Der von der Bundesregierung angekündigte Schutzschirm II erweitert die Absicherung von Veranstaltungen. Die Antragstellung wird in Kürze möglich sein.
Bisher war eine Förderung von bis zu € 2 Mio. pro Veranstaltung möglich – dieser Betrag wird nun auf bis zu € 10 Mio. pro Veranstaltung erhöht. Die Beantragung wird bis Ende Oktober 2021 möglich sein. Haftung wird für bis zu 80% des nachgewiesenen finanziellen Nachteils übernommen. Es können Veranstaltungen, die bis Ende 2022 stattfinden, eingereicht werden.
Die Antragstellung läuft über die ÖHT: https://www.oeht.at/
Informationen dazu hier.