EU-Wahl: Aktive Wahlberechtigung bei Europawahlen

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Wahltag: 26. Mai 2019

Wählerevidenz Eintrag: bis 12.März

Die österreichische Bundesregierung hat mit Beschluss des Ministerrates den Wahltag für die Europawahl mit dem 26. Mai 2019 festgelegt. Als EU-BürgerInnen können auch alle AuslandsösterreicherInnen mittels Briefwahl an der Wahl teilnehmen. Voraussetzung dafür ist die rechtzeitige Eintragung in die Europawählerevidenz bei der zuständigen österreichischen Wählerevidenzgemeinde. Als Stichtag für die Eintragung in die Europawählerevidenz hat die Regierung den 12. März 2019 bestimmt. Wählerinnen und Wähler müssen am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sein. Wahlkarten zur Stimmabgabe per Briefwahl können ab dem Stichtag bei der zuständigen Wählerevidenzgemeinde angefordert werden. Der Stichtag gilt auch für Unterstützungserklärungen für Wahlvorschläge. Unterschreiben können diese nur Wahlberechtigte, die am 12. März 2019 in die Europawählerevidenz eingetragen sind.

Weitere Infos: www.bmeia.gv.at

Aktiv wahlberechtigt bei Europawahlen, d.h. zur Stimmabgabe berechtigt, sind alle Frauen und Männer, die

eine  österreichische Staatsbürgerschaft besitzen oder in der Europa-Wählerevidenz eingetragene EU-Bürgerinnen/EU-Bürger mit Hauptwohnsitz in Österreich sind,

am Wahltag 16 Jahre alt sind,

in Österreich bzw. ihrem Herkunftsland nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind und

am Stichtag in der Europa-Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde geführt werden.

Andere EU-Bürger mit Hauptwohnsitz in Österreich

Andere EU-Bürgerinnen/andere EU-Bürger mit Hauptwohnsitz in Österreich können ebenfalls entscheiden, ob sie die österreichischen Mitglieder des Europäischen Parlaments oder die Abgeordneten ihres Herkunftsmitgliedstaates wählen möchten. Für die Wahl der österreichischen Mitglieder ist eine Eintragung in die Europa-Wählerevidenz in Österreich erforderlich. Bei diesem Antrag muss eine förmliche Erklärung abgegeben werden, die österreichischen Mitglieder des Europäischen Parlaments wählen zu wollen.

Nähere Informationen zur Eintragung von anderen EU-Bürgerinnen/EU-Bürgern mit Hauptwohnsitz in Österreich in die Europa-Wählerevidenz finden sich ebenfalls auf HELP.gv.at.

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