Offener Brief der ARGE Kulturelle Vielfalt

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vom 30.06.2020

OFFENER BRIEF

Sehr geehrte Damen und Herren!

In Solidarität mit dem Schweigemarsch Kunst und Kultur am 1. Juli erinnert die ARGE Kulturelle Vielfalt als zivilgesellschaftliches Gremium der Österreichischen UNESCO-Kommission ausdrücklich an die Verpflichtung, die Österreich mit Beitritt zum UNESCO-Übereinkommen über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen eingegangen ist.

Die Verpflichtung Österreichs liegt klar auf der Hand: eine Kulturpolitik des Ermöglichens über die Krise hinaus muss der fortschreitenden Kommerzialisierung des Kunst- und Kulturbereichs aktiv ent- gegenwirken und Freiräume mittels sozialer und ökonomischer Absicherung schaffen.

Künstlerische Produktionsprozesse und die Existenzrealität von Kunst- und Kulturschaffenden sind die exakte Blaupause der zukünftigen „schönen neuen“ Arbeitswelt, die sich pandemisch auszubreiten be- ginnt: Unter dem Schlagwort „Neue Selbstständigkeit“ drängt ein System Personen in die soziale Verelendung, die durch starke Abhängigkeiten, Fragmentarisierung und Selbstausbeutung aufgrund von Existenz- und Abstiegsängsten bestimmt ist.

Mangelhafte bis nicht vorhandene soziale Absicherung sind Grund für Dauer-Prekariat und in der Folge verfestigte Altersarmut. Da für immer mehr Menschen diese prekären Arbeitsbedingungen Realität sind, haben Kunst- und Kulturarbeiter*innen mehr „Alliierte”, als ihnen und der Politik bewusst ist. Eine Ver- besserung der Arbeits- und Lebensbedingungen im künstlerisch/kulturellen Sektor hat Modellcharakter für unzählige andere Bereiche und soll ein entscheidender Impuls für eine solidarisch geprägte, der menschlichen Vielfalt entsprechende Gesellschaft sein.

Wesentliche Forderungen für eine Post-Corona Kulturpolitik im Sinne des Übereinkommens an Österreich, ebenso wie an die EU als unterzeichnende Vertragspartei 1 sind:

  • Keine Sparprogramme
    Die Coronakrise muss zum Ausgangspunkt für eine vollkommen neue Ausrichtung der bisher aus- schließlich auf Förderungen konzentrierten Politik gehen. Aus Förderungen müssen Finanzierungen werden, Investitionen und Konjunkturpakete. Das bedeutet u.a. eine deutliche Erhöhung der für Kunst und Kultur reservierten Budgetmittel, Rechtsverbindlichkeit von Finanzierungsmaßnahmen, gesetzliche Garantien und Initiativen zur kulturellen Belebung und Wiederbelebung. Die Freie Szene darf nicht dem Mehrbedarf von „staatstragenden Einrichtungen“ zum Opfer fallen.

  • Rahmenbedingungen schaffen, ohne Zwang zu Profitorientierung
    Die Vielfalt in Kunst und Kultur lebt nicht von staatsnahen Institutionen, sondern braucht auch die Vielzahl klein-strukturierter, lokal verankerter Initiativen, die nicht-gewinnorientiert Grundlagenarbeit leisten. Es braucht eine neue Verteilungsgerechtigkeit in der Kulturfinanzierung über die Krise hin- aus. Innovative, basis-orientierte und freie Kulturarbeit muss von den Rändern in die Mitte der Kul- turfinanzierung rücken – statt stets vor der Wahl zwischen Selbstausbeutung oder Zwang zur Pro- fitorientierung zu stehen.

 
  • Menschen versichern, nicht Projekte!
    Nicht die künstlerisch-kulturelle Tätigkeit ist diskontinuierlich, es sind die Erwerbsverhältnisse. So entstehen „Lücken“ im Einkommen und in der sozialen Absicherung. Diese „Lücken“ führen zu – gravierenden – Benachteiligungen etwa bei Arbeitslosengeld, Pension oder auch im Krankenversi- cherungsschutz. Das Zusammenspiel von unselbstständiger und selbstständiger Tätigkeit mit Phasen der Erwerbslosigkeit ist charakteristisch für zeitgenössische Erwerbsrealitäten, doch vielfach inkompatibel mit den bestehenden Systemen sozialer Absicherung. Forderungen zu Sofortmaßnahmen sowie Good Practice Beispiele wie das System der „Intermittence du Spectacle“ liegen vor. 2 Ob Reform der bestehenden Systeme oder Neuorientierung mit beispielsweise einem bedingungslosen Grundeinkommen: Es braucht ein Garantiemodell für kontinuierliche ökonomische und soziale Sicherheit bei diskontinuierlicher Auftrags- und Beschäftigungslage.

  • Diskriminierung stoppen, Vorzugsbehandlung nachkommen
    Die Diskriminierung in künstlerischen, kulturellen Förderprogrammen von Personen aus sogenannten EU-Drittstaaten muss beendet werden. Einkommensausfälle in Folge der Covid-19 Krise setzen u.a. Kunst- und Kulturschaffende mit „Niederlassungsbewilligung für Künstler*innen“ unter großen Druck: Einkünfte aus der Tätigkeit im Kulturbereich sind Bedingung, um den Aufenthaltsstatus aufrecht zu erhalten. Spezifika künstlerischer Erwerbsrealitäten müssen bei Aufenthalt sowie bei Visavergabe berücksichtigt werden. Österreich ist gefordert, Spielräume in der Umsetzung der Novellierung des EU-Visa Kodex im Sinne der Konvention zu nützen.

  • Digitales Umfeld & Urheberrecht – Chance nützen
    Bis Juni 2021 muss die EU-Urheberrechtsrichtlinie in Österreich umgesetzt werden. Die aus den Berufsvertretungen aller Kunstsparten gebildete Initiative Urhebervertragsrecht hat zur Umsetzung der Richtlinie dem Justizministerium ausgewogene fertige gesetzliche Formulierungsvorschläge vorgelegt, die vor allem den Status der Kunst- und Kulturschaffenden gegenüber ihren Verwer- ter*innen und Nutzer*innen verbessern werden. Die Bundesregierung hat die historische Chance, endlich das viele Jahre lang versprochene Urheber*innenvertragsrecht in Österreich zu verwirklichen. Diese Chance darf nicht ungenützt bleiben.

  • Status der Kunst- und Kulturschaffenden
    Freiberufliches Kunst- und Kulturschaffen hat in Österreich seit jeher das Problem des ungeklärten Rechtsstatus. Es gehört u.a. dadurch weder zu den von der Arbeiterkammer noch von der Wirt- schaftskammer vertretenen Berufsausübungen. Abhilfe kann hier ein urheberrechtlich vorgesehenes Gesamtvertragsrecht schaffen, das den Berufs- und Interessenvertretungen der Kunst und Kultur eingeräumt wird. Ein diesbezüglich fertig ausgearbeiteter Vorschlag der Initiative Urhebervertragsrecht liegt dem Justizministerium vor und soll im Zuge der EU-Richtlinienumsetzung berücksichtigt werden.

  • Medienvielfalt
    Unabhängige Medien, Medien, die nicht von gekauften Nachrichten leben, sind ein unschätzbares Gut. Darauf muss sowohl bei der Medienförderung Bedacht genommen werden, als auch bei der Mediengesetzgebung, insbesondere bei den gesetzlichen Aufgaben des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Im Fördersystem muss kulturelle Vielfalt dort gestärkt werden, wo diese bereits eine Basis hat, etwa durch eine Stärkung des lokalen nicht-kommerziellen Rundfunks und des ORF. Dieser wirbt prominent für die Beibehaltung seiner Rundfunkgebühr wegen seiner Leistungen auf dem Gebiet der Kunst und Kultur. Wenn Kunst und Kultur zu seinen bedeutendsten Leistungen zählen, muss er das auch einlösen und nicht den Sparzwängen unterwerfen.

  • Strukturelle Einbeziehung der Zivilgesellschaft
    Ein kontinuierlicher, strukturierter und transparenter Dialog mit zivilgesellschaftlichen Akteur*innen aus Kunst und Kultur und ihren Interessenvertretungen ist Pflicht, nicht anlassbezogene Kür. Das Vorhaben der partizipativen Erarbeitung einer Kulturstrategie darf nicht der Krise geopfert werden. Im Gegenteil: Die Krise hat Schieflagen und lange vernachlässigte Problemherde im Sektor – aber- mals – sehr deutlich gemacht und muss als Chance begriffen werden, nachhaltige Änderungen herbeizuführen.

  • Nächste Generation EU nicht ohne Kunst und Kultur
    Kunst und Kultur muss im Zentrum des mehrjährigen Finanzrahmens der EU stehen: Dafür braucht es eine Verdoppelung des Creative Europe Budgets. Nur so kann der kulturelle Zusammenhalt der Union, insbesondere über die Krise hinaus, garantiert werden. Österreich ist hier in der Pflicht, die restriktive Haltung zu beenden und Solidarisierung anstatt Lokalpatriotismus zu fördern.

Die unerschöpfliche Vielfalt von Kunst und Kultur ist ein entscheidendes Korrektiv gegen die eindimen- sionale menschenverachtende Brutal-Ökonomisierung, deren Symptome immer devastierendere Spu- ren in der Welt hinterlassen. Der Verantwortung von Kunst und Kultur für die Gesellschaft steht die Verantwortung der Gesellschaft für alle, die in diesem Bereich tätig sind, gegenüber!

Detaillierte Forderungskataloge finden Sie hier 3. Gerne stehen die Unterzeichner*innen mit ihrer Expertise für kontinuierliche Gespräche zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,

Dachverband der Filmschaffenden
Maria Anna Kollmann

IG Autorinnen Autoren
Gerhard Ruiss, Ludwig Laher

IG Bildende Kunst
Daniela Koweindl

IG Freie Theaterarbeit
Ulrike Kuner

IG Kultur Österreich
Yvonne Gimpel

IG Übersetzerinnen Übersetzer
Birgit Weilguny

IG World Music Austria
Martina Laab, Katrin Pröll

IKM – Institut für Kulturmanagement und Gender Studies / MDW
Peter Tschmuck

Initiative Minderheiten
Cornelia Kogoj

Künstlerhaus Vereinigung
Kurt Brazda

kulturen in bewegung
Galina Baeva

Kulturrat Österreich mica – music austria
Sabine Reiter

österreichische kulturdokumentation
Veronika Ratzenböck

Österreichischer Musikrat
Harald Huber

Salam Orient Festival
Martina Laab, Katrin Pröll

Verband Freie Radios Österreich
Helga Schwarzwald Franz Otto Hofecker

Das UNESCO-Übereinkommen über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen ist in Österreich mit BGBl. III Nr. 34/2007 rechtlich bindend in Kraft getreten und verpflichtet Bund, Länder und Gemeinden zu Schutz und Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen. Die Europäische Union sowie die meisten ihrer Mitgliedsstaaten haben das völkerrechtliche Instrument gleichzeitig mit Österreich angenommen.

2 u.a. Anhebung der Nettoersatzrate beim Arbeitslosengeld und Einführung eines Mindestbetrags in der Höhe der Armutsgefährdungsschwelle; das „Intermittence du Spectacle“ System in Frankreich erleichtert den Anspruch auf Arbeitslosengeld *für kurzfristig Beschäftigte***. Aktuell können Personen, die sich im System befinden, bis September 2021 weiterhin versichert sein, auch ohne neue Aufträge zu erhalten (année blanche).

IG Bildende Kunst: Forderungen Sofortmaßnahmen; Österreichischer Kulturrat: 100 Tage Corona-Krise in Österreich; Österreichischer Musikrat: Zwischenbilanz; Schweigemarsch 2020: Positionspapier;

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