Härtefall-Fonds für mehrfach geringfügig Beschäftigte und fallweise Beschäftigte

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„Aus dem Härtefallfonds für mehrfach geringfügig Beschäftigte und fallweise Beschäftigte sollen Förderungen zum Ausgleich für durch die Covid-19-Pandemie verursachten Einkommensausfälle bei Personen, die von September 2019 bis Februar 2020 in mehr als einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis standen oder fallweise beschäftigt waren und mit ihrem Gesamteinkommen vor Ausbruch der COVID-19-Pandemie über die monatliche Geringfügigkeitsgrenze kamen, gewährt werden, sofern durch den Einkommensausfall eine wirtschaftlich signifikante Bedrohung vorliegt. Details zu den Voraussetzungen und dem Kreis der Förderungswerber:innen sind den FAQs Punkt 4. zu entnehmen.

Die Förderung kann ausschließlich online über ein Antragsformular beantragt werden. Zur Antragstellung ist es notwendig, dass Sie sich mittels elektronischer Signatur identifizieren.“ (WKO)

Antragsformular und Infos

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