Erweiterung des Personenkreises beim Härtefallfonds

Eine Förderung ist auch dann möglich, wenn Du neben Deiner geringfügigen selbstständigen Tätigkeit bspw. freiwillig in der Kranken- und/oder Pensionsversicherung versichert bist (bspw. als Student), einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld beziehst oder pauschales Kinderbetreuungsgeld beziehst und davor erwerbstätig warst. Solltest Du in einem derartigen Fall eine Ablehnung erhalten haben, kannst Du einen neuerlichen Förderantrag stellen. Leider reicht nach wie vor bspw. eine Mitversicherung nicht aus, um die Fördervoraussetzungen zu erfüllen. Siehe WKO/Härtefallfonds/Förderberechtigte/3. Welche sozialversicherungsrechtlichen Voraussetzungen müssen in Phase 2 vorliegen.

Alle wichtigen Infos zum Härtefallfonds gibt’s auch bei unserem Covid-19-Help: https://freietheater.at/covid-19-help/help/

Weitere Informationen: https://www.wko.at/service/haertefall-fonds-phase-2.html

Erzähl es deinen Freund:innen