KSK – Künstlersozialversicherung in Deutschland (Exkurs)

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Mit der Künstlersozialversicherung sind in Deutschland seit 1983 die selbständigen Künstler*innen und Publizist*innen in den Schutz der gesetzlichen Sozialversicherung einbezogen.

Besonderheit: Die Künstler*innen und Publizist*innen brauchen nur etwa die Hälfte ihrer Beiträge zu tragen und sind damit so günstig gestellt wie Arbeitnehmer*innen. Die andere Beitragshälfte wird durch die Künstlersozialabgabe der Kunst- und Publizistikverwerter (z. B. Galerien, Musikschulen, Theater, Rundfunkanstalten, Werbeagenturen, Verlage) und durch einen Bundeszuschuss finanziert.

Zielgruppe des Vortrags sind Künstler*innen in Österreich, die ihren Wohn- und Tätigkeitssitz nach Deutschland verlegen.

Schwerpunktthemen des Vortrags:

·        Grundsätzliches zur Künstlersozialversicherung und KSK

·        Welchen Versicherungsschutz bietet die Künstlersozialversicherung?

·        Voraussetzungen

·        Erläuterungen zum Antragsverfahren

·        Bemessungsgrundlage und Höhe der Beiträge

·        Krankenkassenwahl und Befreiungsmöglichkeiten mit Bezuschussung einer privaten KV

·        Krankengeldanspruch und Gestaltungsmöglichkeiten

·        Wie beeinflussen zusätzliche Einkünfte bzw. Nebentätigkeiten die Mitgliedschaft

·        Kurzinformation Künstlersozialabgabe

Mit: Fred Janssen, Mitarbeiter der Künstlersozialkasse im Bereich Beratung

Termin: Mittwoch, 22.09.2021, 10-12 Uhr, online

Anmeldung: j.kronenberg@freietheater.at 

Teilnahme kostenlos für IGFT Mitglieder. Teilnahmegebühr für Nicht-Mitglieder € 50,-. Informationen zur Mitgliedschaft unter: https://freietheater.at/about/mitgliedschaft/

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