Land Tirol: Arbeitsstipendien 2021

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Ausschreibung COVID-19 / Arbeitsstipendien2021

Einreichfrist: 20. Jänner 2021

Rechtsgrundlage:

Die Ausschreibung erfolgt durch die Abteilung Kultur des Amtes der Tiroler Landesregierung aufgrund der Richtlinie zur Förderung der Kultur betreffend COVID-19 / Kunst und Kultur 2021 / Arbeitsstipendien.

Ziel:

Ziel der Vergabe von Arbeitsstipendien ist es, kreative Arbeitsprozesse zu fördern, die Entwicklung neuer künstlerischer Konzepte und Projekte anzuregen und damit Künstlerinnen und Künstler in ihrer Lebens- und Arbeitssituation in der COVID-19 Krise zu unterstützen und in ihrer künstlerischen Entwicklung zu fördern.

Höhe des Stipendiums:

Das Arbeitsstipendium wird innerhalb des Zeitraumes 1. März bis 31. August 2021 für max. sechs Monate gewährt und ist mit € 1.000,- pro Monat dotiert (in Summe max. € 6.000,- pro Stipendium). Der Nachweis der widmungsgemäßen Verwendung erfolgt mittels Arbeitsbericht. Arbeitsstipendien sind in folgenden drei Bereichen vorgesehen: „Bildende Kunst“, „Musik“ sowie „Literatur, Darstellende Kunst und Film“.

Einreichkriterien:

Antragsberechtigt sind freischaffend arbeitende Künstlerinnen und Künstler, die folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Herkunft und/oder Lebensmittelpunkt Tirol
  • Professionelle freischaffende künstlerische Tätigkeit im Haupterwerb in einer der genannten Kunstsparten
  • Nachweis der Künstlereigenschaft (Ausstellungen, Auftritte, Lesungen, Preise, Stipendien, Rezensionen, Aufträge, Produktionen, Veröffentlichungen etc.)
  • Abschluss eines einschlägigen Studiums bzw. einer entsprechenden Berufsausbildung oder Nachweis mehrjähriger professioneller künstlerischer Praxis
  • Konkretes künstlerisches Vorhaben/Projekt, das mit Hilfe des Stipendiums verwirklicht werden soll (ausgenommen Projekte im Kontext einer schulischen oder universitären Ausbildung sowie Projekte, die bereits anderweitig gefördert werden)

Der Bezug eines COVID-19 Arbeitsstipendiums des Landes Tirol im Jahr 2020 steht einer neuerlichen Bewerbung im Jahr 2021 nicht entgegen. Studierende einer Universität bzw. Hochschule sind von einer Antragstellung ausgeschlossen.

Einreichunterlagen:

Elektronisches Antragsformular Kultur -Förderantrag COVID-19 Soforthilfefonds(nähere Hinweise zum Formular unter https://www.tirol.gv.at/kunst-kultur/kulturfoerderungen/covid-19-foerderungen/) inklusive folgender 3 Beilagen:

  • Lebenslauf samt Darstellung des bisherigen künstlerischen Werdegangs
  • Angaben über die derzeitige Einkommens- und Berufssituation
  • Motivationsschreiben, in dem das mit dem Stipendium verfolgte Ziel und das zu realisierende künstlerische Vorhaben/Projekt beschrieben werden

Einreichfrist: ab sofort bis 20. Jänner 2021

Einsendungen nach dem genannten Einreichtermin werden nicht berücksichtigt. Die Stipendiatinnen/Stipendiaten werden von einer qualifizierten Jury vorgeschlagen. Vom Juryergebnis werden die TeilnehmerInnen bis Ende Februar 2021 schriftlich informiert. Es wird darauf hingewiesen, dass keine verbalisierte Begründung des Juryvorschlages erfolgt. Weiters wird darauf hingewiesen, dass parallel zum Bezug eines Arbeitsstipendiums keine weiteren Projektförderungen an Stipendiatinnen/Stipendiaten seitens der Abteilung Kultur des Amtes der Tiroler Landesregierung zuerkannt werden können.

Der Jury werden nur vollständige und rechtzeitig eingelangte Bewerbungen vorgelegt.

Mit der Ausschreibung der Stipendien 2021 tritt die Ausschreibung vom 07.09.2020 (Fassung 3) außer Kraft.

Alle Informationen zu den Kulturförderungen des Landes Tirol in Verbindung mit Covid-19 here.

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