Regeln für Proben nach der COVID-19-Öffnungsverordnung

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Hier findet ihr die COVID-19-Öffnungsverordnung.

Für Probentätigkeiten und künstlerischer Darbietungen ohne Publikum gelten:

Proben und künstlerische Darbietungen zu beruflichen Zwecken:

  • Keine Beschränkung der Teilnehmer*innenzahl
  • Im Freien und in Innenräumen möglich
  • Grundsätzlich gilt Mindestabstand von zwei Meter zu Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, sowie Maskenpflicht. Bei geeigneten Maßnahmen (z. B. durch die Bildung fixer Teams) kann sowohl von Abstandspflicht als auch von Masken abgewichen werden.
  • Wird eine SARS-CoV2-Infektion bei Mitwirkenden bekannt, sind in den folgenden vierzehn Tagen nach Bekanntwerden der Infektion vor jeder weiteren Zusammenkunft alle Mitwirkenden einer molekularbiologischen Testung oder einem Antigen-Test auf das Vorliegen von SARS-CoV-2 zu unterziehen.

Proben und künstlerische Darbietungen im Zuge einer Vereinstätigkeit:

  • Mit max. 50 Personen zulässig und anzeigepflichtig
  • Im Freien und in Innenräumen möglich
  • In Innenräumen muss zusätzlich sichergestellt werden, dass pro Person 20m2 zur Verfügung stehen
  • Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr
  • Mindestabstand von zwei Metern
  • Registrierungspflicht

BMKOES Hotline
Tel.: (+43 1) 71 606 851185
Mo bis Fr von 9:00 bis 15:00 Uhr
E-Mail: kunstkultur@bmkoes.gv.at

Alle Infos findet ihr in unserem COVID-19-FAQ, das wir regelmäßig updaten.

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