Zahlen und Grenzen für 2022

  • von

Hier findet ihr die aktuellen Zahlen btr. Sozialversicherung, Geringfügigkeit, SVS, ÖGK, Einkommensteuer und weitere.

Geringfügigkeitsgrenze: € 485,85/Monat und € 5.830,20/Jahr

  • Höchstbeitragsgrundlage monatlich € 5.670,- (täglich € 189,-)
  • Höchstbeitragsgrundlage monatlich für freie Dienstnehmer:innen ohne Sonderzahlungen:
    € 6.615,-

Beginn der selbstständigen Tätigkeit:

  • Meldung beim Finanzamt innerhalb eines Monats
  • Meldung bei der SVS innerhalb eines Monats

SVS:

  • Die Beitragshöhe zur SVS liegt bei 26,83% des Jahresgewinns (beinhaltend 6,8% Kranken-, 18,5% Pensionsversicherung, sowie 1,53% Selbständigenvorsorge), plus € 10,64/Monat Unfallversicherung
  • Die Mindestbeiträge zur SVS Pflichtversicherung liegen 2022 bei € 140,99/Monat (€ 422,97 pro Quartal)
  • Die Beiträge zur Opting In der SVS betragen € 43,68/Monat (nur Kranken- und Unfallversicherung, keine Pensionsversicherung)

Künstler-Sozialversicherungsfonds: www.ksvf.at

  • Die maximalen Gesamteinkünfte dürfen 2022 den Betrag von € 31.580,25 nicht übersteigen
  • Der maximale Beitragszuschuss beträgt auch 2022 € 1.896,-/Jahr € 158,-/Monat

ÖGK:

  • Beiträge zur Kranken-, Pensions-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung: 18,12% (Dienstnehmer:innenanteil) und 21,23% (Dienstgeber:innenanteil)
  • Der Beitrag für eine freiwillige Selbstversicherung für geringfügig Beschäftigte liegt bei € 68,59/Monat
  • Der Beitrag für eine freiwillige Selbstversicherung für Studierende liegt bei € 64,78/Monat

Pension:

Die Richtsätze für die Ausgleichszulage betragen für

  • Alleinstehende € 1.030,49/Monat
  • Ehepaare, Partner:innen im gemeinsamen Haushalt € 1.625,71/Monat

Mindestsicherung Wien:

  • Alleinstehende, Alleinerzieher:innen € 977,94/Monat
  • Paare (pro Person) € 733,46/Monat
  • zusätzlich für minderjährige Kinder (pro Kind) € 264,04/Monat

Umsatzsteuer:

  • Achtung: Die Senkung der Umsatzsteuer in den Bereichen Gastronomie, Hotellerie und Kultur sowie Publikationen auf 5% ist mit 12.2021 ausgelaufen. Für künstlerische Tätigkeiten fällt daher wie gewohnt eine Umsatzsteuer iHv. 13% an (Ausnahme: Kleinunternehmer:innen).
  • Umsatzsteuer One-Stop-Shop: Seit 1. Juli 2021 können Unternehmer:innen die in der EU anfallende Umsatzsteuer über den OSS erklären und abführen.

Einkommensteuer:

  • Werden die Jahressteuererklärungen elektronisch über FinanzOnline eingebracht, sind diese bis 30. Juni des Folgejahres (für das vergangene Kalenderjahr) einzureichen.
  • Steuertarife analog des Einkommens in Euro:
    • 0-11.000 Euro                          0%
    • 11.000-18.000 Euro               20%
    • 18.000-31.000 Euro               35%
    • 31.000-60.000 Euro              42%
    • 60.000-90.000 Euro             48%
    • 90.000-1.000.000 Euro        50%
    • über 1.000.000 Euro              55%

Berechnung der Einkommensteuer:

Die Steuer bei einem Einkommen von 21.000 Euro würde sich wie folgt berechnen:

  • Von den ersten 11.000 Euro: 0%
  • von den weiteren 7.000 Euro: 20% =1.400 Euro Steuern
  • von den restlichen 3.000 Euro: 35% = 1.050 Euro Steuern

Wenn keine Absetz- oder Freibeträge geltend gemacht werden, fällt somit bei einem fiktiven Einkommen von 21.000 Euro eine Einkommensteuer i.d.H.v. 2.450 Euro an.

Erzähl es deinen Freund:innen