Startstipendien für Musik und darstellende Kunst 2021

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Ausschreibung der Startstipendien 2021

Einreichfrist: 31. März 2021

Unter dem Titel Startstipendien 2021 schreibt das Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport insgesamt 35 Stipendien für den künstlerischen Nachwuchs in den Bereichen Musik und darstellende Kunst aus.

Die Startstipendien stellen eine Anerkennung des Schaffens junger professioneller Künstlerinnen und Künstler dar. Sie sollen die künstlerische Entwicklung vorantreiben und den Einstieg in die österreichische und internationale Kunstszene erleichtern. Die Stipendien haben jeweils eine Laufzeit von 6 Monaten und sind mit je EUR 8.400,00 dotiert. Das Vorhaben muss nach Ende der Einreichfrist, aber noch im Jahr 2021 begonnen werden.

Alleinerzieherinnen/Alleinerzieher, denen ein Stipendium zugesprochen wird, erhalten einen um den Betrag von EUR 200,00 per Monat erhöhten Stipendienbetrag (siehe Alleinerziehenden-Formular). Ein erhöhtes Stipendium steht zu, wenn die Antragstellerin/der Antragsteller zum Zeitpunkt der Antragstellung und für den Zeitraum des beantragten Stipendiums nicht in einer Partnerschaft (Ehe, Lebensgemeinschaft, eingetragene Partnerschaft) lebt und während dieses Zeitraumes Familienbeihilfe für mindestens ein Kind erhält. Als Nachweis der Sorgepflichten ist die Bestätigung über den Bezug von Familienbeihilfe vorzulegen.

Voraussetzungen
-Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, welche die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen oder einen Wohnsitz in Österreich haben.
-Bewerberinnen und Bewerber müssen nach dem 31.12.1985 geboren worden sein.
-Von der Bewerbung ausgeschlossen sind Personen, die sich noch in Ausbildung befinden, an einer Universität oder Fachhochschule immatrikuliert sind, sowie Personen, denen bereits ein Staats-, Start- oder Auslandsstipendium (egal welcher Sparte) zuerkannt wurde oder die in diesem Zeitraum bereits ein anderes Stipendium des Bundes antreten bzw. angetreten haben. Es ist nicht möglich, zwei Stipendien zeitgleich zu konsumieren.
-Bereits vom Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport geförderte oder eingereichte Projekte können nicht berücksichtigt werden.
-Formal nicht entsprechende Anträge werden ohne Begründung retourniert.
-Es müssen bereits zumindest zwei öffentlichkeitswirksame Projekte (Produktionen/Konzerte) unabhängig von einer Ausbildungseinrichtung realisiert worden sein.

Bewerbungsunterlagen
-Vollständig ausgefülltes Bewerbungsformular „Startstipendien“, das hier ausgedruckt werden kann.
-Tabellarischer Lebenslauf mit Angaben zur Ausbildung und bisherigen künstlerischen bzw. beruflichen Tätigkeit
-Kopien von Abschlusszeugnissen
-Kopie des aktuellen Meldezettels
-Angaben über die geplanten künstlerischen Arbeitsvorhaben während der 6-monatigen Laufzeit des Stipendiums (max. 2 Seiten). Das Vorhaben muss nach Ende der Einreichfrist, aber noch im Jahr 2021 begonnen werden.
-Dokumentation der künstlerischen Arbeit: z.B. Partituren (max. zwei), Ton- und Videobeispiele (LINKS zu im Internet veröffentlichtem Material) unter besonderer Berücksichtigung der bereits veröffentlichten Projekte
-Angaben zum künstlerischen Berufsziel
-Sämtliche Bewerbungsunterlagen sind per E-Mail zu übermitteln.

NICHT gefördert werden im Rahmen der Startstipendien:
-Erstellung von Websites, Musikvideos
-Materialankauf (z.B. Instrumente)
-pädagogische Projekte
-überwiegend kommerziell geprägte Vorhaben
-Projekte mit Laien und Amateurinnen/Amateuren
-Projekte im Rahmen von Ausbildungen/Studien
-Projekte mit vorrangig soziokulturellen Anliegen

Bitte mailen Sie die Einreichung unter dem Titel
„Startstipendien für Musik 2021“ bzw. „Startstipendien für darstellende Kunst 2021“
bis spätestens 31. März 2021 an
andrea.ruis@bmkoes.gv.at

Rückfragen richten Sie bitte an:
Dr.in Andrea Ruis
Tel.: +43 1 716 06 – 851026
E-Mail: andrea.ruis@bmkoes.gv.at

Die Stipendiatinnen und Stipendiaten werden von Fachjurys im Rahmen einer Auswahlsitzung voraussichtlich im Mai ermittelt. Alle Bewerberinnen und Bewerber werden danach umgehend schriftlich verständigt. Nicht fristgerecht übermittelte und unvollständige Bewerbungsunterlagen können nicht berücksichtigt werden.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei Startstipendien-Einreichungen keine Begründung der Jury-Vorschläge erfolgt.

Antragsformular Startstipendien

Antragsformular für Alleinerzieherbonus

 

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