Veranstaltungsschutzschirm

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Hier findet ihr eine übersichtliche Zusammenfassung der wichtigsten Information zum Veranstaltungsschutzschirm:

Voraussetzungen (zusammengefasst):

Die persönlichen und sachlichen Voraussetzungen sind:

  • geplante Durchführung der Veranstaltung in Österreich zwischen dem 1. März 2021 und dem 31.12.2022
  • antragsberechtigt sind einzelne Veranstaltungen, Tourneen, Veranstaltungsreihen und -zyklen
  • beantragen können Veranstalter*innen, die das wirtschaftliche Risiko der Veranstaltung tragen, unabhängig von Rechtsform, Sitz und Größe
  • Kalkulierte Einnahmen: mind. € 15.000,-. Veranstaltungsbezogene Subventionen zählen zu den Einnahmen. 
  • Das Unternehmen war vor 31.12.19 nicht in Schwierigkeiten (gilt nicht für kleine und Kleinstunternehmen) und es ist kein Insolvenzverfahren anhängig.
  • schlüssiges Durchführungs- und Finanzierungskonzept
  • Einhaltung der Teilnehmer*innenobergrenzen laut Richtlinie
  • COVID-19 Präventionskonzept im Entwurf
  • bei Veranstaltungen mit Einnahmen: ausgeglichenes Budget
  • Bei Veranstaltungen, die keine Einnahmen lukrieren: Organisation und Durchführung der Veranstaltung durch einen gewerbemäßigen Eventplaner*innen/-agentur
  • Zum Zeitpunkt der Einreichung darf die geplante Veranstaltung nicht von einer Verordnung des Bundes bereits untersagt worden sein. 
  • Einhaltung der Maßnahmen laut aktueller Verordnung (laut aktuellem Wissensstand)

Achtung:

  • Subventionen und Sponsoring gelten als Einnahmen. Spenden und Geschenke gelten nicht als Einnahmen. 
  • Ansuchen müssen eingebracht werden, bevor feststeht, dass die Veranstaltung nicht durchgeführt werden kann
  • Die Ansuchen werden chronologisch nach Eingehen des Ansuchens bearbeitet
  • Die Personenobergrenzen gelten bis 30.06.2021

Links:

FAQ
Einreichung
Dokumente für Einreichung

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