PRESSEAUSSENDUNG
IG Freie Theaterarbeit, 13. Juni 2024
Das IG Netz wurde im Jahr 1991 eingerichtet, um Anstellungen (unselbständige Beschäftigungen) von Künstler:innen und Produktionsleiter:innen im Bereich der freien professionellen darstellenden Kunst zu fördern – und damit eine verbesserte soziale Absicherung dieser Menschen zu bewirken.
Konkret bezuschusst das IG Netz die Sozialversicherungsbeiträge der Dienstgeber:innen bei Anstellungen. Ansuchen können daher Dienstgeber:innen, also u.a. Vereine, Veranstalter:innen, Ensembles, die der freien Szene zuzuordnen sind.
Das IG Netz wird von der IG Freie Theaterarbeit im Rahmen einer jährlichen Projektförderung verwaltet und aus Mitteln der Kunstsektion des Bundes / BMKÖS und seit 2020 der Bundesländer Burgenland, Kärnten, Oberösterreich, Steiermark, Tirol, Vorarlberg und Wien finanziert.
Das IG Netz ist in Europa einzigartig – und unverzichtbar für die freie darstellende Kunstszene in Österreich. Seit seiner Gründung unterstützt das IG Netz durch Zuschüsse Künstler:innen, Theatergruppen und freie Ensembles in ihrer kreativen Arbeit und trägt maßgeblich zur Vielfalt und Qualität der österreichischen Kulturlandschaft bei, in dem es finanzielle Sicherheit bietet. Dienstgeber:innen können sich dadurch die Lohnnebenkosten von Anstellungen besser leisten. Das führt zu einer besseren Absicherung der Künstler:innen gegenüber echter Selbständigkeit und verringert zudem die Anzahl an Scheinselbständigkeiten.
Generell erweist sich das IG Netz durch die mit Anstellungen verbundenen Leistungen als wichtiges Instrument für Fairness auch für Künstler:innen und Kulturarbeiter:innen. Anstellungen ermöglichen z.B. Anspruch auf Krankengeld ab dem 1. Tag, Kurzarbeits-, Altersteilzeit- oder Arbeitslosenunterstützung, Schulungs- und Weiterbildungsmaßnahmen durch das AMS, Pensionsansprüche, kein Selbstbehalt bei Ärzt:innen – und vieles mehr.
Die Zahl der Anträge stieg in den letzten Jahren sprunghaft an – ein Trend, der sich fortsetzt. Für das 1. Halbjahr 2017 wurden vom IG Netz noch 968 Monatsanstellungen unterstützt, im 2. Halbjahr 2022 sind es mit 1.933 Monatsanstellungen doppelt so viele, im 2. HJ 2023 waren es 2.074.
Die Mitfinanzierung der Bundesländer und die gemeinsame Fair-Pay-Strategie des Bundes und der Bundesländer hat innerhalb kurzer Zeit zu zahlreichen Verbesserungen der Rahmenbedingungen geführt.
- vereinfachter Zugang zum IG Netz: Antragsberechtigt sind Dienstgeber:innen schon mit dem Nachweis einer Förderung in einem mitfinanzierenden Bundesland
- Erhöhung des Zuschusses von € 200 auf € 300/Person und Monat
- Seit 2023: Erhöhung der jährlichen Projektförderung des Bundes auf € 700.000
- Seit 2020: Mitfinanzierung von sieben Bundesländern: Burgenland, Kärnten, Oberösterreich, Steiermark, Tirol, Vorarlberg und Wien
- Erhöhung der Zugangsgrenze für Antragsteller:innen: Deren Förderungen aus öffentlichen Mitteln dürfen jährlich höchstens € 650.000 betragen.
Alle korrekt durchgeführten Einreichungen zum 2. Halbjahr 2023 wurden durch den Bund und die sieben mitfinanzierenden Bundesländer anerkannt. Trotz starker Aufstockung der Finanzierungsmittel erwiesen sich die Mittel im IG Netz auch für das 2. HJ 2023 jedoch als nicht ausreichend, um die maximal möglichen Zuschusshöhen (mit Ausnahme Vorarlberg) zu ermöglichen. Insgesamt werden Zuschüsse zwischen € 242,46 (Wien) und € 300 (Vorarlberg) pro Künstler:in und Monat ausbezahlt.
Ulrike Kuner, GF IG Freie Theaterarbeit:
„Das IG Netz hilft bereits seit 1991, Künstler:innen und Produktionsleiter:innen in Anstellungen zu bringen und gibt gleichzeitig den Dienstgeber:innen Sicherheit bei Überprüfungen btr. korrekter Beschäftigungsverhältnisse, etwa durch die ÖGK. Anstellungen bieten einen weitreichenden sozialen Schutz, der Künstler:innen und Kulturarbeiter:innen selbstverständlich zur Verfügung stehen sollte! Die Beiträge aus dem IG Netz fließen direkt in die Sozialversicherungsbeiträge der Künstler:innen und sind damit ein gutes Investment in deren Zukunft. Das IG Netz ist europaweit einzigartig und ein tolles Instrument, das direkt und ausschließlich auf die soziale Absicherung abzielt.“