IG Netz Einreichfrist für das 1. Halbjahr 2022: 15.Oktober 2022

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Die nächste IG Netz Einreichfrist für das 1. Halbjahr 2022 (für Sozialversicherungsbeitragszuschüsse bei Anstellungen in Österreich von Januar bis inklusive Juni 2022) ist am 15. Oktober 2022
Bitte fristgerecht einreichen; Verlängerungen der Einreichdeadline sind ausgeschlossen.

IG-Netz wird aus Mitteln der Kunstsektion des Bundesministeriums für Kunst, Kultur, öffentlicher Dienst und Sport (BMKÖS) und der Kunst- und Kulturabteilungen der Bundesländer Tirol, Vorarlberg, Steiermark, Burgenland, Kärnten, Oberösterreich and Stadt Wien finanziert.

  • Antragsberechtigt sind Theatergruppen / Vereine, deren jährliche Gesamtsubvention sämtlicher Gebietskörperschaften den Betrag von 570.000 Euro nicht übersteigen. Innerhalb der vorangegangenen zwei Kalenderjahre oder für das laufende Kalenderjahr muss eine produktionsbezogene Förderungszusage durch – IG-Netz finanzierende Gebietskörperschaften (Bund und/oder Bundesländer s.o.) – erfolgt sein.
     
  • Die Sozialversicherungsbeitrags-Zuschüsse liegen bei max. 300 €/Person/Monat
     
  • Antragsteller:innen, die hauptsächlich durch das Land Lower Austria und Salzburg gefördert werden, müssen nach wie vor eine Förderung durch den Bund innerhalb der letzten 3 Jahre nachweisen. Die Zuschüsse pro Person/Monat entsprechen denen der Bundesmittel (im 1. Halbjahr 2020 max. 125 € pro Person, 1. HJ 2021 max. 130 € pro Person/Monat).

    Alle Details s. Richtlinien IG Netz: https://freietheater.at/service/ig-netz/vergaberichtlinien/

Einreichungen bitte wie üblich über die IG Netz Datenbank (https://ig-netz.freietheater.at/user/login).

corresponding documents müssen als Beleg hochgeladen werden:
– Vereinsregisterauszug
– Subventionsnachweis Bund und hauptsächlich förderndes Bundesland (sofern dieses das IG-Netz finanziell unterstützt: derzeit Burgenland, Kärnten, Oberösterreich, Steiermark, Tirol, Vorarlberg und Wien) max. 3 Jahre alt! 
– Lohnzettel der Arbeitnehmer*innen
– monatliche Kontoauszüge der Gesundheitskasse oder Beitragsvorschreibungen und Zahlungsbestätigungen 
– Jahresabschluss / Bilanz des Vorjahres
– ggf. Nachweis über AMS-geförderte Arbeitsplätze (falls es solche gibt)
– Programme, Flyer, Kritiken etc. als Beleg über die Produktionen, die im betreffenden Zeitraum stattgefunden haben
Die Dokumente zum IG Netz Antrag können auch sukzessive hochgeladen / eingetragen werden.

Den Abschluss bildet das Ausdrucken des IG Netz Antragsformulars, das von den zeichnungsberechtigten Personen unterschrieben werden muss.
Diesen Antrag spätestens am 15. Oktober 2022 für den Einreichzeitraum 1. Halbjahr 2022 per Post an IG Netz/IG Freie Theater, Gumpendorferstr. 63 B, 1060 Wien senden.

Bei Fragen helfen wir gerne weiter: 01 403 87 94 oder per mail an ig-netz[at]freietheater.at

 
 
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