Infos zur Verlängerung der SVS Überbrückungsfinanzierung

  • von

Geltungsdauer: Anträge sind bis 31.03.2021 möglich

Höhe der Beihilfe für 2021: €3.000 pauschal ausbezahlt

Voraussetzung für die Beihilfe 2021: Versicherung als Künstler*in bei der SVS (Pflichtversicherung oder Opting-In) bis zum Stichtag 1.November 2020

Anträge für 2020 sind ebenfalls weiterhin stellbar. Für 2020 beträgt die Beihilfe 10.000€ pauschal. (Voraussetzungen sind dieselben wie vorher; Stichtag 13. Juni 2020)

Ebenfalls antragsberechtigt sind Personen, die für das Jahr 2020 antragsberechtigt sind, und Personen, die im Jahr 2018 und/oder 2019 pflichtversichert waren und zum Stichtag 1. November 2020 künstlerisch tätig waren.

Weitere Informationen und FAQ hier.

Richtlinie dazu hier bzw. hier.

Erzähl es deinen Freund:innen