Offener Brief an die Bundesregierung von der Berufsvereinigung für Tanzpädagogik

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vom 26. April 2020

Sehr geehrte Österreichische Bundesregierung,
sehr geehrte Frau Staatssekretärin Mag. Ulrike Lunacek!

Die Österreichische Berufsvereinigung für Tanzpädagogik wendet sich situationsbedingt mit folgenden Anliegen, sowie Vorschlägen zur schrittweisen Wiederaufnahme von tanzpädagogischer Unterrichts- und Vermittlungstätigkeit sowie der damit verbundenen Wiederöffnung von Tanzstudios an Sie. Die von uns entwickelten Maßnahmen berücksichtigen selbstverständlich die aktuellen Regelungen zur Verhinderung der Ansteckung an Covid-19 (Social-Distance-Regelungen, Hygienemaßnahmen).

Wir ersuchen Sie um klärende Informationen zur schrittweisen Wiederaufnahme der tanzpädagogischen Tätigkeit sowie zur Wiederöffnung der Tanzstudios in Österreich.

Anhang: Statement der Ständigen Konferenz Tanzpädagogik Österreich

Ein wesentliches Tätigkeitsfeld der Tanzpädagogik ist das Training und der Unterricht im Amateurbereich mit Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen.

Die Mitglieder der Österreichischen Berufsvereinigung für Tanzpädagogik (Absolvent*innen universitärer Tanzausbildungsinstitute) unterrichten Tanzformen und Körpertrainings, bei denen es keinen Körperkontakt zwischen den Lernenden gibt (kein Paartanz) und können (situationsbedingt) derzeit ausschließlich mit verbalen Übungsanleitungen und Korrekturen unterrichten. Weiters bleiben sie selbst auf einem vordefinierten Platz im Unterrichtsraum und verhindern dadurch auch den Körperkontakt zwischen Lehrenden und Kursteilnehmer*innen während des Unterrichts.

Die von uns vorgestellten Maßnahmen und Regelungen können durch Adaption der tanzpädagogischen Unterrichtspraxis umgesetzt werden. Dadurch wird die gesundheitliche Gefährdung durch eine Covid-19-Erkrankung eingedämmt. Es ist nicht zuletzt aus ökonomischen Gründen notwendig den Tanzpädagog*innen die Wiederaufnahme ihrer Arbeitsmöglichkeiten zu gewährleisten aber auch um Kinder, Jugendliche und Erwachsene durch die tanzkünstlerische Betätigung in der körperlich-physischen und auch geistig- mentalen Gesundheit zu unterstützen.

Im Austausch mit Partnerverbänden wie dem Pilates Verband Austria, Iyengar Yoga Verband und dansesuisse (http://www.dansesuisse.ch/?id=100) haben wir Kenntnisse über die nationalen und internationalen Regelungen bezüglich der Öffnung von Tanzschulen und Studios für Körperarbeit und Training. Wir werden auch diesbezüglich neue Informationen und Erkenntnisse an die IG Freie Theater weiterleiten und gegebenenfalls unsere Maßnahmen, Fragen, und Vorschläge anpassen.

MASSNAHMEN

Social-Distance-Regeln (bzw. Physical-Distance Regeln)

Der Abstand von 2m zwischen Personen kann eingehalten werden → Hinweisschilder, Markierungen im Raum werden dafür vorbereitet (am Boden, an den Ballettstangen, Gymnastik- oder Yoga-Matten sind abstandsgemäß im Raum verteilt vorbereitet) | die Raumgröße gibt die maximale Anzahl der Personen vor

Bewegungssequenzen können von der Gruppe zeitgleich am Platz oder alternativ einzeln, zeitlich nacheinander in der Mitte des Raums ausgeführt werden

Maskenpflicht: Mund-Nasen-Masken sind beim Betreten und Verlassen der Räumlichkeiten und bis zur Platzierung im Raum zu tragen

Plexiglas-Wände: je nach Bedarf können Plexiglaswände die Raumbelegung auf mehrere Personen erweitern

Warte- und Aufenthaltsräume sind gesperrt (Eltern dürfen Kinder nur bis zur Eingangstür begleiten – werden dort von der*dem Tanzpädagog*in abgeholt und wieder zurückbegleitet)

Hygienemaßnahmen

Hände waschen + Händedesinfektion vor Eintritt in den Tanzraum sowie beim Verlassen

Umkleideräume und Duschen sind gesperrt

WC-Anlagen werden höher frequentiert gereinigt (Reinigungsplan)

Räume werden höher frequentiert, regelmäßig gelüftet (mind. 5 min Lüften nach 50 min Unterricht – wenn möglich Querlüftung) | während dem Lüften sind keine Personen im Raum

Räume werden höher-frequentiert gereinigt und bei Bedarf desinfiziert (Reinigungsplan) | insbesondere Türklinken, Lichtschalter, Fenstergriffe, Ballettstangen und Matten u.ä.

Bedingungen zur Unterrichtsdurchführung

Anpassung des Stundenplans (Teilung der Gruppen / neue Rhythmisierung des Raumbelegungsplans, um ein Aufeinandertreffen von ankommenden und verlassenden Teilnehmenden zu unterbinden / Einplanung von Lüftungspausen)

Anwesenheitslisten werden geführt (Dokumentation der teilnehmenden Personen)

Verhaltensregeln sowie Hinweisschilder werden für alle Altersgruppen (in Bildsprache

für Kleinkinder) sichtbar platziert

VORSCHLÄGE
Stufenweise Öffnung der Tanzstudios

Öffnung der Studioräumlichkeiten für Tanzpädaogog*innen (1 Person) um Distance- Learning-Einheiten abhalten zu können→AB SOFORT

Öffnung der Studios für Unterricht (unter oben genannten Regelungen, Maßnahmen und Bedingungen) für Kinder, Jugendliche und Erwachsene → ab 15. Mai 2020

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