BMKÖS: Startstipendium 2023 Musik und darstellende Kunst

  • by

Unter dem Titel Startstipendien 2023 schreibt das Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport insgesamt 35 Stipendien für den künstlerischen Nachwuchs in den Bereichen Musik und darstellende Kunst aus.

Zweck/Intention

Die Startstipendien stellen eine Anerkennung und Förderung für das Schaffen junger, professionell tätiger Künstler:innen dar. Sie sollen die künstlerische Entwicklung vorantreiben und den Einstieg in die österreichische und internationale Kunstszene erleichtern. 

Zielgruppe

  • Antragsberechtigt sind professionell tätige, freischaffende Künstler:innen mit abgeschlossener künstlerischer Ausbildung, die die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen oder ihren ständigen Wohnsitz in Österreich haben (Meldezettel) und die nach dem 31.12.1987 geboren worden sind.

  • Die Bewerbung von Studierenden ist nicht möglich. Von der Bewerbung ausgeschlossen sind alle (zum Zeitpunkt der Bewerbung) an einer Universität/Fachhochschule immatrikulierten Personen.

  • Es müssen bereits zumindest zwei öffentlichkeitswirksame Projekte (Produktionen/Konzerte) unabhängig von einer Ausbildungseinrichtung realisiert worden sein.

  • Ausgeschlossen sind weiters Personen, die bereits ein Startstipendium (egal welcher Sparte) erhalten haben.  Kunstschaffende die für 2023 bereits ein Staats- oder Auslandsstipendium zugesprochen bekommen haben, können zeitgleich nicht für ein weiteres Stipendium berücksichtigt werden.

  • Nicht gefördert werden überwiegend kommerziell geprägte Vorhaben, pädagogische Projekte, Projekte mit Laiennen und Laien und Amateur:innen, Projekte im Rahmen von Ausbildungen und Projekte mit vorrangig soziokulturellen Anliegen. 

  • Eine Auseinandersetzung mit den UN-Nachhaltigkeitszielen (SDGs) ist erwünscht und wird von der Jury als zusätzliches Auswahlkriterium angewendet.

Stipendienanzahl: insgesamt 35 Stipendien im Bereich Musik und darstellende Kunst

Stipendiendauer: Laufzeit jeweils 6 Monate. Das Vorhaben muss nach Ende der Einreichfrist, aber noch im Jahr 2023 begonnen werden.

Stipendienhöhe: Dotierung mit je EUR 8.400,00

Alleinerziehende: Ein erhöhtes Stipendium steht zu, wenn die Antragstellerin/der Antragsteller zum Zeitpunkt der Antragstellung Familienbeihilfe für mindestens ein Kind erhält und für den Zeitraum des beantragten Stipendiums nicht in einer Partnerschaft (Ehe, Lebensgemeinschaft, eingetragene Partnerschaft) lebt. Als Nachweis der Sorgepflichten ist die Bestätigung über den Bezug von Familienbeihilfe vorzulegen. Alleinerziehende erhalten, falls ihnen ein Stipendium zugesprochen wird, einen um den Betrag von EUR 200,00 per Monat erhöhten Stipendienbetrag. Das Alleinerziehenden-Formular muss ausgefüllt beigelegt werden.

Einreichfrist: endet am 31. März 2023. Einreichungen sind ab sofort möglich. Eine frühzeitige Einreichung wird empfohlen.

Ausschreibung und Einreichung auf der Website des BMKÖS

Erzähl es deinen Freund:innen