Land Vorarlberg: Sicherheitsnetz für Vorarlbergs Kunst- und Kulturschaffende

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Presseaussendung vom 10.04.2020

LSth.in versichert: „Wir lassen unsere Künstlerinnen und Künstler nicht im Stich“ – 150.000 Euro für Atelierförderung und Arbeitsstipendien bereitgestellt

Bregenz (VLK) – Auch Vorarlbergs Kunst- und Kulturschaffende, die durch die Corona-Krise massiv betroffen sind, dürfen sich der Unterstützung durch das Land sicher sein, betont Landesstatthalterin Schöbi-Fink: „Ich bin gemeinsam mit der Kulturabteilung seit Beginn der Corona-Krise in ständigem Austausch mit unseren Kunst- und Kultureinrichtungen. Gerade von Seiten der Künstlerinnen und Künstler wurde dabei vielfach der Wunsch nach einer sehr direkten Unterstützung in Form von Stipendien geäußert.“

Ein etabliertes Förderinstrument ist die „Atelierförderung“. Diese gilt auf Kommissionsempfehlung sowie für anerkannte – also bereits bisher vom Land geförderte – Kunstschaffende. Im Einzelfall ist bei der Antragsstellung jeweils die Lebenssituation zu schildern. Vorgesehen ist eine monatliche Unterstützung in Höhe von 180 Euro, die für sechs Monate gewährt werden kann. Aus gegebenem Anlass wird die Atelierförderung nun auf alle Sparten ausgeweitet. 

Das Land Vorarlberg vergibt bereits heute zahlreiche Arbeitsstipendien. Dies umfasst diverse Einzelprojekte (etwa Stipendien zum Literaturpreis), aber auch die Landes-Stipendien wie Barcelona, Nida, Paliano, die 5x GO Stipendien, oder das Comeback-Stipendium. Um professionelle Kunstschaffende in der Corona-Krise direkt in ihren Arbeitsprozessen und Projektvorhaben zu unterstützen, setzt das Land Vorarlberg dieses Instrument nun verstärkt ein. Dies kann beispielsweise eine Recherche, die Konzeption einer Ausstellung, ein aktuelles Schreib- oder Kompositionsvorhaben, ein Filmprojekt oder eine Digitalisierungs-Maßnahme sein. Entscheidend ist nicht das Ergebnis, sondern die Unterstützung von Kunstschaffenden aller Sparten in ihren Prozessen. Bei positiver Beurteilung wird jedes Projekt mit 1.000 Euro unterstützt.

Vorgesehen sind allein für diese sehr direkten und sehr niederschwellig zugänglichen Unterstützungsmaßnahmen insgesamt Fördermittel in Höhe von bis zu € 150.000. Sowohl die Atelierförderung als auch die Arbeitsstipendien können mit dem üblichen Förderformular der Kulturabteilung beantragt werden.  

Die bereits kommunizierten Maßnahmen der Landesregierung zielen aus Gründen der Planungssicherheit und der Liquidität auf die Prozesse der Förderabwicklung, die Streckung der Projektzeiten, die Kulanz bei den Abrechnungen oder die Auszahlung des Gesamtbeitrages.  

Oberstes Gebot ist auch im Kulturbereich, die vom Bund gebotenen Möglichkeiten, sprich Kurzarbeit und Härtefonds, eigenverantwortlich zu nutzen. Relevant für den Kulturbereich ist ebenso, dass auch geringfügig Beschäftigte beim COVID-19 Härtefonds der Arbeiterkammer und des Landes Vorarlberg um Unterstützung ansuchen können. Eine grundsätzliche Verlustabdeckung bei der Absage oder Verschiebung von Kulturveranstaltungen kann aber leider nicht in Aussicht gestellt werden.

Die inhaltlich geschärften Härte- und Sozialversicherungsfonds des Bundes umfassen auch die Arbeitswelten von Kunst- und Kulturschaffenden. Neu verankert im Gesetz sind etwa auch die Kulturvermittler. Künftig wird auch die Einkommensgrenze wegfallen. Aktuell wird beim Härtefall-Fonds des Bundes noch die Gemeinnützigkeit geprüft. Nähere Informationen siehe auf www.bmkoes.gv.at/Themen/Corona.html

Die Kulturabteilung des Landes Vorarlberg ist besetzt und wie bisher Auskunftsstelle für alle Kunst- und Kulturschaffenden Vorarlbergs. Alle Informationen und weiterführende Links sind auf der Homepage des Landes www.vorarlberg.at/corona angeführt. Zudem bietet die Arbeiterkammer und die Wirtschaftskammer ihre Beratungstätigkeiten an.

Factbox: Arbeitsstipendium und Atelierförderung 

Für beide Förderinstrumente gilt das Allgemeine Antragsformular und die darin geforderten Unterlagen. Antragsberechtigt sind freischaffende Künstlerinnen und Künstler aus allen Sparten, die aufgrund der Corona-Krise in einer finanziellen Notlage sind. Grundvoraussetzung für die Vergabe ist ein biografischer Vorarlberg-Bezug (hier geboren oder länger hier gewohnt), eine bisherige Förderung des Landes (=anerkannte Antragsteller) oder eine antragsbasierte neue positive Beurteilung. Studierende sind von der Bewerbung ausgenommen. Nur vollständige Anträge können bearbeitet werden, eine gleichzeitige Berücksichtigung bei beiden Förderinstrumenten ist nicht möglich.

Die Antragstellung erfolgt über das übliche Allgemeine Antragsformular der Kulturabteilung und enthält: Eine kurze, klare und verständliche Darstellung des Vorhabens/Verwendungszwecks (maximal eine A4 Seite), inklusive Darstellung, warum die Antragstellerin bzw. der Antragsteller von dieser Krisensituation besonders betroffen ist – etwa Absage von Auftrittsmöglichkeiten usw. (maximal eine A4-Seite), sowie ein kurzer künstlerischer Lebenslauf (ebenso maximal eine A4-Seite).

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