Auch wenn beide Fonds in die Verlängerung gehen, für den Zeitraum 2020 endet am 31.12.2020 die Einreichfrist für den NPO-Fonds und die Überbrückungsfinanzierung der SVS.
NPO-Fonds: Die Antragstellung für die ersten drei Quartale des NPO-Fonds endet am 31.12.2020. Nicht vergessen fristgerecht einzureichen! https://npo-fonds.at
Überbrückungsfinanzierung für selbstständige Künstler*innen: Antragstellung bis 31.12.2020. Infos hier.