Bundesverband Freie Darstellende Künste (D): Tolle Neuigkeiten

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Nach dem jüngsten Urteil des Bundessozialgerichts aus der vergangenen Woche müssen in Deutschland Berufsanfänger*innen der Künstlersozialkasse (KSK) keine Einnahmen mehr nachweisen; als Beleg der Erwerbsmäßigkeit ihrer Tätigkeit reichen auch andere Nachweise!

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