Ab Montag, dem 22. Februar, können freischaffende Künstlerinnen und Künstler für die Monate Jänner und Februar 2021 bei der Sozialversicherung der Selbständigen (SVS) eine Lockdown-Kompensation in Höhe von 1.000 Euro beantragen.
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Antragstellung hier.
Ebenfalls wird der SVS Überbrückungsfonds auf €120 Mio aufgestockt.
Der KSVF wird mit nochmaligen €20 Mio verdoppelt.