Infoveranstaltung zur KSVF-Novelle 20.01.2015, Wien

Infoveranstaltung der IG Freie Theaterarbeit am 20. Januar 2015

Herzliche Einladung: Infoveranstaltung zur KSVF-Novelle mit Mag.a Bettina Wachermayr (juristische und administrative Leitung KSVF),
20. Januar 2015, 17 Uhr im Café 7*Stern (Siebensterngasse 31, 1070 Wien)

Novelle des KSVF

Sie ist geschehen – wichtige Punkte haben sich verbessert, der leichtere und breitere Zugang erweitert die Bezugsberechtigten:

– das Erreichen der Untergrenze (die jeweilige Geringfügigkeitsgrenze) wird erleichtert dadurch, dass sie nicht mehr mit Gewinn aus der selbstständigen Tätigkeit sondern künftig mit den Einnahmen erreicht werden muss
– auch Einnahmen aus kunstnahen Tätigkeiten (z. B. Vorbereitungs- und Vermittlungstätigkeiten und Interpretation) sollen – solange sie im Kontext der vom KSVF anerkannten künstlerischen Tätigkeit stehen – zum Erreichen der Untergrenze zu einem Teil berücksichtigt werden
– es gibt die Möglichkeit, Einnahmen auf jeweils drei Jahre zu verteilen
– Erhöhung der Obergrenze (für die die Gesamteinkünfte und nicht nur jene aus selbstständiger künstlerischer Tätigkeit herangezogen werden)
– Streichung der „künstlerischen Befähigung“ als eine der Grundlagen für die Zuerkennung der Künstler_inneneigenschaft

Ab 2015 tritt die Novelle in Kraft, es wird aber die Möglichkeit geben, Anträge rückwirkend für 2014 schon mit Ausnahmebestimmungen für einige Neuerungen (betreffend §17) beurteilen zu lassen und gegebenenfalls Anträge für 2014 neu einzureichen.

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