Verlängerung des NPO-Unterstützungsfonds

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Lockdown-Zuschuss für das 4. Quartal 2020

Der NPO-Unterstützungsfonds wird um ein weiteres Quartal verlängert. Anträge für das 4. Quartal 2020 können nun von 5. März 2021 bis 15. Mai 2021 über https://antrag.npo-fonds.at gestellt werden.

Gemeinnützige Vereine aus Branchen, die vom Lockdown besonders betroffen sind, wie z. B. Sport- oder Kulturvereine, weil sie behördlich geschlossen wurden, können zusätzlich zur bekannten Unterstützung aus dem NPO-Unterstützungsfonds einen sog. „Lockdown-Zuschuss“ beantragen.

Infoblatt NPO Fonds

Alle Infos auf https://npo-fonds.at/

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