Hier findet ihr eine übersichtliche Zusammenfassung der wichtigsten Information zum Veranstaltungsschutzschirm:
Voraussetzungen (zusammengefasst):
Die persönlichen und sachlichen Voraussetzungen sind:
- geplante Durchführung der Veranstaltung in Österreich zwischen dem 1. März 2021 und dem 31.12.2022
- antragsberechtigt sind einzelne Veranstaltungen, Tourneen, Veranstaltungsreihen und -zyklen
- beantragen können Veranstalter*innen, die das wirtschaftliche Risiko der Veranstaltung tragen, unabhängig von Rechtsform, Sitz und Größe
- Kalkulierte Einnahmen: mind. € 15.000,-. Veranstaltungsbezogene Subventionen zählen zu den Einnahmen.
- Das Unternehmen war vor 31.12.19 nicht in Schwierigkeiten (gilt nicht für kleine und Kleinstunternehmen) und es ist kein Insolvenzverfahren anhängig.
- schlüssiges Durchführungs- und Finanzierungskonzept
- Einhaltung der Teilnehmer*innenobergrenzen laut Richtlinie
- COVID-19 Präventionskonzept im Entwurf
- bei Veranstaltungen mit Einnahmen: ausgeglichenes Budget
- Bei Veranstaltungen, die keine Einnahmen lukrieren: Organisation und Durchführung der Veranstaltung durch einen gewerbemäßigen Eventplaner*innen/-agentur
- Zum Zeitpunkt der Einreichung darf die geplante Veranstaltung nicht von einer Verordnung des Bundes bereits untersagt worden sein.
- Einhaltung der Maßnahmen laut aktueller Verordnung (laut aktuellem Wissensstand)
Achtung:
- Subventionen und Sponsoring gelten als Einnahmen. Spenden und Geschenke gelten nicht als Einnahmen.
- Ansuchen müssen eingebracht werden, bevor feststeht, dass die Veranstaltung nicht durchgeführt werden kann
- Die Ansuchen werden chronologisch nach Eingehen des Ansuchens bearbeitet
- Die Personenobergrenzen gelten bis 30.06.2021
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