschaft

    Ab 2015 tritt die Novelle in Kraft, es wird aber die Möglichkeit geben, Anträge rückwirkend für 2014 schon mit Ausnahmebestimmungen für einige Neuerungen (betreffend §17) beurteilen zu lassen und gegebenenfalls Anträge für 2014 neu einzureichen.

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  • Produktionsbedingungen im freien Theaterbereich Kärnten/Koroška

    Diskurs über Produktionsbedingungen im freien Theaterbereich IGFT on Tour 2014/2015 - Kärnten/Koroška

    IG Freie Theaterarbeit (IGFT) und IG KIKK laden, am Montag, 26. Januar 2015, herzlich zu Diskurs und Austausch!

    Klagenfurt/Celovec – Montag, 26. Januar 2015, 17:00 Uhr

    Herzlich laden wir alle Kärntner Künstler_innen und Kulturarbeiter_innen, die im freien darstellenden Kunstbereich (auch spartenübergreifend) tätig sind, zu einem Austausch über Produktionsbedingungen in Kärnten ein. Am 27. Januar werden Sabine Kock, Felix Strasser und Florian Zambrano Moreno (der seit kurzem gemeinsam mit Felix Strasser Kärntner Bundeslandsprecher der IGFT ist) diese Anliegen und Erfahrungen in ein Gespräch mit Landesrat Christian Benger einbringen.

    Ort: VolXhaus/Ljudski dom
    Südbahngürtel 24, 9020 Klagenfurt/Celovec

    Diese Veranstaltung findet in Kooperation mit der IG KIKK (igkikk.at) statt.


    Am 26. Januar bieten die IGFT und die IG KIKK individuelle, kostenlose Beratungen zu allen Themenfeldern des Produzierens im darstellenden Bereich in Klagenfurt an.
    Bitte mit Terminvereinbarung und Stichwort in welcher Richtung die Beratung gebraucht wird (c.vikoler@freietheater.at).


    IGFT on Tour 2014/15
    Eine Informations- und Diskussionsreise der IG Freie Theaterarbeit zu gesetzlichen Neuerungen, gegen politischen Stillstand, für mehr Sichtbarkeit und mit dem Ziel einer grundlegenden Neubewertung freier Theaterarbeit.


    www.freietheater.at
    igkikk.at/
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  • STOPP TTIP!: Offener Brief an EU-Parlamentarier_innen

    Kulturrat Österreich, 3. März 2015

    Ein EU-weites Bündnis von 375 Organisationen (darunter der Kulturrat Österreich) fordert die Abgeordneten des EU-Parlaments dazu auf, ein klares Signal der Ablehnung des TTIP und anderer gleichartiger Handels- und Investitionsabkommen zu geben:

    Wir appellieren an alle Mitglieder des Europäischen Parlaments, sich auf eine starke Resolution zu verständigen, die deutlich macht, dass das Europäische Parlament alle zukünftigen Handels- und Investitionsabkommen ablehnt, die nicht im öffentlichen Interesse sind, sondern stattdessen wichtige, in langen demokratischen Kämpfen erworbene Rechte in der EU, den USA und dem Rest der Welt bedrohen.
    kulturrat.at/agenda/ttip/20150...

    ★ Stopp CETA | TTIP | TISA
    kulturrat.at/agenda/ttip

    ★ CETA, TTIP, TISA
    Kunst- und Kulturförderung als Investitionshindernis? Ein kleiner Überblick zu Verhandlungsständen und Widerstand
    www.igbildendekunst.at/…/bil...

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  • allgemeine Ausnahme von Kunst und Kultur in TTIP

    Appell der Kunst- und Kulturverbände Österreichs: Für eine allgemeine Ausnahme von Kunst und Kultur in TTIP

    Appell der ARGE Kulturelle Vielfalt der Ö. UNESCO-Kommission, 15. April 2015

    Wir, die unterzeichnenden Mitglieder der ARGE Kulturelle Vielfalt der Österreichischen UNESCO-Kommission, warnen eindrücklich vor negativen Konsequenzen der geplanten Transatlantischen Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP) zwischen der EU und den USA für die europäische Kunst-, Kultur- und Medienlandschaft.

    Im Stimmengewitter rund um die TTIP-Verhandlungen drohen die Themen Kultur und Medien unter „ferner liefen“ verbucht und mitverhandelt zu werden – mit irreversiblen Konsequenzen. Wir appellieren daher dringend an die politisch Verantwortlichen, sich für eine allgemeine Ausnahme von Kunst und Kultur aus dem Anwendungsbereich von TTIP einzusetzen. Nur so ist der effektive Schutz der kulturellen und medialen Vielfalt Europas gewährleistet.

    Die Annahme, Kunst und Kultur seien von TTIP nicht betroffen, ist ein Mythos.

    Jedes Buch, jeder Film, jede Theatervorstellung, jedes Musikevent ist als kulturelles Produkt mit einem finanziellen Wert Teil des internationalen Handels und damit Gegenstand von Freihandelsverhandlungen – genauso bei TTIP. Die Annahme, bei TTIP werde nicht über den Kunst-, Kultur- und Medienbereich verhandelt, ist ein Mythos. Das Mandat der Europäischen Kommission enthält keine „kulturelle Ausnahme“, wie vielfach behauptet wird. Der Kulturbereich ist nicht aus den Verhandlungen ausgeklammert. Lediglich für audiovisuelle Dienstleistungen (Film, TV, Radio) ist eine Ausnahme im Kapitel zum Dienstleistungshandel und zur Niederlassung vorgesehen, in allen anderen Bereichen des TTIP aber, wie Investitionsschutz oder regulatorische Kohärenz, kann über audiovisuelle Medien verhandelt werden und über nicht-audiovisuelle Medien sowieso.

    Zur Diskussion stehen damit sämtliche Förderungen, Regulierungsmaßnahmen und Standards zum Schutz und zur Erhaltung der kulturellen Vielfalt und der Medienvielfalt bzw. Medienfreiheit in Europa. Denn mit den USA steht der EU ein Verhandlungspartner gegenüber, der ein grundsätzlich anderes Verständnis von Kultur- und Medienpolitik hat. Aus Sicht der USA sind Kultur und Medien reguläre Handelsprodukte, die möglichst frei am Markt zirkulieren sollen. Staatliche Fördermaßnahmen erscheinen aus dieser Perspektive nur als wirtschaftspolitisch motivierter Protektionismus, der den freien Handel beschränkt. Demgegenüber zählt es zum europäischen Selbstverständnis, Kultur nicht auf ihren Warencharakter zu reduzieren, sondern ebenso als Träger gesellschaftlicher Werte und Identitäten sowie ästhetischer Positionierungen aufzufassen. Daraus leitet sich die Verantwortung des Staates ab, eine Vielfalt an Kultur zu ermöglichen – jenseits des Diktats des jeweils aktuellen Publikumsgeschmacks oder der Interessen von Investoren. Dies ist aber nur möglich, wenn der Staat kulturpolitisch agieren kann. Den bestehenden und künftigen kulturpolitischen Spielraum zu wahren, ist somit oberste Prämisse für den nachhaltigen Schutz der Vielfalt von Kunst, Kultur und Medien in Europa – auch und insbesondere in Freihandelsverhandlungen.

    Ob und in welcher Art und Weise Maßnahmen zum Schutz und zur Förderung der kulturellen und medialen Vielfalt jeweils konkret erforderlich und gewollt sind, muss weiterhin das Ergebnis demokratischer Willensbildungsprozesse sein und darf nicht das Ergebnis handelsrechtlicher Verpflichtungen und internationaler Schiedsgerichte werden, die diese auslegen.

    Wir brauchen eine allgemeine Kulturausnahme statt schwammiger Zusagen.

    Bislang ist nicht erkennbar, wie die Europäische Kommission gedenkt, Kultur und Medien vor negativen Auswirkungen durch TTIP zu schützen. Jene wenigen Papiere, die zu dieser Thematik veröffentlicht wurden, geben großen Anlass zur Sorge. Es scheint, als würde die Kommission eine Minimalversion anstreben, die alles andere als einen effektiven und umfassenden Schutz der kulturellen und medialen Vielfaltsförderung in Europa gewährleistet, sondern das Gegenteil bewirkt.

    Wir, die Kunst- und Kulturverbände Österreichs fordern daher:
    – Rechtsverbindliche Regelungen

    Absichtserklärungen sind nicht genug. Die von der Kommission angestrebte „Erwähnung“ des „UNESCO-Übereinkommens über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen“ in der Präambel des TTIP-Abkommens ist nicht ausreichend. Eine Erwähnung in einer Präambel alleine entfaltet keine rechtlich bindende Schutzwirkung. Im besten Falle ist sie bei Streitfällen eine Auslegungshilfe. Es braucht daher zusätzlich eine klare Verankerung aller Ausnahmen für Kunst, Kultur und Medien in den bindenden TTIP-Kapiteln.

    – Ausnahmen für audiovisuelle UND kulturelle Sektoren

    Das Mandat verpflichtet die Europäische Kommission, audiovisuelle Dienstleistungen aus den TTIP-Verhandlungen auszuklammern. Diese Ausnahme gilt jedoch nur für den audiovisuellen Sektor (Film, TV, Radio), nicht für andere Kultursektoren wie beispielsweise Literatur und den Verlagssektor, Theater und Musikauftritte, Bibliotheken, Museen und Archive. Auch in diesen Bereichen dürfen keine neuen Zugeständnisse und Liberalisierungsverpflichtungen durch TTIP entstehen. Die Ausnahme für audiovisuelle Dienstleistungen ist daher auf alle kulturellen Sektoren auszuweiten.

    – Technologieneutrale Definition von Ausnahmen

    Die technologischen Entwicklungen haben die Art und Weise, wie Kultur geschaffen, verbreitet und konsumiert wird, grundlegend verändert. Welche Technologien und Verbreitungsplattformen in den nächsten zehn, zwanzig, dreißig Jahren relevant werden, ist heute nicht vorhersehbar. Es ist daher unbedingt erforderlich, Ausnahmen für Kultur und Medien technologieneutral zu definieren. Es muss außer Frage stehen, dass ein Buch ein kulturelles Gut ist, unabhängig davon, ob es als gedrucktes Buch oder als E-Book erscheint. Gleiches gilt für den Film-, TV-, Radio- und Musiksektor. Gerade in diesen Sektoren ist das US-Interesse an einer möglichst weitgehenden Marktöffnung – angesichts der dominanten Stellung von US-Unterhaltungs-, Medien- und Internetkonzernen – besonders groß. Bei Onlinediensten im Bereich Film, TV, Radio und Musik muss genauso außer Frage stehen, dass es sich um kulturelle Dienste handelt und nicht, wie von den USA propagiert, um Informations- oder Telekommunikationsdienste, die Daten übermitteln.


    – Berücksichtigung der Bandbreite an Maßnahmen zur Vielfaltsförderung

    Maßnahmen zum Schutz und zur Förderung der kulturellen Vielfalt und der Medienvielfalt bzw. der Medienfreiheit setzen nicht nur in den Kultur- und Mediensektoren an. Auch Regulierungen in anderen Bereichen zielen auf Standards im Kulturbereich und die Vielfaltsförderung ab, beispielsweise im Bildungssektor, im Arbeits- und Versicherungsbereich oder dem Telekommunikationssektor (z.B. die „must carry“ Regelungen, die Kabelnetzbetreiber verpflichten, lokale und öffentlich-rechtliche Sender miteinzubeziehen). Derartige Regulierungen müssen weiterhin möglich sein, um einen effektiven und umfassenden Schutz der kulturellen und medialen Vielfaltsförderung zu gewährleisten.


    – Berücksichtigung in sämtlichen TTIP-Kapiteln

    TTIP ist mehr als ein reines Freihandelsabkommen. Im Rahmen der sogenannten „transatlantischen Partnerschaft“ werden nach aktuellem Verhandlungsstand genauso Investitionsschutzklauseln, Maßnahmen zu mehr regulatorischer Kompatibilität und gemeinsame Regeln angestrebt. Ausnahmen zum Schutz der kulturellen und medialen Vielfaltssicherung dürfen sich daher nicht auf das TTIP-Kapitel über den Marktzugang beschränken, sondern müssen sich auf den gesamten TTIP-Anwendungsbereich erstrecken. Andernfalls drohen geplante Schutzmaßnahmen ins Leere zu laufen.


    – Keine Investitionsschutzbestimmungen

    TTIP braucht keine Bestimmungen zum Investitionsschutz und Investor-Staat-Schiedsklauseln. Sowohl in den USA als auch der EU und ihren Mitgliedstaaten gelten rechtsstaatliche Prinzipien. Ebenso existieren in den USA und der EU etablierte Gerichtswesen. Der Rechtsweg steht allen offen. Investitionsschutz und Investor-Staats-Schiedsverfahren bergen die Gefahr, Verfassungs- und Rechtsordnungen zu unterlaufen und die Entscheidungs- und Handlungsfähigkeit von Staaten zu unterhöhlen.


    – Keine Verhandlungen über Urheber- und Leistungsschutzrechte

    Urheber- und Leistungsschutzrechte werden im internationalen Kontext im Rahmen der Welthandelsorganisation für geistiges Eigentum (World Intellectual Property Organizsation, WIPO) verhandelt. Hier werden internationale Abkommen zum Urheber- und Leistungsschutzrecht geschlossen. Der zusätzliche Nutzen eines Kapitels über Regeln zum Urheber- und Leistungsschutzrechts in TTIP ist nicht erkennbar. Dies umso mehr, weil sich das europäische Urheberrecht und das US-amerikanische Copyright-System grundlegend unterscheiden. Die Grundprinzipien des europäischen Urheberrechts, die den/die Urheber/in und seine/ihre wirtschaftlichen und ideellen Rechte in den Mittelpunkt stellen, sind nicht verhandelbar.


    Wir brauchen eine Politik, die sich in den TTIP-Verhandlungen für Kunst und Kultur stark macht und eine allgemeine Kulturausnahme in TTIP verankert.

    Wir appellieren aus all diesen Gründen dringend an die politischen Verantwortlichen, konsequent und kompromisslos für eine rechtlich bindende allgemeine Ausnahme für Maßnahmen zum Schutz und zur Förderung der kulturellen und medialen Vielfalt aus dem TTIP-Anwendungsbereich einzutreten.

    Wir erinnern eindrücklich daran, dass sowohl die Europäische Union als auch ihre Mitgliedstaaten sich darauf verständigt haben, für die Wahrung des kulturpolitischen Gestaltungsspielraums auch in Handelskontexten einzutreten und diesem Bekenntnis mit Beitritt zum „UNESCO-Übereinkommen über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen“ völkerrechtlich bindend Ausdruck verliehen haben.

    Es geht nicht nur um die Bewahrung des Status Quo. Es geht ebenso um die Frage, ob und in welchem Umfang zukünftig noch Kultur- und Medienpolitik auf Basis demokratischer Willensbildung möglich sein wird oder nicht. Es geht um die Frage, in welchem Ausmaß und in welcher Vielfalt und zu welchen Bedingungen in Zukunft Kunst und Kultur entstehen und bestehen kann. Es geht um die Vielzahl und Vielfalt von künstlerischen, kulturellen und medialen Angeboten ebenso wie um Zugänge zu ihnen, es geht um die Unabhängigkeit und Entscheidungsfreiheit des künstlerischen und kulturellen Schaffens und um die Existenzfähigkeit von selbständig agierenden Künstlerinnen und Künstlern sowie von eigenständigen Kunst- und Kultureinrichtungen. Es geht um die Umsetzung der in den Verfassungen Österreichs und der Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie der EU-Charta festgeschriebenen Kunst- und Medienfreiheit.


    Wien, 15. April 2015

    AGMÖ – Arbeitsgemeinschaft Musikerziehung Österreich
    Leonore Donat

    Dachverband der Österreichischen Filmschaffenden
    Maria Anna Kollmann

    Gesellschaft bildender Künstlerinnen und Künstler, Künstlerhaus
    Kurt Brazda

    IG Autorinnen Autoren
    Gerhard Ruiss

    IG Freie Theaterarbeit
    Sabine Kock

    IG Kultur Österreich
    Gabi Gerbasits

    Institut für Kulturmanagement und Kulturwissenschaft,
    Universität für Musik und darstellende Kunst Wien
    Franz Otto Hofecker

    Kulturrat Österreich
    Maria Anna Kollmann

    KUPF – Kulturplattform Oberösterreich
    Richard Schachinger

    Österreichischer Musikrat
    Harald Huber

    österreichische kulturdokumentation. internationales archiv für kulturanalysen
    Veronika Ratzenböck

    Musikergilde
    Peter Paul Skrepek

    VIDC – Wiener Institut für internationalen Dialog und Zusammenarbeit
    Franz Schmidjell

    [:en]

    Appell der Kunst- und Kulturverbände Österreichs: Für eine allgemeine Ausnahme von Kunst und Kultur in TTIP

    Appell der ARGE Kulturelle Vielfalt der Ö. UNESCO-Kommission, 15. April 2015

    Wir, die unterzeichnenden Mitglieder der ARGE Kulturelle Vielfalt der Österreichischen UNESCO-Kommission, warnen eindrücklich vor negativen Konsequenzen der geplanten Transatlantischen Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP) zwischen der EU und den USA für die europäische Kunst-, Kultur- und Medienlandschaft.

    Im Stimmengewitter rund um die TTIP-Verhandlungen drohen die Themen Kultur und Medien unter „ferner liefen“ verbucht und mitverhandelt zu werden – mit irreversiblen Konsequenzen. Wir appellieren daher dringend an die politisch Verantwortlichen, sich für eine allgemeine Ausnahme von Kunst und Kultur aus dem Anwendungsbereich von TTIP einzusetzen. Nur so ist der effektive Schutz der kulturellen und medialen Vielfalt Europas gewährleistet.

    Die Annahme, Kunst und Kultur seien von TTIP nicht betroffen, ist ein Mythos.

    Jedes Buch, jeder Film, jede Theatervorstellung, jedes Musikevent ist als kulturelles Produkt mit einem finanziellen Wert Teil des internationalen Handels und damit Gegenstand von Freihandelsverhandlungen – genauso bei TTIP. Die Annahme, bei TTIP werde nicht über den Kunst-, Kultur- und Medienbereich verhandelt, ist ein Mythos. Das Mandat der Europäischen Kommission enthält keine „kulturelle Ausnahme“, wie vielfach behauptet wird. Der Kulturbereich ist nicht aus den Verhandlungen ausgeklammert. Lediglich für audiovisuelle Dienstleistungen (Film, TV, Radio) ist eine Ausnahme im Kapitel zum Dienstleistungshandel und zur Niederlassung vorgesehen, in allen anderen Bereichen des TTIP aber, wie Investitionsschutz oder regulatorische Kohärenz, kann über audiovisuelle Medien verhandelt werden und über nicht-audiovisuelle Medien sowieso.

    Zur Diskussion stehen damit sämtliche Förderungen, Regulierungsmaßnahmen und Standards zum Schutz und zur Erhaltung der kulturellen Vielfalt und der Medienvielfalt bzw. Medienfreiheit in Europa. Denn mit den USA steht der EU ein Verhandlungspartner gegenüber, der ein grundsätzlich anderes Verständnis von Kultur- und Medienpolitik hat. Aus Sicht der USA sind Kultur und Medien reguläre Handelsprodukte, die möglichst frei am Markt zirkulieren sollen. Staatliche Fördermaßnahmen erscheinen aus dieser Perspektive nur als wirtschaftspolitisch motivierter Protektionismus, der den freien Handel beschränkt. Demgegenüber zählt es zum europäischen Selbstverständnis, Kultur nicht auf ihren Warencharakter zu reduzieren, sondern ebenso als Träger gesellschaftlicher Werte und Identitäten sowie ästhetischer Positionierungen aufzufassen. Daraus leitet sich die Verantwortung des Staates ab, eine Vielfalt an Kultur zu ermöglichen – jenseits des Diktats des jeweils aktuellen Publikumsgeschmacks oder der Interessen von Investoren. Dies ist aber nur möglich, wenn der Staat kulturpolitisch agieren kann. Den bestehenden und künftigen kulturpolitischen Spielraum zu wahren, ist somit oberste Prämisse für den nachhaltigen Schutz der Vielfalt von Kunst, Kultur und Medien in Europa – auch und insbesondere in Freihandelsverhandlungen.

    Ob und in welcher Art und Weise Maßnahmen zum Schutz und zur Förderung der kulturellen und medialen Vielfalt jeweils konkret erforderlich und gewollt sind, muss weiterhin das Ergebnis demokratischer Willensbildungsprozesse sein und darf nicht das Ergebnis handelsrechtlicher Verpflichtungen und internationaler Schiedsgerichte werden, die diese auslegen.

    Wir brauchen eine allgemeine Kulturausnahme statt schwammiger Zusagen.

    Bislang ist nicht erkennbar, wie die Europäische Kommission gedenkt, Kultur und Medien vor negativen Auswirkungen durch TTIP zu schützen. Jene wenigen Papiere, die zu dieser Thematik veröffentlicht wurden, geben großen Anlass zur Sorge. Es scheint, als würde die Kommission eine Minimalversion anstreben, die alles andere als einen effektiven und umfassenden Schutz der kulturellen und medialen Vielfaltsförderung in Europa gewährleistet, sondern das Gegenteil bewirkt.

    Wir, die Kunst- und Kulturverbände Österreichs fordern daher:
    – Rechtsverbindliche Regelungen

    Absichtserklärungen sind nicht genug. Die von der Kommission angestrebte „Erwähnung“ des „UNESCO-Übereinkommens über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen“ in der Präambel des TTIP-Abkommens ist nicht ausreichend. Eine Erwähnung in einer Präambel alleine entfaltet keine rechtlich bindende Schutzwirkung. Im besten Falle ist sie bei Streitfällen eine Auslegungshilfe. Es braucht daher zusätzlich eine klare Verankerung aller Ausnahmen für Kunst, Kultur und Medien in den bindenden TTIP-Kapiteln.

    – Ausnahmen für audiovisuelle UND kulturelle Sektoren

    Das Mandat verpflichtet die Europäische Kommission, audiovisuelle Dienstleistungen aus den TTIP-Verhandlungen auszuklammern. Diese Ausnahme gilt jedoch nur für den audiovisuellen Sektor (Film, TV, Radio), nicht für andere Kultursektoren wie beispielsweise Literatur und den Verlagssektor, Theater und Musikauftritte, Bibliotheken, Museen und Archive. Auch in diesen Bereichen dürfen keine neuen Zugeständnisse und Liberalisierungsverpflichtungen durch TTIP entstehen. Die Ausnahme für audiovisuelle Dienstleistungen ist daher auf alle kulturellen Sektoren auszuweiten.

    – Technologieneutrale Definition von Ausnahmen

    Die technologischen Entwicklungen haben die Art und Weise, wie Kultur geschaffen, verbreitet und konsumiert wird, grundlegend verändert. Welche Technologien und Verbreitungsplattformen in den nächsten zehn, zwanzig, dreißig Jahren relevant werden, ist heute nicht vorhersehbar. Es ist daher unbedingt erforderlich, Ausnahmen für Kultur und Medien technologieneutral zu definieren. Es muss außer Frage stehen, dass ein Buch ein kulturelles Gut ist, unabhängig davon, ob es als gedrucktes Buch oder als E-Book erscheint. Gleiches gilt für den Film-, TV-, Radio- und Musiksektor. Gerade in diesen Sektoren ist das US-Interesse an einer möglichst weitgehenden Marktöffnung – angesichts der dominanten Stellung von US-Unterhaltungs-, Medien- und Internetkonzernen – besonders groß. Bei Onlinediensten im Bereich Film, TV, Radio und Musik muss genauso außer Frage stehen, dass es sich um kulturelle Dienste handelt und nicht, wie von den USA propagiert, um Informations- oder Telekommunikationsdienste, die Daten übermitteln.


    – Berücksichtigung der Bandbreite an Maßnahmen zur Vielfaltsförderung

    Maßnahmen zum Schutz und zur Förderung der kulturellen Vielfalt und der Medienvielfalt bzw. der Medienfreiheit setzen nicht nur in den Kultur- und Mediensektoren an. Auch Regulierungen in anderen Bereichen zielen auf Standards im Kulturbereich und die Vielfaltsförderung ab, beispielsweise im Bildungssektor, im Arbeits- und Versicherungsbereich oder dem Telekommunikationssektor (z.B. die „must carry“ Regelungen, die Kabelnetzbetreiber verpflichten, lokale und öffentlich-rechtliche Sender miteinzubeziehen). Derartige Regulierungen müssen weiterhin möglich sein, um einen effektiven und umfassenden Schutz der kulturellen und medialen Vielfaltsförderung zu gewährleisten.


    – Berücksichtigung in sämtlichen TTIP-Kapiteln

    TTIP ist mehr als ein reines Freihandelsabkommen. Im Rahmen der sogenannten „transatlantischen Partnerschaft“ werden nach aktuellem Verhandlungsstand genauso Investitionsschutzklauseln, Maßnahmen zu mehr regulatorischer Kompatibilität und gemeinsame Regeln angestrebt. Ausnahmen zum Schutz der kulturellen und medialen Vielfaltssicherung dürfen sich daher nicht auf das TTIP-Kapitel über den Marktzugang beschränken, sondern müssen sich auf den gesamten TTIP-Anwendungsbereich erstrecken. Andernfalls drohen geplante Schutzmaßnahmen ins Leere zu laufen.


    – Keine Investitionsschutzbestimmungen

    TTIP braucht keine Bestimmungen zum Investitionsschutz und Investor-Staat-Schiedsklauseln. Sowohl in den USA als auch der EU und ihren Mitgliedstaaten gelten rechtsstaatliche Prinzipien. Ebenso existieren in den USA und der EU etablierte Gerichtswesen. Der Rechtsweg steht allen offen. Investitionsschutz und Investor-Staats-Schiedsverfahren bergen die Gefahr, Verfassungs- und Rechtsordnungen zu unterlaufen und die Entscheidungs- und Handlungsfähigkeit von Staaten zu unterhöhlen.


    – Keine Verhandlungen über Urheber- und Leistungsschutzrechte

    Urheber- und Leistungsschutzrechte werden im internationalen Kontext im Rahmen der Welthandelsorganisation für geistiges Eigentum (World Intellectual Property Organizsation, WIPO) verhandelt. Hier werden internationale Abkommen zum Urheber- und Leistungsschutzrecht geschlossen. Der zusätzliche Nutzen eines Kapitels über Regeln zum Urheber- und Leistungsschutzrechts in TTIP ist nicht erkennbar. Dies umso mehr, weil sich das europäische Urheberrecht und das US-amerikanische Copyright-System grundlegend unterscheiden. Die Grundprinzipien des europäischen Urheberrechts, die den/die Urheber/in und seine/ihre wirtschaftlichen und ideellen Rechte in den Mittelpunkt stellen, sind nicht verhandelbar.


    Wir brauchen eine Politik, die sich in den TTIP-Verhandlungen für Kunst und Kultur stark macht und eine allgemeine Kulturausnahme in TTIP verankert.

    Wir appellieren aus all diesen Gründen dringend an die politischen Verantwortlichen, konsequent und kompromisslos für eine rechtlich bindende allgemeine Ausnahme für Maßnahmen zum Schutz und zur Förderung der kulturellen und medialen Vielfalt aus dem TTIP-Anwendungsbereich einzutreten.

    Wir erinnern eindrücklich daran, dass sowohl die Europäische Union als auch ihre Mitgliedstaaten sich darauf verständigt haben, für die Wahrung des kulturpolitischen Gestaltungsspielraums auch in Handelskontexten einzutreten und diesem Bekenntnis mit Beitritt zum „UNESCO-Übereinkommen über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen“ völkerrechtlich bindend Ausdruck verliehen haben.

    Es geht nicht nur um die Bewahrung des Status Quo. Es geht ebenso um die Frage, ob und in welchem Umfang zukünftig noch Kultur- und Medienpolitik auf Basis demokratischer Willensbildung möglich sein wird oder nicht. Es geht um die Frage, in welchem Ausmaß und in welcher Vielfalt und zu welchen Bedingungen in Zukunft Kunst und Kultur entstehen und bestehen kann. Es geht um die Vielzahl und Vielfalt von künstlerischen, kulturellen und medialen Angeboten ebenso wie um Zugänge zu ihnen, es geht um die Unabhängigkeit und Entscheidungsfreiheit des künstlerischen und kulturellen Schaffens und um die Existenzfähigkeit von selbständig agierenden Künstlerinnen und Künstlern sowie von eigenständigen Kunst- und Kultureinrichtungen. Es geht um die Umsetzung der in den Verfassungen Österreichs und der Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie der EU-Charta festgeschriebenen Kunst- und Medienfreiheit.


    Wien, 15. April 2015

    AGMÖ – Arbeitsgemeinschaft Musikerziehung Österreich
    Leonore Donat

    Dachverband der Österreichischen Filmschaffenden
    Maria Anna Kollmann

    Gesellschaft bildender Künstlerinnen und Künstler, Künstlerhaus
    Kurt Brazda

    IG Autorinnen Autoren
    Gerhard Ruiss

    IG Freie Theaterarbeit
    Sabine Kock

    IG Kultur Österreich
    Gabi Gerbasits

    Institut für Kulturmanagement und Kulturwissenschaft,
    Universität für Musik und darstellende Kunst Wien
    Franz Otto Hofecker

    Kulturrat Österreich
    Maria Anna Kollmann

    KUPF – Kulturplattform Oberösterreich
    Richard Schachinger

    Österreichischer Musikrat
    Harald Huber

    österreichische kulturdokumentation. internationales archiv für kulturanalysen
    Veronika Ratzenböck

    Musikergilde
    Peter Paul Skrepek

    VIDC – Wiener Institut für internationalen Dialog und Zusammenarbeit
    Franz Schmidjell

    [:fr]

    Appell der Kunst- und Kulturverbände Österreichs: Für eine allgemeine Ausnahme von Kunst und Kultur in TTIP

    Appell der ARGE Kulturelle Vielfalt der Ö. UNESCO-Kommission, 15. April 2015

    Wir, die unterzeichnenden Mitglieder der ARGE Kulturelle Vielfalt der Österreichischen UNESCO-Kommission, warnen eindrücklich vor negativen Konsequenzen der geplanten Transatlantischen Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP) zwischen der EU und den USA für die europäische Kunst-, Kultur- und Medienlandschaft.

    Im Stimmengewitter rund um die TTIP-Verhandlungen drohen die Themen Kultur und Medien unter „ferner liefen“ verbucht und mitverhandelt zu werden – mit irreversiblen Konsequenzen. Wir appellieren daher dringend an die politisch Verantwortlichen, sich für eine allgemeine Ausnahme von Kunst und Kultur aus dem Anwendungsbereich von TTIP einzusetzen. Nur so ist der effektive Schutz der kulturellen und medialen Vielfalt Europas gewährleistet.

    Die Annahme, Kunst und Kultur seien von TTIP nicht betroffen, ist ein Mythos.

    Jedes Buch, jeder Film, jede Theatervorstellung, jedes Musikevent ist als kulturelles Produkt mit einem finanziellen Wert Teil des internationalen Handels und damit Gegenstand von Freihandelsverhandlungen – genauso bei TTIP. Die Annahme, bei TTIP werde nicht über den Kunst-, Kultur- und Medienbereich verhandelt, ist ein Mythos. Das Mandat der Europäischen Kommission enthält keine „kulturelle Ausnahme“, wie vielfach behauptet wird. Der Kulturbereich ist nicht aus den Verhandlungen ausgeklammert. Lediglich für audiovisuelle Dienstleistungen (Film, TV, Radio) ist eine Ausnahme im Kapitel zum Dienstleistungshandel und zur Niederlassung vorgesehen, in allen anderen Bereichen des TTIP aber, wie Investitionsschutz oder regulatorische Kohärenz, kann über audiovisuelle Medien verhandelt werden und über nicht-audiovisuelle Medien sowieso.

    Zur Diskussion stehen damit sämtliche Förderungen, Regulierungsmaßnahmen und Standards zum Schutz und zur Erhaltung der kulturellen Vielfalt und der Medienvielfalt bzw. Medienfreiheit in Europa. Denn mit den USA steht der EU ein Verhandlungspartner gegenüber, der ein grundsätzlich anderes Verständnis von Kultur- und Medienpolitik hat. Aus Sicht der USA sind Kultur und Medien reguläre Handelsprodukte, die möglichst frei am Markt zirkulieren sollen. Staatliche Fördermaßnahmen erscheinen aus dieser Perspektive nur als wirtschaftspolitisch motivierter Protektionismus, der den freien Handel beschränkt. Demgegenüber zählt es zum europäischen Selbstverständnis, Kultur nicht auf ihren Warencharakter zu reduzieren, sondern ebenso als Träger gesellschaftlicher Werte und Identitäten sowie ästhetischer Positionierungen aufzufassen. Daraus leitet sich die Verantwortung des Staates ab, eine Vielfalt an Kultur zu ermöglichen – jenseits des Diktats des jeweils aktuellen Publikumsgeschmacks oder der Interessen von Investoren. Dies ist aber nur möglich, wenn der Staat kulturpolitisch agieren kann. Den bestehenden und künftigen kulturpolitischen Spielraum zu wahren, ist somit oberste Prämisse für den nachhaltigen Schutz der Vielfalt von Kunst, Kultur und Medien in Europa – auch und insbesondere in Freihandelsverhandlungen.

    Ob und in welcher Art und Weise Maßnahmen zum Schutz und zur Förderung der kulturellen und medialen Vielfalt jeweils konkret erforderlich und gewollt sind, muss weiterhin das Ergebnis demokratischer Willensbildungsprozesse sein und darf nicht das Ergebnis handelsrechtlicher Verpflichtungen und internationaler Schiedsgerichte werden, die diese auslegen.

    Wir brauchen eine allgemeine Kulturausnahme statt schwammiger Zusagen.

    Bislang ist nicht erkennbar, wie die Europäische Kommission gedenkt, Kultur und Medien vor negativen Auswirkungen durch TTIP zu schützen. Jene wenigen Papiere, die zu dieser Thematik veröffentlicht wurden, geben großen Anlass zur Sorge. Es scheint, als würde die Kommission eine Minimalversion anstreben, die alles andere als einen effektiven und umfassenden Schutz der kulturellen und medialen Vielfaltsförderung in Europa gewährleistet, sondern das Gegenteil bewirkt.

    Wir, die Kunst- und Kulturverbände Österreichs fordern daher:
    – Rechtsverbindliche Regelungen

    Absichtserklärungen sind nicht genug. Die von der Kommission angestrebte „Erwähnung“ des „UNESCO-Übereinkommens über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen“ in der Präambel des TTIP-Abkommens ist nicht ausreichend. Eine Erwähnung in einer Präambel alleine entfaltet keine rechtlich bindende Schutzwirkung. Im besten Falle ist sie bei Streitfällen eine Auslegungshilfe. Es braucht daher zusätzlich eine klare Verankerung aller Ausnahmen für Kunst, Kultur und Medien in den bindenden TTIP-Kapiteln.

    – Ausnahmen für audiovisuelle UND kulturelle Sektoren

    Das Mandat verpflichtet die Europäische Kommission, audiovisuelle Dienstleistungen aus den TTIP-Verhandlungen auszuklammern. Diese Ausnahme gilt jedoch nur für den audiovisuellen Sektor (Film, TV, Radio), nicht für andere Kultursektoren wie beispielsweise Literatur und den Verlagssektor, Theater und Musikauftritte, Bibliotheken, Museen und Archive. Auch in diesen Bereichen dürfen keine neuen Zugeständnisse und Liberalisierungsverpflichtungen durch TTIP entstehen. Die Ausnahme für audiovisuelle Dienstleistungen ist daher auf alle kulturellen Sektoren auszuweiten.

    – Technologieneutrale Definition von Ausnahmen

    Die technologischen Entwicklungen haben die Art und Weise, wie Kultur geschaffen, verbreitet und konsumiert wird, grundlegend verändert. Welche Technologien und Verbreitungsplattformen in den nächsten zehn, zwanzig, dreißig Jahren relevant werden, ist heute nicht vorhersehbar. Es ist daher unbedingt erforderlich, Ausnahmen für Kultur und Medien technologieneutral zu definieren. Es muss außer Frage stehen, dass ein Buch ein kulturelles Gut ist, unabhängig davon, ob es als gedrucktes Buch oder als E-Book erscheint. Gleiches gilt für den Film-, TV-, Radio- und Musiksektor. Gerade in diesen Sektoren ist das US-Interesse an einer möglichst weitgehenden Marktöffnung – angesichts der dominanten Stellung von US-Unterhaltungs-, Medien- und Internetkonzernen – besonders groß. Bei Onlinediensten im Bereich Film, TV, Radio und Musik muss genauso außer Frage stehen, dass es sich um kulturelle Dienste handelt und nicht, wie von den USA propagiert, um Informations- oder Telekommunikationsdienste, die Daten übermitteln.


    – Berücksichtigung der Bandbreite an Maßnahmen zur Vielfaltsförderung

    Maßnahmen zum Schutz und zur Förderung der kulturellen Vielfalt und der Medienvielfalt bzw. der Medienfreiheit setzen nicht nur in den Kultur- und Mediensektoren an. Auch Regulierungen in anderen Bereichen zielen auf Standards im Kulturbereich und die Vielfaltsförderung ab, beispielsweise im Bildungssektor, im Arbeits- und Versicherungsbereich oder dem Telekommunikationssektor (z.B. die „must carry“ Regelungen, die Kabelnetzbetreiber verpflichten, lokale und öffentlich-rechtliche Sender miteinzubeziehen). Derartige Regulierungen müssen weiterhin möglich sein, um einen effektiven und umfassenden Schutz der kulturellen und medialen Vielfaltsförderung zu gewährleisten.


    – Berücksichtigung in sämtlichen TTIP-Kapiteln

    TTIP ist mehr als ein reines Freihandelsabkommen. Im Rahmen der sogenannten „transatlantischen Partnerschaft“ werden nach aktuellem Verhandlungsstand genauso Investitionsschutzklauseln, Maßnahmen zu mehr regulatorischer Kompatibilität und gemeinsame Regeln angestrebt. Ausnahmen zum Schutz der kulturellen und medialen Vielfaltssicherung dürfen sich daher nicht auf das TTIP-Kapitel über den Marktzugang beschränken, sondern müssen sich auf den gesamten TTIP-Anwendungsbereich erstrecken. Andernfalls drohen geplante Schutzmaßnahmen ins Leere zu laufen.


    – Keine Investitionsschutzbestimmungen

    TTIP braucht keine Bestimmungen zum Investitionsschutz und Investor-Staat-Schiedsklauseln. Sowohl in den USA als auch der EU und ihren Mitgliedstaaten gelten rechtsstaatliche Prinzipien. Ebenso existieren in den USA und der EU etablierte Gerichtswesen. Der Rechtsweg steht allen offen. Investitionsschutz und Investor-Staats-Schiedsverfahren bergen die Gefahr, Verfassungs- und Rechtsordnungen zu unterlaufen und die Entscheidungs- und Handlungsfähigkeit von Staaten zu unterhöhlen.


    – Keine Verhandlungen über Urheber- und Leistungsschutzrechte

    Urheber- und Leistungsschutzrechte werden im internationalen Kontext im Rahmen der Welthandelsorganisation für geistiges Eigentum (World Intellectual Property Organizsation, WIPO) verhandelt. Hier werden internationale Abkommen zum Urheber- und Leistungsschutzrecht geschlossen. Der zusätzliche Nutzen eines Kapitels über Regeln zum Urheber- und Leistungsschutzrechts in TTIP ist nicht erkennbar. Dies umso mehr, weil sich das europäische Urheberrecht und das US-amerikanische Copyright-System grundlegend unterscheiden. Die Grundprinzipien des europäischen Urheberrechts, die den/die Urheber/in und seine/ihre wirtschaftlichen und ideellen Rechte in den Mittelpunkt stellen, sind nicht verhandelbar.


    Wir brauchen eine Politik, die sich in den TTIP-Verhandlungen für Kunst und Kultur stark macht und eine allgemeine Kulturausnahme in TTIP verankert.

    Wir appellieren aus all diesen Gründen dringend an die politischen Verantwortlichen, konsequent und kompromisslos für eine rechtlich bindende allgemeine Ausnahme für Maßnahmen zum Schutz und zur Förderung der kulturellen und medialen Vielfalt aus dem TTIP-Anwendungsbereich einzutreten.

    Wir erinnern eindrücklich daran, dass sowohl die Europäische Union als auch ihre Mitgliedstaaten sich darauf verständigt haben, für die Wahrung des kulturpolitischen Gestaltungsspielraums auch in Handelskontexten einzutreten und diesem Bekenntnis mit Beitritt zum „UNESCO-Übereinkommen über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen“ völkerrechtlich bindend Ausdruck verliehen haben.

    Es geht nicht nur um die Bewahrung des Status Quo. Es geht ebenso um die Frage, ob und in welchem Umfang zukünftig noch Kultur- und Medienpolitik auf Basis demokratischer Willensbildung möglich sein wird oder nicht. Es geht um die Frage, in welchem Ausmaß und in welcher Vielfalt und zu welchen Bedingungen in Zukunft Kunst und Kultur entstehen und bestehen kann. Es geht um die Vielzahl und Vielfalt von künstlerischen, kulturellen und medialen Angeboten ebenso wie um Zugänge zu ihnen, es geht um die Unabhängigkeit und Entscheidungsfreiheit des künstlerischen und kulturellen Schaffens und um die Existenzfähigkeit von selbständig agierenden Künstlerinnen und Künstlern sowie von eigenständigen Kunst- und Kultureinrichtungen. Es geht um die Umsetzung der in den Verfassungen Österreichs und der Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie der EU-Charta festgeschriebenen Kunst- und Medienfreiheit.


    Wien, 15. April 2015

    AGMÖ – Arbeitsgemeinschaft Musikerziehung Österreich
    Leonore Donat

    Dachverband der Österreichischen Filmschaffenden
    Maria Anna Kollmann

    Gesellschaft bildender Künstlerinnen und Künstler, Künstlerhaus
    Kurt Brazda

    IG Autorinnen Autoren
    Gerhard Ruiss

    IG Freie Theaterarbeit
    Sabine Kock

    IG Kultur Österreich
    Gabi Gerbasits

    Institut für Kulturmanagement und Kulturwissenschaft,
    Universität für Musik und darstellende Kunst Wien
    Franz Otto Hofecker

    Kulturrat Österreich
    Maria Anna Kollmann

    KUPF – Kulturplattform Oberösterreich
    Richard Schachinger

    Österreichischer Musikrat
    Harald Huber

    österreichische kulturdokumentation. internationales archiv für kulturanalysen
    Veronika Ratzenböck

    Musikergilde
    Peter Paul Skrepek

    VIDC – Wiener Institut für internationalen Dialog und Zusammenarbeit
    Franz Schmidjell

    [:]
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  • Das Maß ist voll, die Kassen sind leer

    Gemeinsame Erklärung der Kärntner Literaturvereinigungen und Literaturveranstalter, 29. April 2015
     

    Kärntner Literaturvereinigungen und Literaturveranstalter erhalten vom Land Kärnten derzeit folgende Antworten auf ihre Subventionsansuchen.
    „Am 30. März ist von Seiten des Finanzreferats des Landes Kärnten ein Zahlungsstopp für sämtliche Ausgaben des Landes verhängt worden. Davon betroffen sind alle Bereiche. Demnach werden derzeit keine Auszahlungen mehr getätigt, welchen nicht ein unterschriebener Vertrag oder eine schriftliche Zusage zu Grunde liegt. Zu welchem Zeitpunkt der Auszahlungsstopp zurück genommen wird, ist nicht absehbar. Wir erleben erstmals eine Ausnahmesituation wie diese, daher kann ich nur an Ihr Verständnis appellieren.“

    Wir schreiben Ende April und die Kassen bleiben leer. Was wir bereits geplant haben, müssen wir absagen, was wir nicht absagen können, müssen wir mit Hilfe von privaten Spendern, Honorarverzicht und Kostenübernahmen von Partnerorganisationen außerhalb Kärntens in Notvarianten durchführen.

    Es geht im Vergleich zu nennenswerten Budgets und Budgetansätzen bei den Literaturförderungen des Landes Kärnten um geringste Beträge.
    Z. B.:
    Die IG Autorinnen Autoren Kärnten hat im Jahr 2013 vom Land Kärnten 1.000,- Euro
    erhalten und 1.500,- Euro im Jahr 2014
    Die Grazer Autorinnen Autorenversammlung Kärnten 1.400,- Euro im Jahr 2013 und 2.000.- Euro im Jahr 2014
    Der Kärntner SchriftstellerInnenverband 3.000,- Euro im Jahr 2013 und 1.900,-- Euro im
    Jahr 2014
    WortWerk Villach 1.900,- Euro im Jahr 2013
    Die Klagenfurter Gruppe 2.500 Euro im Jahr 2013
    Diese Beträge sind zu lachhaft, um irgend etwas an der Finanzmisere Kärntens zu ändern, sie sind jedoch für den Betrieb der betroffenen Einrichtungen unverzichtbare
    Beiträge, um in Kärnten literarische Veranstaltungen anbieten zu können. Fallen diese
    Beiträge weg, reduziert sich das literarische Leben Kärntens auf Archiviertes, Preisvergaben und Gastspiele. Bleibt die Subventionssperre für uns aufrecht, entfällt die literarische Kärntner Gegenwart und Zukunft.
    Wir waren und sind nicht die Verursacherinnen und Verursacher der Kärntner Finanzmisere, es gibt keinen einzigen plausiblen Grund, warum wir ihre Opfer werden sollen. Wir richten an die Verantwortlichen den dringenden Appell, die Sperre unserer Jahressubventionen ohne jede weitere Verzögerung aufzuheben und uns die Weiterarbeit zu ermöglichen.

    Auch wenn sich diese Mittel ihrer absoluten Höhe nach gering ausnehmen, sind sie doch ein wichtiger Beitrag zur Deckung unserer Außenkosten und bei Bewerbungen um weitere Mittel auf Gemeinde- und Bundesebene.Die Situation stellt sich in den letzten Jahrzehnten folgendermaßen dar: Bis 2000 wurden die meisten unserer Einrichtungen überhaupt nicht aus Landesmitteln unterstützt.
    2006 wurden an das Villacher WortWerk erstmals 2.000,- Euro als Jahressubvention vergeben,2009 an die Grazer Autorinnen Autorenversammlung Kärnten erstmals 800,- Euro,
    2011 an die Klagenfurter Gruppe erstmals 2.500 Euro und
    2013 an die IG Autorinnen Autoren Kärnten erstmals 1.000,- Euro.
    Die Buch 13 z.B. hat wie andere weitere unserer Einrichtungen auch bis jetzt überhaupt keine Subventionen aus Landesmitteln erhalten.
    Der Kärntner SchriftstellerInnenverband besteht seit 1969, die IG Autorinnen Autoren seit 1971, die Grazer Autorinnen Autorenversammlung seit 1973, WortWerk Villach und IG Autorinnen Autoren Kärnten bestehen seit 2003, die Klagenfurter Gruppe seit 2010 und die Buch 13 seit dem Jahr 2013.Alle unsere Verbände finanzieren wir größtenteils durch uns selbst, durch die Ausübung
    ehrenamtlicher Tätigkeiten und durch Drittmittelfinanzierungen, durch die wir zur Beisteuerung von zusätzlichen Mitteln für die Förderung von Literatur sorgen und mit denen wir zusätzliches Geld ins Land bringen. Das Land Kärnten profitiert von unserer Arbeit zu 100 Prozent, es ist daher nur angemessen, wenn es einen Beitrag in wenigstens dem bisherigen ohnehin nur sehr bescheidenen Ausmaß leistet.

    Diese Erklärung zur Situation der Kärntner Literaturvereinigungen und Literaturveranstalter, nicht nur der hier exemplarisch aufgezählten, sowie der Veranstalter und Organisationen mit literarischen Programmen wurde von folgenden
    Personen, Verbänden und Einrichtungen verfasst und wird von folgenden Personen, Verbänden und Einrichtungen unterstützt:

    Gerhard Ruiss (IG Autorinnen Autoren), Ilse Gerhardt (IG Autorinnen Autoren Kärnten),
    Josef K. Uhl (GAV Kärnten), Gerard Kanduth (KSV), Walter Fanta (Robert-Musil-
    Institut), Simone Schönett (WortWerk), Janko Malle (SPZ), Angelika Hödl (IG KIKK),
    Felix Strasser (IGFT), Petra Ganglbauer (GAV, BOeS), Helmuth A. Niederle (PEN)
    IG Autorinnen Autoren, IG Autorinnen Autoren Kärnten, Grazer Autorinnen
    Autorenversammlung Kärnten, Literaturzeitschrift UNKE, Kärntner
    SchriftstellerInnenverband, Wort-Werk – Verein zur Förderung von Literatur und Kunst, Grazer Autorinnen Autorenversammlung, BOeS – Berufsverband Österreichischer SchreibpädagogInnen, Österreichischer PEN Club, Slowenischer Kulturverband in Klagenfurt, IG KIKK, IG Freie Theaterarbeit Kärnten

    Klagenfurt/Wien, am 29. April 2015

    [:en]
    Gemeinsame Erklärung der Kärntner Literaturvereinigungen und Literaturveranstalter, 29. April 2015

    Kärntner Literaturvereinigungen und Literaturveranstalter erhalten vom Land Kärnten derzeit folgende Antworten auf ihre Subventionsansuchen.
    „Am 30. März ist von Seiten des Finanzreferats des Landes Kärnten ein Zahlungsstopp für sämtliche Ausgaben des Landes verhängt worden. Davon betroffen sind alle Bereiche. Demnach werden derzeit keine Auszahlungen mehr getätigt, welchen nicht ein unterschriebener Vertrag oder eine schriftliche Zusage zu Grunde liegt. Zu welchem Zeitpunkt der Auszahlungsstopp zurück genommen wird, ist nicht absehbar. Wir erleben erstmals eine Ausnahmesituation wie diese, daher kann ich nur an Ihr Verständnis appellieren.“

    Wir schreiben Ende April und die Kassen bleiben leer. Was wir bereits geplant haben, müssen wir absagen, was wir nicht absagen können, müssen wir mit Hilfe von privaten Spendern, Honorarverzicht und Kostenübernahmen von Partnerorganisationen außerhalb Kärntens in Notvarianten durchführen.

    Es geht im Vergleich zu nennenswerten Budgets und Budgetansätzen bei den Literaturförderungen des Landes Kärnten um geringste Beträge.
    Z. B.:
    Die IG Autorinnen Autoren Kärnten hat im Jahr 2013 vom Land Kärnten 1.000,- Euro
    erhalten und 1.500,- Euro im Jahr 2014
    Die Grazer Autorinnen Autorenversammlung Kärnten 1.400,- Euro im Jahr 2013 und 2.000.- Euro im Jahr 2014
    Der Kärntner SchriftstellerInnenverband 3.000,- Euro im Jahr 2013 und 1.900,-- Euro im
    Jahr 2014
    WortWerk Villach 1.900,- Euro im Jahr 2013
    Die Klagenfurter Gruppe 2.500 Euro im Jahr 2013
    Diese Beträge sind zu lachhaft, um irgend etwas an der Finanzmisere Kärntens zu ändern, sie sind jedoch für den Betrieb der betroffenen Einrichtungen unverzichtbare
    Beiträge, um in Kärnten literarische Veranstaltungen anbieten zu können. Fallen diese
    Beiträge weg, reduziert sich das literarische Leben Kärntens auf Archiviertes, Preisvergaben und Gastspiele. Bleibt die Subventionssperre für uns aufrecht, entfällt die literarische Kärntner Gegenwart und Zukunft.
    Wir waren und sind nicht die Verursacherinnen und Verursacher der Kärntner Finanzmisere, es gibt keinen einzigen plausiblen Grund, warum wir ihre Opfer werden sollen. Wir richten an die Verantwortlichen den dringenden Appell, die Sperre unserer Jahressubventionen ohne jede weitere Verzögerung aufzuheben und uns die Weiterarbeit zu ermöglichen.

    Auch wenn sich diese Mittel ihrer absoluten Höhe nach gering ausnehmen, sind sie doch ein wichtiger Beitrag zur Deckung unserer Außenkosten und bei Bewerbungen um weitere Mittel auf Gemeinde- und Bundesebene.Die Situation stellt sich in den letzten Jahrzehnten folgendermaßen dar: Bis 2000 wurden die meisten unserer Einrichtungen überhaupt nicht aus Landesmitteln unterstützt.
    2006 wurden an das Villacher WortWerk erstmals 2.000,- Euro als Jahressubvention vergeben,2009 an die Grazer Autorinnen Autorenversammlung Kärnten erstmals 800,- Euro,
    2011 an die Klagenfurter Gruppe erstmals 2.500 Euro und
    2013 an die IG Autorinnen Autoren Kärnten erstmals 1.000,- Euro.
    Die Buch 13 z.B. hat wie andere weitere unserer Einrichtungen auch bis jetzt überhaupt keine Subventionen aus Landesmitteln erhalten.
    Der Kärntner SchriftstellerInnenverband besteht seit 1969, die IG Autorinnen Autoren seit 1971, die Grazer Autorinnen Autorenversammlung seit 1973, WortWerk Villach und IG Autorinnen Autoren Kärnten bestehen seit 2003, die Klagenfurter Gruppe seit 2010 und die Buch 13 seit dem Jahr 2013.Alle unsere Verbände finanzieren wir größtenteils durch uns selbst, durch die Ausübung
    ehrenamtlicher Tätigkeiten und durch Drittmittelfinanzierungen, durch die wir zur Beisteuerung von zusätzlichen Mitteln für die Förderung von Literatur sorgen und mit denen wir zusätzliches Geld ins Land bringen. Das Land Kärnten profitiert von unserer Arbeit zu 100 Prozent, es ist daher nur angemessen, wenn es einen Beitrag in wenigstens dem bisherigen ohnehin nur sehr bescheidenen Ausmaß leistet.

    Diese Erklärung zur Situation der Kärntner Literaturvereinigungen und Literaturveranstalter, nicht nur der hier exemplarisch aufgezählten, sowie der Veranstalter und Organisationen mit literarischen Programmen wurde von folgenden
    Personen, Verbänden und Einrichtungen verfasst und wird von folgenden Personen, Verbänden und Einrichtungen unterstützt:

    Gerhard Ruiss (IG Autorinnen Autoren), Ilse Gerhardt (IG Autorinnen Autoren Kärnten),
    Josef K. Uhl (GAV Kärnten), Gerard Kanduth (KSV), Walter Fanta (Robert-Musil-
    Institut), Simone Schönett (WortWerk), Janko Malle (SPZ), Angelika Hödl (IG KIKK),
    Felix Strasser (IGFT), Petra Ganglbauer (GAV, BOeS), Helmuth A. Niederle (PEN)
    IG Autorinnen Autoren, IG Autorinnen Autoren Kärnten, Grazer Autorinnen
    Autorenversammlung Kärnten, Literaturzeitschrift UNKE, Kärntner
    SchriftstellerInnenverband, Wort-Werk – Verein zur Förderung von Literatur und Kunst, Grazer Autorinnen Autorenversammlung, BOeS – Berufsverband Österreichischer SchreibpädagogInnen, Österreichischer PEN Club, Slowenischer Kulturverband in Klagenfurt, IG KIKK, IG Freie Theaterarbeit Kärnten

    Klagenfurt/Wien, am 29. April 2015

    [:fr]
    Gemeinsame Erklärung der Kärntner Literaturvereinigungen und Literaturveranstalter, 29. April 2015

    Kärntner Literaturvereinigungen und Literaturveranstalter erhalten vom Land Kärnten derzeit folgende Antworten auf ihre Subventionsansuchen.
    „Am 30. März ist von Seiten des Finanzreferats des Landes Kärnten ein Zahlungsstopp für sämtliche Ausgaben des Landes verhängt worden. Davon betroffen sind alle Bereiche. Demnach werden derzeit keine Auszahlungen mehr getätigt, welchen nicht ein unterschriebener Vertrag oder eine schriftliche Zusage zu Grunde liegt. Zu welchem Zeitpunkt der Auszahlungsstopp zurück genommen wird, ist nicht absehbar. Wir erleben erstmals eine Ausnahmesituation wie diese, daher kann ich nur an Ihr Verständnis appellieren.“

    Wir schreiben Ende April und die Kassen bleiben leer. Was wir bereits geplant haben, müssen wir absagen, was wir nicht absagen können, müssen wir mit Hilfe von privaten Spendern, Honorarverzicht und Kostenübernahmen von Partnerorganisationen außerhalb Kärntens in Notvarianten durchführen.

    Es geht im Vergleich zu nennenswerten Budgets und Budgetansätzen bei den Literaturförderungen des Landes Kärnten um geringste Beträge.
    Z. B.:
    Die IG Autorinnen Autoren Kärnten hat im Jahr 2013 vom Land Kärnten 1.000,- Euro
    erhalten und 1.500,- Euro im Jahr 2014
    Die Grazer Autorinnen Autorenversammlung Kärnten 1.400,- Euro im Jahr 2013 und 2.000.- Euro im Jahr 2014
    Der Kärntner SchriftstellerInnenverband 3.000,- Euro im Jahr 2013 und 1.900,-- Euro im
    Jahr 2014
    WortWerk Villach 1.900,- Euro im Jahr 2013
    Die Klagenfurter Gruppe 2.500 Euro im Jahr 2013
    Diese Beträge sind zu lachhaft, um irgend etwas an der Finanzmisere Kärntens zu ändern, sie sind jedoch für den Betrieb der betroffenen Einrichtungen unverzichtbare
    Beiträge, um in Kärnten literarische Veranstaltungen anbieten zu können. Fallen diese
    Beiträge weg, reduziert sich das literarische Leben Kärntens auf Archiviertes, Preisvergaben und Gastspiele. Bleibt die Subventionssperre für uns aufrecht, entfällt die literarische Kärntner Gegenwart und Zukunft.
    Wir waren und sind nicht die Verursacherinnen und Verursacher der Kärntner Finanzmisere, es gibt keinen einzigen plausiblen Grund, warum wir ihre Opfer werden sollen. Wir richten an die Verantwortlichen den dringenden Appell, die Sperre unserer Jahressubventionen ohne jede weitere Verzögerung aufzuheben und uns die Weiterarbeit zu ermöglichen.

    Auch wenn sich diese Mittel ihrer absoluten Höhe nach gering ausnehmen, sind sie doch ein wichtiger Beitrag zur Deckung unserer Außenkosten und bei Bewerbungen um weitere Mittel auf Gemeinde- und Bundesebene.Die Situation stellt sich in den letzten Jahrzehnten folgendermaßen dar: Bis 2000 wurden die meisten unserer Einrichtungen überhaupt nicht aus Landesmitteln unterstützt.
    2006 wurden an das Villacher WortWerk erstmals 2.000,- Euro als Jahressubvention vergeben,2009 an die Grazer Autorinnen Autorenversammlung Kärnten erstmals 800,- Euro,
    2011 an die Klagenfurter Gruppe erstmals 2.500 Euro und
    2013 an die IG Autorinnen Autoren Kärnten erstmals 1.000,- Euro.
    Die Buch 13 z.B. hat wie andere weitere unserer Einrichtungen auch bis jetzt überhaupt keine Subventionen aus Landesmitteln erhalten.
    Der Kärntner SchriftstellerInnenverband besteht seit 1969, die IG Autorinnen Autoren seit 1971, die Grazer Autorinnen Autorenversammlung seit 1973, WortWerk Villach und IG Autorinnen Autoren Kärnten bestehen seit 2003, die Klagenfurter Gruppe seit 2010 und die Buch 13 seit dem Jahr 2013.Alle unsere Verbände finanzieren wir größtenteils durch uns selbst, durch die Ausübung
    ehrenamtlicher Tätigkeiten und durch Drittmittelfinanzierungen, durch die wir zur Beisteuerung von zusätzlichen Mitteln für die Förderung von Literatur sorgen und mit denen wir zusätzliches Geld ins Land bringen. Das Land Kärnten profitiert von unserer Arbeit zu 100 Prozent, es ist daher nur angemessen, wenn es einen Beitrag in wenigstens dem bisherigen ohnehin nur sehr bescheidenen Ausmaß leistet.

    Diese Erklärung zur Situation der Kärntner Literaturvereinigungen und Literaturveranstalter, nicht nur der hier exemplarisch aufgezählten, sowie der Veranstalter und Organisationen mit literarischen Programmen wurde von folgenden
    Personen, Verbänden und Einrichtungen verfasst und wird von folgenden Personen, Verbänden und Einrichtungen unterstützt:

    Gerhard Ruiss (IG Autorinnen Autoren), Ilse Gerhardt (IG Autorinnen Autoren Kärnten),
    Josef K. Uhl (GAV Kärnten), Gerard Kanduth (KSV), Walter Fanta (Robert-Musil-
    Institut), Simone Schönett (WortWerk), Janko Malle (SPZ), Angelika Hödl (IG KIKK),
    Felix Strasser (IGFT), Petra Ganglbauer (GAV, BOeS), Helmuth A. Niederle (PEN)
    IG Autorinnen Autoren, IG Autorinnen Autoren Kärnten, Grazer Autorinnen
    Autorenversammlung Kärnten, Literaturzeitschrift UNKE, Kärntner
    SchriftstellerInnenverband, Wort-Werk – Verein zur Förderung von Literatur und Kunst, Grazer Autorinnen Autorenversammlung, BOeS – Berufsverband Österreichischer SchreibpädagogInnen, Österreichischer PEN Club, Slowenischer Kulturverband in Klagenfurt, IG KIKK, IG Freie Theaterarbeit Kärnten

    Klagenfurt/Wien, am 29. April 2015

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  • Solidarität mit Kärnten

    Wien, Pöllau, Innsbruck, Feldkirch, Bludenz, Olbendorf, Salzburg, Wegscheid am Kamp, Mödling, Graz, Retz, Bocksdorf, Waidhofen/Ybbs, Gmunden, Ilmitz, Streifling, Hollabrunn, Gerasdorf, Krems, Berndorf, Sistrans, St. Johann im Pongau, Bisamberg, Ziersdorf, Schwaz, Deutschkreuz, Wiener Neustadt, Losenstein, Langenlois, 5.5.2015

    Schadenfreude und Rachegefühle haben im politischen Denken und Handeln nichts verloren. Sie sollten auch im Denken und Handeln der österreichischen Bevölkerung keinen Platz haben.

    Wer Kärnten seine jetzige Situation gönnt und diese Situation zudem möglichst lange aufrecht erhalten möchte, handelt nicht nur im Sinne Kärntens, sondern genauso im Sinne Österreichs verantwortungslos.

    Es ist moralisch zutiefst verwerflich, ein ganzes Bundeslandes in Sippenhaftung zu nehmen und zum Kollektivschuldigen zu machen, weil es die „falschen“ Politiker gewählt hat. Wir erinnern daran, dass dieselben für die Misere in Kärnten politischen Verantwortlichen viele Jahre lang höchst willkommene Koalitionspartner in österreichischen Bundesregierungen waren und als hervorragend geeignete Politiker für Regierungsämter dargestellt wurden. Wir erinnern daran, dass in zahlreiche Korruptionsfälle der letzen Jahre verstrickte Politiker und ihre Berater noch bis vor kurzem als hochachtbare Angehörige der Spitzenpolitik gegen alle Angriffe verteidigt wurden. Nicht nur die Wählerinnen und Wähler dieser Politiker haben sich in ihnen geirrt, auch diejenigen, die sie in hohe und höchste Staatsfunktionen gehievt und sie in ihrer politischen Arbeit anerkannt und verteidigt haben.

    Wir fordern die Verantwortlichen in der österreichischen Bundesregierung dazu auf, umgehend zu einer solidarischen Lösung mit Kärnten zur Überwindung der Zahlungsschwierigkeiten Kärntens zu kommen.

    Wir erklären unsere Solidarität mit Kärnten und wir erwarten sie auch von allen anderen Österreicherinnen und Österreichern.

    Wir erklären uns solidarisch mit der freien Kunst- und Kulturszene in Kärnten, die um ihr Überleben kämpft.

    Wir legen unseren vehementen Protest gegen die radikalen Kürzungen im Kunst- und Kulturbereich, Sozialbereich, im Bibliothekswesen, Sport und bei gemeinnützigen Vereinen ein.

    Gerhard Ruiss, Autor, Geschäftsführer IG Autorinnen Autoren, Wien
    Peter Turrini, Autor, Retz, Niederösterreich
    Robert Menasse, Autor, Wien
    Peter Waterhouse, Autor, Wien
    Sabine Gruber, Autorin, Wien
    Anna Kim, Autorin, Wien
    Robert Schindel, Autor, Wien
    Martin Pollack, Autor, Übersetzer, Wien und Bocksdorf, Burgenland
    Helmuth Schönauer, Bibliohekar, Autor, Innsbruck, Tirol
    Doron Rabinovici, Autor, Wien
    Alois Hotschnig, Autor, Innsbruck, Tirol
    Peter Paul Skrepek, Musiker, Präsident Musikergilde, Präsident OESTIG, Wien
    Martin Amanshauser, Autor, Wien
    Karin Fleischanderl, Übersetzerin, Kritikerin, Wien
    Erika Kronabitter, Autorin, bildende Künstlerin, Feldkirch, Vorarlberg
    Franz Bickel, Vorstandsmitglied der Unabhängigen Bildungsgewerkschaft (UBG) und der Vorarlberger LehrerInnen Initiative (VLI), Bludenz, Vorarlberg
    Paul Mühlbauer, bildender Künstler, Kunstpark Süd, Olbendorf, Burgenland
    Gudrun Seidenauer, Autorin, Salzburg
    Stephan Eibel-Erzberg, Dichter, Wien
    Brigitte Rapp, literarische Übersetzerin, Geschäftsführerin IG Übersetzerinnen Übersetzer Wien
    Clemens Feigel, Bilanzbuchhalter, Unternehmensberater, Kunsthändler, Obmann der Eremitage am Kamp, Wegscheid am Kamp, Niederösterreich
    Georg Bydlinski, Autor, Mödling, Niederösterreich
    Sigurd Paul Scheichl, em. Univ. Prof. für Germanistik, Innsbruck, Präsident Dokumentationsstelle/Literaturhaus Wien, Innsbruck, Tirol
    Jörg-Martin Willnauer, Kabarettist, Graz, Steiermark
    Klaus Zeyringer, Literaturwissenschaftler, Kritiker, Kulturpublizist, Pöllau, Steiermark/Angers, Frankreich
    Birgit Schwaner, Autorin, Wien
    Michael Horvath, Autor, Wien
    Christoph Janacs, Autor, Salzburg
    Friedrich Hahn, Schriftsteller, Wien
    Michael Kos, bildender Künstler, Wien
    Peter Reutterer, Autor, Salzburg
    Christine Haidegger, Autorin, Salzburg
    Karin Ivancsics, Autorin, Wien
    Petra Ganglbauer, Autorin, Präsidentin Grazer Autorinnen Autorenversammlung, Wien
    Semier Insayif, Autor, Wien
    Kurt Leutgeb, Autor, Wien
    Peter Paul Wiplinger, Autor, Wien
    Fritz Popp, Autor und BHS-Lehrer, Salzburg
    Evelyn Schlag, Autorin, Waidhofen/Ybbs, Niederösterreich
    Susanne Ayoub. Schriftstellerin und Regisseurin, Wien
    Ursula Prutsch, Historikerin, Wien und München
    Michael Schnepf, Geschäftsführer, Wien
    Koschka Hetzer-Molden, Kulturjournalistin, Wien
    Heinz Lunzer, Literaturwissenschaftler, Wien
    Michael Amon, Autor, Wien und Gmunden, Oberösterreich
    Lale Rodgarkia-Dara, Autorin, Rundfunkjournalistin, Wien
    Manfred Chobot, Autor, Wien und Illmitz, Burgenland
    Rudolf Lasselsberger, Dichter, Wien
    Franzobel, Autor, Wien
    Helmuth A. Niederle, Autor, Präsident österreichischer PEN Club, Wien und Streifing, Niederösterreich
    Eva Jancak, Psychologin und Autorin, Wien
    Jacqueline Csuss, Übersetzerin, Wien
    Irena Steiner, Übersetzerin, Wien
    Cornelius Hell, Autor, Journalist, Wien
    Elisabeth Schöffl-Pöll, Autorin, Hollabrunn, Niederösterreich
    Christl Greller, Schriftstellerin, Wien
    Magdalena Knapp-Menzel, Autorin, Wien
    Nils Jensen, Autor, Herausgeber, Wien
    Paul Pechmann, Germanist und Lektor, Graz
    Robert Huez, Leiter Dokumentationsstelle/Literaturhaus Wien
    Werner Richter, Übersetzer, Präsident IG Übersetzerinnen Übersetzer, Gerasdorf bei Wien
    Michael Stiller, Literaturvermittler, Wien und Krems, Niederösterreich
    Helmut Rizy, Autor, Wien
    Yoly Maurer, Bildende Künstlerin, Wien
    Reinhard Prenn, 7 Tore - Partner für Erfahrungsorientiertes Training, Berndorf, Niederösterreich
    Lina Hofstädter, Autorin und AHS-Lehrerin, Sistrans, Tirol
    Martin Ohrt, Autor, Verein Jugend-Literatur-Werkstatt Graz, Steiermark
    Susanne Müller-Posch, Übersetzerin, Lektorin, Wien
    Judith Gruber-Rizy, Schriftstellerin, Wien
    Beatrix Kramlovsky, Autorin und bildende Künstlerin, Bisamberg, Niederösterreich
    Ulrike Truger, Bildhauerin, Wien / Burgenland
    Barbara Stüwe-Eßl, Kulturmanagerin, Wien
    O.P. Zier, Autor, St. Johann im Pongau, Salzburg
    Herbert J. Wimmer, Autor, Wien
    Sabine Kock, Geschäftsführung IG Freie Theaterarbeit, Wien
    Karin Jahn, Autorin, Wien
    Christoph Kepplinger-Prinz, Literaturwissenschaftler, Laa an der Thaya, Niederösterreich
    Kurt Palm, Autor und Regisseur, Wien
    Erwin Riess, Autor, Politikwissenschaftler, Wien und Kärnten
    Hilde Schmölzer, Autorin, Wien
    Friedrich Damköhler, Autor, Herausgeber, Ziersdorf, Niederösterreich
    Harald Huber, Musiker, Präsident Österreichischer Musikrat, Wien
    Günther Wildner, Musiker, Kulturmanager, Wien
    Walter Famler, Generalsekretär Alte Schmiede/Kunstverein, Wien
    Güni Noggler, Autor, Schwaz, Tirol
    Amir Peyman, Autor, Wien
    Ruth Aspöck, Autorin, Wien
    Michael Beisteiner, Autor, Wien
    Camillo Pizatto, bildender Künstler, Autor, Salzburg
    Stefan David Zefferer, Villach, Kärnten
    Renate Schaider, Autorin, Graz, Steiermark
    Isabella Breier, Autorin, Wien
    Rosmarie Thüminger Schriftstellerin, Innsbruck/T
    Christian Futscher, Autor, Wien
    Franz Stephan Parteder, Hobbylyriker, Graz, Steiermark
    Doris Knecht, Autorin, Wien
    Axel Karner, Autor und Lehrer, Wien
    Brigitte Meissel, Autorin, Wien
    Barbara Lehmden, Kulturbetrieb Schloss Deutschkreutz, Burgenland
    Reet Kudu, Schriftstellerin, Estland/Wien
    Annemarie Moser, Schriftstellerin, Wiener Neustadt, Niederösterreich
    Kornelia Windbichler, in Kärnten geboren
    Sonja Henisch, Autorin, Wien
    Walter Wippersberg, Autor, Regisseur, Wien und Losenstein, Oberösterreich
    Wilhelm Baum, Verleger, Klagenfurt
    Wolfgang Kühn, Autor, Musiker, Herausgeber, Langenlois, Niederösterreich
    Markus Jaroschka, Autor, Herausgeber, Graz, Steiermark
    Gerhard Jaschke, Autor, Herausgeber, Verleger, Wien
    Nahid Bagheri-Goldschmied, Auotrin, Wien
    Hugo J. Bonatti, Schriftsteller, Innsbruck, Tirol
    Rosemarie Schulak, Autorin, Wien
    Rudi Lindorfer, Buchhändler, Wien
    Christian Nothegger, Regisseur, Wien
    Anita Hahn, bildende Künstlerin, Niederösterreich
    Manfred Horak, Publizist, Herausgeber, Wien
    Olga Flor, Autorin, Graz, Steiermark

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  • IG Kultur Stmk.: Petition zur Rettung des Kulturraums Steiermark

    Petitionsbrief der IG Kultur Steiermark an die Steiermärkische Landesregierung
    ZUKUNFT SIEHT ANDERS AUS!

    Mit einem Anteil von spärlichen 1% Kulturförderungen aus dem Landesbudget ist die Steiermark das Schlusslicht unter den Bundesländern in Österreich.
    Jetzt sind alle Kulturinitiativen und Kunstschaffenden massiv in ihrer Existenz bedroht:
    Kurzsichtige Kürzungsmaßnahmen gefährden seit 2010 die innovativsten Kulturinitiativen, die maßgeblich für die Entwicklung und Neuerung im Kulturbereich verantwortlich sind!
    Konkret handelt es sich um die Kürzung von 5 Mio Euro, die sich direkt auf die Existenz der Einzelnen auswirkt. Gerade im Bereich der Zeitkultur wurden Kulturinitiativen um 50% gekürzt oder auf NULL gesetzt.

    Das ist EXISTENZGEFÄHRDUNG PUR!

    Der von der steirischen Landesregierung geführte Kahlschlag bringt JETZT:
    – Vernichtung von Kultureinrichtungen,
    – Existenzbedrohung von Kunst- und Kulturschaffenden,
    – Niedergang der Steiermark als Standort innovativer Kulturproduktion.

    Mit unserer Unterschrift appellieren wir an die steirische Landesregierung, sich auf eine kluge und nachhaltige Kulturpolitik zu besinnen und den Kahlschlag des Kulturraums Steiermark zu verhindern!

    Wir fordern:
    – Die Rücknahme der Sparmaßnahmen im Kulturbereich!
    – Eine Kulturpolitik jenseits der Mängelverwaltung!
    – und sofort PLUS 5 Millionen Euro für die ZEITKULTUR!

    Petition unterschreiben: www.change.org/p/die-steiermae...
    [:en]
    Petition der IG Kultur Steiermark
    Petitionsbrief an die Steiermärkische Landesregierung
    ZUKUNFT SIEHT ANDERS AUS!

    Mit einem Anteil von spärlichen 1% Kulturförderungen aus dem Landesbudget ist die Steiermark das Schlusslicht unter den Bundesländern in Österreich.
    Jetzt sind alle Kulturinitiativen und Kunstschaffenden massiv in ihrer Existenz bedroht:
    Kurzsichtige Kürzungsmaßnahmen gefährden seit 2010 die innovativsten Kulturinitiativen, die maßgeblich für die Entwicklung und Neuerung im Kulturbereich verantwortlich sind!
    Konkret handelt es sich um die Kürzung von 5 Mio Euro, die sich direkt auf die Existenz der Einzelnen auswirkt. Gerade im Bereich der Zeitkultur wurden Kulturinitiativen um 50% gekürzt oder auf NULL gesetzt.

    Das ist EXISTENZGEFÄHRDUNG PUR!

    Der von der steirischen Landesregierung geführte Kahlschlag bringt JETZT:
    – Vernichtung von Kultureinrichtungen,
    – Existenzbedrohung von Kunst- und Kulturschaffenden,
    – Niedergang der Steiermark als Standort innovativer Kulturproduktion.

    Mit unserer Unterschrift appellieren wir an die steirische Landesregierung, sich auf eine kluge und nachhaltige Kulturpolitik zu besinnen und den Kahlschlag des Kulturraums Steiermark zu verhindern!

    Wir fordern:
    – Die Rücknahme der Sparmaßnahmen im Kulturbereich!
    – Eine Kulturpolitik jenseits der Mängelverwaltung!
    – und sofort PLUS 5 Millionen Euro für die ZEITKULTUR!

    Petition unterschreiben: www.change.org/p/die-steiermae...
    [:fr]
    Petition der IG Kultur Steiermark
    Petitionsbrief an die Steiermärkische Landesregierung
    ZUKUNFT SIEHT ANDERS AUS!

    Mit einem Anteil von spärlichen 1% Kulturförderungen aus dem Landesbudget ist die Steiermark das Schlusslicht unter den Bundesländern in Österreich.
    Jetzt sind alle Kulturinitiativen und Kunstschaffenden massiv in ihrer Existenz bedroht:
    Kurzsichtige Kürzungsmaßnahmen gefährden seit 2010 die innovativsten Kulturinitiativen, die maßgeblich für die Entwicklung und Neuerung im Kulturbereich verantwortlich sind!
    Konkret handelt es sich um die Kürzung von 5 Mio Euro, die sich direkt auf die Existenz der Einzelnen auswirkt. Gerade im Bereich der Zeitkultur wurden Kulturinitiativen um 50% gekürzt oder auf NULL gesetzt.

    Das ist EXISTENZGEFÄHRDUNG PUR!

    Der von der steirischen Landesregierung geführte Kahlschlag bringt JETZT:
    – Vernichtung von Kultureinrichtungen,
    – Existenzbedrohung von Kunst- und Kulturschaffenden,
    – Niedergang der Steiermark als Standort innovativer Kulturproduktion.

    Mit unserer Unterschrift appellieren wir an die steirische Landesregierung, sich auf eine kluge und nachhaltige Kulturpolitik zu besinnen und den Kahlschlag des Kulturraums Steiermark zu verhindern!

    Wir fordern:
    – Die Rücknahme der Sparmaßnahmen im Kulturbereich!
    – Eine Kulturpolitik jenseits der Mängelverwaltung!
    – und sofort PLUS 5 Millionen Euro für die ZEITKULTUR!

    Petition unterschreiben: www.change.org/p/die-steiermae...
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  • Kärntner Kulturgremium verabschiedete Resolution an die Landesregierung

    Resolution des Kärntner Kulturgremiums,  April 2015
    In Kärnten sollen 55 Millionen Euro an Haushaltsausgaben eingespart werden, eine Million davon im Kulturbereich, durch die Medien ging, dass vor allem dort eingespart wird, wo noch keine Förderzusagen gemacht wurden: wie so oft also im freien zeitgenössischen Bereich. Bei der Krisensitzung des Kärntner Kulturgremium wurde einstimmig eine Resolution an die Landesregierung beschlossen, die u.a. das Ende des Förderstopps für Kulturinitiativen und eine Neuordnung der Kulturabteilung fordert. Der komplette Text:

    Das Kulturgremium richtet als Berater der gesamten Kärntner Landesregierung den dringenden Appell, keine weiteren Kürzungen des im Österreichvergleich ohnedies unterdurchschnittlich knappen Kulturbudgets vorzunehmen und beim zuletzt veranschlagten Budget in der Höhe von mindestens 29 Millionen Euro zu bleiben. Insbesondere appelliert das Kulturgremium die Kreditsperren aufzuheben und die Ermessensausgaben für den Kulturbereich nicht zu reduzieren, da dies die Existenz der freien Szene und Kulturinitiativen gefährdet.
    Die Aufgabe des Kärntner Kulturgremiums ist die Beratung der Landesregierung in bedeutsamen Fragen der Kulturpolitik. In acht Beiräten bringen 32 Mitglieder ehrenamtlich ihre Expertise ein. Bedauerlicherweise wird von diesem Potential zu selten und nur selektiv Gebrauch gemacht. Zu oft wurden, ohne das Gespräch zu suchen, von der Unterabteilung Kunst und Kultur gegen Empfehlungen des Kulturgremiums Entscheidungen getroffen und Maßnahmen gesetzt. Manche dieser Maßnahmen wurden sogar öffentlich als Umsetzung solcher Empfehlungen dargestellt.
    Die Politik des Landes Kärnten muss nicht nur für die Kulturschaffenden, sondern für das gesamte Land, eine professionelle, faire und transparente Kulturpolitik gewährleisten. Das Kulturgremium fordert deshalb die Mitglieder der Landesregierung auf, wieder wertschätzende Kommunikation mit dem Kulturgremium zu pflegen und für mehr Transparenz bei der Vergabe von Fördermitteln und deren Evaluation zu sorgen. Nur so kann das Kulturgremium seinen Aufgaben entsprechend dem Kulturförderungsgesetz nachkommen.

    Daher empfehlen wir nachdrücklich:
    - In diesen wirtschaftlich angespannten Zeiten den Jahresschwerpunkt 2016 unter das Motto „Jahr der freien Kulturinitiativen – Kultur zwischen Freiheit und Bettelstab“ zu stellen.
    - Die kulturelle Grundinfrastruktur für Kulturschaffende und -konsumenten entsprechend dem gesetzlichen Auftrag zu erfüllen und sicherzustellen.
    - Mitglieder des Kulturgremiums in Förderentscheidungen und Subventionsvergaben verstärkt in kultur- und wissenschaftsrelevanten Beiräten und Jurys beratend einzubinden.
    - Die im Bundesländervergleich geringe Anzahl an Stipendien zu erhöhen, um die kreative Jugend, die dem Land zusehends den Rücken kehrt, für Kärnten (zurück) zu gewinnen.
    - Die Werke und Leistungen der StipendiatInnen im Land in Form von Ausstellungen, Lesungen, Publikationen, Aufführungen usw. öffentlich sichtbar zu machen.
    - Eine grundlegende Reform der Kulturzeitschrift „Die Brücke“ unter Berücksichtigung der bereits vorliegenden und der noch auszuarbeitenden Empfehlungen des Kulturgremiums vorzunehmen. Die jüngsten Entwicklungen der Landeskulturzeitschrift verfolgt das Gremium mit wachsender Besorgnis.
    - Eine „Rede zur Lage der Kultur in Kärnten“ im Rahmen der Kulturpreisverleihung als deren festen Bestandteil. Die Rednerin oder der Redner nominiert jeweils der Fachbeirat, in dessen Sparte der Hauptpreis vergeben wird.
    - Die umgehende Bereitstellung von Mitteln für einen Architekturwettbewerb, die Neugestaltung und die inhaltliche Bespielung des Landesmuseums Rudolfinum und seine ehestmögliche Wiedereröffnung.
    - Die von der Landesregierung in Aussicht gestellte inhaltliche Neuausrichtung der Kulturverwaltung durch die Zusammenführung der Kultur und Wissenschaftsagenden in einer eigenen Abteilung und einer zumindest österreichweiten Ausschreibung der Leitungsposition. Das Kärntner Kulturgremium möchte in die Ausarbeitung des Anforderungsprofils und die Formulierung der Stellenausschreibung eingebunden werden. In jedem Fall wird es in dieser grundlegend wichtigen Frage der Kulturpolitik Vorschläge einbringen und Stellungnahmen abgeben.
    - REAKTION

    In einer ersten Reaktion auf neben stehende Resolution sieht Landeskulturreferent Christian Benger „völlige Einigkeit mit dem Kulturgremium“ und möchte „dies in der nächsten Regierungssitzung thematisieren“. Laut Benger seien in Ermessensbereichen wie Kultur, Wirtschaft oder Umwelt „in den letzten Jahren mit strukturellen Änderungen und Einsparungen zwischen 25 und 30 Prozent längst die möglichen Beträge zur notwendigen Sanierung des Landes geleistet“ worden. Den rund 1-Prozent-Anteil des Kulturbudgets weiter zu kürzen, sei für diesen Bereich existenzbedrohend“. Auf die übrigen Forderungen des Gremiums ging Benger in seiner schriftlichen Stellungnahme nicht näher ein.

    Bericht im Standard:
    derstandard.at/2000014130718/A...
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  • TTIP, CETA, TiSA stoppen!

    Kulturrat Österreich, AUFRUF zum globalen Aktionstag Aufruf zum globalen Aktionstag am Samstag, 18. April 2015

    Termine in Österreich:
    (Aktualisierungen auf www.ttip-stoppen.at)

    __/ Wien, Demotreffpunkt 14h, Museumsquartier/ Museumsplatz
    __/ Graz, Demotreffpunkt 14h30, Griesplatz
    __/ Linz, Demotreffpunkt 10h, Musiktheater
    __/ Salzburg, Demotreffpunkt 14h, Unipark Nonntal
    __/ Vöcklabruck, Info-Stand ab 9h, VARENA
    __/ Innsbruck, Straßenaktion, 10h, Annasäule (Maria-Theresien-Strasse)
    __/ Gmunden, Demotreffpunkt 10h, Rathausplatz
    __/ Freistadt, Straßenaktion, 10h, Hauptplatz
    __/ Klagenfurt, Veranstaltung ab 10h, Neuer Platz
    __/ Villach, Demotreffpunkt 11h, Hauptplatz (Dreifaltigkeitssäule)
    __/ Wr. Neustadt, Straßenaktion, 9h, Hauptplatz


    Investitionsschutz, Abbau von Handelsbarrieren, Ökonomisierung gesellschaftlicher Grundbedürfnisse sind die Schlagworte, CETA, TTIP oder TiSA die Abkürzungen, die die programmatische Ausrichtung der aktuellen europäischen Wirtschaftspolitik beherrschen. Wir sagen: Alle drei Abkommen gehören gestoppt. Nicht nur, aber auch aus Gründen des Erhalts von Kunst und Kultur – in ihrer ganzen Vielfalt, vor allem aber zu Rahmenbedingungen, die nicht ausschließlich über ökonomische Kriterien definiert sind.


    __/ TTIP hat doch nichts mit Kunst und Kultur zu tun, oder?

    ApologetInnen der freien Marktwirtschaft behaupten, Kunst und Kultur hätten nichts mit TTIP zu tun – so auch der EU-Kulturkommissar Tibor Navracsics (Fidesz, sic!). Immer mehr KulturpolitikerInnen weisen aber darauf hin, dass die Sache nicht so einfach ist. Denn: TTIP ist als sogenanntes Negativlisten-Abkommen konzipiert, das heißt, es betrifft alles, was nicht explizit davon ausgenommen ist. Kunst und Kultur sind nicht ausgenommen. Lediglich für audiovisuelle Medien (Film, TV, Radio) ist vorläufig im Dienstleistungskapitel eine Ausnahme vorgesehen. Dessen ungeachtet kann allerdings in allen anderen Kapiteln (z.B. E-Commerce) sehr wohl auch über audiovisuelle Medien verhandelt werden. Ausnahmen müssten aber grundlegend für alle Kapitel geltend gemacht werden. Generell bedarf es daher eines grundlegenden Umdenkens: Ein sofortiger Verhandlungsstopp ist notwendig.


    __/ TTIP wird doch nur dort schlagend, wo Großkonzerne Interessen haben können, oder?

    Davon gehen zahlreiche KulturpolitikerInnen in der EU und auch in Österreich aus. Dabei werden die geplanten außerstaatlichen Schiedsgerichte (ISDS) als Gefahr für kulturpolitische Lenkungsmechanismen sowie Kunst- und Kultursubventionen gesehen, die aus heutiger Sicht präventiv abzuwehren sei. Ganz allgemein gelten Film- und Buchbranche als am meisten gefährdet, was sich in Österreich in der Novellierung des Filmförderungsgesetzes bzw. der Ausdehnung der Buchpreisbindung auf E-Books manifestiert hat. Frankreich hat eine vorläufige EU-weite Generalausnahme für den audiovisuellen Sektor in den TTIP-Verhandlungen durchgesetzt. Allerdings kann heute noch niemand abschätzen, was genau in den audiovisuellen Sektor fallen wird, sofern dieser überhaupt in der endgültigen TTIP-Fassung explizit ausgenommen ist ...

    Fakt bleibt: Was immer durch TTIP unmöglich gemacht wird, bleibt auch in den kommenden Jahrzehnten unmöglich. Vermutet wird, dass ein Rücktritt von den TTIP-Vereinbarungen, wenn sie einmal unterzeichnet sind, kaum realisierbar sein wird. Die Politik verzichtet durch TTIP in weiten Bereichen auf mögliche politische Einflussnahmen. Dazu kommt, dass technische Entwicklungen nicht vorhersehbar sind und entsprechende Ausnahmen daher einfach nicht formuliert werden können. Die Auswirkungen von TTIP sind jedenfalls sehr weitreichend, in vielen Bereichen noch nicht absehbar, und der einmal gemachte Vertrag ist für die EU nicht revidierbar. Ergo: Ein sofortiger Verhandlungsstopp ist notwendig.


    __/ Es gibt schon Ausnahmemöglichkeiten – welche sollen wir hineinverhandeln?

    Unter dieser Prämisse agieren derzeit vor allem PolitikerInnen aus der ÖVP und deren Pendants, in Österreich zentral Wirtschaftsminister Mitterlehner. Dagegen spricht, dass hinsichtlich der Verhandlungsführung offenbar strenge Geheimhaltungspflicht herrscht. Öffentlich diskutiert werden soll erst, wenn das fertige Abkommen vorliegt. Dann allerdings sind Änderungen nicht mehr möglich. Das aktuell unterschriftsfertige CETA zwischen der EU und Kanada zeigt: Nachverhandlungen werden von beiden Verhandlungsseiten kategorisch abgelehnt, es bleibt nur Zustimmung oder Ablehnung. Wobei aktuell die Frage ist, wer entscheiden darf: die nationalen Parlamente, das EU-Parlament oder doch nur die EU-Kommission?

    Von Interesse ist auch der Blick in die enthaltenen Ausnahmen: Während Kanada eine Ausnahme für den Kultursektor erhalten würde, bliebe der EU nur eine für den audiovisuellen Sektor, respektive zahlreiche einzelstaatliche Vorbehalte. Die wenigsten Ausnahmen im ganzen Sektor erhielte Österreich – aufgrund von Unterlassungssünden in den WTO-Verhandlungen zum GATS-Abkommen in den 1990ern, in deren Verlauf es Österreich verabsäumt hat, solche Ausnahmen namhaft zu machen (die einzige von Österreich beanspruchte Ausnahme für CETA bezieht sich auf Bergführer und Ski-Schulen). Im GATS-Abkommen sind die Handelskategorien festgelegt, die für Folgeverträge wie CETA oder TTIP in ihrer Definition als verbindlich vorausgesetzt werden. Ergo: CETA und TTIP gehören gestoppt, GATS ausgesetzt, es braucht einen völligen Neuanfang!

    __/ Wir rufen daher alle auf, am Aktionstag gegen TTIP, CETA und TiSA teilzunehmen.
    __/ Nehmen wir uns ein Beispiel am Scheitern von ACTA und MAI.
    __/ TTIP, CETA, TiSA müssen gestoppt werden!


    Weitere Informationen:

    __/ Überblick zu angekündigten Protesten in Österreich
    www.stopp-ttip.at

    __/ Überblick zu globalen Protesten
    www.globaltradeday.org

    __/ Europäische BürgerInnen-Initiative für einen Verhandlungsstopp – Unterschriftenkampagne in der EU
    www.stop-ttip.org

    __/ Kampagne für transparente Verhandlungsführung bei TISA
    www.lobbycontrol.de/2015/04/ak...

    __/ Rubrik Stopp CETA | TTIP | TISA des Kulturrat Österreich
    kulturrat.at/agenda/ttip

    __/ Thema TTIP, CETA & Co. des deutschen Kulturrat
    www.kulturrat.de/text.php?rubr...

    __/ Yvonne Gimpel: Freihandel vs. „kulturelle Ausnahme“. In KUPF Zeitung 149.
    kupf.at/medien/zeitung/2013-20...

    __/ Clemens Christl: CETA, TTIP, TISA. Kunst- und Kulturförderung als Investitionshindernis? Ein kleiner Überblick zu Verhandlungsständen und Widerstand. In: Bildpunkt Winter 2014
    www.igbildendekunst.at/bildpun...

    __/ Tibor Navracsics im Interview (zu Kultur und TTIP ab Minute 9`40)
    www.france24.com/en/20141213-t...


    kulturrat.at
    twitter.com/kulturrat_oe
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  • TTIP: Gefahr für die österreichische Kunst und Kultur?

    18. April, Termine in Österreich: Aktualisierungen auf www.ttip-stoppen.at

    Anlässlich des globalen Aktionstages "TTIP, CETA, TiSA stoppen!" am 18. April empfiehlt die IG Freie Theaterarbeit am Aktionstag teilzunehmen, denn TTIP, CETA, TiSA betreffen viele Aspekte unseres Lebens, so auch Kunst und Kultur.

    Für die nächste gift.zeitschrift für freies theater 02/2015 hat Yvonne Gimpel (Leitung der österr. Kontaktstelle für das UNESCO-Übereinkommen über Schutz und Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen) den Artikel rund ums Thema "TTIP: Gefahr für die österreichische Kunst und Kultur?" verfasst. Und erklärt gut nachvollziehbar was TTIP ist und was das geplante Freihandelsabkommen mit Kultur zu tun hat. Zum Artikel: gift_zeitschrift_fuer_freiestheater_2_2015_yvonne_gimpel_ttip

    Weitere Statements zu TTIP, CETA, TiSA:
    Kulturrat Österreich: kulturrat.at
    Appell der Kunst- und Kulturverbände Österreichs/ARGE UNESCO: Für eine allgemeine Ausnahme von Kunst und Kultur in TTIP: www.freietheater.at/?page=kult...

    Termine in Österreich: Aktualisierungen auf www.ttip-stoppen.at
    [:en]
    18. April, Termine in Österreich: Aktualisierungen auf www.ttip-stoppen.at

    Anlässlich des globalen Aktionstages "TTIP, CETA, TiSA stoppen!" am 18. April empfiehlt die IG Freie Theaterarbeit am Aktionstag teilzunehmen, denn TTIP, CETA, TiSA betreffen viele Aspekte unseres Lebens, so auch Kunst und Kultur.

    Für die nächste gift.zeitschrift für freies theater 02/2015 hat Yvonne Gimpel (Leitung der österr. Kontaktstelle für das UNESCO-Übereinkommen über Schutz und Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen) den Artikel rund ums Thema "TTIP: Gefahr für die österreichische Kunst und Kultur?" verfasst. Und erklärt gut nachvollziehbar was TTIP ist und was das geplante Freihandelsabkommen mit Kultur zu tun hat. Diese Ausgabe der "gift" ist noch in der Druckerei; vorab stellen wir den Artikel schon jetzt hier zur Verfügung: igft-ftp.culturebase.org/ttip....

    Weitere Statements zu TTIP, CETA, TiSA:
    Kulturrat Österreich: kulturrat.at
    Appell der Kunst- und Kulturverbände Österreichs/ARGE UNESCO: Für eine allgemeine Ausnahme von Kunst und Kultur in TTIP: www.freietheater.at/?page=kult...

    Termine in Österreich: Aktualisierungen auf www.ttip-stoppen.at
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    18. April, Termine in Österreich: Aktualisierungen auf www.ttip-stoppen.at

    Anlässlich des globalen Aktionstages "TTIP, CETA, TiSA stoppen!" am 18. April empfiehlt die IG Freie Theaterarbeit am Aktionstag teilzunehmen, denn TTIP, CETA, TiSA betreffen viele Aspekte unseres Lebens, so auch Kunst und Kultur.

    Für die nächste gift.zeitschrift für freies theater 02/2015 hat Yvonne Gimpel (Leitung der österr. Kontaktstelle für das UNESCO-Übereinkommen über Schutz und Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen) den Artikel rund ums Thema "TTIP: Gefahr für die österreichische Kunst und Kultur?" verfasst. Und erklärt gut nachvollziehbar was TTIP ist und was das geplante Freihandelsabkommen mit Kultur zu tun hat. Diese Ausgabe der "gift" ist noch in der Druckerei; vorab stellen wir den Artikel schon jetzt hier zur Verfügung: igft-ftp.culturebase.org/ttip....

    Weitere Statements zu TTIP, CETA, TiSA:
    Kulturrat Österreich: kulturrat.at
    Appell der Kunst- und Kulturverbände Österreichs/ARGE UNESCO: Für eine allgemeine Ausnahme von Kunst und Kultur in TTIP: www.freietheater.at/?page=kult...

    Termine in Österreich: Aktualisierungen auf www.ttip-stoppen.at
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  • Boden unter den Füßen entzogen

    Statement der Kärntner Tanzszene, 4. Mai 2015
     

    Wir, ein Großteil der zeitgenössischen Kärntner Tanzszene, und Gäste der IG Freie Theaterarbeit und der IG KIKK haben uns am 1. Mai im Rahmen des 3. Klagenfurter Tanzkultur-Labors getroffen, um ein Zeichen der gegenseitigen Wertschätzung und konstruktiven Vernetzung zu setzen. Wir sind existent, es gibt uns in facettenreicher Ausformung. Wir begreifen uns als lebendigen Teil dieses Bundeslandes, in dem wir leben und aktiv die kulturelle Landschaft mitprägen. Der Tanz, ob zeitgenössisch, performativ, volkskulturell oder tanzvermittelnd ist ein MUSS. Wir alle sind ein Teil dieser Gesellschaft. Impulse, die wir durch und in unseren unterschiedlichen Arbeitsbereichen im Tanz in der Vergangenheit und Gegenwart setz(t)en, werden von der Kärntner Gesellschaft als Bereicherung wahrgenommen und tragen zur kulturellen Vielfalt bei.

    Etliche, vor allem neue Tanz-Projekte und Produktionen wurden bereits abgelehnt. Weitere sind von Streichung und Kürzung bedroht. Bei letzteren handelt es sich um keine Eintagsfliegen, sondern um Initiativen, die auf lange und mühevolle Aufbauarbeit zurückblicken. Viel Herzblut und Energie wurden eingesetzt, um sichtbar zu machen, was heute in der Kärntner Tanzlandschaft wahrnehmbar ist. Dies alles ist nun schlagartig in der grundlegenden Existenz gefährdet. Ressourcen, auf die wir in der Not zurückgreifen könnten, gibt es nicht. Wir appellieren an die Politik, dass sie wahrnimmt, was hier an positiver Bewegung geschieht. Wir appellieren an die Politik, dass sie neue Tanzinitiativen unterstützt, damit die Tanzszene weiter wachsen kann. Wir appellieren an die Politik, dass sie verhindert, dass mit einem Mal zerstört wird, was über lange Jahre aufgebaut wurde.

    Wir glauben: Eine Gesellschaft ohne Kunst, ohne Tanz ist eine sinnlich und geistig verarmte Gesellschaft.

    Valentin „Knuffelbunt“ Alfery
    Dusana Baltic
    Dagmar Dachauer
    Katharina Dilena
    Andrea Hein
    Leonie Humitsch
    Andrea K. Schlehwein
    Niki Meixner
    Sapia Nedwed
    Peter Petrow
    Karin Pruha
    Eva Reitmann-Omilade
    Erik Jan Rippmann
    Eleonore Schäfer
    Annina Schweizer
    Martina Seidl
    Felix Strasser
    Barbara Stüwe-Essl
    Ingrid Türk-Chlapek
    Florian Zambrano

    Klagenfurt, Mai 2015

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    Statement der Kärntner Tanzszene, 4. Mai 2015

    Wir, ein Großteil der zeitgenössischen Kärntner Tanzszene, und Gäste der IG Freie Theaterarbeit und der IG KIKK haben uns am 1. Mai im Rahmen des 3. Klagenfurter Tanzkultur-Labors getroffen, um ein Zeichen der gegenseitigen Wertschätzung und konstruktiven Vernetzung zu setzen. Wir sind existent, es gibt uns in facettenreicher Ausformung. Wir begreifen uns als lebendigen Teil dieses Bundeslandes, in dem wir leben und aktiv die kulturelle Landschaft mitprägen. Der Tanz, ob zeitgenössisch, performativ, volkskulturell oder tanzvermittelnd ist ein MUSS. Wir alle sind ein Teil dieser Gesellschaft. Impulse, die wir durch und in unseren unterschiedlichen Arbeitsbereichen im Tanz in der Vergangenheit und Gegenwart setz(t)en, werden von der Kärntner Gesellschaft als Bereicherung wahrgenommen und tragen zur kulturellen Vielfalt bei.

    Etliche, vor allem neue Tanz-Projekte und Produktionen wurden bereits abgelehnt. Weitere sind von Streichung und Kürzung bedroht. Bei letzteren handelt es sich um keine Eintagsfliegen, sondern um Initiativen, die auf lange und mühevolle Aufbauarbeit zurückblicken. Viel Herzblut und Energie wurden eingesetzt, um sichtbar zu machen, was heute in der Kärntner Tanzlandschaft wahrnehmbar ist. Dies alles ist nun schlagartig in der grundlegenden Existenz gefährdet. Ressourcen, auf die wir in der Not zurückgreifen könnten, gibt es nicht. Wir appellieren an die Politik, dass sie wahrnimmt, was hier an positiver Bewegung geschieht. Wir appellieren an die Politik, dass sie neue Tanzinitiativen unterstützt, damit die Tanzszene weiter wachsen kann. Wir appellieren an die Politik, dass sie verhindert, dass mit einem Mal zerstört wird, was über lange Jahre aufgebaut wurde.

    Wir glauben: Eine Gesellschaft ohne Kunst, ohne Tanz ist eine sinnlich und geistig verarmte Gesellschaft.

    Valentin „Knuffelbunt“ Alfery
    Dusana Baltic
    Dagmar Dachauer
    Katharina Dilena
    Andrea Hein
    Leonie Humitsch
    Andrea K. Schlehwein
    Niki Meixner
    Sapia Nedwed
    Peter Petrow
    Karin Pruha
    Eva Reitmann-Omilade
    Erik Jan Rippmann
    Eleonore Schäfer
    Annina Schweizer
    Martina Seidl
    Felix Strasser
    Barbara Stüwe-Essl
    Ingrid Türk-Chlapek
    Florian Zambrano

    Klagenfurt, Mai 2015

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    Statement der Kärntner Tanzszene, 4. Mai 2015

    Wir, ein Großteil der zeitgenössischen Kärntner Tanzszene, und Gäste der IG Freie Theaterarbeit und der IG KIKK haben uns am 1. Mai im Rahmen des 3. Klagenfurter Tanzkultur-Labors getroffen, um ein Zeichen der gegenseitigen Wertschätzung und konstruktiven Vernetzung zu setzen. Wir sind existent, es gibt uns in facettenreicher Ausformung. Wir begreifen uns als lebendigen Teil dieses Bundeslandes, in dem wir leben und aktiv die kulturelle Landschaft mitprägen. Der Tanz, ob zeitgenössisch, performativ, volkskulturell oder tanzvermittelnd ist ein MUSS. Wir alle sind ein Teil dieser Gesellschaft. Impulse, die wir durch und in unseren unterschiedlichen Arbeitsbereichen im Tanz in der Vergangenheit und Gegenwart setz(t)en, werden von der Kärntner Gesellschaft als Bereicherung wahrgenommen und tragen zur kulturellen Vielfalt bei.

    Etliche, vor allem neue Tanz-Projekte und Produktionen wurden bereits abgelehnt. Weitere sind von Streichung und Kürzung bedroht. Bei letzteren handelt es sich um keine Eintagsfliegen, sondern um Initiativen, die auf lange und mühevolle Aufbauarbeit zurückblicken. Viel Herzblut und Energie wurden eingesetzt, um sichtbar zu machen, was heute in der Kärntner Tanzlandschaft wahrnehmbar ist. Dies alles ist nun schlagartig in der grundlegenden Existenz gefährdet. Ressourcen, auf die wir in der Not zurückgreifen könnten, gibt es nicht. Wir appellieren an die Politik, dass sie wahrnimmt, was hier an positiver Bewegung geschieht. Wir appellieren an die Politik, dass sie neue Tanzinitiativen unterstützt, damit die Tanzszene weiter wachsen kann. Wir appellieren an die Politik, dass sie verhindert, dass mit einem Mal zerstört wird, was über lange Jahre aufgebaut wurde.

    Wir glauben: Eine Gesellschaft ohne Kunst, ohne Tanz ist eine sinnlich und geistig verarmte Gesellschaft.

    Valentin „Knuffelbunt“ Alfery
    Dusana Baltic
    Dagmar Dachauer
    Katharina Dilena
    Andrea Hein
    Leonie Humitsch
    Andrea K. Schlehwein
    Niki Meixner
    Sapia Nedwed
    Peter Petrow
    Karin Pruha
    Eva Reitmann-Omilade
    Erik Jan Rippmann
    Eleonore Schäfer
    Annina Schweizer
    Martina Seidl
    Felix Strasser
    Barbara Stüwe-Essl
    Ingrid Türk-Chlapek
    Florian Zambrano

    Klagenfurt, Mai 2015

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  • Speichermedienabgabe – cui bono?

    Kulturrat Österreich, Pressemitteilung 8. Juli 2015
    Der 7. Juli wird als rabenschwarzer Tag in die Annalen der UrheberInnengesetzgebung eingehen. Der Nationalrat hat mit 2/3-Mehrheit ein Gesetz beschlossen, das u.a. das erklärte Ziel verfolgt, größere Rechtssicherheit zu schaffen und den Kunst- und Kulturschaffenden eine faire Vergütung für die Nutzung ihrer Leistungen zu sichern.

    Wohl sieht das Gesetz eine im Vergleich zur bisher geltenden Leerkassettenvergütung umfassendere Speichermedienvergütung vor, zieht aber gleichzeitig bis 2019 einen Deckel von 29 Mio. Euro ein. Ab diesem Betrag wird der Handel fleißig weiter Geld von den KonsumentInnen kassieren, den UrheberInnen stehen diese Einnahmen aber offenbar nicht mehr zu. Was damit passiert, muss dann erst recht neu verhandelt werden und wird jedenfalls nicht zum Vorteil der UrheberInnen ausfallen - ein Deckel ist schließlich ein Deckel, und dieser Deckel wurde erklärtermaßen zum Vorteil des Handels eingezogen.

    Unausweichliche Schlussfolgerung: Die Einnahmen der UrheberInnen werden trotz Vervielfachung der Speichermedien geringer ausfallen als auf Basis der bisherigen Leerkassettenvergütung.

    Nicht genug: Statt wie bisher getrennte Vergütungen für Geräte (Kopierer) und Leermedien vorzusehen, werden diese beiden völlig unterschiedlichen Vergütungen zusammengefasst und gemeinsam mit 29 Mio. Euro brutto gedeckelt (d.h. auch sämtliche Abzüge von gewerblicher Rückforderung wegen Nicht-Nutzung für Privatkopien bis zum Export von Festplatten bleiben unberücksichtigt).

    Fazit: Die Einnahmen der UrheberInnen werden trotz Vervielfachung der Speichermedien geringer ausfallen als auf Basis der bisherigen Leerkassettenvergütung.

    Einzelne Handelsunternehmer heben die Speichermedienvergütung bereits seit 2010 ein, die Novelle sieht jedoch vor, dass lediglich die Einnahmen aus 2014 an die UrheberInnen fließen müssen - ein Verlust von vielen Millionen für die UrheberInnen, den sich die betreffenden Handelsunternehmen in die Tasche stecken - zum Nachteil nicht nur der UrheberInnen, sondern auch der KonsumentInnen, die die Abgabe schließlich bezahlt haben!
    Auch diese Einnahmen drohen den UrheberInnen zu entgehen, obwohl sie explizit für sie eingehoben wurden.


    FilmurheberInnenrecht

    Die ganz großen VerliererInnen dieses Gesetzes sind die - im österreichischen UrheberInnenrecht ohnehin seit den 30er Jahren extrem schlecht gestellten - FilmurheberInnen.

    Keine einzige ihrer Forderungen wurde im Gesetz verwirklicht. Dass nun "vermutet" wird, dass alle Rechte bei den FilmproduzentInnen liegen, ist seit einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur Cessio legis aus dem Jahr 2012 bereits totes Recht.

    Dafür führt die Novelle die Unwirksamkeit von Vorabtretungen von Rechten (an Verwertungsgesellschaften, die diese Rechte kollektiv wahrnehmen) ein. FilmurheberInnen können nunmehr unter Ausnutzung ihrer ohnehin schwachen Verhandlungsposition "überredet" werden, auch noch diese Rechte den FilmherstellerInnen abzutreten. Eine weitere und drastische Schlechterstellung.


    Wem nützt also diese Novelle?

    Dem Handel und den ProduzentInnen, aber nicht den UrheberInnen. Zwar gesteht ihnen das Gesetz ihren Anspruch auf gerechte Vergütung der Privatkopie zu, nimmt diesen aber durch die Deckelung gleich wieder zurück. Unter dem Vorwand des Interessenausgleichs werden die als legitim anerkannten Interessen der UrheberInnen mit Füßen getreten. Alle Einwände gegen diese Novelle wurden ignoriert: Die trotz des skandalös kurzen Begutachtungszeitraums beachtliche Anzahl von Stellungnahmen zur Novelle blieb vollkommen unberücksichtigt. Das ist ungeschminkte Klientelpolitik, wie man sie selten erlebt - wir haben einen neuen Tiefpunkt in der politischen Kultur erreicht.

    Von Kunst zu leben gestaltet sich im "Kulturland" Österreich derzeit als äußerst schwieriger, meist existentiell prekärer Balanceakt. Die aus der Speichermedienabgabe gespeisten SKE-Fonds ermöglichen Verbesserungen für die Menschen, die Kunst machen. Diese Möglichkeiten auf eine solide Basis zu stellen, wurde am Spielfeld der Wirtschaft neuerlich vertan.

    Wir bedanken uns, Herr Minister Brandstetter!


    Rückfragen & Kontakt:
    Kulturrat Österreich
    Dr. Maria Anna Kollmann - Vorsitzende
    Tel. 01-5269741
    www.kulturrat.at
    contact@kulturrat.at
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  • Offener Brief betreffend die Kürzungen der mittelfristigen Förderungen im freien Theaterbereich

    Das andere Theater: Offener Brief an den Steirischen Landesrat Buchmann, Juli 2015

    Sehr geehrter Herr Landesrat Dr. Buchmann!
    Sehr geehrtes Kulturkuratorium!

    Seit kurzem liegen die Ergebnisse der mittelfristigen Fördervereinbarungen für den Zeitraum 2016 bis 2018 vor.
    Grundsätzlich begrüßen wir die Tatsache, dass junge Theater, welche sich in den letzten Jahren einen Namen gemacht haben, mit höheren Fördergeldern bedacht wurden und so ihre künstlerische Arbeit zu schätzen gewusst wird.
    Diese finanziellen Mittel ermöglichen einen ersten Schritt aus der Prekarität, wobei man dennoch festhalten muss, dass trotz alledem geregelte Anstellungsverhältnisse nicht möglich sind.

    Andererseits wurden auch viele künstlerisch vielgeschätzten Theaterinstitutionen um ein Vielfaches gekürzt. Und diese Ergebnisse lassen an vielen Ecken und Enden schockierte und ratlose Gesichter zurück. Planungssicherheit haben Sie versprochen, finanzielle Einschränkungen und eine von Unsicherheit geprägte Aussicht auf die Zukunft sind gekommen!

    Die mittelfristigen Fördervereinbarungen sollten die „Rahmenbedingungen für die vielfältige freie und regionale Szene“ schaffen und den Kulturschaffenden „ein korrektes und zukunftsorientiertes Management ihrer Aktivitäten sichern und das Land Steiermark als verlässlichen Partner mit transparenten Entscheidungsgrundlagen positionieren“. So lautet der zitierte Text der Ausschreibung.

    Wir als Interessensvertretung der freien Theaterszene Steiermark fragen uns, wie es in Anbetracht der vorliegenden Ergebnisse für KünstlerInnen möglich sein soll, zukunftsorientiert zu arbeiten, wenn die beschlossenen Summen stark gekürzt wurden?
    Wie kann es sein, dass Theater mit internationaler Reputation um ein Viertel und mehr gekürzt werden und somit auch Arbeitsplätze der KünstlerInnen der Förderschere zum Opfer fallen?

    Auf Basis der auf Ihrer Homepage www.kultur.steiermark.at veröffentlichten Listen zu den Fördersummen haben wir 41 Theaterbetriebe in der Steiermark herausgenommen und die genehmigten Summen für die Förderperiode 2016 – 2018 mit den genehmigten Fördersummen für die Periode 2013 – 2015 verglichen.
    Der Vergleich dieser Summen zeigt, dass 17 Theaterbetriebe gekürzt wurden und jeweils 12 Institutionen gleich geblieben sind oder gar erhöht wurden.
    Ebenso zeigen die Werte auf, dass mehrere Theater betroffen sind, die bemüht sind, das Theater in die Steirischen Regionen zu bringen und somit BesucherInnen einen Theatergenuss auch in ihrer Gemeinde oder in ihrer Region zu ermöglichen, der ihnen ansonsten verwehrt geblieben wäre oder mit einem hohen Zeit- und Kostenfaktor für die Anreise in die größeren Städte verbunden gewesen wäre. Gerade die Kürzungen in diesem Bereich stehen in einem großen Widerspruch zu den von Ihnen im Call formulierten Richtlinien bezüglich der regionalen und vielfältigen Szene in der Steiermark und dem dezidiert gewünschten Steiermark-Effekt und Bezug.

    Beim letzten Roundtable im Zuge des bestOFFstyria Festivals 2014 wurde von Seiten der KulturveranstalterInnen als auch den Kulturschaffenden der Wunsch geäußert, die Gastspieltätigkeit in der Steiermark verstärkt anzukurbeln und die Rahmenbedingungen dafür zu verbessern und neue Konzepte zu erarbeiten.
    Aber wie sollen zukünftig mehr Gastspiele ermöglicht werden - ergo Verdienstmöglichkeiten für die Theater geschaffen werden - wenn regionale Kulturinitiativen wie beispielsweise das Kulturviech in Rottenmann keine Förderung mehr bekommen?
    Wie soll Gastspieltätigkeit angekurbelt werden, wenn die Fördergelder für Theaterfestivals in der Steiermark um bis zu 20 Prozent gekürzt wurden?

    Als würden diese Einschnitte noch nicht reichen, hat die Tatsache, dass alle im Kulturkuratorium vertretenen Institutionen keinerlei Kürzungen hinnehmen mussten, im Gegenteil, diese sogar höhere Fördergelder verzeichnen konnten, einen schalen Beigeschmack bei den übrigen AntragsstellerInnen hinterlassen. Das Missfallen all jener Institutionen, die diese Vorgehensweise als sehr fragwürdig erachten und den Wunsch nach einer Änderung des Entscheidungsprozesses in Hinblick auf die Fördergelder äußern, ist verständlich.

    Wir als VertreterInnen der freien Theater fordern, dass künftig Kürzungen begründet werden und man den Dialog mit den Ansuchenden sucht. Dies möge eine höhere Transparenz gewährleisten und somit auch die Möglichkeit schaffen, auf Vorschläge und/oder konstruktive Kritik des Kulturkuratoriums einzugehen. Dies könnte ein erster Schritt dahingehend sein, das fehlende Vertrauen in das Kulturkuratorium herzustellen und zukünftig ein gutes Miteinander zu schaffen.
    Des Weiteren schließen wir uns den Wünschen der IG Kultur und diversen anderen InitiativenvertreterInnen an, dass das Kulturkuratorium und die Entscheidungsfindung bezüglich der Förderhöhen umstrukturiert werden sollen.

    Mit den besten Grüßen
    Für Das andere Theater
    Andrea Egger – Dörres & Katharina Dilena
    Geschäftsführung Das andere Theater


    Standard-Artikel: derstandard.at/2000018986190/S...
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  • KünstlerInnen|Sozial|Versichert

    Kulturrat Österreich, 29. Juni 2015
    Was Sie schon immer über KSVF und SVA wissen wollten

    Sozialversicherungsangelegenheiten selbstständiger KünstlerInnen
    ExpertInnen informieren und beantworten Fragen

    Infotour durch Österreich
    Herbst 2015
    www.kulturrat.at/termine/infot...

    Eine Veranstaltungsreihe des Kulturrat Österreich in Kooperation mit
    den PartnerInnen an den Veranstaltungsorten


    Wer bisher von einem Zuschuss durch den
    KünstlerInnen-Sozialversicherungsfonds (KSVF) ausgeschlossen war, hat nun neue Chancen. Die letzte Gesetzesänderung hat zahlreiche
    Verbesserungen für selbstständig tätige KünstlerInnen gebracht – und viel Potenzial für Missverständnisse. Was hat sich wirklich geändert?
    (Wie) Kann ich nun einen Zuschuss erhalten, obwohl ich nicht über die geforderte Einkommensuntergrenze aus künstlerischen Tätigkeiten komme?
    Was sind Bonusjahre? Wie unterscheidet sich der im KSVF neu eingeführte dreijährige Durchrechnungszeitraum von jenem, der gegenüber dem Finanzamt geltend gemacht werden kann? Was gilt überhaupt als künstlerische Tätigkeit, und was hat es mit den neuerdings relevanten künstlerischen Nebentätigkeiten auf sich?

    Außerdem neu: der KSVF-Unterstützungsfonds für soziale Notlagen von KünstlerInnen. Wann aber ist eine Notlage eine Notlage?

    Eine Pflichtversicherung in der SVA ist weiterhin Voraussetzung für
    einen Zuschuss aus dem KSVF – Grund genug, die Basics der
    Sozialversicherung für Selbstständige zu erklären. Auch die Kombination von verschiedenen Einkommensarten wird Thema sein: Wann beginnt eine Pflichtversicherung, was ist ein Lückenschluss und wie steht es um Tantiemen? Wie beende oder unterbreche ich eigentlich eine Pflichtversicherung in der SVA?


    ReferentInnen:
    # Bettina Wachermayr (Geschäftsführerin KSVF)
    # MitarbeiterInnen aus den Landesstellen der SVA
    # Moderation: Daniela Koweindl (Kulturrat Österreich)

    Die ReferentInnen stehen nach kurzen einführenden Vorträgen auch für individuelle Fragen zur Verfügung.


    Alle Termine:
    # Burgenland

    DI 15.9., 19h
    Literaturhaus Mattersburg

    Brunnenplatz 4
    7021 Mattersburg

    In Kooperation mit:
    Literaturhaus Mattersburg – www.literaturhausmattersburg.at


    # Niederösterreich

    DO 17.9., 18h
    Cinema Paradiso

    Kinosaal 2
    Rathausplatz 14
    3100 St. Pölten

    In Kooperation mit:
    Kulturvernetzung Niederösterreich – www.kulturvernetzung.at


    # Tirol

    DI 13.10. 19h
    Kunstpavillon

    Rennweg 8a
    6020 Innsbruck

    In Kooperation mit:
    Tiroler Künstlerschaft – www.kuenstlerschaft.at TKI
    Tiroler Kulturinitiativen/ IG Kultur Tirol – www.tki.at


    # Vorarlberg

    MI 14.10., 19h
    Villa Claudia – Blauer Salon

    Bahnhofstraße 6
    6800 Feldkirch

    In Kooperation mit:
    IG Kultur Vorarlberg – www.igkultur-vbg.at


    # Steiermark

    MO 19.10., 19h
    Kultur in Graz

    Lagergasse 98a
    8020 Graz

    In Kooperation mit:
    Das andere Theater – www.dasanderetheater.at
    esc medien kunst labor – esc.mur.at
    IG Kultur Steiermark – www.igkultur.mur.at
    Kultur in Graz (KiG!) – www.kig.mur.at


    # Kärnten

    DI 20.10., 19h
    Musil-Haus

    Bahnhofstraße 50
    9020 Klagenfurt

    In Kooperation mit:
    IG KIKK – www.igkikk.at
    Robert Musil Institut – www.uni-klu.ac.at/musil


    # Oberösterreich

    MO 9.11., 17h
    Kunstuniversität Linz

    Hörsaal (1. Stock)
    Hauptplatz 8
    4010 Linz

    In Kooperation mit:
    Alumniverein Forum – Kunstuniversität Linz – www.ufg.at/forum
    Fiftitu% - www.fiftitu.at
    KUPF – www.kupf.at


    # Salzburg

    DI 10.11. 19h
    Galerie 5020

    Residenzplatz 10
    5020 Salzburg

    In Kooperation mit:
    Dachverband Salzburger Kulturstätten – www.kultur.or.at
    Galerie 5020 – www.galerie5020.at


    # Wien

    DI 17.11., 19h
    IG Architektur

    Gumpendorfer Str 63b
    1060 Wien

    In Kooperation mit:
    ]a[ akademie der bildenden künste wien – www.akbild.ac.at
    Diagonale - www.diagonale.at
    mica – music austria – www.musicaustria.at

    __/ Eine Veranstaltungsreihe des Kulturrat Österreich in Kooperation mit den PartnerInnen an den Veranstaltungsorten



    __/ Information:


    www.ksvf.at
    esv-sva.sozvers.at
    www.kulturrat.at

    Kulturrat Österreich
    Gumpendorfer Straße 63b
    1060 Wien

    www.kulturrat.at
    www.twitter.com/kulturrat_oe
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  • Stopp TTIP, CETA und TISA

    Aufruf des Kulturrat Österreich
    BürgerInneninitiative Stopp TTIP JETZT (nur noch bis heute) unterschreiben:
    __/ www.stop-ttip.org

    __/ Internationale Aktionstage ab 10. Oktober:
    __/ www.ttip-stoppen.at
    __/ www.ttip-demo.de/home
    __/ www.trade4people.org


    Im Oktober wird in Miami – geheim wie immer – das Freihandelsabkommen TTIP weiter verhandelt. Der Verhandlungstext von CETA, dem Freihandelsabkommen zwischen der EU und Kanada, liegt nun vor, soll aber laut Ankündigung von EU-Handelskommissarin Malmström trotz massiver Kritik nicht nachverhandelt werden. TiSA, das GATS-Nachfolgeabkommen über den Handel mit Dienstleistungen, wird von der EU und den USA mit weiteren 21 Staaten, darunter Australien, Kanada, Japan und viele lateinamerikanische Staaten, hinter einer Mauer des Schweigens verhandelt, die die Stimmen der Zivilgesellschaft vollkommen ignoriert und gegen jedes demokratische Verständnis verstößt. Das Parallelabkommen zum TTIP, das TPP im pazifischen Raum gilt seit gestern als fertig, ist aber auch noch nicht beschlossen.

    Investitionsschutz, Abbau von Handelsbarrieren, Ökonomisierung gesellschaftlicher Grundbedürfnisse sind die Schlagworte, CETA, TTIP oder TiSA die Abkürzungen, die die programmatische Ausrichtung der aktuellen europäischen Wirtschaftspolitik beherrschen. Wir sagen: Alle drei Abkommen gehören müssen gestoppt werden. Nicht nur, aber auch aus Gründen des Erhalts von Kunst und Kultur – in ihrer ganzen Vielfalt, vor allem aber zu Rahmenbedingungen, die nicht ausschließlich über ökonomische Kriterien definiert sind.

    Die viel zitierte „kulturelle Ausnahme“ gibt es nicht: TTIP ist als sogenanntes Negativlisten-Abkommen konzipiert, das heißt, es betrifft alles, was nicht explizit davon ausgenommen ist. Kunst und Kultur sind nicht ausgenommen. Lediglich für audiovisuelle Medien (Film, TV, Radio) ist vorläufig im Dienstleistungskapitel eine Ausnahme vorgesehen. Dessen ungeachtet kann allerdings in allen anderen Kapiteln (z.B. E-Commerce) sehr wohl auch über audiovisuelle Medien verhandelt werden. Ausnahmen müssten aber grundlegend für alle Kapitel geltend gemacht werden.

    Das UNESCO-Abkommen zum Schutz der kulturellen Vielfalt soll maximal in einer rechtlich nicht bindenden Präambel eingeschrieben werden. Das UNESCO-Abkommen selbst wurde von den USA nie ratifiziert.

    Zu befürchten ist, dass durch das Investitionsschutzabkommen ISDS Interessen der globalen Unternehmen über die Gesetze einzelner Staaten gestellt und unliebsame Gesetze, etwa zum Umweltschutz, zukünftig von Unternehmen eingeklagt werden können. Über die sogenannte „regulatorische Zusammenarbeit“ soll die Macht der Parlamente hin zu Lobbyisten und Anwälten verschoben werden.

    __/ Europäische Unterschriftenkampagne

    Die von der Kommission unerwünschte, von der Zivilgesellschaft organisierte, BürgerInneninitiative „STOP TTIP“ hat seit dem Start vor einem Jahr bereits mehr als 3 Millionen Unterschriften erreicht und läuft noch bis heute, 6. Oktober. Am 7. Oktober 2015 wird sie der Kommission in Brüssel übergeben:

    -> www.stop-ttip.org

    __/ Aktionstag gegen TTIP am 10. Oktober

    Trotz der massiven Kritik der Zivilgesellschaft soll CETA finalisiert werden, das grobe Gerüst von TTIP bis Anfang 2016 stehen und TiSA unkontrolliert und streng geheim von den „Wirklich guten Freunden der Dienstleistungen“ („Really Good Friends of Services“) – das ist der Zusammenschluss von 50 Staaten – weiter verhandelt werden.

    Am 10. Oktober findet in ganz Europa ein Aktionstag gegen TTIP & Co statt. In Deutschland ist derzeit am meisten geplant, für eine Großdemo wird nach Berlin mobilisiert:
    -> www.ttip-demo.de/home

    In Wien ist ein Protest-Picknick geplant, in den Bundesländern finden einzelne Veranstaltungen statt. Informationen:
    -> www.ttip-stoppen.at

    Protest-Picknick in Wien, am Samstag 10.10., 14h im Sigmund-Freud Park, 1090 Wien

    International wird für Aktionstage von 10. bis 17. Oktober aufgerufen.
    -> www.trade4people.org


    _____/ Weitere Informationen:

    __/ Rubrik Stopp CETA | TTIP | TISA des Kulturrat Österreich
    kulturrat.at/agenda/ttip

    __/ Thema TTIP, CETA & Co. des deutschen Kulturrat
    www.kulturrat.de/text.php?rubr...

    __/ Kampagnenseite gegen TPP
    www.exposethetpp.org


    _______/ Rückfragen:
    Kulturrat Österreich
    Gumpendorfer Str. 63b
    A-1060 Wien
    contact@kulturrat.at
    kulturrat.at
    twitter.com/kulturrat_oe
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  • Steuerliche Spendenbegünstigung für Kunst/ Kultur?!

    Kulturrat Österreich: Stellungnahme vom 12.11.2015

    Kulturrat Österreich nimmt zum Entwurf des Gemeinnützigkeitsgesetzes 2015 Stellung

    Ministerialentwurf: www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/X...

    .) Spendenbegünstigung bzgl. Kunst und Kultur an Subventionen von Bund/ Land gekoppelt

    # Die öffentliche Förderlandschaft in Österreich ruht auf vier Säulen: EU, Bund, Land und Städte/Gemeinden. Wenn die Verknüpfung mit öffentlichen Förderungen als alleingestelltes Qualitätsmerkmal einer Absetzbarkeit bleiben soll, wird es jedenfalls notwendig sein, hier alle vier zu berücksichtigen.

    # Es gibt in Österreich auch subventionsunabhängige Kunst- und Kultureinrichtungen und -initiativen. Um in den Genuss der steuerlichen Absetzbarkeit zu kommen, werden sich auch diese zukünftig verstärkt um Subventionen bemühen (müssen). Damit werden Kunst- und Kulturschaffende jedoch in einen verschärften Konkurrenzkampf um die ohnehin stets zu knappen öffentlichen Fördermittel gedrängt. Angesichts knapper und (im besten Fall) stagnierender Kunst- und Kulturbudgets führt dies jedoch absehbar zu Kürzungen für jene, die aktuell Förderungen erhalten. Eine weitere finanzielle Schwächung ist in dieser Hinsicht vor allem bei der Förderung von Projekten und Einzelpersonen zu erwarten, u.a. weil diese nicht auf aufrechtzuerhaltende Infrastruktur verweisen können, deren Kosten weniger leicht reduzierbar sind als selbstständig erbrachte künstlerische Leistungen. Entsprechend führt die Voraussetzung der öffentlichen Förderung zu einer weiteren Umverteilung der Kunst- und Kulturbudgets zu Gunsten ohnehin bereits finanzkräftigerer Institutionen, und die finanzielle Schlechterstellung von, auf finanzielle Gesamtkapazitäten bezogen, kleineren Initiativen ist damit neuerlich vorprogrammiert.

    .) Allgemeine Voraussetzungen auf Seiten der begünstigten Einrichtungen

    # Grundsätzlich ist die Bindung an einen – von den begünstigten Einrichtungen nicht beeinflussbaren – Eintrag in der Transparenzdatenbank unzumutbar. Die Koppelung an eine Transparenzdatenbank, deren Realisierung in der politischen Auseinandersetzung zwischen Bund und Ländern nach wie vor ungelöst ist, führt zudem zumindest vorläufig dazu, dass ausschließlich Einrichtungen mit Bundessubventionen für die Spendenabsetzbarkeit in Frage kommen; hier braucht es zumindest Übergangsbestimmungen. Die Einbeziehung von Förderungen auf EU- und Gemeindeebene ist im Entwurf nicht angedacht, für eine Lösung hinsichtlich eines wünschenswerten vielfältigen Kunst- und Kulturlebens aber unumgänglich.

    # Die Bindung an eine jährlich zu gewährende Förderung widerspricht jeder Planungssicherheit für die begünstigte Körperschaft und die SpenderInnen. Jedenfalls sollte hierbei wenigstens auf einen Zeitraum von 3 Jahren abgestellt werden, in dem zumindest einmal eine Förderung gewährt wurde.

    # Die sonstigen Voraussetzungen für eine Spendenbegünstigung, etwa ein verpflichtendes WirtschaftsprüferInnen-Gutachten und die arbeitszeitintensive Doppelmeldung der steuerbegünstigten Spenden auch durch die EmpfängerInnen, sind derzeit ebenfalls so angesetzt, dass kleine und kleinste Initiativen von der Spendenbegünstigung strukturell ausgeschlossen sind.

    # Zusammen mit der bereits angesprochenen Subventionsumverteilung führt der Gesetzesvorschlag, wie er derzeit vorliegt, in der Tendenz zur Umverteilung der vorhandenen und zu lukrierenden Geldmittel von kleinen zu großen Kultureinrichtungen. Das ist eine kulturpolitische Entscheidung, die der Kulturrat Österreich für ein fatales Signal in Richtung der Kunst- und Kulturschaffenden als wichtige Impulsgeber für die Gesamtentwicklung unserer Gesellschaft hält.

    .) Steuerliche Absetzbarkeit als Mittel der privaten Förderung: Von wem?

    # Wir möchten die Gelegenheit nützen, hier auch ganz allgemeine Kritik aus ökonomischen Erwägungen einzubringen: Steuerliche Absetzbarkeit ist immer eine Förderung jener, die Steuern zahlen. Konkret handelt es sich hier entweder um vermögende Personen, deren Einkommen ein relevantes Einkommensteueraufkommen auslöst, oder um Unternehmen, die ihre Steuerschuld durch Spenden reduzieren wollen. Das Ziel dieser Novelle, die Verbreiterung und Vergrößerung der Spendenbereitschaft, wird damit ganz klar nicht durch die Verbreiterung der SpenderInnenbasis, sondern – überspitzt formuliert – mittels Lukrierung größerer Beträge von wenigen zu erreichen versucht. Entsprechend wäre zumindest begleitend zur steuerlichen Absetzbarkeit eine finanzielle Erleichterung für jene anzudenken, die spenden, ohne daraus Profite zu lukrieren, durch die Spenden ihr Image verbessern oder ihren KundInnenkreis erweitern. Zu befürchten ist eine Spendengebarung, die den Entwicklungen im Sponsoringbereich ähnlich ist: Spenden an Institutionen, die mit viel Werbung eine große Publikumsanzahl anzusprechen vermögen, werden eher fließen als Spenden an Kultureinrichtungen, die diese Reichweite – aus welchen Gründen auch immer – nicht haben.

    .) Privatisierung der Kunstförderung?

    # Ein unausgesprochenes Ziel dieser Novelle darf ebenfalls nicht außer Acht gelassen werden: Die Spendenabsetzbarkeit, d.h. die private oder jedenfalls nichtstaatliche Förderung von Kunst und Kultur, legt nicht nur alte Formen des MäzenatInnentums nahe, sondern führt in Zeiten der Budgetknappheit tendenziell zu Folgemaßnahmen seitens der FördergeberInnen, wie sie derzeit schon in einzelnen Bundesländern vorexerziert werden: Die Verknüpfung von Subventionen mit privat organisierten Einnahmen. Idealerweise ist eine solche drohende Verknüpfung, die in der Regel kleinen und vor allem nicht marktkonformen Ausformungen zeitgenössischer Kunst bedroht, zu vermeiden: Eine Doppelvoraussetzung, Spendenabsetzbarkeit nur bei Subvention, und Subvention nur bei Spenden – wie durchaus hinsichtlich von Sponsoring als Fördertendenz bereits beobachtbar –, würde zu Folgen in der Kunst- und Kulturlandschaft führen, die ohne begleitende kulturpolitische Auseinandersetzung eine deutliche Verengung der Vielfalt nach sich ziehen.

    .) Unlimitierte Absetzbarkeit für Spenden?

    # Wir vermissen grundsätzlich eine Betragsbegrenzung bei der Absetzbarkeit von Spenden. Diese könnte sowohl mit einem jährlichen Maximalbetrag pro SpenderIn limitiert werden, wie auch durch eine prozentuell Beschränkung der Absetzbarkeit der tatsächlich geleisteten Spenden. Auch der Anteil der gespendeten Summe an den Gesamteinkünften der SpenderInnen bietet sich als weiterer Parameter an, um diejenigen relativ stärker zu begünstigen, die trotz verhältnismäßig geringerer Einkünfte bzw. Gewinne spenden. Ziel sollte sein, dass nicht eine (grenzenlose!) Steuererparnis der größte Anreiz ist, von der diejenigen am meisten profitieren, die über das meiste Kapital verfügen - daher keinesfalls unlimitiert!

    .) Geschlechtergerechte Sprache

    # Wir vermissen in der geplanten Novelle einen konsequenten geschlechtergerechten Sprachgebrauch und fordern dringend auf, den Text einem entsprechenden Lektorat zu unterziehen.

    .) Keine Einbeziehung der Interessenvertretungen im Vorfeld der Novelle

    # Bedauerlich ist die absolute Nichteinbeziehung von InteressenvertreterInnen aus Kunst und Kultur im Vorfeld der Gesetzesnovelle: Das hier vorhandene Wissen um Folgenabschätzung und Notwendigkeiten im Feld abzuholen, könnte nicht nur dazu beitragen, eine breit anerkannte Novelle auf den Weg zu bringen, sondern würde wohl auch helfen, nicht intendierte Folgen zu vermeiden.

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  • Keine weitere Verschärfung in der Asylgesetzgebung!

    Kulturrat Österreich, Pressemitteilung 25. November 2015

    Menschenwürde und Menschenrechte sind unteilbar

    Die geplante Novelle zum Asylrecht ist kein symbolisches
    Stoppschild, sondern führt direkt zu noch mehr Toten auf dem Weg nach
    Europa.

    Im Zusammenhang mit den Asylsuchenden, die nach Europa kommen, um hier Schutz und Sicherheit zu finden, ist immer mehr die Rede von "Signal senden" oder "Zeichen setzen". Diese symbolische Begrifflichkeit drückt auf vermeintlich schonende Weise eine harte Realität aus: dass Flüchtlinge nicht willkommen sind. In Wahrheit werden Maßnahmen vorbereitet, die das Leben von Geflüchteten unzumutbar erschweren und
    tatsächlich stärker gefährden:
    Jede Einschränkung der Familienzusammenführung wird dazu führen, dass noch mehr Menschen sich über tödliche Fluchtrouten auf den Weg machen.

    Eine verpflichtende Wiederholung jedes Asylverfahrens nach drei Jahren ist ein bürokratischer Zusatzaufwand, der das Leben von Geflüchteten in Unsicherheit prolongiert. Ein Ankommen in der Aufnahmegesellschaft, ein sicheres Refugium mit Zugang zu Ausbildung und Chancen etwa am Arbeitsmarkt, ein Zusammenleben unter Gleichberechtigten wird damit ausgeschlossen.

    Wozu also die geschönte Sprache in der Ankündigungspolitik? Um selbst ruhig schlafen zu können? Fast hat es den Anschein, denn ein flüchtlingsfreies Europa ist eine Illusion. Eine Festung gegen Menschen auf der Flucht zu errichten funktioniert nicht. Erreicht wird, dass die Flucht noch teurer, noch gefährlicher, noch tödlicher wird.

    Die Alternative ist einfach: Menschenwürde und Menschenrechte sind unteilbar. Es braucht sichere Fluchtrouten, einen uneingeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt, direkte Unterstützung bei der Ankunft, eine weitergehende Anerkennung genderspezifischer Fluchtgründe sowie ganz
    dringend das Recht für alle Flüchtlinge (auch mit 15 Jahren und
    darüber!) eine Pflichtschule zu besuchen und weiterführende
    (Aus)Bildungsmöglichkeiten in Anspruch zu nehmen.

    Es gilt Taten zu setzen: gegen rassistische Ausschlusspolitik, gegen diese Asylgesetznovelle, gegen Zäune an den Grenzen.

    Wir fordern die österreichische Bundesregierung auf, Handlungsfähigkeit in einem menschenrechtlichen, weitsichtigen und lösungsorientierten Sinn, fernab von Zynismus zu beweisen.

    Wir unterstützen die Mailkampange von SOS Mitmensch, mailen auch Sie!
    -> www.sosmitmensch.at/site/petit...

    Entwurf der Novelle, Begutachtungsfrist 30.11.
    -> www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/X...


    _______/ Rückfragen:
    Kulturrat Österreich
    www.kulturrat.at
    contact@kulturrat.at
    www.twitter.com/kulturrat_oe

    Gumpendorfer Str. 63b
    1060 Wien

    [:en]
    Kulturrat Österreich, Pressemitteilung 25. November 2015

    Menschenwürde und Menschenrechte sind unteilbar

    Die geplante Novelle zum Asylrecht ist kein symbolisches
    Stoppschild, sondern führt direkt zu noch mehr Toten auf dem Weg nach
    Europa.

    Im Zusammenhang mit den Asylsuchenden, die nach Europa kommen, um hier Schutz und Sicherheit zu finden, ist immer mehr die Rede von "Signal senden" oder "Zeichen setzen". Diese symbolische Begrifflichkeit drückt auf vermeintlich schonende Weise eine harte Realität aus: dass
    Flüchtlinge nicht willkommen sind. In Wahrheit werden Maßnahmen
    vorbereitet, die das Leben von Geflüchteten unzumutbar erschweren und
    tatsächlich stärker gefährden:
    Jede Einschränkung der Familienzusammenführung wird dazu führen, dass noch mehr Menschen sich über tödliche Fluchtrouten auf den Weg machen.

    Eine verpflichtende Wiederholung jedes Asylverfahrens nach drei Jahren
    ist ein bürokratischer Zusatzaufwand, der das Leben von Geflüchteten
    in Unsicherheit prolongiert. Ein Ankommen in der Aufnahmegesellschaft,
    ein sicheres Refugium mit Zugang zu Ausbildung und Chancen etwa am
    Arbeitsmarkt, ein Zusammenleben unter Gleichberechtigten wird damit
    ausgeschlossen.

    Wozu also die geschönte Sprache in der Ankündigungspolitik? Um selbst
    ruhig schlafen zu können? Fast hat es den Anschein, denn ein
    flüchtlingsfreies Europa ist eine Illusion. Eine Festung gegen Menschen
    auf der Flucht zu errichten funktioniert nicht. Erreicht wird, dass die
    Flucht noch teurer, noch gefährlicher, noch tödlicher wird.

    Die Alternative ist einfach: Menschenwürde und Menschenrechte sind
    unteilbar. Es braucht sichere Fluchtrouten, einen uneingeschränkten
    Zugang zum Arbeitsmarkt, direkte Unterstützung bei der Ankunft, eine
    weitergehende Anerkennung genderspezifischer Fluchtgründe sowie ganz
    dringend das Recht für alle Flüchtlinge (auch mit 15 Jahren und
    darüber!) eine Pflichtschule zu besuchen und weiterführende
    (Aus)Bildungsmöglichkeiten in Anspruch zu nehmen.

    Es gilt Taten zu setzen: gegen rassistische Ausschlusspolitik, gegen
    diese Asylgesetznovelle, gegen Zäune an den Grenzen.

    Wir fordern die österreichische Bundesregierung auf, Handlungsfähigkeit
    in einem menschenrechtlichen, weitsichtigen und lösungsorientierten
    Sinn, fernab von Zynismus zu beweisen.

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    Entwurf der Novelle, Begutachtungsfrist 30.11.
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    Kulturrat Österreich, Pressemitteilung 25. November 2015

    Menschenwürde und Menschenrechte sind unteilbar

    Die geplante Novelle zum Asylrecht ist kein symbolisches
    Stoppschild, sondern führt direkt zu noch mehr Toten auf dem Weg nach
    Europa.

    Im Zusammenhang mit den Asylsuchenden, die nach Europa kommen, um hier Schutz und Sicherheit zu finden, ist immer mehr die Rede von "Signal senden" oder "Zeichen setzen". Diese symbolische Begrifflichkeit drückt auf vermeintlich schonende Weise eine harte Realität aus: dass
    Flüchtlinge nicht willkommen sind. In Wahrheit werden Maßnahmen
    vorbereitet, die das Leben von Geflüchteten unzumutbar erschweren und
    tatsächlich stärker gefährden:
    Jede Einschränkung der Familienzusammenführung wird dazu führen, dass noch mehr Menschen sich über tödliche Fluchtrouten auf den Weg machen.

    Eine verpflichtende Wiederholung jedes Asylverfahrens nach drei Jahren
    ist ein bürokratischer Zusatzaufwand, der das Leben von Geflüchteten
    in Unsicherheit prolongiert. Ein Ankommen in der Aufnahmegesellschaft,
    ein sicheres Refugium mit Zugang zu Ausbildung und Chancen etwa am
    Arbeitsmarkt, ein Zusammenleben unter Gleichberechtigten wird damit
    ausgeschlossen.

    Wozu also die geschönte Sprache in der Ankündigungspolitik? Um selbst
    ruhig schlafen zu können? Fast hat es den Anschein, denn ein
    flüchtlingsfreies Europa ist eine Illusion. Eine Festung gegen Menschen
    auf der Flucht zu errichten funktioniert nicht. Erreicht wird, dass die
    Flucht noch teurer, noch gefährlicher, noch tödlicher wird.

    Die Alternative ist einfach: Menschenwürde und Menschenrechte sind
    unteilbar. Es braucht sichere Fluchtrouten, einen uneingeschränkten
    Zugang zum Arbeitsmarkt, direkte Unterstützung bei der Ankunft, eine
    weitergehende Anerkennung genderspezifischer Fluchtgründe sowie ganz
    dringend das Recht für alle Flüchtlinge (auch mit 15 Jahren und
    darüber!) eine Pflichtschule zu besuchen und weiterführende
    (Aus)Bildungsmöglichkeiten in Anspruch zu nehmen.

    Es gilt Taten zu setzen: gegen rassistische Ausschlusspolitik, gegen
    diese Asylgesetznovelle, gegen Zäune an den Grenzen.

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    in einem menschenrechtlichen, weitsichtigen und lösungsorientierten
    Sinn, fernab von Zynismus zu beweisen.

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  • Stellungnahme zum Entwurf des Gemeinnützigkeitsgesetzes 2015

    Stellungnahme der IGFT vom 12.11.2015

    Ministerialentwurf: www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/X...

    Die IG Freie Theaterarbeit nimmt zum gegenständlichen Entwurf wie folgt Stellung:

    Aufgrund der kurzen Frist zur Stellungnahme war eine Auseinandersetzung mit der Gesetzesvorlage nur bedingt möglich. Insofern bleibt diese Stellungnahme den deutlichsten Eckpunkten verhaftet, die in ihrer im Entwurf vorgesehenen Form einer Änderung bedürfen.

    Die in der vorliegenden Fassung erstmalig ermöglichte Spendenabsetzbarkeit für den Kunst- und Kulturbereich innerhalb des Gemeinnützigkeitsgesetzes ist grundsätzlich zu begrüßen.
    Die Bindung an eine vom Bund oder einem Bundesland gewährte Förderung und dem damit eventuell einhergehendem – von der Kultureinrichtung nicht steuerbaren – Eintrag in die Transparenzdatenbank sorgt für eine deutliche Ungleichbehandlung unter Kultureinrichtungen. Sie lässt ein weiteres Aufklaffen der Finanzierungsschere zwischen großen und kleinen – bezogen auf die finanziellen Gegebenheiten -, sowie ortspezifisch, regional und überregional tätigen Institutionen befürchten. Erleichterte Zugänge zur Spendenabsetzbarkeit für in der Förderlandschaft bereits höher dotierte Institutionen mit hohem infrastrukturellem Aufwand gegenüber kleinen Projektinitiativen scheinen vorprogrammiert und verstärken damit die Fördertendenzen auf Landes- und Bundesebene. Junge Künstler_innen, die sich neu erproben, schaffen es häufig erst nach einigen Jahren in den Förderschienen der Länder und des Bundes Berücksichtigung zu finden. Sie werden durch die angedachten Regelungen von vornherein ausgeschlossen. Der Nichteinbezug von Förderungen durch Gemeinden und die EU lässt zusätzliches Ungleichgewicht in dieser Hinsicht, bis hin zum Ausschluss zahlreicher Kunstinitiativen, erwarten.

    Die Förderung durch ein Bundesland ist derzeit noch nicht automatisch mit einem Eintrag in die Transparenzdatenbank verbunden. Zu befürchten ist, dass auch hier eine Verengung des Begünstigtenkreises hin zu vor allem mit Bundesförderungen bedachten Initiativen stattfinden wird.

    Der Einbezug von gemeinnützigen Vereinen im Kulturbereich, die sich nicht zentral künstlerischen Aktivitäten widmen, wie Archive, Interessenvertretungen, Kulturvermittlungseinrichtungen, Informationsplattformen und andere im Kulturbereich tätige Initiativen ist wünschenswert.

    Bedingt durch unregelmäßige Förderung auf Projektbasis werden viele Kunstinitiativen nicht regelmäßig gefördert. Dies führt mit dem eingebrachten Entwurf zu zusätzlicher Unplanbarkeit hinsichtlich privater Spenden und voraussichtlich auch zu einer Verunsicherung für Spender und Spenderinnen.

    Das geforderte Wirtschaftsprüfer_innen - Gutachten erweist sich als zusätzliche Hürde für weniger finanzkräftige Kunstinitiativen.
    Aus nationalökonomischer Sicht ist die weitere Begünstigung von wenigen finanzkräftigen Personen oder Einrichtungen, die vor allem durch diese Regelungen profitieren werden, nicht wünschenswert. Die direkte Verknüpfung von Fördergebarung und Spendenabsetzbarkeit lässt darüber hinaus eine weitere Benachteiligung von nicht marktkonformer Kunst befürchten.

    Die IG Freie Theaterarbeit regt eine durchgängig geschlechterneutrale Ausformulierung des Textes an.

    Die IG Freie Theaterarbeit bedauert, in den Erarbeitungsprozess des Ministerialentwurfes nicht einbezogen worden zu sein.

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Mar 2024
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    • Tour- und Residencyförderprogramm ACT OUT (Online)
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    • EAIPA: Artists in Focus #3 - Arts as public health service
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