Weitere Unterstützungen für Künstler*innen

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Das BMKÖS hat angekündigt, einige Unterstützungsmaßnahmen auszuweiten:

  • ab dem 01.04. können bei der SVS 3000€ aus der Überbrückungsfinanzierung für weitere drei Monate beantragt werden
  • ab dem 01.04. kann bei der SVS der Lockdownbonus für die Monate März und April beantragt werden
  • beim Covid-19-Fonds des KSVF (Künstler-Sozialversicherungsfonds) wird die Beihilfe für das Jahr 2021 mit 1. April von 1.500 Euro auf 3.000 erhöht. Die Auszahlung für Antragstellerinnen und Antragsteller, die bereits im ersten Quartal 2021 beantragt haben, erfolgt unter der Voraussetzung, dass nach wie vor eine besondere Notlage besteht, automatisch.

Weitere Informationen hier und Antragstellung bei der SVS hier.

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