Deutscher Kulturrat (DE): Pressemitteilung vom 22.04.

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Corona: Kulturrat fordert im Kulturausschuss des Bundestages Nachbesserung bei der Künstlerhilfe und einen Kulturinfrastrukturfonds

Berlin, den 22.04.2020. Heute hat sich der Kulturausschuss des Deutschen Bundestages mit den Auswirkungen der Corona-Pandemie auf den Kultur- und Medienbereich befasst. Im Mittelpunkt standen die Auswirkungen auf die Kultur- und Kreativwirtschaft. Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, war im Ausschuss zu Gast und stand den Fragen der Abgeordneten Rede und Antwort.

In seinem Eingangsstatement stellte Olaf Zimmermann fest, dass die Soforthilfen des Bundes für Solo-Selbständige und Kleinunternehmen bei denjenigen greifen, die Betriebskosten wie gewerbliche Mieten u.ä. haben. An denjenigen, die aus ihrer Privatwohnung heraus arbeiten und kaum Betriebskosten haben, gehen die Hilfen aber vorbei. Olaf Zimmermann hat daher im Kulturausschuss konkret vorgeschlagen, dass ein Drittel der Hilfen für Solo-Selbständige (bis 9.000 Euro für drei Monate) als fiktiver Unternehmerlohn in Zukunft beantragt werden kann. Das würde für drei Monate einen fiktiven Unternehmerlohn von 3.000 Euro bedeuten, den Künstlerinnen und Künstler aus dem Programm dann erhalten könnten.

Weiter unterstrich Zimmermann, dass bislang ein echtes Kulturprogramm auf Bundesebene fehlt. Der gesamte Kulturbereich, von den Künstlerinnen und Künstlern, über die Kultureinrichtungen und Einrichtungen der kulturellen Bildung, die Unternehmen der Kultur- und Kreativwirtschaft bis zu den Kulturvereinen, ist von der Corona-Pandemie existenziell betroffen. Ein mächtiger nationaler Kulturinfrastrukturfonds wäre das richtige Instrument, um über die Bundeskulturverbände die Kulturlandschaft in Deutschland nachhaltig zu unterstützen.

Es muss jetzt abgesichert werden, dass auch im kommenden Jahr von Kultureinrichtungen, -unternehmen, -vereinen, -festivals und anderen mehr Aufträge an Künstlerinnen und Künstler vergeben werden können. Er unterstrich weiter, dass trotz Corona-Pandemie die laufende Gesetzgebung nicht vernachlässigt werden darf. Dazu zählt u. a. die Umsetzung der EU-Urheberrechtsrichtlinie. Gerade mit Blick auf die neu entstehenden digitalen Kulturangebote in der Corona-Krise ist es wichtig, dass die Künstlerinnen und Künstler eine angemessene Vergütung aus der digitalen Nutzung von Werken erhalten.

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